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Central-Verein-Zeitung · 1930-10-31 · 44 (31.10.1930) · p. Seite 566

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
9 (1930)
Issue
44 (31.10.1930)
Date
1930-10-31
Page
Seite 566 (sequence 2)
Language
German
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566 stärker auf der ersten Forderung lag. Di-e arabische Bevölkerung hatte sich solcher Entwicklung kaum entgegen gestemmt. Ein kleiner Kreis von Führern in Jerusalem, in Sichern, in Haifa etwa, murrte auf Kongressen und in Zeitungen über Balfour-Deklaration und zionistensreundliche Politik, boykottierte irgendwelche Wahlen, störte im übrigen nicht allzusehr. Die zionistische Leitung begnügte sich leider mit arabersreundlichen Erklärungen auf ihren Kongressen. Bis 'der Sturm von 1929 losbrach und die Notäbelnbewegung gegen -den Zionismus zu einer Volksbewegung wandelte, die nun nicht mehr zu dämpfen war. Da Zionisten und Araber sich nicht von selbst an denr Verhandlungstisch zusammenfanden — warum nicht, wird wohl im Dunklen bleiben —, sprach die Regierung das große Wort des 21. Oktober. Und der Ton liegt diesesmal sehr, sehr stark aus der zweiten Forderung der Balfour-Deklaration, die Rechte der nichtjüdischen Bevölkerung nicht zu verletzen. Mit einer unerwarteten Gründlichkeit sollen nicht nur Einwanderung, Bodenkaus und Berwaltung, nein auch die nur „jüdische Arbeit", die Grundgesetze des Nationalsonds (Loren Lajemetll) und manches andere englischerseits geregelt werden. Das muß sich zwangläufig gegen Tempo und Energie des zionistischen Aufbaus entscheidend richten, wenn ihn nicht gar lahmlegen. Das erschüttert ihn jetzt in den Grundfesten. Wenn ein Weizmann sein Schiff, das er so liebevoll und mühsam gezimmert, verläßt, so sieht der sturmerprobte Steuermann die Klippen, an denen es sicher vorbcizusteuern er verzweifelt. Der vom Zionistischen Ideal begeisterte Chaluz, der die polnische Erde abschüttelte, um mit dein Spaten sein Altneuland jauchzend aufzubauen, der die Ideale sozialer Gerechtigkeit an Boden und Menschen in diesern Ländchen handgreiflich machen will, der mit dem Ford- Traktor durch die Felder Zieht, dem Shaw und Verlaine, Nietzsche und Bergson vertraute Freunde sind — und drüben der Fellach in dumpfer Abhängigkeit von seinem gestrengen Pachtherrn, dem Lesen und Schreiben Feenwunder, der mit Erzvater Abrahams Pflug. Kamel neben Frau als Ziehgespann, den harten Boden anritzt, der zu Allah betet, seinen Propheten liebt und den Dorfheiligen fürchtet. Wie sollen die sich finden? Wie will selbst die mit tausend Salben gesalbte englische Regierungskunst hier Brücken schlagen? Wie will sie ein Nationalheim aufbauen, den Arabern aber nicht wehetun? Wie will sie den Arabern den Boden belassen und die arabische Arbeitslosigkeit Niederhalten, den idealen Stürmern des Zionismus aber den Bodenkauf sreigeben und die Einwanderer die ersehnte Erde betreten lassen? Denn ohne Boden kein Aufbau, ohne Einwanderung keine Menschen des Ansbaus. Die englische Negierung hat sich entschieden: Keine arabische, keine jüdische, jetzt e n gl i s ch e Politik. Die Aufgaben der Balfour-Erkläruug bleiben so ungelöst und bleiben unlösbar. * Denr Rücktritt Professor W e i Z nr a n n § als Vorsitzender der Zionistischen Weltorganisation und Präsident der Jewish Agency sind die Rücktritte von Felix M. Marburg und Lord M e l ch e 11 als führende Persönlichkeiten der Jewish Agency auf dem Fuße gefolgt. Bemerkenswert ist, daß führende englische konservative Politiker, wie V a l d - Win, Austen Cham der tarn und A m e r h , sich gegen die Erklärung der Labour-Regierung gewandt haben, daneben auch General S m u t s und Lloyd George und neuestens der frühere Kolonialminister Churchill. Ob diese Einsprüche den Kurs der englischen Palästinapolitik, wie er in dem jüngsten Weißbuch festgelegt und verkündet ist, irgendwie ändern können, scheint ebenso unsicher wie die Hoffnung auf den Druck des englischen Parlaments gegen den neuesten Kurs in der Palästinapolitik. Die Stellungnahme der englischen Presse ist keinesfalls für die zionistische Sache günstig. Bedeutungsvoll werden die Verhandlungen der Mandatsk o m m ission sein, die Anfang November in Genf staitsmden, und zu denen ein Aussatz der „Neuen Züricher Zeitung." (Nr. 2065 vom 26. Oktober) einen interessanten, gegen die englische Politik gerichteten Auftakt bildet. Meder ein unverstAdlWee Freispruch H. L. Die Ritualmordbeschuldigung ist und bleibt, was sie gewesen: eine weltgeschichtliche Lüge. Diese Lüge wird auch nicht wahrer, wenn sie in letzter Zeit mit einer gewissen Regelmäßigkeit, in bei: System liegt, von Anhängern des dritten Reiches in offener und versteckter. Form wiederholt wird. Es wäre auch sonderbar, wenn die Judengegner eines Agitations- Mittels entraten sollten, das wie kein anderes auf die niedrigen Instinkte blinder Massen zu wirken geeignet ist. Das Judentum hat in der Sache selbst ein reines Gewissen und nichts 31t fürchten. Bon allen ernsthaften Geschichtsforschern und wirklichen Sachkennern, und nicht nur judenfreundlichen, ist die Ritualmordbeschuldigung als Märchen gebrandmarkt worden. Zahlreich sind bis in die jüngste Zeit hinein die Urteile höchster Gerichte, die dies bestätigen. Auch an die Stellungnahme der katholischen Kirche ist erst jüngst in der „C. B.- Zeitung" erneut erinnert worden. Würde ein solcher Verbreiter der Ritualmordlüge vor Gericht den Bekennermut aufbringen, für seine ungeheuerliche Anschuldi-- gung einen Beweis anzutreten, so würde man vielleicht noch dem Täter als einem irregeleiteten Fanatiker eine gewisse menschliche Sympathie entgegenbringen können. Statt dessen zeigt sich stets das betrübliche Schauspiel raffinierter Winkelzüge und Ausflüchte, denen anscheinend bei unteren Gerichten weitgehender Glaube geschenkt wird. So geschah es auch gegenüber dem bayer. Landtagsabgeordneten Dr. Otto Hellmuth aus Marktbreit, der in einer nationalsozialistischen Versammlung am 28. Juni 1929 wegen des Manauer Kindermordes, der seinerzeit auch in diesen Blättern besprochen wurde, die Behauptung ausstellte, es sei an dem Kinde ein Ritualmord verübt worden, er habe die L e i ch e f e l b st untersucht und sestgestellt, daß an dem Kinde Schachtschni-tte vorgenommen worden seien. Am 15. Oktober 1930 hatte sich endlich der Angeklagte, der bis dahin seinem Zugeständnis nach „auf Befehl seines Fraktionsführers" wegen seiner Immunität als bayerischer Landtagsäbgeordneter das Verfahren hinzuziehen verstanden hatte, vor dem Gericht in Mosbach zu verantworten. Er erschien zur Verhandlung mit einem dicken Buch, behauptete, daß die katholische Kirche laut diesem Buche die Ritualmorde anerkenne und er als Katholik dies zu glauben habe. Er berief sich aus angebliche Heiligsprechung von Ritualmordopsern durch die Kirche und erklärte im übrigen, daß er seine Ausführungen lediglich auf mittelalterliche historische Fälle bezogen habe und habe beziehen wollen. Seine gerichtsmedizinifchen Kenntnisse (er hatte einige Semester hindurch dieses Fach belegt) hätten ihn zu der Feststellung befähigt, daß im vorliegenden Falle ein Lustmord ausgeschlossen sei. Er mußte jedoch zugeftehen, daß er in Wirklichkeit die L e i ch e d e s e r m 0 r d e te n K i n d e s nie zu Gesicht bekommen hatte, da sie bei seiner Ankunft in Man a u ber e i t s b e e r d i g t war. Als „Material" überreichte er dem Gericht noch einen von ihm rm faßten Artikel aus dem sattsam bekannten „Stürmer", in dem der Manauer Mord in gleicher Weise zum Gegenstand gehässiger Beschuldigungen gegen das Judentum gemacht worden war. Und dann hielt er, da er ja nur in bezug aus die „historischen" Fälle gesprochen habe, seinen Freispruch sür selbstverständlich und verlangte mit Pathos, daß die Kosten des gegen ihn angestrengten aussichtslosen Verfahrens jenem „Oberrabbiner" auserlegt werden mögen, der den Prozeß gegen ihn angezettelt habe, um ihn, den „Soldaten" des neuen Deutschland, in seinem Wirken zu behindern. Die Zeugen, einfache und unverbildete Leute vom Lande, die unmittelbar nach der Tat protokollarisch vernommen waren und die Anklagebehauptung bestätigt hatten, wurden nunmehr in die Enge getrieben. Die Länge der seit dem Vortrage verflossenen Zeit machte sie unsicher. Es war prozessual nicht möglich, die früheren Protokolle in der Hauptverhandlung zur Verlesung zu bringen oder den Zeugen vorzuhalten, so daß tatsächlich das Gericht trotz schwerwiegender Belastungsmoinente gegen den Angeklagten es doch nicht für ausreichend erwiesen ansah, daß er auch den Manauer Mord als Ritualmord gekennzeichnet hatte. Es erfolgte daher Freisprechung. Wir wiederholen: ein u n v e r st änd - l i ch e s Urteil, das eine höhere Instanz hoffentlich aufheben wird. Der Mische Wahlkampf soll öurchaus stattjmöen! Die Haltung -es Lentralvereins bei -er Wahl Die unter Führung der Religiösen Mittel- Partei stehenden Verhandlungen mit den maßgebenden jüdischen Parteien, die die Verschiebung der Wahlen zur Berliner Reprüsenrantenversammlnng und zum Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden oder eine Einheitsliste zum Ziele hatten, sind, wenn nicht alles trügt, als gescheitert anzusehen. Es ist aus das tiefste zu bedauern, daß dadurch in dieser politisch und wirtschaftlich sorgenvollen Zeit Wahlen stattsinden müssen. Die Mahnungen der Berliner Rabbiner, des Allgemeinen Rabbinerverbandes, des Reichsausschusses jüdischer Jugendverbände, des Centralvereins, unbedingt diese Wahlen zu vermeiden, sind verhallt. Trotz des von allen Parteien erklärten Friedenswillens hat die Haltung der Jüdischen Volkspartei (Jüdisch-national) wesentlich dazu beigetragen, den Wahlkampf heraufzubeschwören. Wir veröffentlichen die folgende Entschließung des Hauptvorstandes des Centralvereins vom 19. Oktober und erwarten von unseren Freunden, daß sie demgemäß handeln: »,Der Cerrtrawerein hält alle Bestrebungen, einen innerjüdischen Wahlkampf jetzt zu vermeiden, für sördernswert. Ans keiner Fall aber darf ein Wahlkomp romis; mit denr Aufgeber; der Grundsätze des C» B. erkauft werden. Im Auge zu behalten ist dabei, das; ein unangebrachtes Zugeständnis in der Zahl der Sitze sich im Gesamtbilde nachteilig mrswirkt. Ein Eingreifen des C. V. in den Wahlkampf soll nur erfolgen, wenn es unbedingt erforderlich ist. Es dürfen nur solche Parteien unterstützt werden, die nicht naLLonaljttvisch eingestellt sind."

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