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Central-Verein-Zeitung · 1931-01-30 · 5 (30.1.1931) · p. Seite 48

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
10 (1931)
Issue
5 (30.1.1931)
Date
1931-01-30
Page
Seite 48 (sequence 4)
Language
German
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4$ Was heißt: unö so Weiterl Zu Tricks Verordnung gegen politische Unsitten Das Thüringische Innenministerium wcndct sich in einer „Allgemeinen Anordnung über polizeiliches Einschreiten bei Versammlungeir und Demonstrationen" gegen die Verwilderung der politischen Litten. In diesem Erlaß heißt es u. a. wörtlich: „Sprechchöre oder einzelne Teilnehmer pflegen der solchen Gelegenheiten Worte ausznstoßen, die dazu angetan sind. Andersdenkende in ihren Gefühlen zu verletzen und sic ohne- Anlaß herauszufordern. Lolche Rufe wie „Bluthund ", Ji rbeitermörde r", ttTi a z i verrecke" usw. sind in ihrer Wirkung dazu angetan, eine erhebliche Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit herbeizuführcn. Es liegt die Gefahr nahe, daß es auf Grund solcher Herausforderungen zu Zusammenstößen schwerster Art kommen kann.'" Es ist selbstverständlich, daß ein derartiger Erlaß die Zustinnnung aller derer findet, die. den politischen Kamps mit anständigen Mitteln führen wollen. Nur hat der thüringische Innenminister, Herr Dr. Frick, der au sich guten Lache die gute Wirkung dadurch genommen, daß er sie nicht als Staats-, sondern als Parteimar.n machte. Sonst könnte man es nicht verstehen, weshalb bei einer Aufzählung der wilden politischen Kampf'chreie gerade derjenige fehlen sollte, der doch der eigentliche Ursprung dieser Rufe ist. nämlich das ..Juda verrecke". Meint Herr Frick wirtlich, daß dieser Ausruf durch die Worte „und so nxiter" in seinem Ausruf genügend verboten ist? Uns scheint cs nicht so, denn gerade die letzte sozialdemokratische Versammlung in Weimar mit dem Reichstagspräsidenten Paul Lobe als Redner dürfte bewiesen haben, wie thüringische Polizeierganc diese Anordnung auslegen, lvenn cs sich um Kampseslarm handelt, der von Nationalsozialisten verursacht wird. Nach Süötirol — öie Saar „Wir verzichtet ans keinen Deutschen.. .* sagt Herr Cottsried Feder in seinem „Parteiprogramm der NSDAP" und nennt diesen Latz .jbie schlichte und natürliche Forderung, die jedes kraftvolle Volkstum als Selbstverständlichkeit ausstellt und anerkennt". Ties die Theorie — aber die nationaljozialistische Praris opferte um der ^Annäherung an Mussolini willen — n?tc erinnerlich — Lüdtirol. Und Herr Feder strich eiligst in der Neuauslage seines „Parteiprogramms" bei der Auszählung derjenigen Gebiete, auf die mau nicht verzichten dürfe, das Wort „Lüdtirol" einfach weg. Jetzt scheint der zurrte „Verzicht" zu kommen: das saargebret. Tic „Saarbrücker Landeszeitung" berichtet in ihrer Nr. 17 vom 18. Januar, daß die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei des Laargebietes mit der dortigen Regierungskomruinion ein Abkouunen getroffen habe, de'.nznjotge sie sich verpflichtet, in ihren Versammlungen keine Erörterung der Laarsrage zuzntassen. Als Entgelt dafür läßt dann die Regierungstommissivn die Nationalsozialisten bei ihren Versammlungen ungeschoren. Tie „Laarbrücker Zeitung", die in ihrer Nr. 16 ebensolls diese Meldung bringt, fügt hinzu-. „JedcnsaLLs hat sich noch keine andere Partei des SaargcbieLes so tief erniedrigt wie die uatiorratsoziaLislischc, sich von dcrNcgicrungötonlnrission ein Schweigegebot aufcrlegcn zu lassen.- Lo sieht also das Nationalgesühl der Nationalsozialisten in der Praris ans! Erlaubte Notwehr Eine grunSfätzttche Entfchei-ung öes Gberlanöesgerichts Zrankfurt a. M. Ein n a!icna 'sozi a listi sche r ZeiLnugsverkä nie r verteilte zu Propaaandazweckcn für eine Wahlverünumlung in en.er Kreisstadt der Provinz Hesien-'Nanaü ältere Ausgaben des bekannten „Westdeutschen Beobachters", von denen eine die Aufschrift trug: ..Ritualmord in Deutschland", und Flugblätter mit der tteberschrift: „Eino Welwerichwö runa, ausselfe'nerregende En thül- Lungen über das jüdische Weltprögramm". Auch einem jüdischem Einwohner, der sich im Gespräch mit BRa nuten auf dein Alarttplatz des Ltädtchens aushielr, wurde die Zeitung angeboten, deren > ans er süllschweigend ablehnte. Als der Verkäufer im Laufe seines Rundgangs zum zweiten Male an dem jüdischen Einwohner vorübcrkam und ~:h\ Material wieder nubot, geriet dieser in Erregung und rief dem nationalsozialistischen Agitator zu: „Lump, Schuft, Hund'" Auf die Privarktage des Zcitungsverkäufers und die 'Widerklage des jüdischen Einwohners erklärte das A:n t s g c r i ch t M. beide Beteiligtcn der öf'cmlichen Beleidigung schuldig, aber straffrei. Das übergeordnete L a n d g e r i ch t Nb dagegen verurteilte den jüdischen Angeklagten aus die Berufung des antisemitischen"Privattlägers wegen Beleidigung zu einer geringfügigen Geldstrafe. Das Ober l a n d c s g e r i ch t F r a n I f i! r r a. M. sprach in der Revisionsinstanz durch Urteil vom 9. September 1930 — V o2-y) — den jüdischen Angeklagten frei und führte in der Begründung des Urteils nach der allgemeinen und grundsätzlichen Leite hin aus: „Werden einem Juden in der Oesfenttichteit Druckschriften angeboten, die eine so heftige Lchmöhung der Juden enthaltenwie den Vorwurf des Ritnalmordes, so liegt in diese m A r» b i c t e n eine Miß - a ch r n n g des Ehrgefühls des Empfängers. Denn der Anbietende gibt die Erwartung zu erkennen, daß sich bei dein Empfänger nickst die natürliche Gefühlsreaktion eines chrlicbenden Menschen: Empörung und Zorn, ciustellen. sondern daß er Herr Angriff einfach einstecken werde. Weiß der Täter nicht, daß der Empfänger Jude ist, so verbindet er mit dem Anbieten eine solche Mißachtung des anderen nicht; ist derEmpsänger aber den anderen anwesenden und zuschauenden Personen als Jude bekannt, so wird bei diesen der Eindruck einer Mißachtung hervoraernün, mag sie auch dem Anbietenden serniiegen . . . Für den objektiven Tatbestand der Beleidigung genügt aber eine solche Handlung. durch die der Einedruck einer Mißacht.:uz herrorgerufen wird, gleichgültig, ob dev Hände l ndo sich des 'ehrenk r ä n t c i: ö c n Charakters feiner Handln n g b e w u ß t g e w e s c n i st. Das triffi ab-er auf das Anbieten des Blattes mit dvm Ritualmordartikel an einen Juden zu. Zur Annahme einer Notrvehr im Linue des § 53 LtGB. bedarf es danach nur der weiteren Feststellung, daß der Angeklagte die beleidigenden Aenßerungen nicht nur aus Wut und Empörung, sondern mit dem Vorsatz der Abwehr dem in der Beleidigung lieg:uden Angrift gegenüber getan hat. . . . Dev Angeklagte hatte, als ihn der Privattlag er das erstemal das Blatt mit «demihm als Judcu. aufs schwerste kränkenden Artikel anbrt. seine Ruhe bewahrt und einfach die Abnahme dev Zeitung abgelehnt. Für ihn mußte die gkeickavohl bin.nen kurzer Frist erfolgte Wiederholung des Angebots eine e r - h e v Lich e V e rs ch ä i fu n g de s von i h m d a r i n c m Pfunde n c n A ugriffs aus seincEhre bedeuten. Mag auch Wut und Empörung bei seiner Reaktion auf diesen Angriff mirgesprochen haben, so war in erster Linie für sei.'. Verhalten doch das Bestreben bestimmend. eine Wiederholung des Angriffs zu umerbindeu und sich gegen den gegenwärtigen Angriff dadurch zur Wehr zu setzen. daß er die von ihm angenommene Erwartung des Angreifendcn. er werde den Angriff einstecken, nicht erfüllte, sondern seiner Empörung 'Ausdruck gab. Da es sich um einen schweren Angriff handelte, der durch die bekundete .Hartnäckigkeit noch verschärft wurde, konnten Lchimpnvorte wie die von dem Angeklagten gebrauchten zur Abwehr erforderlich erscheinen. Der Angeklagte war deshalb von der Anklage der öffentlichen Beleidigung sreizusp rechen." Das Urteil bedeutet eine erfreuliche Klärung einer vielfach umstnuemu Frage, vr. Zk. M. Die Leutershausrr Iuöen gegen Redakteur Holz Unter der Ueberschrift „Die Kipperjuden von Leutershausen" brachte der sattsam bekannte „Ltürrucr" in Nürnberg anfangs des vorigen Jahres einen Artikel, in dem er über die Juden des kleinen fränkischen L'ädtchens Leutershausen Vorwürft und Beschimpjungen in einer selbst bei diestm Lkaudawlatt ungewohnten Häufung ausgoß. Lchlußzeilcn wie „Bauernschlächier und Fraucuschächier", „eine Bande gaunerisch aussthender Vlenschen" verzierten das N-ackuverk. in dem die Juden des Ortes wahllos als ivinschasüiche und sittliche Lchäd'inge hrngesteltt wurden, vor denen die Bauern mehr erschrecken, als vor dem Ausbruch der Pest. Die betreffende Nummer des ..LLüruier" tvurde aber nicht nur in der gewöhnlichen Weist Verbreiter, sondern durch Lrurmtrupps in Leutershaustn und Umgebung von Haus zu Haus verteilt, und eine Bermmiuluna in der Gegend sollte dem Angriff noch weitere Vcrbreickrng und stärkeren Nachdruck verleihen. Dadurch wurde in der ganzen Gegend eilst solche Stimmung gegen die Juden erregt, daß sie sich kaum mehr aus dem Haus trauen konnten. Vierzehn jüdische Bewohner von Leutershausen st r e n g t c n d a h e r gegen Holz Beleidigungsklage an. In gewohnter Kampfesweise verteidigte er sich damit, er kenne die Kläger gar nicht, habe s i e nicht gemeint, sondern nur die Juden im allgemeinen, die „i ü dischc 'R a s {c". Mit dieser tapferen Ausrede fand er aber heim Gericht keinen Glauben. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu 14 Tagen Gefängnis und Bekanntmachung des Urteils in drei Zeitungen des Bezirks. Hotz legte Berufung cm und suchte jetzt den Wahrheitsbeweis zu erbringen. Er konnte aber nur für unbedeutende und nebensächliche Behauvrungen Zeugen beibriugen, in allen wesentlichen Punkten erklärte das Landgericht den Beweis als mißlungen. Gleichwohl rechnete es dem Angeklagten als Milderungsgrund zugute, daß er zum Teil durch falsche Angaben seiner Gewährsmänner irregesührt worden sti und daß cr aus fanatischer Ueberzcugung handle. Es iah deshalb „nochmals" von einer Freiheitsstrafe ab und legte ihm eine G clbftrafc v o n 0 0 0 M a r k aus. Aus der Begründung ist die Feststellung bemerkensroert, daß „die Juden der Leutershausener Gegend" einen abgcgren.zten und hinsichtlich der Einzelperson leicht bestimmbaren Teil der Inden im allgemeinen darstellen, ans die die Beleidigung bezogen werden könne, und daß der Angellagke sich denen bervußt sein mußte, ja cs gerade gewollt hat. Es liegt also eiue ik o l l e t t i v b e l e i d i g u n g vor, zu deren Verfolgung jeder Jude von Leutershausen bcrcckjkigt war. \\J. L.

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