Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 9 (1930)
- Issue
- 29 (18.7.1930)
- Date
- 1930-07-18
- Page
- Seite 386 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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m Direkte Kurswagen Berlin-Bad Ems ab Berlin, Potsdamer Bahnhof 8.45 an Bad Ems 19.43 ab Berlin, Bahnhof Friedrichstr. 20.23 an Bad Ems 7.43 verringert. 1912 kommen auf eine Protestantische Ehe nur noch 2,9, auf eine katholische Ehe 4,7, auf eine jüdische Ehe 2,2 Kinder. Wenn auch der Rückgang der Kinderzahl bei den protestantischen Ehen in den letzten rund 20 Jahren stärker ist als bei den jüdischen, so muß doch die gewiß nicht neue Tatsache des so starken Rückganges der Kinderzahl bei den deutschen Juden erschüttern. Alle Bestrebungen auf Hebung der Kinderzahl trotz der schweren wirtschaftlichen Verhältnisse sind von jedem verantwortungsbewußten Juden tatkräftig zu unterstützen. Das ist der starke Eindruck, den man aus diesem Raum des Museums mitnimmt. Ausfällig ist, daß in der „Historischen Abteilung" des Hygienemuseums das Judentum völlig ausgefallen ist. Den. Aeghptern und den Babyloniern hat man weitläufige Flächen gewährt. Den Juden aber, die den Sabbat als Ruhetag geschaffen haben, und die unendlich viele hygienische Bestimmungen in den Büchern Moses besitzen, gönnt man kein Eckchen. Wir Wichtige Äeilräge zur Bekämpfung des Boykotts. Von Rechtsanwalt Dr. Hans Lazarus. Die völkische Presse gefällt sich zurzeit darin, eine Reichsgerichtsentscheidung, die sich gegen die öffentliche Behauptung, daß in Warenhäusern vielfach „Ramschware" verkauft werde, wendet, völlig auf den Kopf gestellt abzudrucken und zu kommentieren. So lesen wir z. B. im „Münsterschen Beobachter" vom März d. I.: „Es hat lange gedauert, bis man mit reichsgerichtlicher höchster Bewilligung einen Juden „einen Juden" nennen, noch länger, bis den Praktiken der Warenhäuser der richtige Fachausdruck straflos entgegengehalten werden durste. Letzteres Verdienst erwarb sich ein Geraer Kaufmann, der während der „Ausverkaufs"-Zeit im Jahre 1928 in zwei Tageszeitungen Anzeigen erscheinen ließ, in welchen die Warenhäusler wutentbrannt lasen: ,Nur reguläre Lagerware wird verkauft, keine Ramschware, wie in Warenhäusern üblich?" Der Artikel schließt mit den Worten: „Man darf also wie bisher ruhig von jüdischen Ramschwarenhäusern sprechen; beides ist nichts als Tatsache, wenn es auch bis jetzt meistens durch Flugblattbeschlagnahme, einstweilige Verfügungen, Klagen versucht und oft erreicht wurde, daß man eben den Juden seinen Juden', das Warenhaus ,kein Ramschwarenhaus' nennen durste. Das ist nun anders geworden, und es wird von dem Recht, das Kind beim richtigen Namen zu nennen, zweifelsohne Gebrauch gemacht werden." Diese Ausführungen bedeuten eine grobe Irreführung der Öffentlichkeit. In Wahrheit ist im genannten Falle dem Geraer Kaufmann durch Urteil des Reichsgerichts vom 13. Dezember 1929 (Aktenzeichen II 157/29) gerade untersagt worden, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, die Behauptung auszustellen, daß in Warenhäusern vielfach Ramschware verkauft werde. Dieses Urteil hat die „Zeitschrift für Waren- und Kaufhäuser" bereits in Nr. 52 vom 28. Dezember 1929 mitgeteilt, und der Verband deutscher Waren- und Kaufhäuser hat es dann in seinem Jahresbericht von 1929 auf Seite 20 noch weiterhin ausführlich wiedergegeben. Trotzdem gibt der „Münstersche Beobachter" im März 1930 den oben zitierten wahrheitswidrigen Bericht. Ein derartiges Verhalten richtet sich von selbst. Das gleiche Reichsgerichtsurteil bringt noch die Entscheidung über eine Frage, die für unseren Kampf gegen den Wirtschaftsboykott von grundsätzlicher Bedeutung ist und unseren Freunden eine wichtige Handhabe in ähnlich liegenden Fällen bieten kann. Der Beklagte hatte sich nämlich damit verteidigt, daß der beanstandete.Satz seiner Anzeige sich gar nicht gegen die klagende Firma, sondern gegen das Warenhaus s y st e m als solches gerichtet habe. Wäre es richtig, so sagt das Reichsgericht, so wäre jede weitere Erörterung überdie Richtigkeit der beanstandeten Behauptung überflüssig. Diese Ansicht könne jedoch nicht gebilligt werden. Es sei anerkannt, daß der Angriff gegen eine Person nicht unter Namensnennung dieser Person zu erfolgen brauche. Es genüge, wenn die gemeinte Person aus dem Zusammenhang erkennbar ist. Bei Zeitungsanzeigen reiche jeder Hinweis aus, der für das Leserpublikum auf Grund der örtlichen Verhältnisse die angegriffenen Personen oder Firmen kenntlich mache. Auch sei niemals ein Satz für sich allein zu betrachten, sondern der Zusammenhang mit den übrigen Teilen der Anzeige oder der Zeitung zu würdigen. Soweit das Reichsgericht. Nun erscheinen Boykottaufforderungen gegen jüdische Firmen häufig in allgemeinen Wendungen. Wer dagegen einschreiten will, wird also stets darauf zu achten haben, ob und wieweit nach der ganzen Aufmachung dieser Bohkottaussorderungen ein bestimmter Personenkreis erkennbar ist und getroffen werden soll. Hierbei ist maßgebend, wie das im allgemeinen juristisch nicht vorgebildete Leserpublikum einer Tageszeitung die betreffende Aufforderung aussaßt und bewertet. Die besprochene reichsgerichtliche Entscheidung stützt sich auf das Gesetz gegenden unlauteren Wettbewerb. Beim Einschreiten gegen Boykottaufforderungen wird vielfach der Gesichtspunkt außer acht gelassen, daß Presseveröffentlichungen, Inserate und Schlagzeilen Verstöße auch gegen dieses Gesetz enthalten können. Diese Tatsache erleichtert die gerichtliche Verfolgung der Bohkottaufforderung erheblich. Es sei in diesem Zusammenhang nochmals auf die bereits in der „C. V.-Zeitung" Nr. 6 vom 7. Februar d. I. auf Seite 63 veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hingewiesen, die einen Verstoß gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb als vorliegend angesehen hat. * In Nr. 51 der „C. V. - Zeitung" vom 20. Dezember 1929, Seite 680, hatten wir eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Magdeburg' bekanntgegeben, durch die völkische Boykottaufforderungen untersagt wurden. Die in Frage kommende Zeitung, nämlich die „Mitteldeutsche Presse" in Staßfurt, hatte durch weitere Zeitungsartikel und Aufrufe gegen die einstweilige Verfügung verstoßen. Diese Veröffentlichungen, deren Inhalt wir aus Raummangel nicht wiedergeben können, sind in ihrer Tendenz durch folgende-Ueberschriften gekennzeichnet: „Sind Juden Deutsche?", „Die Leser der ,Mitteldeutschen Presse' kaufen nicht bei Juden, sondern nur bei Christen", „Jüdische Angst um das Weihnachtsfest". Das Landgericht Magdeburg hat nunmehr durch Beschlüsse vom 5. und 6. Juni 1930 (3 Q 98 und 3 Q 93/29) wegen Verkönnen uns nicht vorstellen, daß die Leitung des Hygienemuseums hier einfach etwas vergessen .hat. Das, Museum macht hier und da noch einen unfertigen Eindruck. Hoffen wir, daß man zu einem späteren Zeitpunkt das Versäumte nachholen wird. Erfreulich ist übrigens, daß auch bei der kleinen Ausstellung „Blutgruppensorschung" im Hygienemuseum jüdische Forscher in vorderster Reihe stehen. So Friedrich Schiff (Berlin) und die Herren L a n d st e i n e r und H i r c z - feld. * Allen den Männern und Frauen, die Hhgieneausstellung und Hygienemuseum in diesen schweren Zeitläuften geschaffen haben, gebührt wärmster Dank. stoßes gegen die einstweilige Verfügung Geldstrafen gegen Redakteur und Drucker in Höhe von 150 und 400 Mark festgesetzt. Förderung des Rechtsfriedens. Die Gep-rzgebung bestrebt sich, in zunehmendem Maße im Interesse des Rechtsfriedens Prozesse und Austragungen von Streitigkeiten vor den Gerichten einzudämmen oder zu verhindern. Die Schaffung des Güteversahrens im Zivilprozeß und die Ausdehnung des Schlichtungsverfahrens vor dem Schiedsmann im Strafprozeß sind Etappen auf diesem Wege. Den Ausbau und die Vertiefung dieser in der Gesetzgebung bereits zum Ausdruck gebrachten. Gedanken setzt sich eine Bewegung zum Ziele, die in verdienstvoller Weise von dem Rechtsanwalt F. I. Klein I in Bonn geleitet wird. Wir begrüßen diesen Versuch, der zu seinem Teil zur Befriedung des Gemeinschaftslebens beitragen will, und weisen unsere Freunde und Mitglieder, von denen eine erhebliche Anzahl der Rechtspflege dient, auf die Bewegung hin, mit der Empfehlung, diese Bestrebungen zu unterstützen. Akademischer Tag des <£. V. In Stuttgart. Es war ein sehr glücklicher Gedanke des Württembergischen Arbeitsausschusses des Centralvereins deutscher Staatsbürger Jüdischen Glaubens in Stuttgart, die an der Landesuniversität Tübingen, der Technischen Hochschule Stuttgart und der Landwirtschaftlichen Hochschule Hohenheim Heranwachsende akademische Jugend zu sich laden, um ihr Gelegenheit zu geben, nach dem jeweiligen Referat eines Berufenen zu den aufgerollten Problemen Stellung zu nehmen und sich hierdurch menschlich und politisch zu sundieren. Am Sonntag, 29. Juni, sprach Studiendirektor Dr. D r i e s e n vom Philanthropin in Frankfurt über „Deutsch jüdische Problematik der Gegenwart", ein Mann, der sich in ganz besonderem Maße mit den Bestimmungen und Zielen der heutigen Jugend befaßt und dessen Ruf und Thema eine stattliche Anzahl württembergischer Studenten und älterer Akademiker anlockte. Was feine Ausführungen in besonderem Matze geistreich und packend gestaltete, war die Gegenüberstellung der drei deutschjüdischen Menschen um die Zeit 1830, um die von 1930 und um 2030. Die Darlegungen gingen nach der Behandlung des noch von seiner deutschen Umgebung unwesentlich beeinflußten inneren deutschjüdischen Menschen vor hundert Jahren und des nun abgeschlossenen Assimilisationsprozesses begreiflicherweise hinaus über das Historische und verdichteten sich zur politischen Forderung nach dem einfachen, schlichten, wieder seiner Seele bewußten innerlichen Menschen, dem Religiösen, Gläubigen, der sich heranzüchten und sich in der deutschen Welt auswirken soll und muß. Eine besonders fruchtbare, mehrstündige Aussprache bewies die Kraft des Gedankens und des Wortes, von welcher Driesen erfüllt ist, aber auch die Empfänglichkeit und das Bedürfnis der jungen Generation nach Anleitung und der Möglichkeit, sich über sich selbst zu besinnen und sich zu finden. Wären sich allerorts im Deutschen Reiche die Verantwortlichen der Verpflichtung bewußt, der der Württembergische Arbeitsausschuß des Centralvereins deutscher Staatsbürger Jüdischen Glaubens bereits mit fruchtbarem Erfolge lebt, in der Erkenntnis, daß das Gesamtwert eine Ausgabe der Generationen und daß gerade in der heutigen Zeit der junge Mensch besonders sormungsbedürstig ist. Syndikus Dr. Waitzfelder' (Stuttgart-Augsburg),