Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 10 (1931)
- Issue
- 21 (22.5.1931)
- Date
- 1931-05-22
- Page
- Seite 264 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2277379-2277886-2277907--06749-2287592- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
2ö4 gjilQT!UPJ n iylA m Führers cxfcnr.cn, den Bund inneren Widerstrebens einiger Willen doZ r bersten niemals, trotz des Unwr'ührer und trotz der Lockungen der Ra-icnalsvzialisten, für bestimmte innenpol i k i s ch e Ziele einzusetzen. Heute habe sich der Verband in verstärktem Ausmaß auf die P f l e g e d e s v a t e xländischen Gedankens eingestellt. . . . Mit einem Seitenblick auf die Stellung des Bundes als Organisation zum Stahlhelm-Volksbegehren hob General von Horn weiter hervor, daß der Bund bewußt auf "das Eingreifen in die innere Politik verzichte. Gerade solchen Vorgängen gegenüber müßten die einzelnen Führer dieser Trei- Nlillionen-Organisativn Einsicht. Eharaklerstärke, Takt und Idealismus aufbringen. Vor allem ober müßten die Führer sich anch bemühen, st a a t s p o l i t i s ch zn denken und sich steis daran zu erinnern, daß Angehörige aller paatscrhaltcnderr Parteien in den einzelnen Verbänden vereinigt seien.. .... Nachdrücklich trat in diesem Zusammenhang General von Horn dem Vorwurf entgegen, daß der Verband deshalb nicht mehr „national zuverlässig" sei. .... der Verband werde sich gegen die Versuche mit aller Kraft wehren müssen, die Kricgervcrbände in die innerpolitischen Auseinandersetzungen hincinZuzerren. Das würde das Ende des Ktzsfhäuscrburrdes fein und ein Auseinanderplatzen nach allen Seiten und nicht nur nach rechts hin bedeuten. General von Horn verlangte weiter als oberster Führer von den Männern in leitenden Verbandsstellen unbedingten Idealismus und Takt. Sie mutzten allgemein Rücksicht nehmen -nf die Kameraden, die glaubten, in der inneren Politik andere Wege gehen zu müssen nnd die deswegen doch genau fo guleTeutfche seien. Sie müßten aber auch Einsicht genug ausbringen, um zu be-?reifen, daß man auch hohen Vaterlandich e n Zielen nachgehen könne, ohne sich deshalb für radikale politische Bestrebungen einzusetze». .... KaihMHe Studenten lehnen die „Deutsche Studentenschaft" ab . Wie die „Germania" meldet, hatte die „De ut-. lche Studentenschaft" kürzlich neben anderen stndenkisclpen Organisationen auch die ihr nicht angeschlossenen katholischen t u - dentenverbände K. V. (Kartellverband der katholischen Stndentenvereine Deutschlands). H. B. (Hochlandverdand) und U. D. (Verband der wissenschaftlichen latholisclzen Studentenvereine Unitas) zu einer Besprechung über die hochschulpolitisd-e Lage eingeladen. Tie genannten katholischen ^tudentenverbände haben ihre Weigerung, in dcr T-eutschen Studentenschaft mitzuarbeiken, ausrechterhalten und u. a. folgendermaßen begründet: . . . Die Aufgaben . . . können von einer allgemeinen deutschen Studentenschaft und den Einzelstudentenschasten nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn sie in Wahrheit eine allgemeine deutsche Studentenschaft ist. Dazu ist ersorderlich, daß allen tendierenden reichsdeutscher Staatsangchörigkoir sowohl in Reichsdeutschland als in Ocsterreim die Möglichkeit des Beitritts zn den Einzelüudentenschaften oifensteht. Für die Aufnahme von nicht reichedeutschen studierenden, in die Einzelstudentenschasleu ist die Zugehörigkeit der Aufzunehmenden zur 'großdeutschen KuAurgemeinstchasr und deren Nachweis erforderlich und genügend. Eine attgcmcine deutsche Studentenschaft ist nur daun zu schassen und zu erhalten, wenn sie ihre absolute parteipolitische Neutralität Pcinlichst wahrt und sich auf die Ausgaben rein studentischer und natLonaltuLturcllcr Art beschränkt. . . . Solange die Deutsche StudcnLcnschast ein loyales Verhältnis zurrr herttigcn Staat und feinen Symbolen nicht hcrgcstclLL hat und solange.der innere Widerspruch, der sich aus der »Anwendung des arischen Prinzips in Oesterreich und des Slaatsbnrgerprinzips Ln Llcichsdeutschland ergibt, nicht ausgeraurnt ist, vermögen H. V., K. D. und N. V. die heutige Deutsche Studentenschaft nicht zu unterstützen." Ein „jüöischsr" Cr ick Zwei Rechtsanwälte stehen sich gegenüber: der jüdische Rechtsanwalt B l ü t h e n t h a l aus Frankfurt a. M. und ein nationalsozialistischer^ Rechtsanwalt Oswald F r e i s l e t aus Kassel. Sie erleben das gerichtliche Nachspiel eines Prozeßes, in dem sie beide verteidigten. In diesem Prozeß hatte der jüdische Anwalt nicht vergessen, daß es auch Situationen gibt, in denen man aus menschlicher Rücksicht die eigenen Jnterepen hintanstellen muß. Er wußte, daß ein Zeuge der Gegenpartei Aussagen gemacht hatte, die den tatsächlichen Zusammenhängen widersprachen. Er machte sich Sorgen darüber, wie er nn Hauptverfahren diese Widersprüche ansklären nud damit den Zeugen vor dein Meineid bewahren könne. Es blieb ihm nichts anderes übrig, als in der Hauptverhandlung nach pflichtgemäßem Ermessen Antrag auf Aussetzung der Vereidigung dieses Zeugen zu stellen. Ter damalige Gegenanwalt aber (in diesem Nachspiel der Angeklagte) faub für diese durchaus anständige Haltung seines Kollegen keine anderen Worte als: „Tas war der jüdische Trick eines jüdischen Rechtsanwaltes." Staatsanwalt aber und Große Strafkammer in Kassel, die sich mit dieser beleidigenden Aeußorung zu beschästigen Hattert, dachten anders. Sie stellten fest, daß der Antrag aus Aussetzung der Vereidigung kein Trick gewesen sei; denn für den damaligen Zeugen wäre es eine höchst peinliche Geschichte gewesen, wenn er seine zuerst unter Eid gemachten Angaben, die tatsächlich sehr unvorsichtig und leichtfertig waren, später hätte berichtigen müssen. Tas Gericht verurteilte — ent* sprechend dem Antrag des Staatsanwalts und des Vertreters des Nebenklägers, des Rechtswalts T e l l e v i e (Kassel) — den nationalsozialistischen Anwalt wegen übler Nachrede zu 150 Mark Geldstrafe. A. R. i - A fl.i Nationalsozialist und polnischer Spitzel Frm in Frm Ein Prozeß, der auf die Gewährsmänner im Kampf gegen politische Gegner, deren sich die NSTAP. bedient, ein grelles Licht wirst, spielte sich in diesen Tagen vor dem ^chössengericht in Königsberg r. Pr. ab. Angellagt waren der Gauleiter der o st preußisch eit NSTAP., Erich Koch, M. d. R.. und d-er „Drogist und Bücherrevisor" Gustav S t o l c 3 e tr> f f i. Koch hatte auf Grund von Material, das ihm von 8 t v l c 3 c w f f i zugetragen war, verschiedene führende Politiker in öisentlichen Versammlungen des Landesverrates zugunsten Polens beschuldigt. Tie Angeklagten hatten cs verstanden,_die Verhandlung über zwei Fahre hindurch Hinzuschleppen. Bereits in der ersten Verhandlung stellte cs sich heraus, daß S t o l c z c w s k i si ch gleicherni a ß e n als polnischer wie als deutscher Spitzel betätigt hatte. Zu wiederholten Malen war er auch wegen Betruges, wegen Eigentumsdelikte und schwerer Urkundenfälschung bestraft worden. Außerdem hatte ein Landesverratsversahren gegen ihn geschwebt, das nur deswegen eingestellt wurde, weil das von ihm an polnische Stellen weitergeleitete Material gefälscht war — wie ec überhaupt ieir.e_ Auftraggeber als Spitzel im wesentlichen mit gefälschtem Material zu bedienen pflegte. Auch dem Landesverband Ostpreußen des Eentralvereins hatte er seine Dienste angeboten; sie waren jedoch selbstverständlich abgelehnt worden. Koch war zunächst Wohl in gutem Glauben über die Echtheit des Materials. Bei der ersten Gerichtsverhandlung mußte er jedoch sehen, daß er cs mit einem käuflichen Mensckxn zu tun hatte, der gegen Geld jedes Material für jede Partei, ja für jede Nation lieferte. Trotzdem stand er nach wie vor zu Stolczewski und versuchte anch jetzt noch, mit diesem Verräter gemeinsam den Wahrheitsbetveis anzutreten. Tie Verhandlung gab ein hochinterepantes Bild über die Spitzeltätigkeit des stolczewski: tt bezeichnete sich zwar als nationalsozialinisch, veröffentlichte aber zu gleicher Zeit deutschfeindliche Artikel in der in Allenstern erscheinenden deulsckiseindlichen polnischen Zeitung „Gcrzeta Olezynska". Sämtliche Zeugen, darunter die Leiter der gegenpolnischen Bewegung in Ostpreußen, Freiherr von Gahl und Tr. von Holtum, sowie der Führer der deutsch-polnischen Bewegung, Baczewski, ein höherer Offizier und ein höherer Eingestellter der Reichswehr, erklärten unter Eid, daß ihnen von einer gegen die Polen gerichteten Tätigkeit der Beleidigten, die als Nebenkläger zugelasscn waren, nicht das geringste bekannt sei. Ter Zeuge Vaczewski sagte aus, daß Stolczewski tatsächlich den Polen MaUrial geliefert habe. Tiefe hätten aber auch sehr bald seine Fälschungen entdeckt und ihn dann fallen lassen. Tas Gericht verurteilte Stolczewski zu einer Gefängnisstrafe von fünf Monaten und Koch zu einer Geldstrafe von 500 Mark. Zn dev Urteilsbegründung rügte der Vorsitzende,. Lanbgerichtsdirellor Raab e. die G e - meingefährlichk^it die'er Derleumdcrzentrale und erklärte von stolczewski, er sei ein Mann, dessen hervorstechendster Eharakterzug Lug und Trug sei. Koch habe sich zum Träger dieser V e r l e u m b u n o c n gemacht. Ten Nebenklägern wurde Publikationsbefugnis in drei Königsberger Blättern zngesprochen. .„.-4 {L^. DerWed zum Verdienst durch Keivinator-Eiektro-KUhlaniagen A.-G., Leipzig CI, Biiterfeider Strasse 19