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Central-Verein-Zeitung · 1931-04-24 · 17 (24.4.1931) · p. Seite 207

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
10 (1931)
Issue
17 (24.4.1931)
Date
1931-04-24
Page
Seite 207 (sequence 3)
Language
German
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ri Angeklagte in Hiüer-Anisorm Wie wir in Nr. 16 „C. V.-Zeitung^ mitteilten, sprach am 15. April das Große schoss engericht in Oels das Urteil über die Trebnitzer Fricdhofsschänder, die in der Nacht vom 1. zum 2. November v. I. 34 Grabdenkmäler auf dem jüdischen Friedhofe mit großen Hakenkreuzen in roter Farbe übermalt und die Leichenhalle mit unflätigen Bildern und der Aufschrift: „Heil Hitler, Juda verrecke" verunziert hatten. Ueber die Verhandlung wird uns noch folgendes berichtet: Oels, den 15. April 1931. Wenige Tage nach der Friedhofsschändung wurden der 18jährige Konditorgebilse Gernred Weiß, der 16jährige Kmrfmannslehrling Kurt Schreiber und der 24 Jahre alte Maler Arthur Quitt als Täter ermittelt. Zu Beginn der hauptverhandlung mußte der Vorsitzende den Am geklagten Schreiber aus dem Saal weisen, weil er in voller h i t ler°Un i f otm erschienen war, und ihm aufgeben, sich schleunigst seinen Mantel überzuziehen und sich dann sofort wieder einzusinden. Der Angeklagte leistete dieser Anordnung widerspruchslos Folge. Weiß und Schreiber waren geständig. Weiß erklärte, er habe die benutzte rote Farbe bereits vor den letzten Reichstagswahlen im September 1930 von Quitt erhalten, um damit für die N S D A P., der er angehore, Hakenkreuze aus das Straßen- Pflaster zu malen. Dabei sei er gestört worden und habe die Farbe übrig behalten und sie dann zum Bemalen der Grabsteine verwendet. Er wollte damit den Trebnitzer Juden einen Schabernack spielen. Schreiber habe er nur zum Auspasien mitgenommen. Er sei über die Friedhofsmauer gestiegen und habe allein die Bemalung ausgeführt, während Schreiber als Aufpasser aus der Friedhofsmauer sitzen geblieben sei. Schreiber suchte die Tatsache, daß er der Aufforderung von Weiß, ihn zu begleiten, gefolgt sei, damit zu rechtfertigen, daß ihn im Sommer 1930 ein jüdischer Mitschüler auf der Fortbildungsschule geärgert habe. Im übrigen bestätigte er die Angaben seines Mitangeklagten. Quitt, der älteste der Angeklagten, der auch von allen durchaus den intelligentesten Eindruck machte, erklärte, er habe seinem Freunde Weiß die Farbe nur zu dem von ihm bereits angegebenen Zweck der Wahlprcpaganda überlassen, von einer ärgeren Verwertung aber nichts gewußt. Tie Angeklagten gaben zu, daß sie der Hitler-Jugend "angehören, und behaupteten, daß niemand aus ihrer Partei ihnen geholfen oder sie zur der Tat angestiftet habe. _ Ter Vorsitzende der Trebnitzer L.ynagogengemeinde berichtete als Zeuge über den Umfang des Schadens und die Kosten, die voraussichtlich zur Wiederherstellung der Grabsteine ausgcwendet werden nnässen. Bei manchen sei die rote Farbe trotz Abkratzens und chemischer Reinigung bis ' heute noch nicht zu beseitigen gewesen. Um ftstzustelleu, ob Weiß die Tat wirklich ohne andere Helfer cusgesührt habe, lies; der Vorsitzende ihn aus dem Kopf die aus der Leichenhalle angebrachten Zeichnungen und Worte zu Papier bringen. Tie große Aehnlichkeit dieser Zeichnungen mit den Photographien des Tatortes erwies die Richtigkeit seiner Aussage. Der Staatsanwalt beantragte mit Rücksicht auf die besonders verwerfliche Gesinnung gegen Weiß vier Monate und gegen S ch r e i b e r, den er nur der Beihilfe für schuldig erachtete, sechs Wochen Gefängnis. Quitt, dessen Vorbringen nicht zu widerlegen sei, sei freizusprechen. Als Vertreter der Nebenkläger — als solche waren der Vorstand der Synagogengemeinde, dem die Obhut des Friedhofes anvertraut ist, ftwie mehrere Nachkommen der aus dein Friedhof Beerdigten zugelasien — führte Rechtsanwalt F o e r d e r aus Breslau folgendes aus: Tie Wurzelnder Tat seien in der beispiellosen Verhetzung zu suchen, unter deren Einstuß die Angeklagten im Kreise. ihrer Partei gestanden hätten. Schon eine kurzfristige Mitgliedschaft in der Hitler-Jugend habe ausgereicht, um den Einfluß der Schule und des christlichen Religionsunterrichts bei den Angeklagten vollkommen zu beseitigen. Mag man den Angeklagten auch ihre Jugend und die leichte Beeinflußbarkeit zugute halten, so müsse dock) auf eine abschreckende Strafe erkannt werden. Tenn diese Friedhofsschändung bilde nur ein Glied in einer langen Kette gleicher Taten, die während der letzten acht Jahre auf mehr alshundert cmgewachftn seien. Der Weiterentwicklung dieses eines Kulturvolkes unwürdigen Zustandes müme das Gericht durch Verhängung einer Freiheitsstrafe vorzubeugen suchen. Besonderen Eindruck machten die dann folgenden Worte von Justizrat Perser aus Breslau, dessen Mutier in einem der geschändeten Gräber ruht. Er sprach gleichzeitig als Vertreter der Nachkommen eines gleichfalls unter einem beschädigten Grabdenkmal ruhenden Trebnitzer Bürgers Hitler, der, wie wir schon früher berichteten, der Stadt Trebnitz sein ganzes Vermögen zur Gründung eines V ürgerh eims vermacht hatte. Seine Wohltaten genießen die bedürftigen Trebnitzer Bürger noch heute. Diese Grabschändung füge der Stadt Trebnitz einen besonders schweren Stoß zu. Das Gericht erklärte die Angeklagten Weiß und Schreiber der Mittäterschaft an den ihnen zur Last gelegten Vergehen gegen die §§ 166, 168, 123 des Strafgesetzbuches für schuldig und verurteilte Weiß zu drei Monaten, Schreiber zu zwei Dtonaten Gefängnis. Ter Angeklagte Quitt wurde wegen Mangel an ausreichenden Beweisen sreigesprochen, ftdoch betonte der Vorsitzende, daß ein starker Verdacht gegen ihn bestehen bleibe. Der Vorsitzende geiszelte sodann in längeren Ausführungen die große Gefühlsroheit und die unanständige Gesinnung, die die Angeklagten durch die Tat haben erkennen lasten und die eine Freiheitsstraft notwendig gemacht haben. Auch eine bedingte Ltrasaussetzung habe das Gericht abgelehnt. * Wie wir bereits in „C. D.-Zeitung" Nr. 12 vom 20. März 1931 mitleilten. tmirbcn zwei Mitglieder der NSDAP, als Täter der Friedhofsschändung in Schriesheim an der Bergstraße festgestellt. Ter eine von ihnen, F e tz e r, hat nun für seine Tat einen richterlichen Strafbefehl über 14 Tage erhalten. Ter zweite Täter, Sandel. wird sich demnächst vor dein Jugendgericht zu verantworten haben. Beide Täter wurden, wie wir erfahren, nach der Tat aus der 5t S D A P. ausgeschlossen. * „Verwüstung" In der „.Kölnischen Bolkszeitung" vom 11. April verurteilt ein katholischer Geistlicher in ergreifenden Worten die Schändung jüdischer Friedhöfe, meinem von höchster Menschlichkeit getragenen Aufsatz entnehmen wir folgende Sätze: „Wer wie unsereiner das religiöse jüdische Empfinden kennt, wer weiß, daß gerade das jüdische Her; so überaus feinfühlig für die Ehre und Ruhe der Toten ist, den erfaßt Trauer und Mitleid mit den Familien, die vom Unglück der Grabschändung getroffen sind. Ohne diese tausend Familien zu kennen, drückt man ihnen die Hand aus menschlicher, aus christlicher Teilnahme. Und warum sind sie getroffen von dem unerhörten Leid? Nur darum, weil ihre so einfachen Grabsteine die Schriftzeichen der Thora tragen'. Was müpen friedliche jüdische Bürger heute in Friedenszeiten auf ihren Friedhöfen erleben! — Isis mit „Frevel", ist's mit „Schändung" genügend ausgedruat. was diesen Gräbern widerfahren üt? Wahrlich, da ist es an uns, zu rufen: .Deutschland, wache auf'/ Bemme dich auf deine Würde und Stellung in der gebildeten Menschheit. . ________ Zeiger Ueberfall auf jüdische Binder Ans Trier wird uns ein unerhörter Vorfall berichtet, der sich am 12. April in der Nahe der Stadt abspielte. Die Kinder- und Jugendgruppe des Jüdischen Jugendbundes Trier kehrte am späten Nachmittag von einer Tageswanderung zurück. Plötzlich stürzte sich eine Anzahl lärmender Nationalsozialiüen aus einer an der Straße gelegenen Wirtschaft auf die Zwölf- bis Fünfzehnjährigen, die von einigen Erwachsenen geführt wurden, schlugen auf sie ein, beschimpften und verfolgten sie. Sie ließen erst von ihren Opfern ab, als die ersten Hauser der Stadt in Sicht, kamen. Hier flüchteten sie, tapfer, wie nun einmal S.-A.-Männer sind, in eine ins Innere der Stadt fahrende Straßenbahn. Ta einwandfreie Zeugen den Nachweis erbringen konnten, daß dieser gemeine Ueberfall planmäßig organisiert wurde und außerdem die Namen dieser traurigen Helden festüehen, konnte die Polizeibehörde sofort die Täter er- Mitteln, so daß in Kürze mit einer exemplarischen Bestrafung der Burschen gerechnet werden dürste. Gut gegeben ... Ausländer über deutsche Antisemiten Der „Haag'schen Post" vom 31. März 1931* entnehmen wir folgende Notiz: „Im vergangenen Sommer war ich mit meiner Frau auf der Turchreise nach Wien einige Tage in München. Wir saßen abends bei einem Glas Bier in einem großen Eaw. als der Kellner uns eine Karte überreichte. Verwundert nahm ich sie an. Es waren die folgenden Worte darauf gedruckt: „Nach Jerusalem und nicht zurück. Ein deutscher Mann." Ich ließ meine Frau das Kärtchen lesen, worüber sie herzlich lachen mußte. Ich blieb ernst, rief den Kellner und fragte ihn. wer mir dicw Karte verehrt hätte. Tarnuf deutete er aus drei als Herren gekleidete Deutsche, die einige Tuche entfernt saßen. Ich holte meinen Füllfederhalter hervor und schrieb auf die Rückseite der Karte: .Mach einer Irrenanstalt und gesund zurück. kleine Gattin wünscht Ihnen gleichfalls gute Besserung. Ein holländischer Herr." — Ich gab die Karte den; Kellner und bat ihn, dieselbe den deutschen Mannen ,;u_ überreichen. So geschah es. — Daraus blaue Gesichter bei den Deutschen, heftiges Flüstern und überlegen böft Blicke in meine Richtung, während meine Frau noch immer lachte und ich die Herren kühl betrachtete. Einige Minuten später waren sie fort. Daß ich, ohne meine Kleider zu zerreißen. davongekommen bin. habe ich wahrscheinlich der Tatsache zu verdanken, daß ich Ausländer bin." Die „Haag'sche Post" fügt hinzu, daß die Ahnen des holländischen Einsenders mit äußerlieh „jüdischem" Typ katholisch sind.

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