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Central-Verein-Zeitung · 1930-06-20 · 25 (20.6.1930) · p. Seite 327

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
9 (1930)
Issue
25 (20.6.1930)
Date
1930-06-20
Page
Seite 327 (sequence 3)
Language
German
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327 And wieder Mer-Vrozetz io Schweidnitz. Die Verführten sitzen auf der Anklagebank, nicht die Verführer. — 14 Angeklagte. — Oec Verlauf der Schweidnitzer Schlacht. — Damals tzelden, heute unschuldige LSmmlein. — Dauernde Zufammenstötze. — Hilters Vernehmung. — ..Oie nationaifo,taliftirche Bewegung ist legal wie keine andere." — Unerhörte Szenen bei derVernehmung des Sriminalkommifiars Dr. Slumm. — Ordnungsstrafe für einen Angeklagten, der „nur Deutschen antworten wist-. (Von unserem nach Schweidnitz entsandten Sonderberichterstatter Dr. Felix Leimann, Breslau.) würde er jeden Par t eian qchöri - Schweidnitz, 16. Juni 1930. „Warum sitzen meine beiden Jungen aus der Anklagebank und nicht die Brüder, die sie verführt haben?" Mit diesen Warten trat am ersten Tage der Berufungsverhandlung beim Lokaltermin im Saale des Schweidnitzer Vollsgarten der alte K u b i s s a, Vater zweier jugendlicher Angeklagter, an mich heran. Denen aber, die auf der Anklagebank dort in Schweidnitz nicht sitzen, wiewohl sie von Rechts wegen auf ihr Platz nehmen müßten, wurden Zwei Tage darauf von verführter Jugend, von wildgewordenen Spießern und von sich wie irrsinnig gebärdenden Weibern Huldigungen überschwänglichster Art dargebracht, so daß der elegante Kraftwagen, in dem sie, die „nationalen Arbeiterführer", saßen, sich nur mühsam durch die engen Straßen der alten Stadt fortbewegen konnte. Wie war es doch? Amveisungen, Führer-- befehle, Zeitungen, Flugblätter und Hetzreden hatten die Hirne jugendlicher, kraftstrotzender Menschen unmebelt. Sie waren geschlossen in eine Versammlung politisch Andersdenkender gegangen und hatten dann, als man „ihrem" Diskussionsredner angeblich zu nahe trat, mit allem, was sie im Saale fanden, auf die Versammlungsleitung, auf den Reichsbannersaalschutz und auf die harmlosen Teilnehmer der gegen sie gerichteten Kundgebung losgeschlagen. Unter den noch verbliebenen 14 Angeklagten sind ganze drei richtige Feldzugskeilnehmer, darunter ein Kriegsbeschädigter. Die anderen sind zum großen Teil minderjährig. Da man auf seiten der republikanischen Versammlungsleitung damals mit dem anständigen Verhalten auch der politischen Gegner gerechnet hatte, blieben diese, die Herren Nationalsozialisten, Sieger auf der ganzen Linie. Die Republikaner wurden hinausgeprügelt, der Saal in unbeschreiblicher Weise demoliert, kein Tisch und kein Stuhl blieb ganz, dem Redner, dem sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten Wendemuth, wurden Aktentasche, Uhr und Brille gestohlen. Fünfzig Vecfammlunyslettnehmer wurden verletzt, darunter einige recht erheblich. Es war eine einzig dastehende Prügelei schlimmster Sorte. Am selben Tage noch sandten die „Sieger" ein Tele- , gramm an Hitler persönlich nach München. Die nationalsozialistische Ortsgruppe Schweidnitz hat es unterschrieben, aber keiner weiß bis jetzt, wer es abgesandt hat. Herr Hitler hat es selbstverständlich auch nie erhalten. Aber so groß der Erfolg damals für die Nazis war, so klein sind heute die Helden, die ihn erstritten. Da sitzen sie nun, haben nichts, aber auch wirklich nichts gemacht und waren die unschuldigen Lämrnlein, die man angriff — um d i e eigene republikanische Versammlung in die Luft zu sprengen. Alle sind sie Zuerst geschlagen worden, alle haben sie in bitterster Notwehr gehandelt: „W i r h a b e n u n s s o lange gewehrt, bis das Reichsbanner hinan s g e w o r f e u tu a r", sagt wörtlich der Angeklagte Josef K u b i s s a. Vier Wochen etwa wird dieser Prozeß dauern. Er zeigt das wahre Gesicht des N a t i o n a l s o z i a l i s m u s. Er wirst ein Helles Licht auf die P a r t e i d e r P h r a f e, auf ihre Führer und auf die bedauernswerten verführten Jungen, die dort in Schweidnitz dem Urteilsspr.uch entgegensehen. Von den verletzten Republikanern sind bisher 16 dem Verfahren als Nebenkläger beigetreten. Sie werden von dem Breslauer Rechtsanwalt Ludwig Foerder vertreten. Den Vorsitz in der Verhandlung führt diesmal Landgerichtsdirektor von Loefen. Die Verteidigung der Angeklagten liegt wieder, wie schon berichtet, in den Händen von D r. Frank (München). Die ersten Tage. Die ersten Tage des großen Prozesses waren reich an dramatischen Zwischenfüllen. Dauernd kam es zu Z u s a m m e n st ö ß e n Zwischen Landgerichtsdirektor von Loefen und Dr. Frank, der dem Vorsitzenden mitunter gar nicht zu Worte kommen ließ. Tie Angeklagten lachten bei den Zeugenvernehmungen höhnisch auf oder machten laut unpassende Bemerkungen. Im überfüllten Zuhörerraum fanden sie ein lebhaftes Echo, so daß der Vorsitzende wiederholt mit der Räumung des Gerichtssaales drohen mußte. Den Vertreter der Nebenkläger pöbelten sie auf dem Gerichtskorridor in feiger Weise hinterrücks an, ohne sich nachher zu ihren schmutzigen Aeußerungen zu bekennen. Besonders „kollegial" benahm sich Rechtsanwalt Foerder gegenüber der Verteidiger Dr. Frank. Von den Aeußerungen der Angeklagten hörte er angeblich nichts, obwohl er dabeistand, er sprach von der „Raffe" seines Gegners, ausgerechnet er, Herr Frank, den Günther bestimmt nicht der germanischen Edelrasse Zurechnen würde. Und einmal erlaubte er sich die dreiste Bemerkung, daß der Vertreter der Nebenkläger „die Ehre habe, eine deutsche Anwalts robe zu trage n". Freilich blieben weder Foerder noch die Vertreter der Staatsanwaltschaft, noch auch die Zeugen und Sachverständigen, die dieser sonderbare Rechtsanwalt beleidigte, Herrn Frank etwas schuldig. Neben Foerder war es besonders der Erste Staatsanwalt Kenner, der sich in herzerfrischender Weise den nationalsozialistischen Agitator in der Anwaltsrobe vornahm. Am 12. Juni wurden Hitler, vonPfeff e r, Brückner, der Führer der schlesischen Nationalsozialisten, und die republikanischer? Führer aus Schweidnitz, Stadtrat Hoppe, Kaufmann Bratsch sowie Reichstagsabgeordneter Wendemuth vernommen. Hitler war bei der Vernehmung auffallend nervös und zerfahren. Foerder trieb ihn gehörig in die Enge. So, wenn er ihn fragte, ob er eine einzige Organisation oder politische Partei im Reichsbanner nennen könne, die die von ihm behauptete Losung ausgegeben habe: „Schlagt die Faschisten, wo ihr sie trefft!" Hitler stotterte verlegen irgend etwas zusammen. — So, wenn er sich bei ihm nach den Schandtaten der Hakenkreuzler auf jüdischen Friedhöfen erkundigte. Hitler schrie u n d t o b t e w i e ein Besessener. Keinem Nationalsozialisten hätte man so etwas nachgewiesen. Bizepolizeiprüsident Weiß (Berlin) hätte amtlich und unter seinem Eide bekundet, daß seine, des Herrn Hitler, Parter insoweit fleckenlos dastünde. I n h o h e m Boge n gen, der s ich an jü d isch en Gräbern verginge, a u s der B e w e g u n g hinan s w e r f e n. Legal fei die!r a t i o n also z i a l i sk i s ch e Bewegung, so legal, wie keine andere. Sie ginge nicht gegen den Staat und gegen die Republik vor. Ihre Anhänger seien unbewaffnet. Jede Gewalttat werde von ibm und von der Bewegung abgelehnt. Also s p r a ch H e r r Hitler im Schwurgerichtssaale des Schweidnitzer Landgerichts. Zur Frage der Finanzierung der nationalsozialistischen Bewegung behauptete er dasselbe wie in erster Instanz. Eintrittsgelder der anderen, Opfer mu t der Pa r t e i a n ge hörigen seien die finanziellen Säulen seiner Bewegung. Wer's nicht glaubt, zahlt einen Reichstaler. Bei der Vernehmung des Kriminalkommissars Tr. Stumm fam es dann zu den unerhörten Szenen, über die die Tageszeitungen ausführlich berichtet haben. Hitler und Frank warfen mit Händen und Beinen um sich und machten einen derartigen Skandal, daß man nicht wußte, was sie überhaupt sagten und wollten. Frank benauute als Gegenfachverständigen für preutzifche Polizeifragen den «thüringischen Polizeiminister Dr. Frist", Zog dann aber seinen lächerlichen Antrag wieder Zurück. Der junge, knapp dreißigjährige sozialdemokratische Stadtrat Hoppe, der die Unglücksversammlung leitete, ließ in einer inhaltlich packenden, rhetorisch glänzenden Rede die Ereignisse, wie sie sich damals tatsächlich abspielten, an dem gespannt lauschenden Auditorium vorüberziehen. Äeußerst eindrucksvoll sagten auch Reichstagsabgeordneter Wendemuth aus, und der Reichsbannerführer Bratsch, dem die schlimme Ausgabe zugefallen war, mit seinen Leuten die Frauen und Kinder vor den, wie er sich wörtlich ausdrückte, „n i ch t m ehr w i e Ni e n - scheu a u s s e h e n d e n" Hakenkreuz-Rohlingen zu schützen. Die Vernehmungen gehen weiter. Sie werden den schon jetzt gewonnenen Eindruck sicherlich noch verstärken. In der Verhandlung vom 16. Juni kam es bei der Zeugenvernehmung zu einem s ch w e r e n Z u s a m m e n st o ß zwischen einen: der vernommenen Zeugen und Rechtsanwalt Foerder. Rechtsanwalt Foerder richtete an den nationalsozialistischen Zeugen P i e t c z o k eine Frage, worauf dieser erklärte: „I üben antworte e r nicht, nur Deutsche n." Nun griff der Vorsitzende ein und sagte, er wolle die gleiche Frage an den Zeugen richten. Daraufhin erklärte Rechtsanwalt Foerder, daß er Gewicht darauf lege, die Frage von s i ch aus zu stellen. Er richtete nunmehr zum zweiten Male die Frage an den Zeugen und erhielt die gleiche Antwort. Das Gericht zog sich zurück und verhängte über den Zeugen eine Ungebührstrafe von ganzen — 10 Mark, obwohl es gerade hier nahegelegen hätte, gegen den besonders renitenten Zeugen eine in: § 179 des Gerichtsversassungsgesetzes vorgesehene Haftstrafe in Anwendung zu bringen.

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