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Central-Verein-Zeitung · 1930-08-22 · 34 (22.8.1930) · p. Seite 445

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
9 (1930)
Issue
34 (22.8.1930)
Date
1930-08-22
Page
Seite 445 (sequence 5)
Language
German
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Die Wirkung ist -er Maßftab -es Erfolges Eentralverein un- „E. D.-Zeitung" im Spiegel -er nationalsozialistischen Presse Sie fürchten uns: Der „Völkische Beobachter" vom 9.110. März 1930 überschreibt einen Aufsatz „Geheime jüdische Vorbereitungen gegen den Nationalsozialismus. Die Arbeit des Centralvereins". Der „Angriff" vom 3. April 1930 berichtet: „Am 19. März trat im Kaiserhof in Berlin der große jüdische Generalstab unter Leitung des Centralvereins wieder einmal Zusammen, um Maßnahmen gegen den Nationalsozialismus zu beraten." Der „Völkische Beobachter" vom 16. April 1930 nennt die „C. V.-Zeitung" „ . . * eines der typischsten Machwerke ... die einzelnen Artikel wandeln den Pfad des Hasses." Die „Flamme" vom 31. Juli 1930: „Im nationalsozialistischen Staat ist der C. V. deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens der erste Verband, der ausgelöst wird." Der „Völkische Beobachter" vom 20.121. Juli 1930 fragt: „Wann wird diese Verschwörergesellschaft ausgelöst?" Die „Berliner Arbeiter-Zeitung" vom 22. Juni 1930: „,Tod den Nationalsozialisten? Wenn etwas diese Tatsache grell beleuchtet, dann ist es die Tätigkeit des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (d. h. 1. Klasse) in den letzten Tagen und Wochen." Sie hassen uns: Der „Völkische Beobachter" voin 16. September 1929: „Die C. V.-Juden haben das erkannt . . . die Fahnenträger der Zersetzung, diese Hyänen der Wirtschaft." Der „Völkische Beobachter" vom 12. Dezember 1929: „Diese Schwindeleien sind in der Berliner Jauchegrube des Centralvereins jüdischer Staatsbürger deutscher Religion zusammengemixt worden." Die „Diktatur" vom 3. Mai 1930 überschreibt einen Artikel gegen die „C. V.- Zeitung" mit „Aasgeier". Der „Nationale Sozialist" vom 18. Juni 1930. nennt die Thüringer C. V.-Kundgebungen gegen Frick „Galizische Unverschämtheiten". Sie verleumden uns: Der „Nationalsozialist", Folge 4 vom Januar 1930, kommentiert einen C. V.-Artikel in einer Anmerkung der Redaktion: „Man sieht deutlich auch hier wieder den Versuch der Juden, zu spalten, Parteien gegeneinander zu hetzen, noch ehe die Koalition gearbeitet hat." Die „Schleswig-Holsteinische Tageszeitung" vom 9. Januar 1930: „Und dann an die C. V. - Schwindler denken, die unser Volkstum mit Lügen wegbrechen möchten." Der „Führer" (Karlsruhe) vom 12. Juli 1930: „Der Terror feiert unerhörte Orgien. Das wie und wann dieses wütenden Kampfes gegen die deutsche Freiheitsbewegung wurde aufs neue enthüllt durch den Kriegsrat der C. V.- Juden." Die „Berliner Arbeiter-Zeitung" vom 12. Januar 1930: „Von der ^geräuschlosen Gegenarbeit' schreiben sie ja in ihrer ,C. V.-Zeitung" nichts, die verspüren wir Nationalsozialisten am eigenen Leibe, wenn sich das bestehende System und seine Hausburschen von rechts bis links mit brutalstem Terror gegen uns wirft." — aber sie spüren unsere Arbeit: De« „Völkische Beobachter" vom 8. November 1929 schließt in einem Artikel „Unverschämte Aufklärungs-Propaganda des jüdischen Centralvereins an den höheren Schulen": „Seit nahezu zehn Jahren werden an Zehntausende von Lehrern, vor allem an sämtliche Religionslehrer, unentgeltlich die ,C. V.- Vlätter', das Organ des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, monatlich versandt, seit fünf Jahren erhalten alle höheren Schulen Deutschlands die von Julius Goldstein herausgegebene, umfangreiche Zweimonatsschrift ,Der Morgen', die natürlich bierehrlich in den Lehrerzimmern aufgelegt wird und Wissenschaftlich' die hohe Geisteskultur und die politische wie wirtschaftliche Harmlosigkeit des auserwählten Volkes nachweist. Dazu kommen von Zeit zu Zeit Broschüren ,aufklärenden' Inhalts, zum Teil von der Deutschen Verlagsgesellschast für Politik und Geschichte, zum Teil von der Reichszentrale für Heimatdienst (Berlin) versandt." Der „Westdeutsche Beobachter" vom 19. Januar 1930: „Eine bezeichnend reiche Plakatierung durch den Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (lies Rasse)." Der „Völkische Beobachter" vom 23J24. März 1930 spendet der Arbeit des C.-V. unfreiwilliges Lob: „Die ,C. V.-Zeitung', das oft Zitierte Organ des rührigen Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, beschäftigt sich von Woche zu Woche mehr mit uns Nationalsozialisten. Man versteht ihren Inhalt aber erst ganz, wenn man weiß, daß sie kostenlos in Zehntausenden von Exemplarerl in die Häuser deutschblütiger Menschen, denen mau Einfluß in irgendeiner Beziehung zutrank, gesandt wird." Der „Führer" vom 13. August 1930 berichtet über eine Versammlung Mannheimer Redakteure, die vom C. B. ausging. Dazu schreibt er: „Man sieht also, der Centralverein setzt alle Hebel in Bewegung, um die nationalsozialistische Bewegltng niederzuhalten." Nationalsozialisten vor Gericht Gauleiter Uochs Gerufungen verworfen — Geldstrafe gegen Goebbels Vor dem Königsberger Schöffengericht hatte sich der Diplomkaufmann Hans Hertel, einer der Führer der nationalsozialistischen Bewegung, wegen Beleidigung des jüdischen stud. Phil. Adolf R u b i n st e i n, des bisherigen Leiters unserer Königsberger Schülergruppe, zu verantworten. Rubinstein war mit einigen Bundesbrüdern in der schwarzsilber-karmoisinroten Couleur der K. C.-Verbindung „Friburgia" auf der Straße mit dem Studenten G r i s ch m a n n Zusammengeprallt. Es kam zu einer Auseinandersetzung, bei der Hertel sagte: „Laß die Leute doch sehen, wie ein Jude einen Deutschen behandelt" und — mit Hinweis aus die Couleur — „es ist traurig, daß die Juden schwarz-weibrot tragen!" Bei seiner Vernehmung vor der Polizei beleidigte Hertel auch den Polizeimeister Seifert. Auch drohte er dem Beamten mit der Staatsanwaltschaft. Der Vertreter der Anklage, Staatsanwaltschaftsrat Arnold, beantragte mit Rücksicht auf die groben Ausschreitungen für die Beleidigung im Falle Rubinstein 100 Mark und für den Fall Seifert 50 Mark Geldstrafe. Den Nebenkläger Rubinstein vertrat das Vorstandsmitglied unserer Königsberger Ortsgruppe, Referendar Silberberg. Er schloß sich dem Antrag des Staatsanwalts an und hob noch hervor, daß die K. C.er in Couleur auf besonders gutes Benehmen zu achten hätten. Das Gericht verurteilte Hertel im Falle Rubinstein zu 60 Mark Geldstrafe und zu weiteren 25 Mark wegen Beleidigung im Falle Seifert. In den gebrauchten antisemitischen Ausdrücken, die der Angeklagte zweifellos verächtlich gemeint habe, so lautet die Begründung, liegen schwere Ehrenkränkungen. Lediglich mit Rücksicht auf die Erregung, in der sich der Angeklagte befand, habe das Gericht von einer höheren Strafe abgesehen. Dem Nebenkläger Rubinstein wurde Publikationsbesugnis in der „Königsberger Allgemeinen Zeitung" Zugesprochen. * Vor der Berufungsstrafkammer in Königsberg stand die Berufung von drei Prozessen an, in denen wieder einmal Gauleiter Erich K o ch der Angeklagte war. Koch war wegen Beleidigung der preußischen Polizei, derer vorgeworsen hatte, daß sie die Bombenattentate selbst inszeniert hätte, ferner wegen Beleidigung des Oberlandjägers Szepanski (Ribben) und wegen Beleidigung der K v - nigsberger Polizei zu einer Gesamtstrafe von 1000 Mark verurteilt worden. Die Berufungen Kochs wurden in sämtlichen Füllen verworfen. * v * Bei einem der zahlreichen Strafverfahren gegen Nationalsozialisten bot der Berteidiger des Herrn Goebbels den Wahrheitsbeweis dafür an, daß die Nationalsozialistische Partei provokatorisches und gewalttätiges Vorgehen ihrer Mitglieder gegen Angehörige anderer Parteien verurteile. Im „Angriff" vom 3. November 1929 hieß es in einem Artikel „Feige Verleumder" über die Mitarbeiter der Kampfschrift „Alarm": „Die Adressen dieser Burschen müssen ausfindig gemacht werden, weil wir die Absicht haben, sie auf einem anderen Forum zu treffen." Und zum Schluß: „Ist es wahr, daß man solche feigen Verleumder nur mit der Reitpeitsche bearbeitet, da eine Auseinandersetzung vor Gericht mit ihnen nicht möglich ist?" Herr Goebbels wollte zwar nicht der Autor dieser Ausführungen sein, aber er übernahm die Verantwortung. Und was will nun der wackere Philologe aus diesen Worten entnommenhaben? Die Ankündigung, daß man die Mitarbeiter des „Alarm" vor Gericht zur Rechenschaft Ziehen wolle. Sein Heldenmut hat Goebbels nichts geholfen, er wurde zu 300 Mark Geldstrafe verurteilt. Ob Herr Goebbels nun 300 oder 500 zu Zahlen hat, macht keinen großen Unterschied. Einen ausreichenden Schutz gegen derartige infame Verhetzungen bedeutet bei den Nationalsozialisten, die im Gelde schwimmen, eine Geldstrafe überhaupt nicht. Bei übermäßiger Schweißabsonderung an Händen, Füßen und in den Achselhöhlen, sowie Geruchsbelästigung, besonders bewährt Leoformireme. Tube 1 m 2n allen einschllEesch. erhältlich.

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