Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 9 (1930)
- Issue
- 39 (26.9.1930)
- Date
- 1930-09-26
- Page
- Seite 518 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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51$ WM NllllM Will Sie " " Eine Antwort an den „Stürmer" — Wird er berichtigen? H. Jj. Die Redakteure H o l z mit) Strei ch e r des in Nürnberg erscheinenden Wochenblattes „Der Stürmer" wurden, wie auch in diesem Blatte berichtet worden ist, wegen der Behauptung, die jüdische Religion schreibe den Ritualmord vor, zu mehrmonatigen Gefängnisstrafen rechtskräftig verurteilt. Streicher verbüßt augenblicklich die ihm zuerkannte Gefängnisstrafe von zwei Monaten; sein Blatt aber ninunt diesen Vorfall zürn Anlaß, nur erneut Ritualmordbeschuldigungen in die Welt zu setzen^ >^o wird in der September-Nummer des „Stürmer" behauptet, Julius Streicher sitze u n - schuldig im Gefängnis; die Existenz des Ritualmordes sei erwiesen und sogar vorn Vatikan bestätigt. Der „Stürmer" bezieht sich dabei auf einen Brief, den der englische Lord Roths ch i l d int Jahre 1913 an den K a rd i n al staatssekretä r M e r r y de l Bat mit der Anfrage gerichtet habe, ob es wahr sei, daß der Papst an das Bestehen des Ritualmordes glaube, und ob die im Vatikan befindlichen Ritnalnwrddokumente echt seien. Ter Kardinalstaatss^retär soll nach der Veröffentlichung des „Stürmer" dies bestätigt haben. Diese Behauptung des „S t ü r in e r" i st u n rv a h r. Wir geben nachstehend das Schreiben Lord Rothschilds vorn 7. Oktober 1913 an den Kardinalstaatssekretür M e r r y d e l B a l und dessen Antwort vom 18. Oktober 1913 wieder: Yew-Court, 7. Oktober 1913. , Seiner Gmincus Raphael Kardinalstaatssekretär Merrp bei Val itfir». Euer Eminenz! Es ist Euer Eminenz gewiß nicht unbekannt geblieben, daß kürzlich gewisse übelgesin.nte Menschen in Kiew, einer Stadt im Kaisertum Rußland, die entsetzliche Anklage auf Ritualmord gegen die Juden erhoben und damit einen Aberglauben zu neuern Leben erweckt haben, welchen mehr als einmal die Weisheit und allumfassende Fürsorge der heiligen Väter als solchen gebrandmarkt und dessen Wiederaustauchen im verflossenen Jahre viele der bedeutendsten Männer des westlichen Europas zu entrüsteten Protesten veranlaßt hatte, darunter auch Mitglieder des heiligen Kollegiums, dem Euer Eminenz zu so hervorragender Zierde gereichen. Tie Wiedererweckung dieses Aberglaubens ist mit e r n st e r Gesah r für das Leben der so großen Judengemcinde in Rußland verbunden. Sie ist aus einem Krimiualsatt hervorgegangen, in dessen Mittelpunkt ein des Mordes angeklagter Jude steht. Meine Glaubensgenossen haben mit großem Schrecken beobachtet, daß der Staatsanwalt sich bemüht, diesen Fall als Ritualmord zrr qualifizieren, der in einer angeblichen Gcheimlehre des Judentums begründet sei, und auf diese Weise der jüdischen Religion und dem ganzen jüdischen Volke die Verantwortung für dieses verabscheuungswürdige Verbrechen auszubürden. Tie Beweise freilich, welche man nach dieser Richtung des Prozesses dein Gerichtshöfe vorzulegcn beabsichtigt, wird die Verteidigung unschwer zu widerlegen wissen. Aber da gibt es ein „Gutachten", bezüglich dessen das Zeugnis d c r R ö m i s ch e n Kurie nützlich, ja sogar notwendig sein wird. Obenerwähntes „Gutachten" rührt von einein Justmus Elisejewitsch P r a n a i t i s her, der sich als Magister der Theologie und römischkatholischer Tiözesan der Provinz Tnrkestan bezeichnet. Er wiederholt die bekannten Beweisgründe, auf welche in früheren Zeiten ähnliche Ritualmvrdbeschuldigungen gestützt wurden, und welche ebenso oft berühmte Theologen und Juristen widerlegt haben. Es wird Euer Eminenz Wohl bekannt sein, das; Zahlreiche Päpste bei verschiedenen Aulästcu ihren barmherzigen Schuh meinen verfolgten Glaubeusgeuostett haben angcdcihen lasten und das; wenigstens einer von ihnen, Seine Heiligkeit Papst Innozenz rv., eine Enzyklika oder ein Breve erlösten hat, worin er die Beschuldigung des Nitnalmordes, soweit sie gegen das Judentum gerichtet ist, ausdrücklich als eine grundlose und gottlose Erfindung bezeichnet«:. Andere groste Würdenträger der Kirche sind ebenso vorgegangen, namentlich Giovanni Battista de Martinis, Ordcnsgcneral der Dominikaner im Jahre 166**, und Kardinal Ganganetti, dessen ausführlicher Bericht über diese Materie unter dem Titel „Polonia" an das Tribunal des San et um Officium gerichtet, auf Veranlassung Seiner Heiligkeit des Papstes Benedikt XIV. im Jahre 1758 versaht und von seinem vcrehrungwürdigen Nachfolger, dem Papste Clemens XIII., als richtunggebend bestätigt wurde. Nun erwähnt der Zeuge Pranaitis diese Zeugnisse in seinem „Gutachten" und bemerkt in seiner Aussage, daß es ihm nicht möglich gewesen sei, dieselben in den gebräuchlichen Nachschlagewerken auszufinden. Er schließt daraus, daß sie nicht authentisch und daß die veröffentlichten Texte aller Wahrscheinlichkeit nach eine Fälschung seien. Hinsichtlich dieses Punktes gestatte ich mir, die gütige Intervention Euer Eminenz anzurusen. Es handelt sich um Authentisiziernng der veröffentlichten Texte des Breve Seiner Heiligkeit des Papstes Innozenz IV. und des von Kardinal Ganganetti verfahten Berichtes, deren Urschriften oder amtliche Registrierung zweifellos in Euer Eminenz Obhut sich befinden. Soweit mir die Texte bekannt sind, beehre ich mich, sie in Abschrift beiznfchliehen. Ich zweifle nicht, daß Euer Eminenz, getreu den erleuchteten und edlen Traditionen des Heiligen Stuhles, an welcher Stätte so oft die Stimme sich erhob zum Schutze der Bedrückten und zur Verteidigung der Wahrheit und Gerechtigkeit, die Gewogenheit haben werden, nur bald das gewünschte Zeugnis zu gewähren, das ich namens meiner jüdischen Glaubensgenossen von Euer Eminenz erbitte. Genehmigen Euer Eminenz die Versicherung meiner ehrfurchtsvollen Ergebenheit. Rothschild m. p.u 18. Oktober 1913. Euer Lordschast! In Beantwortung Ihres Schreibens vom 7. Oktober bin ich in der Lage, zu bestätigen, das; die in Maschinenschrift mir zugcgangcne Kopie von Ganganettis Bericht an die Räte des San et um Officium inhaltlich authentisch ist. Ich kann Ihnen diese Versicherung aus Grund meiner Nachforschungen im Sanctum Officium geben, woselbst das Originaldokument verwahrt ist. Was den Auszug des Breves Innozenz IV. betrifft, kann über die Richtigkeit des Zitates von Rahnald kein Zweifel obwalten; denn diese bestätigt sich auch in der Tatsache, das; Ganganetti in seinem Berichte das nämliche Zitat ansührt. In der bestimmten Erwartung, daß diese Erklärung Ihren Zwecken dienlich fei, zeichne ich als Ihr ergebener I?. Kard. Merry de! Yal m. p. Alls diesem Briefwechsel ergibt sich mit aller Deutlichkeit das Gegenteil von dem, was der „Stürmer" behauptet. Der Vatikan hat dem Lord Rothschild bestätigt, daß die Ritnalmordbeschuldigung eine g r u n d - lose und gottlose E r f i n d u n g sei, nicht aber, daß die römische Kirche au das Bestehen des Ritnalmordes glaube und darauf bezügliche Dokumente in ihrem Archiv besitze. Tie völkische Presse besitzt eine Rubrik über Mitteilungen in gegnerischen Zeitungen Dik„OeuchheAttZte Aeiwvg" gyso Nummer 207) schmbrr „... 1 Liter .^iMhathrainer ist ebenso nahrhaft-wie ein halbes Pfund Rindfleisch,aber—viel leichter verdaulich / " "Rezept - zur Halste öoppelstarker Kathreiner, zur Halste Milch/ mit der Ueberschrift: „Was die Journaille verschweigt." Die wahrheitswidrige Berichterstattung des „Stürmer" verdient die gleiche Ueberschrift. Merkwürdige Auffassung -es ärztlichen Berufes vertrat eine öeutfchnationale Sta-tveror-nete In der Berliner Stadtverordnetenversammlung kam, wie uns berichtet wird, es am 18. September anläßlich der Besprechung über Ehe- und Sexnalberatnngsstellen zu einem Zwischenfall. In der Aussprache zu biefent Punkt erklärte u. a. die deutschnationale Stadtverordnete Frau Nt a t - s ch i n f k i in unsachlicher Weise, daß für diese Stellen als ärztliche Leiter nur „deutsche" Aerzte in Frage kämen. Auf einen Zwischenruf „also nur Deutschnationale!" eutgeguete sie „Jawohl, Deutschnationale, aber keine I n - d e n." Der demokratische Stadtverordnete, Dr. med. Karl Bamberg wies diesen unerhörten Angriss in gebührender Weise zurück. Er machte die Rednerin daraus aufmerksam, daß es d e m W e sie n des Arztes in jeder Weise w i d e r s p r ü ch e, derartige Unterschiede zu machen; es gäbe für den Arzt nur den Patienten, welchem er immer gewillt sein müsse, zu helfen. Konfessionelle oder politische Einstellung des Patienten oder auch des Arztes dürfe bei der Arbeit des Arztes, sowohl' bei dem Sozialarzt wie bei dem Privatarzt, keine Rolle spielen. Es sei tief bedauerlich, daß überhaupt von bürgerlichen Fraktionen ein derartiger Unterschied gemacht werde. Uns erinnern die Ausführungen dieser dentschnationalen Diskussionsrednerin in peinlicher Weise an die nationalsozialistischen Ansichten, die es den Aerzten zur Pflicht machen, auch im Berufsleben nach den Grundsätzen der Partei zu handeln. Der wahren Ethik des Aerztestandes schlagen derartige parteipolitische Phrasen ins Gesicht. Wieder drei Zrie-hofssthän-ungen In den letzten Wochen sind wieder drei jüdische Friedhöfe geschändet worden, ohne daß die Täter bisher gefaßt werden konnten. In G r ü n st a d t in der Rheinpfalz wurden sechs Grabsteine nmgeworfen, die Vorhalle in nicht wiederzngebender Weise besudelt und die Gedenktafel eines jüdischen Gefallenen des Weltkriegs mutwillig entfernt. In Ovenhausen bei Höxter wurden nach einer nationalsozialistischen Versammlung ans dem jüdischen Friedhof zwei Grabsteine gewaltsam abgebrochen und umgestürzt. In K i e f e r st ä d e l -in Schlesien wurde der alte jüdische Friedhof von Rohlingen heimgesncht. Acht Grabsteine wurden nmgeworfen und Bäume und Sträncher ansgerissen. 23135441