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Central-Verein-Zeitung · 1930-10-17 · 42 (17.10.1930) · p. Seite 548

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
9 (1930)
Issue
42 (17.10.1930)
Date
1930-10-17
Page
Seite 548 (sequence 4)
Language
German
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54$ Mädchenhandel Wagne x, wie dies in zunehmendem Maße von völkischen Redakteuren gehandhabt wird, den besseren Teil der Tapferkeit. Er erklärte nunmehr, er habe den Artikel nicht geschrieben, sondern Verfasser sei ein gewisser Otto V o ß aus Bochunr. Er benannte weiter einen Zeugen dafür, daß er den Artikel vor der Veröffentlichung nicht gesehen habe. Das Gericht gab zu erkennen, daß in sachlicher Beziehung der Artikel der „Neuen Front" eine grobe Verunglimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft darstelle und an seinem Inhalt nicht■ ein Wort wahr sei, mußte aber den Prozeß vertagen, um die von Wagner benannten Zeugen lediglich wegen der noch in Frage kommenden preßgesetzlichen Verantwortung zu hören. wichtige Verfügung öes preußischen Justizministeriums Religion Kein Rblehnungsgrund 8. L. In Nr. 84 der „C. V.-Zeitung" von: 22. August d. I., Seite 442, haben wir die Fälle behandelt, in denen in neuerer Zeit jüdische Richter allein wegen ihrer Zugehörigkeit zum Judentum entgegen der maßgeblichen Rechtsprechung des Reichsgerichts von untergeordneten Gerichten mit Erfolg abgelehnt worden sind. Wir Haben auf eine neueste"Reichsgerichtsentscheidung hingewiesen, die diese Stellungnahme der Gerichte ungesetzlich erscheinen läßt. Nunmehr hat auch das preußische Justizm i n i st e r i u m Anlaß genommen, in einer allgemeinen Verfügung vom 6. Oktober d. I. daraus hinzuweisen, daß eine Befragung von Berufs- oder Laienrichtern nach ihrer Konfession oder Parteizugehörigkeit unzulässig ist und jeder Rechtsgrundlage entbehrt. Nach § 24, Abs. 3, Satz 2 der Strafprozeßordnung, habe der zur Ablehnung Berechtigte nur das Recht, die Namhaftmachung der zur Mitwirkung bei der Entscheidung berufenen Gerichtspersonen zu verlangen. Hierunter seien aber Angaben über die politische Einstellung, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft, die Abstammung oder sonstige persönliche Verhältnisse der Richter nicht zu verstehe n. Für sich Mein vermöge auch die Parteistellung eines Richters, seine Konfession und seine Abstammung, wie das Reichsgericht wiederholt ausgesprochen Hube, die Besorgnis der Befangenheit nicht zu rechtfertigen. Bei Beurteilung eines Ablehnungsgesuches komme es darauf an, ob der Angeklagte bei verständiger Würdigung der Sachlage Grund zu der Befürchtung habe, der Richter werde in seinem Urteil nicht unvoreingenommen sein. Deshalb bedürfe es zur Begründung einer Ablehnung dllv Anführung besonderer, aus der Lage des Einzelsalles geschöpfter Mißtrauensgründe, die außerdem glaubhaft zu machen seien. Hinsichtlich der politischen Parteistellung oder der sonstigen persönlichen Verhältnisse des Richters fei vom Standpunkt eines verständigen Angeklagten ein Grund zur Ablehnung nur dann gegeben, wenn besondere Umstünde befürchten ließen, daß politische oder sonstige Gegensätzlichkeiten die Unparteilichkeit des Richters gerade ihm gegenüber nachteilig beeinflussen könnten. Der Justizminister ersucht die Beamten der Staatsanwaltschaft, diese Gesichtspunkte bei ihren Anträgen und Aeußerungen nachdrücklich zur Geltung zu bringen. Nach Braunschweic;: Unsere Bemerkungen zum Wahlergebnis in Nr. 38 haben den Umstand nicht berücksichtigt, daß die Zahl der braunschweigischen Landtagsabgrordneten uoit 48 auf 40 herabgesetzt wurde. Mau muß deshalb, um die Verschiebungen innerhalb der Wählerschast festzusteüen, nicht die Mandate, sondern die Stimmen vergleichen. Es ergibt sich dann, daß bei irrsgesamt 306 139 die SPD. 125 586 Stimmen erhielt, d. h. 41 Prozent der gesamten abgegebenen Stimmen, gegenüber 46,2 bei den letzten Landtagswahlen 1927. Die NSDAP, erhöhte ihre Stimmen von 10 358, d. h. 3,7 Prozent, auf 67 762, d. h. 22,1 Prozent. (Sonder bericht fü r Warschau, den 12. Oktober 1930. Der Achte internationale K o n - g r e ß z u r V e k ä m pfun g des Fra it c nu n d Al ä d ch e n h a n d e l 's fand vom 7. bis 10. Oktober in W a r s ch a u statt. Wenn der Kongreß, dem der Schreiber dieser Zeilen als Delegierter einiger jüdischer Organisationen Deutschlands beiwohnte, auch an Vieser Stelle Erwähnung findet, so geschieht es, weil der Gegenstand der Beratungen auch vom jüdischen Standpunkt ans sehr große Bedeutung besitzt und weil er in der ^onderarbeit unseres Centralvereins, die der Bekämpfung des Antisemitismus gilt, gleichfalls eine nicht unwichtige Rolle spielt. Ter Kongreß legte von einer sehr fleißigen und sehr erfolgreichen Tätigkeck während der vorhergehenden Jahre Zeugnis ab. Im einzelnen wurden an Themen behandelt: „Der Kamps gegen das Zuhälterwesen", „Die Rückführung verschleppter Prostituierter in ihre Heimat", „Auslaudsstelluugen von Frauen und Mädchen", wobei insbesondere die Verhältnisse der Artistinnen erörtert wurden und auch die Frage eines Mindestalters für Mädchen, die im Auslande in Vergnügungsstätten oder jn Gastwirtschaften beschäftigt werden, aufgeworfen wurde. Ferner nahm der Kongreß Berichte über die Schutzmaßnahmen entgegen, welche in ausgedehnten Umfange getroffen worden sind, um alleinreisende Frauen und Mädchen an Bord von Auswanderer- und sonstigen Schiffen vor Gefahren zu bewahren. Auch die Frage des Mädchenhandels in Kolonien, Schutzgebieten und Mandatsländern fand ihre Behandlung, wobei freilich die deutsche Delegation bei der gegenwärtigen politischen Lage sich an den Erörterungen nicht beteiligte. Von großer Wichtigkeit war das letzte Thema, über das das deutsche Nationalkomitee referierte. Es wurden mit vollem Rechte die Möglichkeiten erörtert, ob man nicht den Film mit seiner Macht auf die breitenVolksmassen in den D i e n st des F r a u e n s ch u tz e s stellen könne. Es lag und liegt wohl in der Absicht der Internationalen Vereinigung Zur Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandels, fein Augenmerk mehr auf die juristischen und verwaltungstechnischen Fragen, auf die Möglichkeisten einer Heilung der Schäden ZU lenken, die Tatsachen aber zunächst einmal als gegeben hinZunehmen und prophylaktische Maßnahmen weniger zu erörtern. Auch dieser Kongreß vermied es darum, in die Tiefe der Erscheinungen einzudringen und im Mädchenhandel mit all seinen traurigen Erscheinungen das zu erkennen, was es tatsächlich ist, nämlich ein soziales Problem! Die Frage des Mädchenhandels im engeren Sinne als eines auch juristisch zu ahndenden Verbrechens und im weiteren Sinne als der Vorschubleistung Zur Prostitution im Auslande muß natürlich anders betrachtet werden, wenn es sich um die Länder des Westens oder um die des Ostens handelt. Im Westen spielen Verführ rung, Leichtsinn, Trägheit und die Lust an einem scheinbar bequemen Leben ihre unendliche Rolle. Gewiß darf auch für den Westen der Zusammenhang zwischen Prostitution und Wirtschaftslage nicht verkannt werden. Aber bei im allgemeinen einigermaßen normalen Verhältnissen spielen diese nicht die Rolle, die ihnen im Osten Znkonunt. Dort bedeuten' Mädchenhandel und Prostitution lediglich Folgen der Armut und des Hungers, des Mangels an Erwerbsmöglichkeiten, der Arbeitslosigkeit und der noch in den Kinderschuhen steckenden mangelhaften Sozialfürsorge des Staates und der Wohlfahrtsgemeinden. Und da der Osten zu der Zahl der ins Ausland verschleppten und freiwillig wandernden Mädchen den größten Anteil stellt, muß natürlich das Schwergewicht der Bemühungen allmählich auf diese Auffassung und auf die vorbeugende Arbeit gelegt werden. Die M ä d ch e n h a n - delsfrage i st ein soziales Problem! Zu lösen ist sie nur durch E r z i e h u n g s m a ß - nahmen imb durch Befs e r u n g d e r sozialen Verhältnisse, zu einem kleinen Teile auch durch Ausbau der Fürsorge. Für die Judenmassen des Ostens gilt, was für die andersgläubige Bevölkerung maßgebend ist, in verstärktem Maße. Und das äußerlich wie innerlich! A e n ß e r l i ch wirkt der aus dem übertriebenen und fanatischen Nationalismus entspringende Judenhaß besonders stark ans die Verschlimmerung der Wirtschaftslage, indem die „ C. V. - Z e i t u n g " ) Inden und Jüdinnen von der Beschäftigung in Handel und Gewerbe und Industrie immer nu'hr ausgeschlossen werden! I n n e r l i ch wirkt aber hemmend das alte, verkehrte Erziehungsideal, das die Mädchen von jeder wirtschaftlichen Betätigung fernhalt und sie lediglich aus die Ehe vorbereitet, ein Ziel, das bei der sinkenden wirtschaftlichen Konjunktur immer schwerer erreichbar ist. Daher kommt es, daß zu den Opfern des Mädchenband els Jüdinnen ein nicht unbeträchtliches Kontingent stellen! und daß zu den Verbrechern und Schmarotzern, die aus dem Unglück der bedauernswerten Geschöpfe ihren Vorteil ziehen, auch Juden gehören! Wenn auch gewiß das Geschrei des Antisemitismus den Anteil von Juden und Jüdinnen, von Verführern und Opfern ungebührlich übertreibt, wäre es töricht, wenn man etwa aus apologetischen Gründen offenbare Tatsachen abstreiten wollte! Das Judentum, und damit beginnt das Interesse des C e n t r a l v e r e i n s, hat in Tatkraft und auch mit Erfolg sich stets an der Bekämpfung des M ä d ch e n - h a n d el s beteiligt. Ten Nationalkomitees der meisten Länder, in denen es jüdische Gemeinschaften gibt, gehören Juden als tätige Mitarbeiter an, und alte jüdischen Organisationen, insbesondere jene, die die Rechte und die Interessen der Frauen vertreten, widmen sich diesem Zweige der Wohlfahrtsarbeit. An der Spitze des internationalen Büros steht der unermüdliche Menschenfreund Claude M o n t e f i o r e, und im deutschen Nationalkomitee wirkt Fräulein Berth a P asitz e n h e i m seit langen Jahren tatkräftig mit. Es bedeutete nicht nur eine persönliche Ehrung für sie, sondern auch eine Anerkennung ihrer Arbeit, wenn das deutsche Nätionalkomitee ihr, die an allen acht bisherigen Kongressen teilgenommen hatte, die ehrenvolle Aufgabe übertrug in einem Schlußwort beim Warschauer Kongreß die Wichtigkeit der Aufgabe zu betonen. Die Juden arbeiten aber nicht nur innerhalb der Verbände an ihrer Stelle bei der Unterdrückung der Kulturschande des Mädchenhandels mit. In A r g e n t i n i e u, wo sich der Hauptherd der Krankheit befindet, hat die Judenheit sich auch persönlich sehr scharf gegen alle Glaubensgenossen gewandt, die in irgendeiner Beziehung etwas mit dem Mädchenhandel zu tun haben. Wer irgendeinen Nutzen aus dem Mädchenhandel, aus der Prostitution und aus allem, was damit zusammenhängt, zieht, wird dort von der jüdischen Gesellschaft geächtet. Er darf nicht Mitglied der Gemeinde sein, er darf der Chewra Kadischa nicht an gehören. Er wird in keine Synagoge hinein gelassen, er kann keinen Verkehr mit Gemeindemitgliedern unterhalten. Zu verschiedene Malen kam in den Debatten des Warschauer Kongresses dieser Wille aller Völker und aller Konfessionenzu wirklich ernsthaftem, von politischem Beigeschmack freiem Zusammenwirken zum Ausdruck. Wahrhafte M e n s ch l i ch k e i t bewies ihren einigende Kraft! Auch weiterhin wird die Judenheit aller Länder für ihre eigene Ehre wie für die der Menschheit wirken, und in allen Kreisen unserer Gemeinschaft sollten die Anregungen, die vom Warschauer Kongreß wieder ausgegaugen sind, auf fruchtbaren Boden fallen. Daß darüber hinaus aber das besondere jüdische Problem der Not i m Osten mit all ihren traurigen Folgeerscheinungen auch dieses Uebels Grundlage ist, muß klar erkannt werden. Und daß es der Judenheit des Westens und Amerikas möglich sei, zur Linderung der Not, zur Besserung der sozialen Verhältnisse beizutragen, daß sie durch Gründung von B e r u f s s ch u l e n und Erziehungs h e i m e n praktische Be? russpolitik bei den jüdischen Mädchen des Ostens treiben, ist die Forderung der Zukunft. Felix Goldmann (Leipzig).. .

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