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Central-Verein-Zeitung · 1931-03-13 · 11 (13.3.1931) · p. Seite 120

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
10 (1931)
Issue
11 (13.3.1931)
Date
1931-03-13
Page
Seite 120 (sequence 4)
Language
German
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120 £ vorauszuseheu. Er ist deshalb auch verpflichtet. sie im voraus ins Auge zu fassen. Was würde die Folge sciu, wenn Deutschland sich einem Radikalismus in die Arme werfen würde? Jedesmal, wenn scheinbar in: Augenblicke unlesbare Tchvierigieiten vorhariden sind, sucht mau eine Rettung in dein vagen Begriff der Titratur. . / Der Landesverband Baden des C. V. gegen Numerus clausus Wie in der vorstehend-.-! lieber sich r bereits klrrz erwähnt, hat sich die Trndcntenschaft der Technischen Hochschule in Karlsruhe vor wenigen Tagen mii der Frage der Fitlass u n g s b e s ch r ä n k :i n g zum Hochschulstudium befaßt und eillnimmig folgenden, von dem nationalsozialistischen Deutschen Stndentenbund eingedrachterr Antrag angenommen: „Tie Karlsruher ZtudcaLenckchasi benirtvortet die Einführung des Numeri clausus inr Tinne des Volksdeutschen Pwblems. ^ie beauftragt den .engeren Ausschuß, mit dem. Vorstände der Deutschen Studentenschaft in dicstm Dinne zu arbeiten . und diesen in leinen Bestrebungen aufs nachdrücklichste zu unterstützen, strner Vorträge und Dprechadende zur Erörterung der Numerus clausus-Fragc zu veranstalten und statisti'che Erhebungen zu machen/ Tie Bereinigung badischer Israeliten, der Landesverband des G. V., hat daraufhin an das Vodi'che Bllnitterium des Kultus und Unterrichts folgende Eingabe gerichtet: „Tie .Badische Prcn/ bringt in ihrer Nr. % vom 26. Februar 1931 eine Notiz mit der lieber; schrist: .Zulammgslx 'ch r n ixl u n g 31:1:1 Hech'chulstudiumst Es wird darin aw den einstimmig gefaßten Beschluß der Karlsruher Ttudeuttwcbasr hingewiesen, durch der^ die Einführung des Numerus clausus im ^inne des Volksdeutschen Problems befürlovrten und die nachdrückliche Unterstützung dieser Bestrebungen auf verschiedenen Wegen propagiert wird. Wegen des Wortlautes der Entschließung, uv lebe am einen Antrag des nationalmuaastistchen Denn wen Ttndenteubundes zuiückgettt. verweisen wir ans die Veröüentlichung, die wir wohl als bekannt vvraussetzen dürfen. Ter erwähnte Beschluß der^ Karlsruher Ttndentenschaft verlangt eine verfa'nmgswrdrige Entrechtung derjenigen Lradierend-.n. nrelme der sübischen Religion aue,ehesten. Tie gefaßte SlesoLution hat daher irr weiten Kreisen unserer Glaubensgenossen nicht nur Entrüstung, sondern auch crhcvlichc Beunruhigung hcrvorgcrusen. Wir haben daher allen 2lnlasz» dem vcn der Kartsrnl.cr Ltudcntenrchaft unternommenen Versuch, deutsche Akademiker jüdischen Glaubens zu Staatsbürgern minderen Rechts >u stcnrpel». mit der notwendigen Schärfe cntqcgcnzurrctcn und uns gegen dieses gesetzwidrige Urrrernchmen nachdrückLickrst zu wehren. Tie Karlsruher ^rudentewckaft ist. soviel uns bekannt ist. eine amtlich c Einrichtung, welche d.r Aufsicht des Vlinisteiinms untersteht. Wir erlauben uns daher die döstietv Anstage, ob und welche Maßnahmen das vcrchrlichc Minisicrium in dieser Angelegenheit zum Tmutze unserer jüdischen Mitbürger unrcrnonrmcn hat bzw. zu unternehrncn gedenkt. Tadel gestalten wir uns daraus bin zuweisen, daß _an anderen Universitäten *3. B. in Gießen» ähnliche Vorkommnisst' zur Av.stöstmg des ^tudenteuausfchusses geführt haben. Ta uns die Angelegenheit im Hinblick aur die ernstliche Gefahr besov.dcis wichtig und dringlich erscheint, wären wir mr bestchleunigte Erledigung sehr zu Tank verbunden/ Die Numerus clausus-Bewegimg an den deutschen Hochschulen Von Referendar Walter Borchardt (Berlin) Es ist heute aus mancherlei unliebsamen Vorfällen auch den dem akademi'chen Leben Fernerstehenden bekannt, in welchem Maße und mit welcher Schnelligkeit sich während der letzten Jahre innerhalb der „Deutschen eatt:delttenschasG — der Tachorganisation der nach dem Wegfall der staatlichen Anerkennung in Preußen gebildeten Rumpfstudenten'chaften. der ^tndentensthaften der übrigen dewchen Länder und Tcutschöfterreichs — ertrem naLio.-alisti'che und völkische Strömungen dnrchaesttzt haben. Rach außen hin zeigt sich diese Entwicklung — von den Ergebnissen studentischer Wahlen abgesehen — in gelegentlichen Hoch'chulkrawallm sowie in den von Zeit .zu Zeit in den Tageszeitungen auftauchenden Zeitteilungen von Numerus elausus-Anträgen und Beschlüssen studentischer Organisationen. Tie Forderung aus Einführung des Numerus clausus, d. h. die Forderung, jüdische Ttudenlen nur in einem dem Anteil der jüdischen Bevölkerung an der Gefamtbevolkerung entsprechenden Prozentsatz zum Ttudium an den deutschen Hochschulen zuzulnpen. ist innerhalb der Ttndentenschast durchaus nicht neu. Bereits im Jahre 1929, noch vor dein Hannoverschen T L n d e n L e n t a g, der vielleicht als der Wendepunkt der Geschichte der Deutschen Ltudentenschafr (T. TL.) betrachtet werden darf, wurden eine ganze Reihe vor: Numerus clausus - Beschlüßen gefasst, dercn Erfolg und Ausnahme einen interessanten Vergleich mit der gegenwärtigen Lage ermöglicht. ' To nahm die sog. Allgemeine Trudenrenschaft, die Berliner Veitgliedsorganisarion der T. Tt., einen nationalsozialistischen Antrag ans Einführung des Numerus clausus au. Weiter beschloß die Studentenschaft der Universität Erlangen, die noch jetzt staatliche Anerkennung genießt, sich für die Einführung eines Numerus clausus für jüdische und ausländische Ttukenten eiuzm'etzeu. wobei jedoch nicht nur nach dem ReligionsbekeunLuis gefragt, sondern die „Fremdstämmi.- ger/ nach ihrer „Raue" ausgesondert werden sollten. Auch an der Würzburger Universität wurden im Allgemeinen TtudenLeuausschuß von den Na:ioualstziallsten ein solcher Antrag durchgebracht. In der letzten Zeit hat sich die Reihe der Numerus elansus-Beschlüste erheblich vermehrt: Ter Allgemeine Studentenausschuß iAsta) an der Universität Leipzig faßte mit 20 gegen 6 Trimmen bei 6 Enthaltungen einen von den Nationalsozialisten beantragten Beschluß, über dessen Tendenz gar kein Zweckel bestehen foitn: „Tie akademischen Behörden und zu verantanen, Ausländer, die durch den Numerus clausus — vor allem in Ungarn und Rumänien — am Studium in ihrer Heimat verhindert sind, als Ttudenteu nicht mehr zuznlapcri/ Ein Beschluß des W n r z b n r g e r Asta forderte die Einführung des Numerus clausus für „Angehörige der jüdischen Rasse" an sämtlichen deutschen Hochschulen, sprach also ganz klar ans, daß er sich überhaupt gegen die jüdischen ein» deuten richte. „Es ist eine gesetzliche Regelung zu erstreben, nach der Angehörige der jüdischen Renv keinesfalls in größerer stahl zum Ttudium an den Hochschulen des Reiches zugela'stn werden, als ihrem prozentualen Anteil an der Exstunwevölkerung des Reichs entspricht/ Eine gleichlautende Entschließung reröffentlichte der Vorstand der Rostocker Trudentcuschaft. Gleichzeitig^ beschloß der Würzbürge r Asta, „in der Erkenntnis von der Wichtigkeit und Bedeutsamkeit" der Berufung des Rasienforschers Günther auf dem in Jemz errichteten Lehrstuhl für „Tozialamhropologie" an den thüringischen Minister Fr ick und an Günther Bell r ü ß u n g 2 t e l e g r a in nt e .zu schickst.?. Dieser Antrag ist für die' Einstellung großer Teile der Ztudentellsechaft bezeichnend: er ist in ungefähr dew gleichen Formulierung rroech von etwa fünf-, zehn anderen TtudenLen'chasten angenonnnen lvordeu. Bernerkenswn'rt ist übrigens, daß für den Würzburger Nunloruswlnusus-Antrag auch ein Teil der katholischen Ztudentenschait svier Vertreter latholncher Korporationen '> stinmne. Auch der Ttudenteuaussehuß der Gießen e r llniucrfitat (dem dann die Erl a n t] e v Ttudentenschift znstinmcke) hat im Anschluß an eine Verfügung des hessischen Kultusminis!-' riinns wegen Einführung eines Numerus clausus für Philologen einen Antrag angenommen, der den Erlaß des hessischen Kultusministers ablehnt, dagegen „angesichts der lleberfüllung der akadenüfechen Berufe und der Zurnckdränguna des deutschen Volkstums zugunsten des Juden tnms an sämtlichen deutschen Hoch schicken ^die Einführung des Numerus_clausus iür 3tu dierende der jüdischen Raue'" fordert. Dieser Beschluß besteht noch. Tie Vorgänge an der Universität Gießen wurden zwar im Hessischen Landtag secharf gcmißbiUigt: doch ist trotz einer Erllärnng des hessischen Kultusministers eine Auslösung der staatlich anerkannten Ttudenterp schast nicht erfolgt. Weitere Numerus duusus-Ve'chlsisie erfolgten in allerjüngster Zeit feitender Studentenschatten der Technischen Hochschulen sRünchen. K a r l s ruhe, E h a r t 0 t t e n b u r g nvo der Antrag einstimmig angenommen wurde), der sächsischen V ergakadcmie F r e i b e r g sorvie der Ingenieurschule zu W e i m a r. Es mag nach dem eingangs über die bereits im Jahre 1'/29 gcstrßten Numerus elausus-Be'- schlüsie Gesagten scheinen, als ob sich — von der unerfreulichen Tatsache abgesthen. daß eine Reihe weiterer Numerus-dnusus-Ve'chlüsse vorliegen — die Tituatiou innerhalb der Ltudcntenschast nicht wesentlich geändert habe. Das tristt jedoch nicht zu. Betrachtet man die verschiedenartige Behandlung, die die Numerus clausus-Antrüge damals und jetzt in der studentischen Lefsentlichkeit erfahren haben, so zeigt sich ein grundlegender Unterschied. )koch NstA) kam es vor, daß einzelne Ttudentenschaftcn (z.B. Btüncken und Karlsreche) die von den Rationalsozialisten gestellten Anträge auf Einführung des Numerus clausus ablehnten — sicherlich nicht so sehr aus prinzipiellen Gründen, als ans taktischen Erwägungen. Bei ztvei anderen Numerus dausus- Anträgen, die die Technischen Hochschulen M ü n ch e n und B r ü n n auf deni Hannoverschen Ttudententag gestellt hatten, suchte die Tagungsleitung — zweist'tlos im Einverständnis mit dem Vorstand der T. 2t. — eine sachliche Erörterung zu vermeiden,- was ihr dureß eine Vertagung gelang. Hatte doch der Hauptausschnß der T. 2t. bereits Ende Februar 1929 zu der Numerus clausus -.Frage wie folg: Stellung genommen: ..Ter Haupt.nlssttzuß ha: sich mit den Bes ch l ü s s e n der Erlanger Ttndenwnsehast bezüglich der Emsiihrunll eines Nuiihtüs chuisus an den deutschen Hochschulen beschüsticit. Er hall das Ausrollen dieser Frage in den reichsderltiche'N Ltudentenschertten mr eine V e r 1 e h u n g der Würzburger Verfassung des Deutschen Tluoentenbundes, die die Gefahr einer s ch w e 1 e it E r - s st ü t t e r u n g des B e st a n d e s der T. Tt. in sich birgt, und lxtt zur Klärung der versasßlngsrechltichen Teile dieser Frage eine Entscheidung de- ^pruchhest der T. 2t. angefvrdert. Ter Harrptewsschuß wrdert alle 2tudentenschwten dringend aus. eine Beschtu'Rasistrug in der Nun'.ern-? rIuu>u>-Frage di^ nir Veröffentlichung dieser Entscheidung zu lmterlaifeii/. In der Tat erhob der Vorstand der T. 2t. gegen die in Erlangern und Würzbnrg gefaßten Beschlüsse Klage beim ^prunchhof der T. Tr., weil er die Numerus clausus-Antrüge durchaus zutreffend als eine nach der Verfassung der T. Tr. u n z u l ä s s i g e V e r f 0 l g u n g politischer und religiöser Z w 2 cf c a n sah. während die Würzburger Studentenschaft ihren TtniDpuntr damit verteidigte, ein Beschluß auf Ein'uhvung des Numerus clausus berühre nicht Fragen der Parteipokittl und des Glaubensbetenntnisses, viennehr handle cs sich itm die 'Anerkennung des Volksbür g e r p r i n z i p s , um eilt Problem von a If gemeiu-vater! a nD t scher Bcdeu t u u g. L bw-ohl si.h damals der Tpruckthof in einer Entfetzeidung,

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