Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 10 (1931)
- Issue
- 11 (13.3.1931)
- Date
- 1931-03-13
- Page
- Seite 121 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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m die völlig in völkischen Doktrinen befangen ist, die Argumentation der Würzburger Studentenschaft zu eigen machte, indem er entschied, „daß die vöttnche Bewegung einerseits weit über die Parteipolitik hinausgewachsen und zu einer nationalen Sache geworden sei, anderseits nicht die jüdische Religion. sondern die jüdische Nasse Irtrcne" (!), erklärte ec doch die -Numerus ela usns-Be'chtüsse der Würzburger und Erlanger Studentenschaft für sah u n gs w id r i g, weil die Satzung der D. St. bestimme, das; jeder deutsche Staatsbürger, welcher Nasse er auch immer angehöre, mitgenommen werden müsse. Alles das läßt einen gewissen Willen zur Objektivität, eine Zurückhaltung vor allzu einseitiger Politischer Festlegung nicht verkennen. Gab c-3 doch damals noch eine ziemlich starke gemäßigte Richtung innerhalb der 2. St., deren Führer erklärte, die mir dem Studentenrecht geschaffene Einigung .zwischen Imterrichtsverwattung und Studentenschaft mache eine loyale Mitarbeit an den Aufgaben der Hochschule als Institution des Staates auch in seiner heutigen Prägung zur Grundlage der studentischen Tätigkeit. „Wir wollen nicht alle Kraft unserer jungen Kommilitonen", schrieb ein anderer aus diesem Lager, „in dauernden Auseinandersetzungen mit politischen Faktoren vergeuden, denen sie letztlich dach nicht gewachsen ‘ sein können." Wo solche Einsichten nicht vorhanden waren, glaubten wenigstens die verantwortlichen Führer der T. St. aus taktischen Erwägungen nach Möglichkeir eine gewisse Zurückhaltung üben zu sollen — mit gutem Grunde, weit man damals die Hoffnung auf Wiedererlangung der staatlichen Anerkennung noch nicht aufgegeben hatte. Seitdem isr ein grundlegender Wandel eiugetreten.Tas nngehenreAnschwellen der nationalsoziaüstijchen Stimmen bei jeder studentischen Wahl drängte die gemäßigten Elemente immer mehr zurück, ließ die Einzelstudentenschaften dem mäßigenden Einfluß der Fichning immer mehr entgleiten. Nachdem durch die immer eindeutiger werdende politisch^ Stellungnahme und die zunehmende Radikalisierung jede Hoffnung auf Wiedererlangung der staatlichen " Anerkennung geschwunden ist, hält man es nunmehr ossenbar nicht mehr für erforderlich, noch länger den Schein zu wahren. Am Lstzeichuendslen für diese Entwicklung ist der Beschluß der D. St. in einer Sitzung des Hauptausfchuffes, die am 7. und 8.Februar in Berlin srattfand, nach dem sich die einzelnen Studentenschaften in nächster Zeit wissenschaftlich mit den Problemen des Xiiiiierus clausus auf Volksdeutscher Grundlage beschäftigen sollen Pressebericht der D. St. vom 11. Februar 1931). Ueberflüssig zu sagen, daß diese für die Oeffenttichkeik bercrnnnte Formulierung viel Weitergehendes bezweckt als nur eine „wissenschaftlick)e Beschäftigung". In Wahrheit bedeutet dieser Beschluß ein völliges A bweiche n von der bisher, insbesondere noch 1 9 29, seitens der v e r a n t w c x 11 i d; c n F ü h rnng der Dt. St. geübten oder wenigstens versuchten Zurückhaltung. Er bedeutet die grundsätzliche Anerkennung der völkischen Ideologie; cs ist nur noch eine Krage der Zeit, wann die Führung der D. St. offiziell in die Hände der Nationalsozialisten übergeht. Diese Entwicklung ist außerordentlich lehrreich. Zunächst deswegen, weil die politische Entwicklung der Hochschuwerhättnisse inuner der allgemeinen politischen Entwicklung vorauseilt und die Unioerntüten von jeher sehr empfindliche Gradmcyer der politischen Spannung gewesen sind es sei nur daran erinnert, daß die nationalsozialistische Welle auf den Hochschulen fühlbar wurde, lange bevor die Wahlen vom September 1930 der großen Oessentlichkeit unerwartete Ueberraschuugen brachten weiter zeigt sich gerade am Beispiel der Hochschulen und der Studentenschaften, mit welcher Hvirseaueuz die Nationalsozialisten ganze Bezirke des öffentlichen Lebens durchdrungen und die Macht an sich reißen. Die Gefahr der natimialsozialistischen Agitation liegt für die Gegenwart darin, daß die Nationalsozialisten gerade hier in der Numerus elausus-Frage ein konkretes Ziel haben, für das sic a u s w i r t s ch af t l i ch e u und b e r n f s p o l i t i s ch e n M o t i v e n a n ch die Z u st i m m n ng derer g e tv i n n e n k ö n n e u, die lv e l t a n s ch a u l i ch v i e l l^e i ch t d n r eh - a u v nicht auf ihre ut Standpunkt st ehe n. Darf man aber auch die Tragweite der Numerus clausus-Beschlüsse für den Augenblick nicht überschätzen — es zeigt sich hierin wie bei vielen anderen Beschlüßen der T. St. eine aus dem Willen zu politischer Einflußnahme geborene starke Ueberschätzung der eigenen Bedeutung —, so birgt doch diese Entwicklung, worauf in diesen Blättern schon wiederholt hingewiesen wurde, für Lanögericht Itoburg verbietet bopkott-preisausschreiben II. 1^. In ihrem Bernichtungswillen gegen die jüdische Geschäftswelt verfällt die NSDAP und ihre Presse auf immer neue Methoden. Neben den bisher schon üblich gewordenen Hetzartikeln über angeblich unlauteres jüdisches Geschäftsgebaren ist jetzt zum ersten Male ein Boykott-Preisausschreiben dein findigen Gehirn eines völkischen Redakteurs entsprungen. In einer Hochburg des Nationalsozialismus, nämlich in 5tobürg, wo man sich wohl besonders sicher zu fühlen glaubte, brachte die „Eoburger National-Zeituug" ein großausgemachtes Preisausschreiben. Sein Zweck sollte sein, „die Nachteile irgendwelchen geschäftlichen Berkehrs mit Juden im Rauf bei Jtlden, als auch im Berkauf an Juden sowohl für die Allgemeinheit, wie auch für den einzelnen, an Hand von selbsterlebtcn oder bei anderen beobachteten, kurzgefaßten Beispielen darzulegen und zu beweisen". (Das der Wortlaut des Preisausschreibens^) Für die besten Darstellungen, wobei eingestandenermaßen die Zeitung weniger auf die Form, sondern mehr auf den Inhalt Wert legte, wurden Gutscheine mit der Berechtigung zum Einkauf in „deutschen" Geschäften ausgesetzt. Auch war angekündigt, die bestell Schilderungen der Preisfrage sowie die Namen der Preisträger in der Zeitung zu veröffentlichen. Gegen diese unsauberen Machenschaften sind die jüdischen Geschäftsleute in Roburg eingeschritten. und das Landgericht Koburg hat durch Urteil vom 27. Februar 193! — € 66 31 — im Wege der einstweiligen Verfügung dem beklagten Hauptschriftteiter sowie dem Verlag rrnd der Druckerei der Zeitung untersagt, das oben erwähnte Preisausschreiben durchzusühren, die Antworten dazu zu veröffentlichen oderPreisauoschrcibensolcher Art zu wiederholen. Wir bringen dieses Urteil als erfreulichen Erfolg unseres Kampfes gegen die völtische Verhetzung. Unseren Freunden wird damit zur Genüge dargetau, daß es noch ausreichende Mitte! und Wege gibt, lim sich der Schlammflut der Verleumdung siegreich entgegenzustellen. Wir können auch an dieser Stelle nur erneut dringend dazu raten, keineswegs die völkischen Boykottandrohungen und Boykottmaßnahmen ruhig hinzunehmen. Ju der überwiegenden Anzahl der Fälle ist eine erfolgreiche Bekämpfung möglich. Die zuständigen Stellen des G e n t r a l v e r e i n § stehen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung. Antisemitische Zcitungsverkauscr vor Gericht. Vor dem Amt-gerückt Ebackoltenburg batte sich kürzlich ein Zcitungsrx'rkäwcr menen Amrrizung 3uin Alanenhaß, Beleidigung Andersdenkender rmd groben Unfugs zu verantworten. Er hatte am.Abend des .'Xft November v. I. einen großen Menschenauslauf provoziert, indem er, noch dazu in der Uniform des S ch c r l - Z e i t n n g s - Berk ä ufers. in lautestem Tone aufreizende Worte an die Menge richtete, wie: ..Die Juden müssen allesamt ausgerüstet werden!" „Nur die Juden sind schuld an dem Elend, das wir jetzt durchwachen." „Die Juden müssen nach Palästina ausgewicsen werden.'" Das Gericht erkannte mit die Zukunft dedeutschen Zuderirums schwere Gefahren. Der Narionalckstastsnms als politische Bewegung wird seine Rolle ansgespielt haben, wenn oichpolitckche und mirckamstliap Lage, aus der er will Agirationsmarer ia! zieh:, sich gebessert habet! wird. Der Na: ionrtsostalisums als „geistige" Bewegung wird den politischen Nationalsozialismus überdauern, weil er nach der (iultuiciiung der letzten Zähre auf lange hinaus ein Stück der ftommeiuerstcbstng des llorporationsstttdenten bilden wird. Treck Gefahr mit allen m Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen, ist eine der schwierigsten, aber auch der wesentlichsten Aufgaben, die die deutschen-Juden im Kampf um die Erhaltung ihrer Gleichberechtigung zu lösen haben. dem ausdrücklichen Hinweis darauft daß die Beleidigten keinen Wert auf Bestrafung, sondern lediglich auf die Aufrcchterhaltung der Ordnung legen, auf eine Gttdstrack von nur 1ö Mark. Das schürfe Thüringen und öas mrlöe Preußen Ein lchrreichcr Schrrlfall Wie der „Angriff". das Lrg.rn der Berliner Nationalsozialisten vom 2. s.stärz Ibstl meldet, hat Fr ick die Leiter und Lehrkörper aller thüringischen Schulen erneut auf die genaue Beachmng der Mimsterialbeinrnmung von 192st über Maßnahmen gegen kommunistische Verhetzung der Schuljugend hin.gewiestn. „Gleichzeitig", so schreckt der „Angriff", ergänzt er die Verordnung dahin, „daß alle Schüler im nicht metzr grundschnlpslichtigcn 'eilte: anzuweistn siud^ enra in ihre d gelangte tonnnunistüchr <5chülerzci1ungen ähnliche Schristcn nm>eizügllckr dem Lehrer ausznhändigen. Die Lctzrkräste und alle Hausmeister füllen von dem Vorbandenstin derartiger ^christen dem Dchnl-eitcr sowrt Mitteilung zu machen.. In sedern Fall ckll eingebend ahvän werden, wer die Hetzschriften verbreitet hat. Verboten wird den Schülern, in Uni'orm und mit Abzeichen konrmunistischer Liganifationen zum Unterricht zu erscheinen. Die Teilnadme an kommunistifchen Zungarbe ite rveck a in min n ge n ist den Dchülern untersagt. Verstöße gegen die Anordnungen des Ministeriums und mit anaemeüenen Schulstrafen zu ahnden." Wir haben ln diesen spalten oft genug der Meinung Ausdruck gegeben, daß keinerlei politische Hetzen uud Hetzfchriftcn, mögen sie von links oder von rechts Herkommen, in die Schute gehören und wir wollen auch heute niemanden aufputschen. Aber wenn F r i ck gegen die kommunistische Propaganda unter der Schülerschaft so tatkräftig durchgreist und zu die'em Zwecke der „restlosen Reinigung des thüringischen .ftnlturbetriebcs von den bctschewisti'ch-en Eiustüsseick bis ins letzte gehende Mittel findet und streng anzuwenden befiehlt, dann iraat man sich, warum die preußischen obersten Schulbehörden nicht mit entsprechenden Methoden gegen die überhandnehmende nationalsozialistische Schüterverbetzuua. die nur allzu häufig im grobantisemitischcn Fahrwaüer segelt, einheitlich Freut mackst. Das preußische Swatsministerium hat durch Beschluß vom -5. Zn ui Ill'.st sowohl die NSDAP, als auch die NPD. als staatsfeindlicke Organisationen erlllirt, und der .üurllusmirckster hat bereits durch Erlasse aus den- Fahre ,11*22 den „Schülern und Schülerinncu aller Schulen verboten, Schülerverciucn oder sonstigen Vereinen anzugehören oder au ihren Veranstattungen leilgmchmen, die sieh nach ihren Satzungen oder nach ihrer Betätigung gegen den Staat oder die geltende Staatsform richten, seine Einrichtungen bekär.'.püeu oder Mitglieder der Negierung des Neiches oder eines Landes verächtlich macheick. Gestützt auf diese Bcstimmungen, haben einige preußische Proviuzialsckmltollegicn tat »’ädiCiai die national» sozial:stistheu SchülerverNiicke off: stell verboten, ohne indes dabei mit der gekennzeichneten Frickschen Schärfe. Energie und Eindringlichkeit ihren Willen durchzusetzen. — tll—