Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 9 (1930)
- Issue
- 36 (5.9.1930)
- Date
- 1930-09-05
- Page
- Seite 466 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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m Ursprung 1835 Lebens-, Aussteuer- und Mitarbeiter gesudit »MMWUMW wahres Gesicht weder durch Parteibrillen noch durch das Verkleinerungsglas der Judenfrage allein richtig erkannt werden kann, so berechtigt vielleicht die hilf sw eise Heranziehung beider optischer Hilfsmittel sein mag, wenn es Einzelzüge zu erkennen gilt. Ludwig Holländer hat an dieser Stelle unter ausdrücklicher Betonung der parteipolitischen Neutralität des Centralvereins seinen Standpunkt sestgelegt und begründet. Er ist trotz der nunmehr sattsam bekannten völkischen Vergangenheit M a h r a u n s zu dem Ergebnis gekommen, daß angesichts der unzweifelhaften inneren Entwicklung des Jungdeutschen Ordens, angesichts der mehrfachen Erklärungen der ihm entstammenden Führer der Staatspartei zur Judenfrage, daß angesichts der Manifestation des guten Willens durch eine dem C. V. nahestehende jüdische Kandidatur die neue Partei als in unserem Sinne „bedenkenfrei" zu bezeichnen ist. Und nun meldet sich der Herausgeber der „Weltbühne", Carl von Ossietzky, und schreit: „Verrat!" Er sieht in diesem Placet des Centralvereins ein Abweichen von der Linie seines Kampfes gegen die völkischen Grundsätze, und er ist auch um eine Erklärung keineswegs verlegen: Das ganze Manöver ist diktiert von „der Furcht vor materieller Einbuße", es ist höchst einfach eine „Portemonnaiesrage". O Weltbühne, du hast es bester! Es ist gewiß nicht jedermanns Suche, im Vollgefühl der Verantwortung für eine Massenorganisation und in gnadenloser Einsicht in die Entwicklungsgesetze des politischen Werdens und Vergehens Entscheidungen zu treffen und auszusprechxn. Viel leichter ist es, Leitartikel mit allen Feinheiten scheinbarer gedanklicher Folgerichtigkeit zu versehen in der sicheren Voraussicht, daß das Gericht dem Publikum um so pikanter aus der Zunge zergehen wird, als seine Würze aus dem Gegensatz zu einer eigentlich verwandten Gesinnungsrichtnng stammt. Wenn zudem ein Schuß ungewollten oder gewollten Mißverstehens und eine riesige Portion von Unkenntnis der Tatsachen hinzukommen, dann läßt sich schon eine Speise zubereiten, die alle Vorzüge der Sensation in sich trügt. Ossietzky geht von einem Mißverständnis aus: Er tut so, als hätte sich der C. V. mit Haut und Haaren der Staatspartei verschrieben, anstatt wahrheitsgemätz festzustellerr, datz er die Staatspartei als eine der Parteien, die der selbstbewußte Jude wählen könne, bezeichnet hat, ohne ihr damit irgendeine Vorzugsstellung vor den andern, ehrlichrepublikanischen Parteien einzuräumen. Ossietzky schreibt in Unkenntnis der Tatsachen: denn er vergleicht den C. V. mit dem mehr interessiert zusehenden als tätig eingreifenden israelitischen Heereshaufen im Kampfe Zwischen David und Goliath. Wären wir nicht fest entschlossen, in diesem Vergleich eine der beliebten stilistischen Floskeln, die so schwer zu unterdrücken sind, sehen Zu wollen, oder aber eine von keinerlei' Sachkenntnis beschwerte Witzelei, so müßten wir an dieser Stelle freilich andere Töne anschlagen. Aber wir nehmen an, daß ein Schriftsteller, der sich an einer so bevorzugten Stelle seines Blattes mit uns beschäftigt, sich gern die Zeit nehmen wird, nachdem er das zu seinem eigenen Schaden so lange verabsäumt hat, sich bei nächster Gelegenheit einen Einblick in unsere Arbeit zu verschaffen. Er wird, so hoffen wir, die Gelegenheit sogar suchen, sich einiges von uns erzählen zu lassen, selbst auf die Gefahr hin, daß er dadurch in Zukunft aus so nette Vergleiche wie den soeben zitierten wird verzichten müssen. Und wie steht es nun mit dem Hauptvorwurs, den Ossietzky uns macht? Haben wir wirklich, wie er so schön sagt, das „Recht verwirkt, künftig über Antisemitismus zu zetern", indem wir „in der Existenzfrage des Judentums" mit uns handeln ließen? Daß die demokratisch-jungdeutsche Verbindung bei vielen Juden keinen eindeutigen Jubel ausgelöst hat — wer möchte das leugnen? Daß einzelne jüdische Politiker den Versuch einer Immunisierung des jungdeutschen Vertragspartners gegen den Antisemitismus für undurchführbar halten und die Erklärungen der Führer für Opportunismus — wer zweifelt daran? Jedem bleibt das Recht der freien Entscheidung. Aber die Führung des Centralvereins mußte aus der ,Fülle der einzelnen Tatsachen, der einander oft ' widersprechenden, überstürzenden , Ereignisse die einheitliche Linie ablesen. Sie mußte dabei Gefühle zum Schweigen b r i n g e n, politische Vernunft sprechen lassen. Sie mußte zwar für das Heute sprechen, aber dabei an das Gestern und an das Morgen denken. Sie mußte sich der Tragweite ihrer Worte bewußt sein, aber auch der Beschränktheit ihrer Wirkung Rechnung tragen. Sie mußte vor allen Dingen mit den gegebenen Tatsachen der bestehenden, so und so gearteten politischen Gruppierung ihrer Mitglieder rechnen und versuchen, diesen Tatsachen für Gegenwart und Zukunft gerecht Zu werden. Will man jedes Bekenntnis zum bürgerlichen Gedanken als Geldsackpolitik bezeichnen, so mag man es tun. Aber man stempelt sich dann zum utopischen Schaumschläger, wenn man versuchen will, ganz bestimmte festgefügte gesellschaftliche Gegebenheiten, seien sie durch Ideen, durch Interessen, durch äußeren Zwang oder durch Tradition bestimmt, mit einem Federstrich umzustoßen. Diejenige Haltung, die die Wirklichkeit zu erkennen und zu beeinflussen sucht, wird immer erfolgreicher sein als die, die sich anheischig macht, sie durch eine andere Wirklichkeit ersetzen 51t können. Wohlgemerkt: S 0 - lange die B e e i n s l u s s u n g s m ö g l i ch - k e i t b e st e h t. Bei der Gründung der Staatspartei handelte es sich um die historische Aufgabe, die bürgerliche Linke neu im politischen Leben zu verankern und damit die Möglichkeit für eine dauernde Beseitigung der jüdischen Krise in der deutschen Innenpolitik zu schassen. Warnend schwebte das Bild Oesterreichs vor, wo die annähernde Vernichtung der entsprechenden Parteigruppen die nichtsozialistischen Juden im parteipolitischen Sinne heimatlos gemacht und — vom jüdischen Standpunkt aus — zu geradezu unhaltbaren politischen Zuständen geführt hatte. Es galt, eine wichtige Stellung im politischen Leben zu halten, solange ihre Preisgabe durch nichts entscheidend gefordert war. Einsichtige jüdische und nichtjüdische Politiker haben für unsere Stellungnahme volles Verständnis gehabt. Und, Herr von Ossietzky, sollte Ihnen das entgangen sein — in der gleichen Nummer der „Weltbuhne", in deren Leitartikel Sie uns verketzern, begründet in der Rubrik „Antworten" Herr Alfred Kantorvwicz sein Jasagen zur Staatspartei mit ähnlichen Gedankengängen, wie sie auch für uns ausschlaggebend sind. Unter diesen Perspektiven war es nicht Pflichtverletzung, sondern höhere Pflichterfüllung, über Schönheitsfehler und Bedenklichkeiten hinweg die große Aufgabe zu sehen. O Weltbuhne, du hast es besser: Für dich ist die Welt eine Bühne, ein ästhetisches Schauspiel für Feinschmecker, für uns schwere verantwortungsvolle Wirklichkeit. „Iudenbastard" keine Beleidigung? H. L. Das Kapitel „Vertrauenskrise der deutschen Justiz" ist um einen beschämenden Fall bereichert worden. Der Studienrat Dr. L 0 e p e l m a n n, nationalsozialistischer Stadtverordneter in Berlin, hatte in einer Versammlung den preußischen Minister Grzestnski einen „Judenbastard" und einen „lächerlichen Bonzen" genannt. Er wurde wegen dieser Aeußerungen in erster Instanz zu 300 Mark Geldstrafe verurteilt und legte ebenso wie die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil Berufung ein. Die vierte große Ferienstrafkammer des Landgerichts II in Berlin sprach ihn jedoch frei. Landgerichtsdirektor Walter, der Vorsitzende des Gerichts, begründete bei der Urteilsverkündung den Freispruch damit, daß in den Ausdrücken „Judenbastard" und „lächerlicher Bonze" keine Beleidigung gefunden werden könne. Der Ausdruck „Judenbastard" sei lediglich eine tatsächliche Feststellung, dahingehend, daß der Vater Grzesinskis Jude und seine Mutter eine Christin gewesen sei. Auch der Ausdruck „lächerlicher Bonze" sei nur eine volkstümliche Wendung, die keinen herabsetzenden Charakter trage. Gegenüber dieser Urteilsbegründung saßt sich auch der primitivste Laie an den Kopf. Man muß fragen, welche Aeußerungen eigentlich bei der jetzt schon überaus zugespitzten Verrohung des politischen Kampfes erst fallen müssen, damit ein deutsches Gericht eine Beleidigung seststellt. Mit Beschämung und Entrüstung nehmen nur von diesem Urteil Kenntnis, daß den nationalsozialistischen Hetzern einen willkommenen Freibrief für weitere ehrverletzende Beschimpfungen ausstellt. Wir wollen nur hoffen und wünschen, daß dieses unbegreifliche Urteil schleunigst von der inzwischen damit befaßten Revisionsin st anz aufgehoben wird. Ter Vorsitzende der Strafkammer, Landgerichtsdirektor Walter, hat im übrigen in der „Vossischen Zeitung" vom 2. September d. I. eine Erklärung veröffentlicht, die vermuten läßt, daß der Urteilsspruch gegen seine Stimme zustandegekommen ist. ß