Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 10 (1931)
- Issue
- 20 (15.5.1931)
- Date
- 1931-05-15
- Page
- Seite 246 (sequence 2)
- Language
- German
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246 Leipziger Reich swehrprozeß kis zum Moabiter Erd immer und immer wieder Lvgalitätsdeteuerungerr abgibt und seine aktivsten Revolutionäre vor den Kopf stößt? Gewiß übersieht Hitler die Wirkung seiner Legalitätsschwüre auf die Sturmabteilungen nicht. Aber das Ziel, dem cr mit der Preisgabe seiner revolutionären Haltung zustrebt, scheint ihm das Spser von ein paar -auscnd alten Anhängern wert. Er wird saloustllffg. regierungsfähig! Und cr muß ja regiereu, soll das stolze Partcigebäude nicht zusammeubrechen. Die Bewegung kostet Geld, sehr viel Geld; die Prätorianer, die vielen Unter- und Oberführer. die Prepe. der große Parteiapparat verschlingen riesenhafte Summen. Wohl zahlen noch immer Zehn-' tausende ihre Opserpwnnige: wohl fließen auch heute noch industrielle Geldquellen; aber die befreieiDe Entlastung von den laufenden ungeheuren Kosten kann nur die legale Versorgung der vielen Söldner bringen, die heut von der Parteikasse leben. Polizeistellen, Nachwuchs für die Reichsnoehr, Beamtenposten mr Regierungsapparat, das sind klingende Entschädigungen für die agitatorische Treue, Entschädigungen, die man immer stürmischer vom Führer fordert, der sie io oft versprochen hat. Vorläufig sucht man sich noch durch eine Steigerung der Versammlungen Eintrittsgelder zu verschärfen; S omni e rk o n ze r : e der S.-A.-Kapellcn werden den Verfanunlungsrummel ablöseu. Aber diese Einnahinen bringen dem aufgeblähten Parteikörper nur eine schwache Erleichterung. Tie so oft kritisierte „Futterkrippe" der Regierung ist rentabler und sicherer. Ob Hitler legal bleibt, wenn ihm einmal hilfsbereite Bundesgenossen die Möglichkeit geben sollten, den Regierungstraum Wirklichkeit werden zu lauert, ob er nicht dann, auf demokratischem Weg zur Macht gelangt, sich durch einen Staatsstreich die Macht erhalten würde, sei dahingestellt. Gegenwärtig sind seine Legalitätsbeteuerungen ernst gemeint. Aber Legalität müßte-verpslichten. Nicht nur Zur Ausschaltung vonPutsch planen, nicht nur zur Absage an den Hochverrat; Legalität bedeutet, daß das Staatsgrundgefch, die Verfassung, und alle Gesetze des Staates aus ehrlicher Ucberzeugnng geachtet und befolgt werden. Wie hälffs die Partei in Wahrheit mit dieser Legalität? Das zeigt nachstehende Blutenlese, die nicht etwa aus der Maienzeit der NSDAP, tammt, in der noch revolutionärer Saft in ihr loß, die vielmehr Presseausbeute des 8. Mai darstellt, des gleichen Tages also, an dem Hitler seinen Legalitatseid leistete: In München versuchen Nationalsozialisten eine Versammlung des .Bayernbundes zn sprengen. In Braunschweig überfallen uniformierte Nationalsozialisten harmlose Siedler der Siedlung Bebelshof. In Gotha werden zwei Reichsbannerleute von sieben S.-A.-Leuten überfallen, mißhandelt und verletzt. In Jena versuchen Nationalsozialisten, eine öffentliche Versammlung der Hochschul- Sgruppe der Deutschen Voltspartei zu prengen. Der nationalsozialistische Gau'ührer V r o l l aus Zuffenhausen, der einen kommunistischen Arbeiter durch Stiche löblich verletzt hat, wird am gleichen Tage wegen Totschlags zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Am 9. Mai, einen Tag nachdem man den Legalitätswunsch des Führers gehört hatte, sprengen Nationalsozialisten in Hamburg eine Bersanrmlung Des Tannenbergb u u d e s mit Tränengasöombcn. (Tie Konkurrenz dieser .Organisarion Ludewdorfss wird anscheinend als illegal empstmdem) Am gleichen Tag klärt die Berliner Polizei den S ch a u s e n st e r st u r m aus die jüdischen Geschäfte der Leipziger Straße, der nach Herrn Goebbels von Kommunisten oder Polen begangen worden sein sollte, er dgültig aus. Drei Stur mabteilu n g cn hatten geschloffen allein an der „Eroberung des Gases Tobrin" teilgenommen; ein Vorkämpstr für das Tritte Reich hatte zum Andenken an diesen „Sieg" ein silbernes Sahnenkännchen und einen silbernen Teller für seine Braut mitgenomnien. Bedauerliche Entgleisungen? Am 25. April d. I. wurden in Berlin- Neukölln mehrere Arbeiter von bewaffneten Nationalsozialisten ^angesallen, mit Steinen beworfen und beschopen. A:n 26. April d. I. überfielen S.-A.-Leute in R ü st r i n g e n jugendliche Arbeiter bei einem S.-A.-Aufmarsch und verletzten zehn. Am gleichen Tage wurde in Leipzig vor dem Volkshause ein Kommunist von Nationalsozialisten zu Boden geschlagen und schwer mißhandelt, nur weil er sich weigerte, das Parteiabzeichen abzunehuten. Am 27. April wurde der Berichterstatter eines Zcntrmnsblattes in Köln nach einem Referat des Abgeordneten Tr. Ley, der ihn in seinen Ausführungen hestig angegriffen hatte, von Nationalsozialisten überfallen und aufs schwerste mißhandelt. Am 80. April wurden in Mett m a n n der Stadtverordnete Hugo Schneider und ein Arbeiter von Nationalsozialisten beschopen und schwer verletzt. Alles im Zeichen der Legalität, Herr Hitler, nicht wahr? Vielleicht wird man uns einwenden, daß cs sich um Ausschreitungen einzelner irregeleiteter Elemente handelt; allerdings haben wir höchst selten in der Bewegung, die ja die Gemalt anbetet und verherrlicht, eine Berurteilung von Bluttaten der eigenen Parteigenoffen gehört. Mer wir sind auch in der Lage, Dokumente für die Auffassung vorzulegen, die prominente n a t i on a l s o z i a l i st i - sche Agitatoren und Zeitungen, Führer also, nicht Verführte, von dem Begriff der Legalität haben: Am 21. April sprach der nationalsozialistische Agitator Pfister in einer Versammlung in Berlin-Charlottcnburg von „RathenauZ knoblauchriechender Asche". Am 24. April wiederholte in einer Versammlung in der „Neuen Welt" der nationalsozialistische Reichstags-Vizepräsident a. T-. Stöh'r seine geschmackvolle Aeußeruug vom ,Löpfe rollen". „Und sie merken auch rollen, sobald wir legal zur Macht gekommen sind. Es werdendem paar hundert Köpfe daran glauben mügen. Ich kann aber kein Blut sehen, und darum schlage ich persönlich vor. daß man sie einfach aushäugen soll, wenn auch für kurze Zeit die Hanfpreise anzichen werden." Das nennt man „w itzige" Legalität. Am 1. Mai schrieb der „Völkische Beobachter" in einer Polemik gegen die „Welt am Montag": „Denn es ist nichts anderes als das Bewusstsein der eigenen Verbrechen am deutschen Volke, die Angst vor der kommenden Abrechnung, was sie heute für Kürten und Harmäuner ciutrcten läßt. Die Hoffnung, daß die Kürten und Harrnänner morgen für sie, für Juda, cintreten. Gins steht fest: Das erwachte Deutschland wird sich einen Dreck darum scheren, wenn cs die pazifistisch-jüdische Erbärmlichkeit an den Hammelbeinen nimmt." Wenn man legal sein will, muß sich wenigstens das offizielle Parteiorgan vor einer Strafverfolgung gemäß ß 130 StrGB. hüten. Herr Hitler. Am 2. Mai mußte der Oberpräfident in Stettin das nationalsozialistische Kampfblatt „Tie Diktatur" verbieten, weil es über den „Polizeimord am Parteigenossen Freyburger" berichrete und sich so gegen § 1 Ziffer 2 der Notverordnung vergangen hatte. Am 7. Mai schrieb das „Hamburger Tageblatt": „Wir schreiben nicht gerne; die Hand, die den Pflug führt, kann mit der Feder nicht richtig fertig werden. Aber zur F a u st k a n n s i e sich mit Leichtigkeit ballen." Am gleichen Tage fordert der „West- Tageblatt"^ „Wir schreiben nicht gerne; die Kompro misteln und keine positive Mitarbeit mehr, jetzt geht es darum, das Volt aufzurusen zum Endkampr." Am 10. Mai erbittet im Berliner Sportpalast ein Sprechchor in einem Gedicht von Molenaar: „Ten Führer segne, Helden ohnegleichen, Ter die Gemüter schürt zum Feuerbrande." Genug von soviel Legalität! Wir haben mit keinem Wort die Legion von Lügcnmoldungen erwähnff von denen bis in die letzten Tage die nationalsozialistische Propaganda lebt. „Wer erdichtete oder entstellte Tatsachen, wiffend, daß sie erdichtet oder entstellt sind, behauptet oder verbreitet, um dadurch Staatseinrichtungen oder Anordnungen der Obrigkeit verächtlich zu machen, wild mit . . . bestraft," bestimmt § 131 StrGB. Bor solchen Aufgaben, die die Legalität stellt, wird Herr Hitler zusammenzucken; würden sie beachtet, und würden gar die Paragraphen 130 (Aufreizung zum Klasserrhaß), 166 (Neligiousbeschimpsung), 165—137 (Beleidigung, Verleumdung) ernst genommen, die Mehrzahl der bewährten Hetzer gegen das System und die Inden müßte in Pension gehen. So steht es in Wirklichkeit: Tor Führer schwört, und die Geführten pfeifen aus dcn Schwur. Ter „rauhe Ton", die Brutalität der Sprache und der Gesinnung der Führer haben eine Geisteshaltung erzeugt, die alles andere als legal ist. Hätte man die Macht, mau würde den Putsch trotz Blut und Bürgerkrieg nicht scheuen; weil man sich seiner ~ militärischen Schwäche bewußt ist, schaltet man solche Hoffnungen aus. Aber die überzeugte Unterordnung unter das Gesetz, die Anerkennung der sittlichen Kräfte, denen sich alle staatstrenen Teutichen verbunden fühlen, ist der nationalso>ialistffä)en Bewegung fremd. Wenn der frühere Revolutionär Hitler heute aus Kaffeugründen legalitätsfromm seine Regierungssähigkeit beteuert, mag er es tun. Sollten aber solche Teklamationen das willige Gehör von verantwortlichen Führern und Parteien finden, die die „großen positiv-nationalen" Kräfte der Hitler-Bewegung so rasch wie möglich zu verantwortlichem Regiorimgsgefchäst heranziehen mochten, so würden nur^ Ungeist, Brutalität und Unkultur, die bisher in Deutsch, land zur Ehre bc§ deutschen Namens, mit dem Bann der Illegalität belegt waren, gefördert werden. Der Reichsirmenminisier gegen die Fn'eöhofsschänöer Ter R e i ch s m i n i st e r des Innern hat in der Frage der Verhütung der Sch an« düng von Friedhöfen kü rzlich so!gendes Schreiben an die Landesregierungen gerichtet: „Nach zuverlässiger Mitteilung sind im Deutschen Reiche in dcn letzten Jahren nicht weniger als 100 Fälle x>o n Schädigungen jüdischer Friedhöfe vorgekornmerr» Unter Hinweis hierauf darf ich den Landesregierungen erneut rrcchelcgcn, die Landesbehörden auzuweisen, um die Aufkiärrrrrg und Verfolgung von Störungen deS Gräderfriedens nachdrücklich st bemüht zu sein. Ich halte schärfstes Ei n schreiten gegen solche verabscheuungswürdigen Straftaten für nötig und bin nach dcn Erfahrungen der letzten Jahre der Auffassung, daß es nicht möglich ist, ihnen ohne eng, kindliche Strafen mit Erfolg entgegeirzutreteu.«