Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 9 (1930)
- Issue
- 28 (11.7.1930)
- Date
- 1930-07-11
- Page
- Seite 368 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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36$ Bon drr Kkitklbrrg« SnimsM. zurmkwejchen -er akademischen Behörden vor den Sakenkreuzlern. Der Antisemitismus hat an der Heidelberger Universität von jeher eigentümliche Blüten getrieben, und auch das Verhalten der Nniversitätsbehörden hat eingeweihten Kreisen mehr als einmal zu berechtigter Kritik Veranlassung gegeben. Bezeichnend für die innere Haltung der akademischen Behörden in srüheren Zeiten ist die Tatsache, daß, als vor 28 Jahren gegen die seit 1890 bestehende deutsch-jüdische Verbindung im K. C. Badenia auf Grund einer Denunziation von sechs antisemitischen Verbindungen ein Drszrplinarverfahren mit dem Endziel der Suspension der Badenia schwebte, im Vorverfahren der damalige Universitätsrichter den Vertretern der Badenia ganz offen erklärte, daß nach Auffassung der akademischen Behörden schon das bloße Bestehen einer farbentragenden jüdischen Verbindung den akademischen Frieden gefährde, und daß die Disziplinarbehörde dem Rechnung tragen werde. Formale Gründe für die damalige Suspension ließen sich selbstverständlich leicht finden, obwohl die gleichen Verfehlungen, die dann Grund zur definitiven Suspension gaben — nämlich neben dem furchtbaren Verbrechen, daß die Verbindung in der Zeit ihrer temporären Suspension Ehrenhändel, dre sie schon vor ihrer Suspension mit dem Darmstädter Verein deutscher Studenten hatte, unter ihrem alten Namen austragen wollte, Aeußerungen jugendlichen Uebermuts — bei anderen, natürlich nichtjüdischen Verbindungen x-mal vorgekommen und unbeanstandet gelassen waren. „Selbstverständlich" trat man damals schon im Mantel vollster Korrektheit aus. Rektor und Senat erwiesen sich auch vollständig vorurteilsfrei, wenn nach dem Krieg in der Zeit schlimmster Geldnot jüdisck>e Mäzene der alten Hochschule Beträge zuwandten, einerlei, ob sie deutsche Staatsbürger waren, wie eben der Vater des jetzigen Erstchargierten der Heidelberger ,K. C.-Verbindung, der darüber Heidelberger vr. h. c. wurde, oder Deutschamerikaner jüdischen Glaubens. Ihnen, vielleicht auch nur ihrem Geld gegenüber. Zeigte man stets uneingeschränkten Liberalismus und absolute Vorurteilssreiheit, und so prangen denn auf der Ehrentafel in dem aus der Shurmanschen Millionenspende errichteten neuen Universitätsgebäude neben den Namen von 30 nichtjüdischen Amerikanern, die Namen von etwa 10 jüdischen Deutschamerikanern. Man sollte meinen, daß die akademischen Behörden ihre hierbei bekundete Vorurteilslosigkeit aber auch nach einer anderen Seite an den Tag legten, im Interesse des guten Rufs der Universität wie im Interesse des eigenen guten Namens. Aber da haperlls! Wie vor 28 Jahren der damalige „Bierrichter" in der oben erwähnten Aeußerung die Rücksichtnahme auf antisemitische Strömungen als ganz selbstverständlich behandelte, wenn sie auch beileibe nicht in offiziellen Schriftstücken zutage treten durste, so scheint diese zarte Rücksichtnahme auch heute noch den akademischen Behörden im Blut zu liegen. Vom 12. bis 15. Juni feierte die Heidelberger K. C.-Verbindung ihr 40jähriges Stiftungsfest. Daß die Universitütsbehörden auf die ihnen zugegangene Einladung zum Festkommers im Gegensatz zu der Haltung nicht bloß der Universitätsbehörden, sondern sogar der Vertreter der Reichswehr bei ähnlichen Anlässen an anderen Universitäten, wie Berlin, Breslau, Königsberg, in keiner Weise reagierten, mag gleichgültig sein. Ueber Fragen der Höflichkeit und des gesellschaftlichen Anstandes braucht man sich in jetzigen Zeiten nicht au fzu regen. Es gibt andere Vorgänge, die für die Allgemeinheit von größerer Wichtigkeit sind: In Heidelberg existiert seit etwa 40 Jahren ein bekanntes, von Studenten und Bürgern ern besuchtes Gasthaus, der „Perkeo". Dort aben von Anbeginn an selbstverständlichauch die Mitglieder der K. C.-Verbindung in Couleur verkehrt, bis vor einigen Monaten eines Tages der Wirt den Bavaren erklärte, er müsse sie bitten, nicht mehr in Farben bei ihm zu erscheinen, weil ihm dre Korporationen des, Waffenrings gedroht hätten, daß sie nicht mehr bei ihm verkehren würden, wenn die Bavaren in. Couleur bei ihm verkehrten. Wegen des Boykotts wurde von der Bavaria bei dem Rektor Beschwerde geführt. Selbstverständlich erklärten die Herren des Wassenrings, sogar schriftlich, daß der Boykott aufgehoben werde. Bestrafung erfolgte nicht. Der Wirt aber erklärt seinerseits heute noch den in Farben zu ihm kommenden Mitgliedern der Heidelberger K. C.-Verbindung, daß er sie bitten müsse, das Lokal zu verlassen, es sei ihnen ja bekannt, warum. Den Zusammenhang zu erraten ist nicht schwer: alles geht in formaler Korrektheit ab. — Das genügt natürlich der Disziplinarbehörde, die sagen kann, sie habe ihre Schuldigkeit getan. Nach forschen, ob nicht der sogar schriftlich zurückgezogene Boykott durch mündliche Erklärungen als doch weiterbestehend wirkend gemacht wird, ist kaum möglich. Die Dinge gehen noch weiter: An allen kleineren Universitätsstädten prangen in bestimmten Mützengeschüften die Mützen und Bänder auch der im schärfsten Gegensatz zueinander lebenden Korporationen friedlich beisammen in der Auslage. In Heidelberg hat das seit kurzem ein Ende genommen. Der in Betracht kommende Geschäftsinhaber, Römer, erklärt, er müsse es ablehnen, die Bavarenmützen auszustellen, weil ihm 18 andere sarbentragende Verbindungen gedroht hätten, sie würden von ihm wegbleiben, wenn er die Bavarenmützen führe. Wir sind fest überzeugt, daß, wenn die Angelegenheit seiner Magnifizenz dem Herrn Rektor und dem hohen ^enat unterbreitet wird, die 18 Korporationen — es handelt sich um den sogenannten Waffenring — sofort die . An- Es fcmt in diesem Hitler-Prozeß gar nicht so sehr auf die zur Aburteilung stehenden Taten an. Vielmehr ging es darum, ob die dort in der Anklagebank sitzenden jungen Leute be-fehlsgemäß gehandelt haben oder nicht und ob die nationalsozialistische Bewegung eine Bewegung sei, die ihre Ziele mit Gewalt oder lediglich mit legitimen Mitteln durchzusetzen versuche. Zu diesem Zweck waren ja auch die als A u g e n z e u g e n nicht in Betracht kommenden Führer der Bewegung, Adolf Hitler und Herr von Pfeffer, der oberste Leiter der S. A., geladen worden. Es war deshalb von höchstem Werte, wenn sich sowohl die Staatsanwaltschaft als auch vor allein der Vertreter der Nebenkläger, Herr Rechtsanwalt F o e r d e r, bemühten, den Nachweis zu erbringen, daß es sich bei den auf der Anklagebank Sitzenden zwar um Raufbolde, aber doch um von ihrer Leitung verführte Menschen handle. Herr Rechtsanwalt Foerder hatte sich vor allem auf das Hitler-Buch „M e i n K a in p s" bezogen, und die Zitate, die er diesem Buch entnahm, waren durchaus geeignet, d i e Verantwortlichkeit der Führer f e st z u l e g e n. So schreibt Hitler im zweiten Bande seines Werkes auf S. 150: drohung des Boykotts, falls sie schriftlich erfolgt ist, schriftlich, falls sie mündlich erfolgt ist, mündlich in aller Form Zurückziehen werden. Danir wird die hohe akademische Behörde wiederum darauf Hinweisen, daß alles in strengster Gerechtigkeit und in korrektester Form von ihr erledigt ist. Es kann hier von der Frage abgesehen werden, ob nicht auf zivilrechtlichem Wege die Androhung des Boykotts den in beiden Füllen in Frage kommenden jungen Herren des Waffenrings einmal unangenehm werden könnte. Um das handelt es sich hier rncyt. Eine andere Frage ist schon, ob nicht das badische Kultusministerium, das sich in Händen des Sozialdemokraten Remmele befindet, im Interesse des guten Rufs des badischen „Musterländle" und auch aus anderen Gründen sich einmal nach den Dingen umschauen sollte. Moralisch ganz anders muß aber die Haltung der akademischen Behörden beurteilt werden. Auf der einen Seite die für Universitätszwecke selbstlos hingegebenen Spenden deutscher und amerikanischer Juden zu nehmen und doch durch lässige, den antisemitischen Teil der Studentenschaft in seiner gesetz- und disziplinwidrigen Haltung nur ermutigende Behandlung solcher Dinge, wie sie hier berichtet werden müssen, die Heidelberger Universität zum Muster für sudenhetzerische Ausschreitungen seitens bestimmter Kreise' der Studentenschaft zu machen, läßt sich schlecht miteinander vereinbaren. Wir wollen nicht so weit gehen, zu sagen, daß das alte Wort „Noblesse oblige“ in einer etwas veränderten Bedeutung hier Geltung habe, nämlich in dem Sinn, daß die vornehme Gesinnung und die hochherzige Handlungsweise deutscher und deutschamerikanischer Juden auch die Nutznießer dieser Gesinnung in gewissem Sinne verpflichtet. Wir wissen genau, daß die Marburg, Schiff, Drehfuß und wie sie alle heißen den Gedanken weit von sich weisen würden, irgendeine Gegenleistung für ihre Hochherzigkeit erwartet zu haben. Aber Vernunft und gute Sitte sollten doch auch den hohen akademischen Behörden der Heidelberger Universität es nahelegen, dafür zu sorgen, daß man nicht diejenigen, die den Spendern nach Herkunft und Glauben, ja rein Persönlich verwandtschaftlich nahestehen, unter der Duldung der hohen Behörden in ihrer Ehre kränkt und in ihren Rechten gegen Gesetz und akademische Disziplin beeinträchtigt. Dr. Max Mainzer (Frankfurt a. M.) „In wenigen Sekunden war der ganze Raum erfüllt von einer brüllenden und schreienden M e n s ch e n m e n g e, über die, Haubitzenschüssen ähnlich, unzählige Maßkrüge flogen; dazwischen das K r a ch e n v o n Stuhlbeinen, das Zerplatschen der Krüge, Grölen ltnb Johlen und A u f s ch r e i e n. Es war ein blödsinniger Spektakel. Ich blieb aus meinem Platz stehen und konnte beobachten, wie restlos meine I u n - g e n 8 ihre Pflicht erfüllten. Da hätte ich eine bürgerliche Versammlung sehen mögen! Ter Tanz hatte noch nicht begonnen, als auch schon m e i n e S t u r m t r u p P l e r , d e n n s o hießen sie von diesem Tage an (!), angriffen. Wie Wolfe stürzten sie in Nudeln von acht oder zehn immer wieder auf ihre Gegner los und begannen sich nach und nach aus dem Saale zu d r e s ch e n. Schon nach fünf Minuten sah ich kaum mehr einen von ihnen, der nichts schon Blut ü b e r st r ö m t gewesen wäre." (Sperrungen von uns. D. Red.) Das Gericht hat sich trotzdem aus den Standpunkt gestellt, daß es sich hier um einen Ein-- zelroheitsakt handele. Es hat sehr milde Strafen über die Radaubrüder verhängt. Or, Felix Heimaim (Breslau). Nachwort st» Schweidnitz. Hitler-Morte, öie nicht beachtet würben.