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Central-Verein-Zeitung · 1930-07-25 · 30 (25.7.1930) · p. Seite 398

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
9 (1930)
Issue
30 (25.7.1930)
Date
1930-07-25
Page
Seite 398 (sequence 6)
Language
German
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m Trauer um KammergeriWrat Dr. Stern Ein trüber Sommertag, der 18. Juli, an dem sich der Kreis, den sich Jacques Stern in seinem Leben und durch sein Leben geschaffen, in Weihensee um seine Bahre Zur letzten Feier versammelte. Rabbiner Dr. B a e ck sprach über den geistigen Menschen Stern, der versucht hatte, den ewigen Gegensatz Zwischen der wirklichen und der erstrebten Welt in sich Zum Ausgleich zu bringen. JustiZrat Dr. Julius B r o d n i tz , Vorsitzender des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, brachte die letzten Grüße des Hauptvorstandes und des Landesverbandes Groh-Berlin des C. V. Jacques Stern, der so viele Länder und Erdteile durchzogen, war ein Zutiesst mit deutscher Erde, deutschem Wesen verwurzelter Mensch. Deshalb und wegen seines glühenden Gerechtigkeitscmpfindens war sein Platz in unseren Reihen, den er mit bewunderungswürdiger Pflichttreue ausfüllte, an welchem Ort und Zu welcher Stunde es nötig war. Geheimer Admiralitntsrat Fetisch dankte dem Toten für seine hingebende Arbeit für die deutsche Jugend, die besonders den Waisen zugute gekommen sei. Für den großen persönlichen Freundeskreis Sterns sprach Rechtsanwalt Thiele, der die Tragik im Leben des Toten darstellte, der trotz seiner ausgedehnten Arbeit, trotz seiner zahllosen persönlichen Verbindungen im Grunde doch ein E i n s a m e r geblieben sei. Professor Schmidt würdigte namens der Philosophischen Gesellschaft Berlin den Rechtsphilosophen Stern. Gesang und Gebet umrahmten die Trauerseier, die das allen noch gegenwärtige Bild Jacques Sterns unverwischbar tief in die Erinnerung grub. Von den zahlreichen dem Centralverein zugegangenen Beileidsschreiben zum Tode seines Hauptvorstandsmitgliedes sei nachstehender Brief des Büros für Schächtangelegenheiten besonders erwähnt: An den Vorstand des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Berlin SW 68, Lindenstr. 13. Sehr geehrte Herren! Mit schmerzlicher Überraschung haben wir von dem plötzlichen Heini gang des Herrn Kammergerichtsrat Dr. Stern Kenntnis genommen. Seit einer Reihe von Jahren als Ihr Vertreter an unseren Ausgaben mitarbeitend, hat Herr Tr. Stern insbesondere der Lösung rechtlicher Probleme, aber nicht.nur diesen, sich mit großem Eifer gewidmet. So oft er auch zu den Einzelpunkten persönliche Stellung genommen, wann auch immer er zu längeren oder kürzeren Ausführungen das Wort ergriffen hat, stets haben seine Darstellungen und Entschlüsse Gradheit und Sicherheit des Urteils, Gewissenhaftigkeit und Gerechtigkeit der Abwägung, zumal aber Takt und Vornehmheit des Charakters verraten. Wir hatten stets den Eindruck, daß ihm die Wahrnehmung seiner Delegiertenpslicht Herzenssache gewesen sei. Mit tiefer Wehmut fügen wir uns in die Trennung. Mit dem Ausdruck unserer Hochschätzung Büro für Schächtangelegenheiten. gez. Munk. Fortsetzung des Aufsatzes „Schönere Zukunft" von Rabbiner Dr. M. Eschelbacher. zu durchbrechen. Erfolg haben sie damit nur in geringem Maße gehabt. „Wenn das Christentum mit den Nero, Tiberius, Trajan, Diokletian fertig wurde, warum soll es nicht mit dem Kapitalismus der Nockeseller, Morgan, Rothschild fertig werden?" fragt Eberle. Die Erfahrungen der Geschichte und der Gegenwart bestätigen seine Zuversicht nicht. Mutuum date nihil inde sperantes (Gebet Darlehen, ohne auf den Lohn zu achten) gebietet das Lukas-Evangelium im Einklänge mit dem Alten Testament und später dem Talmud. Die Kirche hat deshalb von Anfang an den Zins verboten, mit der äußersten Energie, aber ohne Erfolg. Die Verhängung von Kirchenstrafen über die christlichen Wucherer sei gleichbedeutend mit der Schließung der Kirchen, schrieb Innozenz III. (Migne. Patrol. 215,1380, Zitiert bei Scherer, „Die Rechtsverhältnisse der Juden in den deutsch-österreichischen Ländern", S. 189). Und später ist auch die Kirche der von ihr verpönten Entwicklung weit entgegengekommen. Sie hat zwar nicht ohne weiteres den Zins gestattet, sondern dem äußeren Anscheine nach das Gesetz gewahrt. Dafür hat sie aber andere Rechtsnormen gebilligt und anerkannt, in denen in Wirklichkeit sich eine Zinszahlung verbarg. Dies gilt namentlich von dem Rentenkauf. Denn dieser war bald, als sowohl dem Schuldner als auch dem Gläubiger die Kündigung der „Kaufsumme" gestattet war, nichts anderes als die Gewährung eines Darlehens gegen Zinsen. „An dem unwiderstehlichen Zwang der Naturgewalt mußte die transzendente Wirtschaftspolitik des Mittelalters scheitern", sagt rückblickend auf die.kirchliche Lehre und Wirtschaftsgesetzgebung des Mittelalters Heinrich von Eicken („Geschichte und System der mittelalterlichen Weltanschauung", Stuttgart und Berlin, 1923, S. 541). Nicht Päpste, nicht Konzilien und nicht Kirchenlehrer vermochten mit ihren Dekreten den »Zwangslauf der Wirtschaft zu durchbrechen. Diese folgte ihren eigenen Gesetzen. Galt dies schon in den Zeiten des hohen Mittelalters, in denen die Kirche ihre Gläubigen bis in den letzten Winkel der Seele beherrschte, so gilt es heute gewiß nicht in geringerem Grade. Im Gegenteil liefert gerade die „Schönere Zukunft" selber den unfreiwilligen Nachweis, in welchem Grade die Kirche selbst in ihrem eigenen Organismus mit dem kapitalistischen Geiste zu ringen hat, und wie hoffnungslos schwer es ihr fällt, dort mit ihm fertig zu werden. kirchliche Einrichtungen als Konkurrenten auf öem Wirtfchaftsmarkt. Der stärkste, opferwilligste und energischste Ausdruck katholischen Lebens sind die Orden. Die Klöster müssen um den Preis der größten Opfer als Vorbild der Welt Zeigen, wie der fromme Katholik den kapitalistischen Geist aus der Wirtschaft verbannt und mitten in dem Getriebe der ökonomischen Welt das Wort des Evangeliums verwirklicht: „Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon!" Wie schwer, ja, wie unmöglich auch für diesen ausgeprägtesten Katholizismus diese Aufgabe ist, zeigt in der gleichen Nummer, der die obigen Ausführungen Eberles entstammen, die „Schönere Zukunft" selber in ihrem Berichte über „D i e Verlagstätigkeit katholischer Orden und der katholische Laienb u ch h a n d e l i n Holland" (V. Jahrgang, Nr. 1 vom 6. Oktober 1929). Danach wurde aus der Jahresversammlung der katholischen Buchhändler Hollands eine besondere Kommission zur Untersuchung der Frage geschaffen, ob und inwieweit der katholische Buchhandel durch Klosterdruckereien und klösterliche Buchhandlungen geschädigt werde. Es wird zunächst festgestellt, daß grundsätzlich die Klöster berechtigt seien, als Buchdrucker und Verleger auszutreten. Sie machten dadurch zwar den Fachgenossen Konkurrenz, allein dies sei kein ausreichender Grund, ihnen geschäftliche Tätigkeit zu untersagen. Trotzdem sei die Konkurrenz der Klöster ein Mißbrauch, wenn sie den katholischen Laienfirmen aus dem Gebiete des Verlagswesens dadurch Konkurrenz machten, daß sie, durch die billigere Arbeit der eigenen Druckerei und des eigenen unbezahlten Ordenspersonals dazu instand gesetzt, Bücher zu einem bedeutend niedrigeren Preise lieferten, als die Laienbuchhändler es könnten, oder daß sie den Schriftstellern Honorare bezahlten, die der weltliche Verleger nicht erschwingen könne. In der jüngsten Vergangenheit hätten rund vierzig katholische Schulen Hollands ihre Bücher mit 20 Prozent Rabatt von klösterlichen Unternehmungen bezogen. Dadurch seien katholische Buchhändler schwer geschädigt worden. Unterhandlungen hätten dazu geführt, daß die verantwortlichen Klosteroberen eine entsprechende Geldbuße geleistet hatten. Diese Verlagstätigkeit katholischer Orden könne auch eine kulturelle Gefahr herausbeschwören. Denn es bestehe die Möglichkeit, daß die klösterlichen Herausgeber die Konkurrenz der Laienunternehmer auf dem Gebiete der populären religiösen Literatur, der Volksschristen und der Schulbücher, befähigt durch die niedrigeren Produktionskosten, ' vollständig ausschalteten. Die Einnahmen aus den populären Schriften, die auf Massenabsatz rechnen könnten, bildeten aber für die katholischen Laienverleger die unentbehrliche Unterlage zur Herausgabe wissenschaftlicher Werke mit kleiner Auslage. Aber noch Schlimmeres ist geschehen. „Es ist eine Form ungehöriger Konkurrenz", berichtet die „Schönere Zukunft" weiter, „wenn Klöster Gaben, die unter dem Titel der Mildtätigkeit einlaufen, zur Ausgestaltung oder Einrichtung ihres Verlagsbetriebes verwenden!" „Weh dem, dessen' Verteidiger sein Ankläger wird", sagt der Talmud. Böseres, als hier den Klöstern, ist noch keinem rein kapitalistischen Erwerbsunternehmen nachgesagt worden. Wir stellen nochmals fest: Es ist die „Schönere Zukunft", die behauptet, daß Gelder, die für die Armen bestimmt waren, diesen entzogen und in einen Geschäftsbetrieb, in dem sie doch auch verlorengehen können^ gesteckt und zur Vernichtung der Konkurrenz mißbraucht werden! Es ist deshalb eine innereirnwahrhaftigkeit, wenn die „Schönere Zukunft" als Repräsentanten des Kapitalismus, mit dem das Christentum fertig werden müsse, nur Rockefeller, Morgan und Rothschild, also nur Protestanten und Juden, anführt, und die Katholiken, insbesondere auch Klöster, dabei vergißt. Nach ihrem eigenen Zeugnis zeigen sich in kirchlichen Unternehmungen selber, die im Wirtschastskampse stehen, eben jene charakteristischen Züge des kapitalistischen Geistes, gegen die die „Schönere Zukunft" kraft der katholischen Idee kämpfen will, der Erwerbstrieb mit seinem Streben nach dem größten nur möglichen Gewinn um jeden Preis, der Primat der wirtschaftlichen Dinge, die Ueberlvucherungdes Großbetriebs unter Vernichtung des Mittelstandes und dazu noch als besonderes, erschwerendes Merkmal die Ausnutzung des spirituellen Momentes im Di enst e des Prosits. Ist es doch das Armutsgelübde des Klosterbruders, das dem Kloster die billigere Konkurrenz ermöglicht, verwandeln sich doch hier Zur natürlichen Bräunung der Haut fette man vor und nach der Besonnung die Haut, insbesondere Gesicht und Hände mit Creme Leodor gründlich ein; man erzielt dann obne sä merzhaste Rötung eine gesunde, sonnengebräunte Hautfärdung. Creme Leodor, Tube 60 Pf und 1 Mark. Leodor- Edel-Seife 50 Ps. 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