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Central-Verein-Zeitung · 1930-09-05 · 36 (5.9.1930) · p. Seite 472

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
9 (1930)
Issue
36 (5.9.1930)
Date
1930-09-05
Page
Seite 472 (sequence 8)
Language
German
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472 Für den Wahlkampf SieReichstagskandidalen des „kommenden Deutschland" Wir hatten in der letzten Ausgabe der „C. V.-Zeitung" verschiedene nationalsozialistische Reichstagskandidaten Porträtiert und setzen diese Liste heute an Hand der inzwischen vom „Völkischen Beobachter" in seiner Ausgabe vom 31. August verössentlichten nationalsozialistischen Neichsliste sort. Die ersten zwölf Plätze aus der Neichsliste nehmen die bisherigen nationalsozialistischen Reichstagsabgeordneten ein; dann kommt der Chefredakteur des „Völkischen Beobachters" R o s e n b e r g. An ihn richtete der zukünftige Fraktionskollege G o e h r i n g im „Nationalen Sozialist" vom 10. 8. 1930 die Frage: „Der Kerl soll nur endlich sagen, was er während des Krieges in Paris gemacht hat?" Außerdem teilt die jungdeutsche Monatsschrift „Der Meister" (Heft 7 vom April 1930) auf Seite 311 mit, daß Rosenberg dreimal den Kriegsdienst verweigert habe. Nur zwei Arbeiterkandidaten find auf der nationalsozialistischen Reichswahlliste aufgestellt, der eine an 19., der andere an 28. Stelle. Dafür kandidieren der Fememörder Heines und der durch seine pornographische Hetzschrift „Judengier und deutsche Frauenehre" bekannte nationalsozialistische Agitator G e n g l e r, ferner der frühere nationalsozialistische Reichstagsabgeordnete Dietrich, den das Koburger Amtsgericht am 1. Mai d. I. wegen Verleumdung zu 400 Reichsmark Geldstrafe verurteilte. Dietrich hatte ein gehässiges und mit Unwahrheiten gespicktes Flugblatt gegen die Koburger Sozialdemokratie herausgegeben. Zur Rechenschaft gezogen, leugnete er so lange, bis er durch Vorlegung des von ihm handschriftlich hergestellten Flugblattentwurfs überführt wurde. In der Urteilsbegründung stellte das Gericht u. a. fest, Dietrich habe bewußt unwahre und verletzende Behauptungen veröffentlicht, seine Kampfesweise sei niedrig, schmutzig und abstoßend. Dietrich hat übrigens eine lange Vorstrafenl i st e aufzuweisen. Auch unter den bisherigen und wieder aufgestellten Reichstagsabgeordneten der NSDAP. End manche in der letzten Zeit in peinliche ffären verwickelt worden. So läßt sich Dr. Goebbels von dem früheren nationalsozialistischen Schriftleiter Mossakowsky öffentlich als „abgefeimter Lügner" bezeichnen, ohne sich deswegen zur Wehr zu setzen. Der nationalsozialistische Reichstagskandidat S t o e h r war es, der durch seinen unbegründeten Einspruch gegen die Vornahme der dritten Lesung im Oktober 1927' die Erledigung einer Vorlage über bessere Unterstützung der Saar-Rentner verhinderte und somit dafür verantwortlich ist, daß die Saar-Rentner monatelang auf die ihnen Zugedachten Beihilfen warten mußten. Gregor Straffer mußte erst in den letzten Tagen wieder die Hemmungslosigkeit seiner Agitation mit drei Monaten Gefängnis und 1400 Reichsmark Geldstrafe büßen, wahrend er im Januar dieses Jahres in zwei Prozessen zu sechs Monaten Gefängnis und 600 Reichsmark Geldstrafe verurteilt wurde. Seine Klage gegen das „Berliner Tageblatt", das ihn als D e m a g o g e n bezeichnet hatte, blieb erfolglos. Graf Reventlow, der an neunter Stelle der Reichsliste erscheint, wurde von Adolf Hitler in seiner Unterredung mit Dr. Otto Straffer am 31. Mai dieses Jahres als „alter Mann und hoffnungsloser Fall" bezeichnet, wofür dieser sich revanchierte, indem er seinen Herrn und Meister als „politischen Jules Verne" kennzeichnete. Trotz dieser Kontroversen aber steht er heute noch pro korma. zu Hitler, wenn er auch nach unwidersprochenen Pressemitteilungen eng mit den Revolutionären Nationalsozialisten zusammenarbeitet. Das wirkt um so wahrscheinlicher, als Reventlow schon seit 1923 wiederholt eine ausgesprochen kommunistenfreundliche Haltung gezeigt hat. Au sechster Stelle steht der bisherige Abgeordnete Feder, der in seinem Wahlkreis Chemnitz-Zwickau von der Spitze verdrängt wurde und dort mit dem vierten Listenplatz vorliebnehmen mußte. Seine „Brechung der Zinsknechtschaft" soll allmählich sogar Adolf Hitler zu toll geworden sein. Interessant ist, daß Feder die erste Auflage seines „Manifestes zur Brechung der Zinsknechtschaft" mit den Worten „Proletarier aller Länder, vereinigt euch!" schloß. In den späteren Auflagen, die aber immer noch die Sozialisierung des Hausbesitzes fordern, hat Feder diesen „marxistischen" Satz weggelassen, wie er überhaupt heute zur Korrektur seiner „Jugendsünden" neigt. So hat er ja auch in den neuen Auflagen feines Kommentars zum nationalsozialistischen Programm die Forderung nach Wiedergewinnung Südtirols g e st riche n. Den fünften Platz der Reichsliste nimmt der bisherige Abgeordnete Hauptmann a. D. G o e r i n g ein. Er ist zwar durch das nationalsozialistische Programm verpflichtet, mit dem Leben für seine politischen Ziele einzustehen, und erklärte noch am Abend des 8. November 1923, vor dem Hitler-Putsch: „Ein Lump, nicht wert, ein Deutscher zu sein, der in diesen Tagen deutscher Abrechnung an sich denkt. Jetzt gilt es zu siegen oder zu sterben." Aber er zog doch vor, am 9. November in einem Auto versteckt über die Grenze zu flüchten. Denkt an den Kampffonds des C.V.! Die Berliner zahlen auf Postscheckkonto 30472• Alle Nichtberliner an ihre zuständigen Landesverbände* Einer breiteren Öffentlichkeit wurde Goering durch seine maßlosen Angriffe auf Hindenburg im März dieses Jahres bekannt. Die Vornehmheit seiner Agitation kennzeichnen besonders zwei Aussprüche, die er vor wenigen Wochen im Zirkus Krone in München getan hat. Er sagte dort: „Reichsinnenminister Dr. Wirth ist ein wildgewordener Steißtrommler" und „Die Bürgerlichen sind allesamt Hanswurste und Rindviecher," Goebbels hat feinen Richter gefunüen 6 Wochen Gefängnis nnd 506 Mark Geldstrafe „Die Woche fängt gut an", läßt Lichtenb e r g einen Delinquenten sagen, der am Montag früh hingerichtet, werden sollte. Aehnliches mag sich am ersten Tage dieser Woche auch der große Naziführer Dr. Goebbels gedacht haben. Kaum erholt von dem Sturin, den seine treue S. A. auf sein eigenes Parteibureau veranstaltet hatte, mußte er am Montag früh vor dem erweiterten Schöffengericht Charlottenburg einem neuen Sturmangriff standhalten. Dort hatte er sich der Einfachheit halber gleich gegen eine ganze Serie von Beleidigungsklagen zu verantworten, die wegen öffentlicher Beleidigung des Polizeivizepräsidenten Dr. Weiß gegen ihn angestrengt waren. Der sonst so sicher und energisch anftretende Herr Goebbels erschien diesmal, wohl als Nachwirkung der hinter ihm liegenden nächtlichen Erlebnisse, ziemlich kleinlaut und gedrückt. Er beantragte vor Eintritt in die Verhandlung Vertagung, weil er infolge der Wahlarbeit seine Verteidigung nicht hätte genügend vorbereiten können und auch sein Verteidiger, Rechtsanwalt Graf von der Goltz, durch seine Tätigkeit im Bonibenlegerprozeß in Altona am Erscheinen verhindert fei. Der Vertreter der Anklage, Staatsanwaltschaftsrat Stenig, widersprach sehr energisch der Vertagung. Die st r a f b a r e n H andlangen lägen t e i l w e i s e fast zwei Jahre zurück, durch die bisherige Jnnnunität des Angeklagten sei eine Verhandlung nicht möglich gewesen. Es sei mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß der Angeklagte auch in den neuen Reichstag gewählt und dadurch wieder die Durchsetzung des Strafanspruchs erschwert würde. Der Beleidigte könne endlich eine Sühne b e a n s p r u ch e n. Das Gericht schloß sich diesen Ausführungen an und lehnte den Vertagungsantrag als nicht ausreichend begründet ab. Herr Goebbels erklärte darauf, ohne seinen Verteidiger sei er völlig wehrlos, da er in juristischen Dingen absolut unerfahren sei; er müßte deshalb „jede Einlassung zur Sache" ablehnen. Dieser Erklärung getreu verzichtete er auf jede Verteidigung, machte lediglich einige Angaben zur Person. Man erfuhr, daß noch keines der vielen gegen Goebbels schwebenden Beleidigungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Man hörte weiter die interessante Tatsache, daß ein gegen Goebbels bei dem Reichsgericht schwebendes H o ch v e r r a t s v e r s a b - reu mit Rücksicht auf Goebbels' Inan s p r u ch n a h m e w ä h r e n d de r W ah lz e i t a u s g e s e tz t worden sei, und weiter vernahln inan, daß der Angeklagte außer seinen Diäten als Reichstagsabgeordneter keinerlei Einkommen habe, sondern sogar noch ein Drittel seiner Diäten an die Parteikasfe abführe. Das Gericht trat dann in die Verhandlung über die einzelnen Beleidigungen ein. Herr Goebbels hatte den Polizeivizeprüsidenten seinerzeit im „Angriff" wiederholt auf das schwerste verunglimpft; obwohl ihm genau bekannt war, daß Dr. Weiß mit Vornamen Bernhard heißt, nannte er ihn im „Angriff" stets nur „Isidor" und versuchte ihn durch eine Menge geschmackloser Karikaturen und ebenso geschmackvoller Vergleiche, Witzeleien über sein Aussehen usw., lächerlich zu machen. Goebbels scheute dabei auch vor den schwersten Angriffen gegen die Ehrenhaftigkeit, Vaterlandsliebe und Amtsführung des Polizeivizepräsidenten nicht zurück. So wurde in einem der Artikel angedeutet.

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