Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 9 (1930)
- Issue
- 29 (18.7.1930)
- Date
- 1930-07-18
- Page
- Seite 388 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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5SS den Synhedrialhäuptern den Vorwurs machte: Hättet ihr treuer dem Schmaja und Awtaljon als Schüler gedient, hättet ihr mich und meine Lehre nicht benötigt. Diesen Spott Hillels betrachteten die Vne Bethera als so berechtigt, daß sie von der Leitung des Synhedrions zurücktraten. Es ist mithin nach unserer Ueberlieserung falsch und unsinnig, zu behaupten, daß man sogar am Freitag nicht hat schlachten wollen. Es ist auch gegen alle Tradition, daß die Schlachtung erst beim Sonnenuntergang stattfand. Man fing im Gegenteil bald nach Mittag an, ebenso wie man das tägliche Abendopfer früh darbrachte. Es ist also reine Phantasie, was Klausner uns auftischt. Er probiere eimnal, ob er rn irgendeinem Lehrhause feine „alte Halacha" an den Mann bringen kann. Das dritte Beispiel betrifft die gerichtliche Verurteilung des Stifters. Aus Grund unserer historischen und halachifchen Neberlieserungen haben wir Juden stets die Behauptung von der Verurteilung und Kreuzigung Christi durch jüdische Richter als unhaltbar zurückgewiesen. Klausner stellt sich im Gegensatz dazu unter unsere Ankläger. Woraus leitet er das Recht dazu her? Er schreibt: „Aus zahlreichen in Aegypten gefundenen Papyrusfragmenten römischer Zeit, die wertvolle Gerichtsprotokolle über die Verurteilung von Aegyptern durch die römische Negierung oder aus deren Befehl enthalten, geht klar hervor, daß die römischen Prokuratoren (die alle wichtigen Angelegenheiten selbst erledigten) die gerichtliche Voruntersuchung den lokalen ägyptischen Behörden zu überlassen pflegten. Wir können also daraus schließen (!), daß auch das Synhedrion zu Jerusalem dieses Recht der Voruntersuchung hatte, um dann dem römischen Prokurator die Ergebnisse zu unterbreiten. „Wiederum ist dieses angeführte Moment ohne jede Beweiskraft. Es ist viel wahrscheinlicher, daß in Aegypten das Recht der Voruntersuchung den örtlichen Behörden gewährt wurde, aber in Judäa nicht, wo bekanntlich der römische Druck und die Entrechtung des Volkes viel größer waren als in anderen Provinzen. Klausners Schluß kann die vom Talmud und Josephus berichtete Tatsache nicht erschüttern, daß in der damaligen Zeit keine kriminelle Gerichtsbarkeit der Juden bestand. Sachlich muß dann Klausner bekennen, daß Jesus nichts gelehrt habe, was ihn nach den Pharisäischen Vorschriften des Todes hat schuldig machen können; also könne er nur von den Sadduzäern und Boethusianern, die damals die Majorität im Synhedrion hatten und zu denen auch dessen Vorsitzender, der Hoheprister, gehörte, verurteilt worden sein, lote es auch einzelne, vorher von ihm bekämpfte jüdische Llpologeten behaupten. Da die Sadduzäer aber Römlinge, Diener der Fronvögte waren, hat das Judentum mit dieser Voruntersuchung nichts, rein gar nichts zu schaffen. Sie war so ungesetzlich und unjüdisch, wie die Kreuzigung selbst. ~ Airs diese lendenlahmen Stützen will nun Klausner die Glaubwürdigkeit oer Berichte über die Verurteilung durch ein jüdisches Sanhedrin aufbauen, eine Frage, die doch noch mehr als rein akademische Bedeutung hat. So ermangeln Klausners Darlegungen der überzeugenden Kraft. Er muß die ungeheuerliche Hypothese aufstellen, daß alle Vorschriften der Mifchna und des Talmud erst einer späteren Zeit entstammen, um feine Einstellung zu ermöglichen. Er setzt sich damit in Widerspruch mit den Grundauffassungen des Judentums. Diese Hypothese ist um so ungeheuerlicher, als gerade die in Frage stehenden Lehren der talmudischen Quellen Probleme betreffen, die zur Zeit ihrer Niederschrift im Talmud nicht mehr aktueller Natur waren, wo also nur die Tradition allein die Weisen bestimmt haben kann. So leicht und billig aber wird er die jüdische Ueberlieferung nicht aus % dem Sattel heben. Am deutlichsten aber beweist Klausner seine mangelnde Eignung, in dieses schwierige Gebiet einzudringen, durch sein Endurteil über die Lehre des Stifters. „Wäre er gekommen und hätte gesagt: statt Religion allein gebe ich euch Wisse n s ch a f t^) als selbständiges Gut, statt Schrifterklärung — Kunst und Poesie^) als ebenfalls von der Religion unabhängige Gebiete, statt der Zeremonialgefetze, die das lebendige religiöse Gefühl durch ihr Uebermaß zu ersticken drohen — eine Kultur, die zugleich weltlich und praktisch, national und universal ist — hätte Jesus so gesprochen, dann würde fein Name seinem Volke ein Segen geblieben fein. Aber er kam nicht, um Wissenschaft und Kunst, noch überhaupt um weltliche Kultur unter seinem Volke zu verbreiten, sondern um selbst jene noch vorhandene weltliche, wenn auch religiös bedingte Kultur abzuschaffen, in der zwar nicht die Propheten, die infolge ihrer großen politischen Mission keinen besonderen Wert auf fie (!) gelegt, sie aber auch nicht abgeschasft hatten, wohl aber die Schriftgelehrten und Pharisäer den einzigen Rettungsanker ihres Volkes erfaßten und festhielten, da dieses Volk nicht nur eine religiöse Gemeinde fein wollte, sondern ein wirkliches Volk, mit eigenen! Land und Staat und mit einer gewissen Selbstverwaltung." So kann u. E. nur jemand schreiben, der von Religion und ihrem Wesen kerne Ahnung h at. Monisten der Wissenschaft sollten uns mit Belehrungen über religiöse Fragen verschonen. Klausner redet wie der Blinde von den Farben. Er fühlt bei sich selbst den Vorwurs, daß er und viele seiner Gesinnung sich als Juden über ihre religiöse Bindung und über die Religion als konstituierendes Merkmal unseres» Volkes eine eigene Meinung gebildet haben. Er will aber seine Kritik auf den Vorwurf gründen, daß die neue Lehre des Stifters aus dem Judentum herausgeführt habe. Darum darf feine religiöse Differenz gegenüber dem Judentum nicht als entscheidendes Moment angeführt werden. Daß er sich national von ihm lostrennt, das ist fein Unrecht. Klausner lehrt also den Primat des Nationalen. Religion ist Angelegenheit zweiten Ranges. Was isbs mit der jüdischen Religion? Sie war nur Mittel zum Zweck.' Die Propheten legten auf ihre Neligionsgesetze keinen besonderen Wert. So gibt er eine Charakteristik des Gesetzes, die wir in allen Punkten als falsch empfinden, um nachzuweifen, daß das Judentum neben den erhabensten Sätzen abstrakter Ethik auch unethische, auch Zeremonialgefetze rein religiöser Art sowie völlig irdische und profane Anschauungen enthält. „In einem wirklichen Volke leben all diese entgegengesetzten Gefühle und Anschauungen, also müssen sie auch ihren Platz in seinem Schrifttum finden. Das ist tief *) 2) Von uns gesperrt. Die Schristleitung. Bad WüiMee, Hotel Kaiserin)! Schönste,, ruhige Lage, mit jedem Komfort der Neuzeit. Volle Pension von M. 10,— bis M. 13,—. (Telephon Nr. 9). menschlich, und kann nicht auf einmal gänzlich anders werden." Es zeigt sich also, daß Klausner die Gesetze nicht versteht, weil er fie gewaltsam aus den Leisten des Nationalen schlagen will; ja die Ethik des Judentums muß sich von ihm eine Verschlechterung gefallen lassen, damit es ein „allumfassendes" werde, das auch das Politische, Nationale und Kul.Lnrel.ie einbezieht. Es würde hier zu weit führen, wenn alles einzelne unter die Lupe genommen werden sollte, was von Klausner an Jrrtümern über das Judentum ausgesprochen ist. Nur soviel ist gewiß: Im Judentum ist das Religiöse das Entscheidende. Alle Gemeinschaftsbildung, die Familie, das Volk, das Land und alle Profankultur sind nur Mittel, um die Herrschaft Gottes, die Weihung des gesamten Lebens zu einem Gottesdienste zur Verwirklichung zu bringen. Klausner will eine kopernikanische Wendung hierin lehren, und so kommt er zu der These von der Entbehrlichkeit der Religion durch die Wissenschaft und Kunst. Er wird statt des Schachrisgebetes eine Stunde Geologie in hebräischer Sprache, statt der Sabbatruhe ein Kolleg über Differentialrechnung und statt Jom Kippur die Lektüre eines Romans von Schalom Asch einsetzen. Diese absolut unphilosophifche und ungeistige Gesinnung ist feine Privatsache. Wer jeder, dem die Religion seines und feiner Gemeinschaft Leben ist, für den ohne Gott Menschsein ein Unding ist, wird sich ein Urteil über religiöse Fragen aus solcher Weltanfsafsuna heraus verbitten. Und so legen wir dieses Buch trotz des ungeheuren Sammlerfleißes, der daran gewendet ist, unbefriedigt aus der Hand. Mutige Morte gegen den Judenhaß. Wir hatten in Nr. 24 unseres Blattes in einem Bericht Über die „Jubiläumstagung des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus" daraus verwiesen, daß Zahlreiche christliche Gelehrte in Zuschriften bedeutsame Erklärungen abgegeben halten. Der Verein führt jetzt in einem Nachgang die stattliche Reihe führender bayerischer Persönlichkeiten aus. Aus der Schriftftellerwelt seien verzeichnet: Waldemar Brüssels, Osear Maria Graf, Dr. Max Halbe, Dr. Wilhelm Hausenstein, Ricarda Huch, Isolde Kurz, Thomas Mann, Leo Weißmantel. Von politischen Persönlichkeiten nennen wir: Erhard Auer, Graf Bernftorsf, Ritter von Heule, Regierungspräsident a. D., Universitätsprofeffor Kerschensteiner, Domkapitular Licht, Oberbürgermeister Luppe, Staatsminister a. D. Schweher, Dr. Ernst Mütter, Meiningen, Rerchstagsabgeordneter Sparrer. Von sonstigen bekannten Persönlichkeiten nennen wir, ohne vollständig sein Zu können: Universitäts- Professor Dr. Hohmann, Oberbürgermeister Dr. Löffler, WürZburg, Professor Dr. Lotz, Akademieprofessor Niemeyer, Rechtsanwalt Graf von Pestalozza, Hochschulprofessor Popp, Geheimrat von Redlmahr, Universitätsprosessor Adolf Weber, Oberbürgermeister Weegmann, Bamberg, Geheimrat Diesel, Augsburg, Jacobus von Hanck, Erzbischof von Bamberg, General Graf Alontgelas, Universitätsprofessor von Notthaft, Professor Hans Pfizer, Bürgermeister Treu, Nürnberg, Universitätsprofessor Boßler.