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Central-Verein-Zeitung · 1930-06-27 · 26 (27.6.1930) · p. Seite 347

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
9 (1930)
Issue
26 (27.6.1930)
Date
1930-06-27
Page
Seite 347 (sequence 7)
Language
German
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347 später, als sie unter dem Eindruck der Stellungnahme der gesamten größeren pfälzischen Zeitungen gezwungen war, überhaupt sich dazu zu äußern, tat sie dies in einem für den so schwer kompromittierten Heinrich Förster günstrgen Sinne. Daß sich das Organ nun anläßlich der Vorgänge in Thüringen für den Nationalsozialisten Frick und seine Politik einsetzt, stellt zwar den Gipfelpunkt „parteipolitischer Neutralität" dar, nimmt aber nach dem bisherigen Verhalten dieses Organs nicht weiter Wunder. In Würdigung der Frickschen Gebetspolitik kommt die „Pfälzische Presse" zu dem Schlüsse, daß „natürlich derartige Gebete den Herren Demokraten, Sozialdemokraten und sonstigen -kraten nicht passen", weil sie „nicht zu den republikanischen Allüren passen". Wir stehen auf dem Standpunkt, daß diese Gebete jenseits aller Parteipolitik keinem anständigen Deutschen „passen" können, weil sie unsittlich, areligiös und verhetzend auf Kinderseelen wirken, auch ohne den antisemitischen Kommentar, den ihnen Herr Frick gegeben hat. Der Redaktion der „Pfälzischen Presse" dürste nun aber dieser wichtige Kommentar des Herrn Frick kaum unbekannt sein. Und da ist es nun wirklich am Platze zu fragen, wie die „Pfälzische Presse" sich aus dem moralischen Widerspruch befreien will, der darin besteht, daß sie einerseits eine Diffamierung des deutschen Judentums, wie sie die Auslegung der Gebete durch Herrn Frick darstellt, verteidigt und unterstützt, und daß sie anderseits mit Eifer bei den jüdischen Firmen Jnseratenaufträge und in jüdischen Familien um Abonnements wirbt. Mit wahrhaft patriotischer und parteipolitischer Neutralität könnte sich die „Pfälzische Presse" ein großes Verdienst um die Leserschaft und ihre Befriedigung erwerben. H. E. (Ludwigshafen). itül: “ 'hi I ßüür m\m Von Studienlmesmin Betty Foerber Mimimgj. Wer im jüdischen Religionsunterricht noch einen wertvollen Faktor für die Erhaltung des Judentums sieht, hat mit Freude und Genugtuung von dem Erlaß des preußischen Unterrichtsministers Kenntnis genommen, der die jüdische Religionslehre als Prüfungsfach bei der Prüfung für die Kandidaten des höheren Lehramts anerkennt. Die Bedeutung dieses Erlasses ist in der jüdischen Presse von den verschiedensten Gesichtspunkten aus gewürdigt worden: vom rechtlichen für die Emanzipation des deutschen Juden überhaupt. vom religionswissenschaftlichen für die Ausbildung des Religionslehrers, vom pädagogischen für seine künftige Stellung an der Schule. Daß die wissenschaftliche Ausbildung in Zukunft gewährleistet ist, dafür bürgen die Namen der Männer, die ihr Weg und Ziel gewiesen haben. Aber gerade die Höhe der Anforderungen birgt eine Gefahr, die augenblicklich im Mittelpunkt der Frage der Lehrerausbildung überhaupt steht, und die charakterisiert ist in der Problemstellung: Universität und Höhere Schule. Erst in diesen Tagen hat der Neuphilölogenverein aus seiner Pfingsttagung in Breslau sich nachdrücklich mit der Möglichkeit beschäftigt, den Gegensatz, der naturgemäß zwischen Universität und Schule, zwischen Wissenschaft und Praxis, besteht, bis zu einem möglichen und erforderlichen Grade auszugleichen. Der Notwendigkeit einer solchen Annäherung gab der Universitütsprosessor Ebeling aus Kiel mit den Worten Ausdruck: „Wir müssen uns klar darüber sein, daß von 100 Hörern, die vor uns sitzen, vielleicht einer Dozent, alle übrigen Lehrer werden." Unter diesem Gesichtspunkt hat das Studium an den Universitäten eine gewisse Umstellung erfahren, ohne daß dadurch die Förderung der Wissenschaft gefährdet würde. Auch die Vorbereitung des Religionslehrers soll der Tatsache Rechnung tragen, daß sie es mit künftigen Lehrern zu tun hat. Wenn man das im Auge behält, liest man nicht ohne Bangen, was von dem Prüfling in Zukunft verlangt wird. (Vgl. die Prüfungsordnung für jüdische Religionslehrer.) Gewiß, es gibt besondere Gründe, die ein Herausschrauben der Anforderungen gerade in dieser Prüfung für geboten erscheinen lassen. Aber was soll man dazu sagen, wenn ein Aufsatz des „Israelitischen Familienblattes" vom 22. Mai 1930 sich zu den Prüfungsbestimmungen folgendermaßen äußert: „Und dann vermißt man bei den Prüfungsbestimmungen die Forderung, daß der Kandidat die Befähigung Nachweisen muß, sich in der hebräischen Sprache mündlich und schriftlich auszudrücken . . . Von dem Lehrer, der jüdischen Religionsunterricht erteilt, und dazu gehört auch die Pflege der hebräischen Sprache, ist vorauszusetzen, daß er die hebräische Sprache nicht nur wissenschaftlich beherrscht; er muß auch in der Lage sein, einen modernen hebräischen Text seinen Schülern nahezubringen!" Hat der Verfasser dieses Aufsatzes vergessen, daß die höhere Schule für den Religionsunterricht zwei Wochenstunden vorsieht, die das Hebräische überhaupt nicht berücksichtigen — es auch nicht berücksichtigen können? Und für eine Beschäftigung^an den Religionsschulen wird ein jüdischer ^Ludienrat schwerlich in Frage kommen — die Tätigkeit eines Studienrates mit 25 Stunden in der Woche ist von maßgeblicher Stelle als „Raubban an unseren Vesten" bezeichnet worden. Derselbe Aufsatz im „Israelitischen Familienblatt" kritisiert die Forderungen, die die Prüfungsordnung stellt, im Hinblick aus die jüdische Schule: „Was hier von einem Lehrer zur Erteilung des jüdischen Religionsunterrichts gefordert wird, reicht nicht aus für die Forderungen der jüdischen Schule. Der Lehrer, der in einer jüdischen Schule in jüdischen Fächern — das Wort „Religionsunterricht" paßt in diesem Zusammenhang nicht — unterrichtet, benötigt eine ganz andere Vorbildung." — Die vorliegenden Ausführungen müssen sich mit dem Hinweis auf diese Kritik begnügen. Aber eine andere Bemerkung desselben Verfassers soll hier ausgenommen und erweitert werden. Sie berührt die methodische Ausbildung des Religionslehrers. Die methodische Ausbildung ist der notwendige zweite Schritt, ohne den der erste, die wissenschaftliche Ausbildung, ergebnislos bleiben muß. Denn eins sei an dieser Stelle nachdrücklich betont: Die unwürdige Stellung des Religionslehrers bisher ergab sich nicht aus Heilwirkend! Fachinger Versandstelle, Berlin SW 11, Schöneberger Strasse 16a. Telefon: Liitzow 8260/61 seiner geringen wissenschaftlichen Ausbildung, sondern aus seiner pädagogisch-methodischen Unzulänglichkeit. Und das gilt — mit dem nötigen Respekt sei es gesagt — auch für die Ausbildung des Rabbiners als Jugenderzieher. Wenn Herr Professor Dr. Heinemann in der „C. V.-Zeitung" vom 13. Juni d. I. sagt, daß „auch hier, wie bei den christlichen Bekenntnissen, der Theologe zumal in zahlreichen Oberklassen unterrichten soll und wird, schon um die Fühlung mit der Jugend zu behalten*), natürlich nur soweit e r zu dem s e h r s ch w i e r i g e n Beruf des G r o ß st a d t e r z i e h e r s E i g n u n g , Neigung und Zeit hat", bestätigt er vorhandene Mängel und verspricht Abhilfe. Der Studienreferendar hat nach dem Staatsexamen eine zweijährige praktische Prüfungszeit zu absolvieren. Wo ist das Entsprechende für den Rabbiner als Neligionslehrer? Die praktische Ausbildung ist hier nur in Ansätzen vorhanden. Und dieser Mangel hat die Isoliertheit des jüdischen Religionsunterrichts innerhalb des Gesamtunterrichtes zur Folge, ein Zustand, der teilweise die Interesselosigkeit der Schüler erklärt, und der einer der wichtigsten pädagogischen Forderungen der Gegenwart, der Forderung der Konzentration, zuwiderlüuft. Unsere Jugend bringt zum größten Teil für den Religionsunterricht von zu Haus sehr wenig mit. Der Lehrer steht vor der Aufgabe, ihr das Judentum lebendig werden zu lassen. Der künftige Religivnslehrer, der jüdische Studienrat, hat ungeahnte Möglichkeiten, Lebensnühe im Religionsunterricht zu erreichen, und das Interesse seiner Schüler für ihn endlich zu wecken dadurch, daß er ihn in Beziehung fetzt zu seinen übrigen profanen Fächern. Die methodische Ausbildung wird ihm die Mittel und Wege dazu lehren. Von hier aus ergibt sich die ganze Bedeutung des neuen Erlasses. Er belebt Hoffnungen, die vielleicht schon zu sterben drohten. Aber er berechtigt zu solchen Hoffnungen nur deu Lehrer, der da weiß: das schönste, aber auch das schwerste, das, was am meisten Befriedigung gewährt, aber auch am meisten Sorgen schasst, ist der Religionsunterricht. Die dankenwerten Ausführungen von Fräulein F o e r d e r erfordern vielleicht ein kurzes Nachwort: 1. Die Prüfungsbestimmungen enthalten natürlich Mindestforderungen. Jüdische Schulen werden gewiß auf der Oberstufe Lehrer beschäftigen, die auch höheren Ansprüchen genügen. Sie haben übrigens eine so hohe Stundenzahl, daß sie, wie seither, auch in Zukunft Volltheologen, die nur die Lehrbefähigung für die religiösen Disziplinen besitzen, ausreichend beschäftigen können. 2. Die pädagogische Ausbildung derjenigen Lehrer, die nach der neuen Ordnung die Befähigung für Religions- und Profanunterricht erworben haben, erfolgt innerhalb der zweijährigen Ausbildungszeit. Sie werden zu diesem Zweck solchen Schulen überwiesen. *) Vom Verfasser gesperrt gedruckt. Soeben erschienen! „Denn es ist nicht genug, dass die Juden ewig so fort ihrer Feinde mit Worten sich zu erwehren suchen — sie müssen auch tun: die einzige wirk lieh Rettung verheissende Möglichkeit ist offenbar noch niemals von ihnen ernstlich in Erwägung gezogen worden.“ CONSTANTIN BRUNNER Von den Ptllciilen der Inden nnd ron den PlliAlen des Stieles. Preis broschiert 6 M., gebunden 8 M. GUSTAV KIEPENHEUER VERLAG, BERLIN. Das Buch, dessen Vorwort hier unter dem Titel „Ein neuer Brunner“ abgedruckt war, beurteilt ohne andere Rücksicht als die der Wahrheit die jetzige Lage der Juden und gipfelt in grundlegenden Forderungen an die Juden und an den Staat. 5628

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