Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 9 (1930)
- Issue
- 49 (5.12.1930)
- Date
- 1930-12-05
- Page
- Seite 628 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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öLS MiSion im Tonfilm Seitdem das jüdische Genrestück, das das Herrenfeld-Theater Pflegte, seine Stätte verloren hat und die Kabaretts ihren jubelnden Spezialisten erfreulicherweise keinen Wirkungskreis mehr einraumen, scheinen sich einige jüdische Schauspieler den T o n f i l m als neues „Arbeitsgebiet" ausersehen zu haben. Leute, die den Vortrag von Geschmacklosigkeiten und die Darstellung von Unmanieren für humoristisch halten, suchen der Figur ihrer Rolle eine eigene Note zu geben, indem sie fleißig mit den Händen und sonst im Jargon reden. Sie spekulieren bei dieser „geistreichen" Charakterisierung aus die Gesinnungsverwandten im Publikum, die genau so unerzogen sind wie die jüdischen Personen, die die Herren B e r i s ch, Prager und Blaß darzustellen belieben. Sie sollten ihre Jargon-„Witze" ins Deutsche übersetzen, und das Publikum würde sehr bald merken, daß die „witzigen" Bemerkungen ohne ein Fünkchen wirtlichen Humors sind. Jeder Darsteller von Format lehnt diese pseudokomische Wirkung schon deshalb ab, weil er sich nicht nur ihrer Geschmacklosigkeit, sondern vor allem ihrer Huuwrlosigkeit bewußt ist. Oder hat man schon' einmal Pallenberg jüdeln hören? „Ter Cohn im Parkett läßt sich vom Cohn aus der Bühne ins Gesicht spucken", schrieb einmal die „Weltbühne" und trifft dadurch mit Reckst diejenigen Kreise des Publikums, deren Empfinden für Würde' auch nicht größer ist als das solcher Schauspieler. Wenn diese Art von Geschmacklosigkeiten Privatangelegenheit von einigen schlecht erzogenen Juden und verantwortungslosen Schauspielern wäre, brauchte man die Oesfentlichkeit nicht zu bemühen. Gewisse Kreise scheinen aber aus dem Tonfilm ein Propagandamittel machen zu wollen, um jenes Zerrbild des Juden zu befestigen, dessen Beseitigung Sinn unserer Ausklärungsbewegung ist. Die Darstellung' charakterlich minderwertiger Theateragenten, denen die Schauspieler Prager und Berisch in dem Ufafilm „Liebling der Götter" — wie in diesen Blättern schon getadelt wurde —' ohne Not einen jüdischen Typ beilegen, scheint leider keine einmalige Entgleisung zu sein. Die Tonfilme „Burschenlied aus Heidelberg", „Die blonde Nachtigall" und „Das gestohlene Gesicht", sämtlich von der Ufa gedreht, scheinen ohne diesen Judentyp mit seinem zweifelhaften Humor nicht auskommen zu können. Nach der Vorstellung des „Liebling der Götter" fragte uns ein Freund, was denn die Ufa den beiden jüdischen Schauspielern für die ausgezeichnete Hitlerpropaganda zahle. Damals haben wir die Vermutung, daß es sich hier imt ein System der Herabsetzung des Juden und um indirekte antisemitische Propaganda handle, zurückgewiesen. Jetzt, wo in vier Tonfilmen der letzten Monate diese Verzerrung wahren jüdischen Wesens beliebt wird, scheint uns die Frage an die Ufa notwendig: Ist beabsichtigt, jüdische Ai e n s ch en Don Gesch m a ck und G e - f i n n u n g vom Besuch ihrer Kinotheater fernzuhalten und ist die Produktion von T o n s i l m e n, z u d e r e m unerläßlichen Bestandteil anscheinend das jüdische Z e r r g e - sicht geworden i st, auf de n W u n s ch zurückzuführ en, unentwegten Anti semiten gefällig zu sein? Berufsstatistik der Die Frage der Berufsgliederung der deutschen Juden rückt, je größere Ausmaße die Wirtschastsnot im allgemeinen und die jüdische Arbeitslosigkeit und Berussschichtung im besonderen annehmen, mehr und mehr in den Vordergrund des Interesses, solange die seit Jahren von der Akademie für die Wissenschaft des Judentums angekündigte Veröffentlichung über den „Ausbau der jüdischen Bevölkerung des Deutschen Reiches nach Alter und Familienstand und ihre berufliche Gliederung aus Grund der letzten Volks- und Berufszählung vom 16. Juli 1925" noch nicht vorliegt, müssen wir uns mit Teilergebnissen begnügen, selbst wenn auch sie nach Ablauf von mehr als fünf Jahren seit der Zählung bis zu einem gewissen Grade überholt und veraltet sind; gerade die Zeit nach 1925 steht im Zeichen einer außerordentlich starken Verschiebung vom selbständigen kaufmännischen Mittelstand zur Angestelltenschaft und der Vernichtung überaus zahlreicher selbständiger Existenzen, einer Entwicklung, von der die Juden besonders hart betroffen sind; sie geben aber wenigstens Anhaltspunkte für die gegenwärtigen Verhältnisse. Nachdem die Länder Bayern und Hamburg die Sonderauszählungen nach konfessionellen Gesichtspunkten - veröffentlicht hatten (vgl. Nr. 17 der „C. V.-Zeitung" vom 25. Avril d. I.), ist nunmehr auch der Freistaat Sachsen an , eine entsprechende Spezialbearbeitung des ' Materials herangegangen. lieber die Ergebnisse berichtet Dr. Alber t^Z a h n im 75. Jahrgang der „Zeitschrift des sächsischen Statistischen Landesamts" (S. 469 ff.). An dieser Stelle sollen nur einige wesentliche Feststellungen mitgeteilt werden. Der Anteil der jüdischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung Sachsens liegt im Jahre 1925 mit 0,46 v. H. unter dem Reichsdurchschnitt von 0,9 v. H., d. h. ans rund fünf Millionen Einwohner überhaupt entfallen 23 200 Juden. Dabei gehört Sachsen zu den wenigen deutschen Landern, in denen - die Zahl der jüdischen Einwohner seit der Volkszählung Dom sächsischen Juden Jahre 1910 zugeuommen hat. Das gilt vornehmlich für die Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig. Zur Erläuterung sei daraus verwiesen, daß sich über den genannten Durchschnitt von 0,9 v. H. nur die Ziffern der Länder H a m b lt r g (1,73 v. H.), Hessen (1,52 v. HI, Preußen (1,06 v. H.), Baden (1,04 v. H.) sowie der Provinz H essen - N a s s a u (2,2 v. H.) und der Stadt Berlin (4,3 v. H.) erheben, während, wie Sachsen, die übrigen Gebietsteile hinter dem Reichsdurchschnitt mehr oder minder weit Zurückbleiben. Nach der Berufszählung von 1925 waren 67,8 v. H. aller Juden in Sachsen gegenüber 70,7 v. H. der Gesamtbevölkerung berufstätig. Davon entfallen, großzügig betrachtet, von IW Erwerbstätigen der jüdischen der Gesamt- Bevölkerung bevölkerung auf den Handel , 67,4 v. H. 17,0 v. H. auf die Industrie . 24,2 „ „ 60,8 „ „ aus die übrigen Berussabteilungen (Landwirtschaft, Verwaltung, freie Berufe, Gesundheitswesen, häusliche Dienste) . . 8,4 „ „ 22,2 „ „ Die soziale Eingrrrppiermig ergibt folgendes Bild: Es sind von 100 Erwerbstätigere der jüdischen der Gesamt- Bevölkerung bevölkerung 54,9 16,9 selbständig, 32,1 19,5 Angestellte und Beamte, 7.5 55,8 Arbeiter, 5.5 7,8 mithelfende Familienangehörige. Die hohe Ziffer der selbständigen jüdischen Existenzen, die im Lause der letzten fünf Jahre zugunsten der Zahl der Angestellten erheblich gesunken sein dürste, erklärt sich im wesentlichen aus der Art der Wirts ch a f t § z w e i g e, die in Sachsen beheimatet oder zumindest wert verbreitet und in denen die Juden ü b e r a l l verhältnismäßig stark vertreten sind. Neben dem Warenlind Produktenhandel m-d der Handelsvermittlung gehören zu diesen Wirtschaftszweigen besonders Kürschnerei, Rauchwarenzurichtung, Wirkerei, Strickerei, Schneiderei, Wäscheherstellung und Zigarettensabrikation.. Der stä"kste jüdische Einschlag zeigt sich — im.Vergleich zur Zahl der selbständigen Erwerbstätigen der Gesa m t bevölkerung — in der Zigarettenfabrikation (22,3 v. H.), der Kürschnerei (11,9 v. H.), in der Wirkerei und Strickerei (31,1 v. H.). Der überwiegende Teil der jüdischen Arbeiter ist in der Kürschnerei und im Schneiderhandwerk tätig, während sich die Mehrzahl der jüdischen A n g e si e l l t e n aus die Zweige verteilt,^ in denen auch die meisten jüdischen Selbständigen zu finden sind. Der erste Band der, Publikation der Akademie für die Wissenschaft des Judentums, der Preußen betrifft, soll noch in bicfcm Jahr erscheinen; er lvird gewiß weitere lehrreiche, wenn auch mit Rücksicht aus den Ablauf eines für die Strukturwandlungen der deutschen Volkswirtschaft besonders bedeutsamen Halbjahrzehnts höchst kritisch zu - bewertende Aufschlüsse über die Berussschichtung der deutschen Juden geben. Dr. Ernst G. Löwenthal. /lus öm Herichtsfälerr Nach sechstägiger, an grotesken Vorfällen reicher Verhandlung wurde der Führer der Nationalsozialisten in Kassel, Rechtsanwalt Tr. Roland Freister, der wegen seiner Ausfälle gegen jüdische Mitbürger schon oft genannt werden mutzte, vom Großen Schöffengericht wegen Beleidigung des Kasseler Polizeipräsidenten Dr. H o h e n st e i n und wegen Hausfriedensbruches, den er in einer Stadtverordnetenversammlung begangen hatte, zu 400 Mark Geldstrafe verurteilt. Freister hatte sich anlählich der tumultuarischen Vorgänge, die sich am 18. Juni nach nationalsozialistischen Versammlungen in Kassel abspielten, die Geschmacklosigkeit geleistet, vom Polizeipräsidenten Dr. H o h e n - stein Zn behaupten, er habe Blut fließen sehen wollen. Während der Verhandlung und in seiner Verteidigungsrede verflieg fid) der unbelehrbare Judenfeind zu der Bemerkung, ein jüdischer Polizeipräsident und ein sozialdemokratischer Kommandeur der Schutzpolizei könnten _ unmöglich unparteiisch gegen Nationalsozialisten sein. Tie Verhandlung ergab nach Aussage der Zeugen, unter denen Polizeipräsident Tr. H open st e i n als letzter vernommen wurde, das; die Haltung Dr. H o h e n - st eins völlig einwandfrei war, so datz selbst der Beleidiger sich zum Geständnis bequemen mutzte, daß er sich davon überzeugt habe, seine Beschuldigungen, der Polizeipräsident habe Blut fließen sehen wollen, seien unzutreffend. Ter Oberstaatsanwalt betonte in seiner Anklagerede, datz bezüglich des Polizeipräsidenten unter keinen Umständen von einer Pflichtverletzung die Rede sein könnte. Der Wahrheitsbeweis für die Anschuldigung sei dem Angeklagten vollständig m i tz l u n g e n. & Der Lübecker Händler David N. wurde am 6. Juni vorigen Jahres in R o t t e n s d o r f i. M. von zwei Nationalsozialisten, dem Hauswirtssohn Richard I. und dem Arbeiter Paul W., mißhandelt, von I. auch beleidigt. I. ließ sich von N., der auf dem Gehöft Waren verkaufen wollte, dessen Papiere vorlegen. Als er den Narnen gelesen, sagte er: „Aha, Sie sind ein Jude, und wir müssen arbeiten", und schlug aus ihn ein, wies ihn auf ein Hitler-Bild hin und schimpfte ihn: „Verfluchter Jude!" Der hinzugekommene Arbeiter W. schlug ebenfalls auf N. ein, so daß ihm das linke Auge verletzt wurde. Der Staatsanwalt erhob öffentliche Anklage; darauf stellte I. seinerseits gegen den Händler N. Strafantrag wegen Beleidigung, Hausfriedensbruch und Nötigung. Das Verfahren gegen N. wurde aber eingestellt, nachdem der Hauswirtssohn I., mit seinen Angaben in die Enge getrieben, seinen Strafantrag zurückgezogen hatte. I. dagegen Hwrbc_ wegen Körperverletzung zu 100 Mark Geldstrafe bzw. 10 Tagen Gefängnis, wegen Beleidigung zu 50 Mark bzw. 5 Tagen Gefängnis und außerdem zur Zahlung einer Buße, von 50 Mark verurteilt: der Arbeiter W. erhielt eine Geldstrafe von 20 Mark bzw. 4 Tage Gefängnis. I. legte Berufung ein; diese wurde aber zurückgcwiesen.