Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 10 (1931)
- Issue
- 7 (13.2.1931)
- Date
- 1931-02-13
- Page
- Seite 70 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2277379-2277886-2277893--06537-2287365- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Ursprung 1835 TßcWeransslener-VersiöierüEßsa, eigentlichen Selbstmord keine Rede. Der Zusammenbruch des Vaterlandes erschütterte ihn bis ins Innerste. Er glaubte, wie mir seine liebe und gute Frau nach seinem Tode sagte, sein Lebenswerk sei zerstört. Auch das Schicksal des Kaisers ging ihm nahe, mit dem er nicht immer einverstanden war, dem er aber trotz allem treu ergeben blieb, für den er, ich möchte sagen, väterliche Gefühle empfand. Daß er seinem Leben nicht mit Bewußtsein ein Ende Jefm wollte, dürste daraus hervorgehen, daß er nur 24 Stunden vor.seinem Tode einen längeren Brief schrieb, in dem er die Grundlinien für den wirtschaftlichen Wiederaufbau Deutschlands, anch auf dem Gebiete der Schifssahrt, in großen Zügen skizziert hatte . . Lütow erzählt dann, wie Matrosen in das Hapag-Cebäude eingedrungcn seien und den bereils kränklichen Lallin körperlich bedroht hätten und fährt fort: „Dallin, der an intensiver Schlaflosigkeit litt, hatte ein starkes Schlasmittel auf seinein Tisch stehen. Als die Einbrecher sich entfernt hatten, leerte er in der furchtbaren Erregung des Augenblicks den ganzen Inhalt des Fläschchens. Unmittelbar nachher von Neue ergriffen, telephonierte er selbst an seinen Arzt. Dieser erschien und fand den Fall nicht hoffnungslos, erklärte aber, der Magen müsse ausgepumpt werden. Es empfehle sich, daß Ballin mit ihm zu Fuß in seine Klinik ginge, die kurze Bewegung würde ihm gut tun. In dem Augenblick, in dem Lallin in dem Krankenhaus anlangte, sank er, von einem Herzschlag getroffen, leblos zu Boden." Es ist charakteristisch, daß Vülow, der sich nie ganz mit der Revolution von 1913 aussöhnen konnte, das Ende seines Freundes als von den aufrührerischen Elementen jener Tage mittelbar veranlaßt ansieht. Wie dem auch sei, auch Vülow bestätigt, daß Ballin am unglücklichen Ausgang des Krieges zerbrach. Or. Zum Vorgehen öe§ Reichstages Endlich hat sich der Reichstag aufgerafst, um der Verhöhnung eines der Grundrechte der Dolksboten ein Ende zu setzen. Kaum waren die Dahlen von 1928 vorüber — von denen des letzten Jahres ganz zu schweigen —, als dntzendwers die neuen nationalsozialistischen Reichs-und Landtagsabgeordneten für die Zeitungen ihrer Partei „verantwortlich" zeichneten. Klar dieses ystematische Vorgehen: die politischen Gegner cllten aufs schärsste angefaßt, rücksichtslos bechimpft, ja verleumdet werden können. Rief der also Beleidigte dann die Gerichte an, so mußte der 'Staatsanwalt vor den Türen des Parlaments haltmachen. Zuerst sehr spärlich, dann, als die einsichtsvollen Abgeordneten Lunte rochen, wurden die nationalsozialistischen Volksvertreter öfter den Gerichten überliefert. Aber wozu gibt es Krankheitszeugnisse. Unabkömmlichkeitsatteste, plötzliche Reisen — anch dann gelang es bei diesem Wall von absichtlich und höhnisch getürmten Hindernissen nur selten, einen der Äso „tapferen" Verleumder zu fassen, ein Urteil herbeizusühren und — wenn Zeus besonders gnädig lächelte —> sogar durchzuführen. Wir im Centralverein hier und in: Reiche wissen ein Lied von dieser schamlosen Taktik zu singen! In Dutzenden von Fällen, wo die jüdische Religion und einzelne Juden beschimpft worden waren, blieb das Verfahren stecken. Recht und Gesetz wurden genarrt, herabgezogen, waren nicht mehr und nicht weniger als Lächerlichkeiten für die, die i:u gepriesenen Dritten Reiche Gerechtigkeit als Gabe für jeden auszuteilen versprachen. Das soll nun anders werden! Es wird hohe Zeit. Nicht darauf kommt es uns entscheidend an, daß der nationalsozialistische Abgeordnete Müller und der nationalsozialistische Redakteur Schulz für ihre Vergehen zu büßen haben. Viel wesentlicher: In diesen wilden Zeiten muß jedem wahren Patrioten am Herzen liegen, daß nicht so absichtlich mit Gericht und Recht Schindluder getrieben wird, wie die Nationalsozialisten cs bisher frohlockend getan haben. Zu dieser wichtigen Frage schreibt uns der bekannte preußische Landtagsabgeordrrcte Otto Nuschte: „In ihrer Rücksichtslosigkeit hofften die N a t i o n a l s o z i a l i st e n nicht nur im Parlament als gewählte Abgeordnete Beleidigerfrciheit zu finden, sondern sie wiegten sich auch in dem naiven Glauben, die Immunität ließe sich bequem auch auf ihre Presse übertragen. Ter Mg. Tr. L e y, einer, der jetzt am lebhaftesten an der „Klagemauer" über „Vergewaltigung" zeterte, schrieb am 11. November 1923: „Das beste Agitationsmittel ist nun die Presse. Wir wären hirnverbrannt, wenn wir die Waffe der Immunität auch hier nicht arrwcndcn wurden; Prügel hätten wir sonst verdient." Allerdings kam den Nationalsozialisten bisher die parlamentarische Hebung zugute, die den Grundsatz parlamentarischer Immunität auch bei politischen Prepevergeheu wahrte. Früher waren das Ausuahmefälle. Mit dem Einzug der Radikalen in die Parlamente wurde schnödester und systematischer Mißbrauch mit der Immunität getrieben. Gau.: im Sinne des Herrn Ley wurden gewöhnliche Verantwortliche Redakteure durch gewählte Abgeordnete ersetzt. Selbst in Fällen, wo diese Männer gar nicht die Pflichten verantwortlicher Nachprüfung ausüben konnten! Selbst Nichtjournalisten, wie Herr Kerrl-Peine u. a., zeichneten plötzlich als „Verantwortliche" Redakteure! Viel zu lange haben die Parlamente diesem Mißstand zugesehen, der nichts mehr mit Verfassung und Freiheit, aber alles mit der Vogelsreiheit angesehener Lürger zu tun hatte. Tie Verfassung kennt immune A b - geordnete, aber nie und nimmer immune Zeitungen! Tie Institution des verantwortlichen Redakteurs wurde im Pressegesetz ausdrücklich als Korrektiv zur Pressefreiheit geschaffen. Es war eine Gefährdung der Rechtssicherheit, daß man solange Nachsicht mit jenen Leuten übte, die eingestandenermaßen die parlamentarische Immunität dazu mißbrauchten, um als Unverantwortliche Beleidigungen deutscher Menschen und Einrichtungen verantwortlich zu decken. Ter R e i ch s v e r b a n d der den:- s ch e n Presse ha: sieh kiyow vor Jahren einmütig gegen diese:: Zustand gewehrt. Tarn bätte das Parlament von sich an? in allen Fälle:: der Strafverfolgung Rann: geben können, wo ein solcher RiiHora;ich vorliegt. Ter Reichstag hat den klareren Weg gewählt, durch eine A entern n g d e s P r e s s e g e s e tz e s einfach ein für allemal scstzust c l l e n, daß Parlamentarier « i cf> t verantwortliche Redakteure sein k ö n n c n. Tas ist keine Beschränkung der po!:- tischeu Freiheiten, sondern die Ausfüllung einer empfindlichen Lücke im Pressegesetz. Tie „Freiheit", die Herr Hitler und die Kleinen von den Seinen meinen, ist die „Freiheit", andere Bürger zu verleumden und in ihrer Ehre zu schädigen, um sich daun feige vor der Verantwortung zu drücken und sich hinter die parlamentarische Immunität zu verkriechen. Es war allerhöchste Zeit, daß der deutsche Reichstag mit diesen Zuständen ausräumte'" * Wie die Nationalsozialisten die „Immunität' und die Pressefreiheit aufsassen. zeigt folgende Zusammenfassung: Dem Reichstag liegen zurzeit Anträge an? Suspendierung von insgesamt 209 schwebenden Strafverfahren gegen nationalsozialistische Abgeordnete vor. In den meisten Fällen handelt es sich um öffentliche Beleidigungen in Versammlungen oder durch die Presse. An der Spitze steht der verantwortliche Redakteur des „Völkischen Beobachters", der Abgeordnete Buch, gegen den 36 Verfahren schweben. Straffer ist 27ma! wegen Beleidigung oder Vergehens gegen das Republikschutzgesetz angellagt. Münch meyer 24m.al und Koch (Königsberg! 23mah gegen Goebbels schrieben 16, gegen Feder 12 Strafverfahren. Schon am 16. Lktober v. I. brachte die nationalsozialistische Reichstagsfraktion einen Antrag ein. der die Aushebung von insgesamt 113 gegen nationalsozialistische Abgeordnete schwebende Verfahren fordert. Mün chm eher ist daran mit 24 Verfahren beteiligt, Koch (Königsberg) mit 2t. Buch mir 6, Feder mit 10, W a g n e r (Bochum > mit 3, Dreher mit 5 und Goebbels mit 14. Bereits am 18. Oktober erfolgte ein ähnlicher Antrag wegen weiterer 36 Strafverfahren. Davon entfielen auf die Abgeordneten Tr. L o e p e l - mann 3, Loeper (Dessau) 4, auf Gregor Straffer 27. Durch weitere Sammel- und Einzelanträge wurde schließlich die Zahl der schwebenden Strafverfahren gegen Nationalsozialisten auf 209 beziffert. Bezeichnend ist. daß das Amtsgericht München gegen den Rcichstagsabgcordneten Gregor Straffer am 30. Dezember v. I. einen Haftbefehl zur Erzwingung des Lüenbarungseides erlassen hat, wegen dessen Vollzug wahrscheinlich auch die Aushebung der Immunität gefordert werden dürste. m O. rj h s* \J3 Ü3 i U k a 'iß ä kvmyiMi! Ihr habt die Aufforderung zur Beitragszahlung erhalten. Säumt nicht! Zahlt sofort den Beitrag, damit uns Erinnerungsspesen erspart bleiben! Landesverband Gross-BerSin desCV.