Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1931-05-15 · 20 (15.5.1931) · p. Seite 250

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
10 (1931)
Issue
20 (15.5.1931)
Date
1931-05-15
Page
Seite 250 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2277379-2277886-2277906--06734-2287576
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

250 den Minister Tr. Frick gestürzt hat, und zwar deswegen, weit sie unbedingt verhindern wellte, daß cr Tr. Günther nach Jena berief, und dieser seine Lehrtätigkeit in Rassenforschung dort fortsetzte, erkennt man unschwer den wahren Urheber dieses Attentats. Sie sind unzweifelhaft in jenen Kreisen zu suchen, denen eine weitere Vertiefung der Rassensorschung peinlich erscheint. Ter in Weimar erscheinende „N a t i o n also z i a l i st" berichtet über eine Erklärung Günthers, „daß er Persönliche Feinde nicht besitze, und daß der Anschlag daher nur politischen, antivölkischcn Motiven seinen Ursprung verdanken könne. Man^ sieht, wie die in einem gewissen Teile der Prcpe seit Monaten gegen Professor Günther und die Rapenwissenfchast betriebene Hetze sich auswirkt." Und die „Schleswig-Holsteinische Tageszeitung spricht von der „geradezu infamen Hetze gegen Professor Günther", die von „jüdisch-marxistischer" Leite betrieben wurde. Als diese Zeitungen erschienen, war der Täter bereits gefaßt. Aber die Polizei hat, ans nicht leichtverständlichen Gründen, erst Mittwoch den amtlichen Bericht herausgegeben, der bei frühzeitiger Bekanntgabe dieser völkisches Preßhctze von vornherein den Boden entzogen hätte. Nach d^m Polizei b er i cht ist der Täter der (im 11. Mai in Boecklabruck (Lberösterreich) geborene katholische Setzertehrling Karl Tannbaucr, der zu dem be'onderen Zweck, Prosepor Günther zu erschießen, nach Zone, gekommen war. Als Motiv seiner Tat gibt er dem Polizeibericht zufolge an, daß er ein halbes Jahr vor Vollendung seiner Lehrzeit nach seiner Ansicht zu Unrecht entlassen worden sei und ihn dadurch „eine solche Erbitterung gegen den^Kapitalismus ersaßt habe", daß er sich ent sch logen habe, sich an einem seiner „Führer" zu rächen. Nach einer anderen Mitteilung hat Tannbauer erklärt, es habe ihn empört,^ d-aß Professor Günther die Behauptung ausgestellt habe, der Mensch stamme vom Auen ab; das könne man sich doch nicht gefallen lasten. Tie Angabe dieser Beweggründe und auch, wie uns mitgeiettt wird, das Aeußere des Jungen erwecken durchaus den Eindruck, daß er geistig nicht zurechnungsfähig ist. Zo sagt auch der Polizeibericht: „Auch der Psychiater dürste sich mit dem Tater zu besagen haben." Ter Polizeibericht deutet weiter an, daß der Vater des Taters, ein Maurerpolier, Mitglied der Sozialdenwkratischen Partei ist; der Junge selbst aber hat ausdrücklich erklärt, daß er weder Parteimitglied ist, noch von irgend jemandem zu der Tat angestistet worden sei, den Gedanken vielmehr allein gefaßt habe. Tie Angelegenheit hat k-ereits am Mittwoch den thüringischen Landtag beschäftigt. Ter IozialdLuwkratiiche Abgeordnete Frölich har dort einem Befreunden Ausdruck gegeben, daß die Polizei trotz der bedenklichen Aufbauschung der Sache von rechtsradikaler Leite die Teffentlichkeit nicht rechtzeitig unterrichtete und daß sie in dem amtlichen Bericht die unklaren Andeutungen über die S. P. D. gemacht habe. Tiefer Zusatz solle, meinte Frölich, wohl dazu dienen, eine Hetze gegen die S. P. D. zu entfachen. Taß Frölichs Befürchtung berechtigt war, zeigt der kurz nach der Landtagsverhandlung Mittwoch m i t t a g erschienene Weimarer „N a t i o n a l s o z i a l i st", der einen unerhört hetzerischen Aussatz gegen die Sozialdemokratie enthält. Taß wir jede Mordtat als Mistel politischer Auseinandersetzung ab-lehncn, ist von uns schon so oft ausgesprochen worden, daß sich weitere Ausführungen darülxw erübrigen. Wir hoffen aber, daß die Klärung der ganzen Tauunstände in größter Eile und im hellsten Lichte der Ceffentlitf-feit erfolgst damit es sich eindeutig herausstellt, daß weder die „jüdische" noch die „marristische" Presse diests Attentat — das politisch eine ungeheure Tummheit ist — gewollt oder gar veranlaßt hat. Die Kollegialität öes Iuftizrats Frölich Ans Dem Bayerischen Landtag. Justizrat Ludwig Frölich in Bayreuth, der der Deutsch nationalen Volks- Partei im Bayerischen Landtag angehört, machte laut stenographischem Bericht bei der Beratung des Justizhaushaltes u. a. folgende Ausführungen: Ich gehöre nicht zu den Anwälten, die auf dem Standpunkt stehen: Time Schuß kein Jus! Ich kann Ihnen versichern, daß auch der größte Teil meiner Kollegen einen recht großen Prozentsatz seiner Arbeit dem Bolle unentgeltlich leistet, und daß wir noch der 'Anpassung sind, daß wir eben kein Gewerbe sind — nebenbei darf ich bemerken, daß wir deshalb auch nicht der Gewerbesteuer unterstellt sein wollen —, sondern daß wir noch eine nodiw okkiriurn auszuüben haben, daß unser Tienst ein Tienst am Volke, am Recht zu sein hast nicht nur eine Gckdbeutelangckegenheit. (Zuruf von den Nationalsozialisten: „Sind Ihre jüdischen Kollegen auch dieser Ansicht?") Herr Kollege, da fragen Sie mich umsonst. Ich glaube, die Ltntwort, die Sie geben würden, deckt sich mit derjenigen, die auch ich geben Würde. Wollen wir hier den Mantel der christlichen Nächstenlioöe — will ich. mich einmal ausdrücken — über den Verhältnissen, wie sie vielleicht hier und an anderen großen Plätzen noch bestehen, gedeckt lassen! (Zuruf von Len Nationalsozialisten: „Ta müßte man einmal hineiristicren!") Ta wird schon hineingcsticrt, aber die „mehreren" entscheiden auch in diesem Falle, das sieht man am deutlichsten, wenn cs sich um Versammlungen dieser Verufsftände dreht. Tiefe Ausführungen bedürfen kaum eines Kommentars. Ter Abgeordnete Frölich findet es demnach mit seinen Standespslichten vereinbar, im selben Augenblick sich dagegen zu verwahren, daß die Anwälle ihren Beruf als Gewerbe aufsassen, aus einen unverschämten antisemitischen Zwischenruf hin aber den Borwurf auf die jüdischen Kollegen abzulenken und daran noch eine Bemerkung zu knüpfen, die kaum anders ausgefaßt werden kann, als daß die A n w a l t s k a m m c t n u n d Ehrengerichte, die zum Enrchreiten gegen diese behaupteten Mißbräuche verpflichtet feien, in ihrer Mehrheit versagen. Wir wissen uns einig mit allen jüdischen Anwälten, namentlich mit den in erster Linie betroffenen Anwälten der. größeren bayerischen Städte, wenn wir diesen unanständigen, von Parteiverbtendung eingegebenen Angriff gegen ehrenwerte Männer, deren Berussaussasiung an Vornehmheit hinter derjenigen der christlichen Anwälte sicher nicht zurückstehst entschieden Verwahrung einlegen. Wenn Rechtsanwalt Frölich nicht durch seine I m m u n i t n t als Abgeordneter geschützt wäre, würden die grundlos herabgewürdigten jüdischen Anwälte Wege zu finden wissen, um sich Genugtuung dafür zu verschaffen. Ms öm GerichtsfälLn Zranz Grngler Einer dor unr-uantwortlichsteir nationalsozialistisch::: Hetzer ist der Schriftsteller Franz Ludwig G engl er in Nürnberg. In Flugblättern, Bersanu'.'llungen und Zeitungsartikeln hat er fortgesetzt die unflätigsten llngrisse gegen das Judentum erhoben. Blloudero Verbrettung fand sein Arlitel „Judmgier und deutsche Fraueuehre". In ihm wurde die jüdoche Sittenlehre in einer nicht wiederzugebenden Weift unter Benutzung gefälschter Talmudzitate verunglimpft. Namentlich schreckte Gengier nicht vor der verstiegenen Behauptung zurück, daß den Juden durch Goldes Gebot gestattet sei, nichtjüdi'che Jungfrauen zu entehren. Wegen dieser sortglletzten Beschimpfungen hatte er sich in Gemeinschaft mit dem Schriftleiter Erich Goebel nunmehr vor dem schöfsengericht ch w e i d n i tz zn verantworten; dieses verurteilte ihn wegen fortgesetzten Religionsoergehens zu einem Monat Gefängnis und den Mitangeklagten Redakteur Vorbei zu 100 Mark Geldstrafe. Außerdem wurde die Einziehung ustd Vernichtung der betreffenden Zeitungsexemplare und Flugblätter verfügt. lieobtsamvalt Or. Hans Lazarus. v. pctersöorff Ter nationalsozialistische Agitator und ehemalige Freikorpsfnbrer v. P e t e r s d o r f s war wegen Beleidigung des srüoeren preußischen Innenministers, jetzigen Polizeipräsidenten G r z e s i n s k j zu einer Geldstrafe von -i!.0 Mark vom Schöffengericht in Königsberg verurteilt worden. Pctersdorf hatte behaupiest daß Erzesinski der uneheliche Sohn eines Polenmädchens und des polnischen Ectreidejuden Cohn fei. Crzesinski habe gelegentlich seines Amerikaslugcs Bekanntschaft mit dem Gummiknüppel dev amerikanischen Polizei gemacht. Bei seinem Protest hiergegen habe dir Polizei erklärt: „So sicht ein deutscher Minister aus!" Gegen das Erkenntnis des Schöffengerichtes hatten Staatsanwaltschaft wie Angeklagter Berufung eingelegt. Tiefe wurden jedoch beide von der Bcrusunaskammer in Königsberg verworfen. Goebbels Dor dem Schös'engerichL CharlokLenburg fand am 12. Mai die Verhandlung in dem Beleidigungsprozcß gegen Tr. Goebbels und den Trucker F i n b e i! e n wegen Beleidigung des Professors Tr. Riebensahm von der Technischen Hochschule in Charlottcnburg statt. Anläßlich der Neichsgründungsseier am 18. Januar 1930 waren, wie wir in Nr. 4 der „C. D.-Zeitung" vom 24. Januar 1930 berichteten, vor der Technischen Hochschule Flugblätter gegen die Reichsgrnndungsscier veröffentlicht worden. Tarin hieß es: „Und wer tritt bei dieser Mache als Redner auf? Etwa der Vorsitzende der Studentenschaft der T. H.? Nein! Tas wurde vom Rektor verboten. Ldcr einer der Professoren, die den Kampf um Teurschlands Freiheit zu dem ihrer: gemacht haben? Weit gefehlt! Es tritt aus: Ter große Schauspieler der Jude Nicbcnfahm, der Schn des Ectreidejuden Ehaün Niederrsahm aus Königsberg." Tas Flugblatt war von Tr. Goebbels verankwortlich gezeichnet. — Goebbels ließ vor Gericht erklären, daß er von dem Flugblatt keine Kenntnis gehabt habe, und daß es sich um den Mißbrauch seines Namens handle. In richtiger Würdigung der Tatsache, daß es sich btt der Zeichnung des Tr. Goebbels nicht um den Mißbrauch seines Namens, sondern wieder einmal um den M i ß b r a u ch der I m m i: n i t ä t des N e i ch s t a g § a b g e ordne L e n handelte, verurteilte das Gericht Goebbels zn 5000 Mark Geldstrafe, im Nichtbeitreibungssall wr je 59 Mark einen Tag Gefängnis, den Trucker zu einer Geldstrafe von 150 Mark: außerdem 'Brach das Gericht Professor Riebemabm, der, wie wir schon srüftr mitgeteilt haben, nichstüdocher Abstammung ist, das Publikationsrecht in acht verschiedenen Tageszcttungen zu. MW 0er Kilomdetkönig. für Personen- und Lastwagen ist der Reifen der 100°loigen Qualität mit kostenloser Versicherung für alle Schäden, die innerhalb 12 Monaten aufireien. TodtenhoSer A.-G., Berlin SW68, Zimmerstvasse 68 Tefeplionr Donholl 5043 — 5044

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.