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Central-Verein-Zeitung · 1930-06-13 · 24 (13.6.1930) · p. Seite 318

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
9 (1930)
Issue
24 (13.6.1930)
Date
1930-06-13
Page
Seite 318 (sequence 10)
Language
German
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31$ Fakultas in jüdischer Religion Von Professor Dr. J Vor wenigen Wochen ging die Nachricht durch die Zeitungen, der preußische Unterrichtsminister habe die jüdische Religionslehre als Prüfungsfach bei der Prüfung für die Kandidaten des höheren Lehramts anerkannt. Diese Verfügung ist sowohl für bie Berufswahl mancher junget Leute wie für die Gemeindeverwaltungen von einer gewissen Bedeutung. Zwar wird selbstverständlich, wie bei den Katholiken, ein sehr großer Teil des jüdischen Religionsunterrichts an höheren Lehranstalten nach wie vor von Theologen erteilt werden. Wo, wie in manchen kleineren Gemeinden, im ganzen nur 12 bis 16 Stunden wöchentlich zu unterrichten sind, wird auch in Zukunft der Rabbiner zugleich der Lehrer der Ober- und Mittelklassen sein; eine Aenderung dieser Verhältnisse liegt weder im Interesse der Gemeinden noch gar in dem des Staates, der natürlich für einen Studienrat viel mehr Aufwendungen machen müßte als für die nebenamtliche Tätigkeit des Rabbiners. Allein erstlich gibt es Gemeinden. die zwar höhere Lehranstalten, aber keinen Rabbiner haben; hier wird in Zukunft der jüdische Religionsunterricht in die Hände eines Akademikers gelegt werden können, und dann wird vor allem der Unterricht in den Großgemeinden, der bekanntlich nur zum geringsten Tejl von den Gemeinderabbinern erteilt werden konnte, erheblich leichter zu verteilen sein. Auch hier soll und wird, wie bei den christlichen Bekenntnissen, der Theologe Zumal in zahlreichen Oberklassen unterrichten, schon um dre Fühlung mit der Jugend zu behalten, natürlich nur soweit er zu dem sehr schwierigen Beruf des Großstadterziehers.Eignung, Neigung und Zeit, also die Möglichkeit der Bindung an bestimmte Stunden, besitzt. Aber man wird nicht mehr, wie es leider früher manchmal geschehen mußte, zur Ergänzung der Wirksamkeit der Rabbiner, neben manchen höchst wertvollen Kräften, auch solche Damen und Herren heranziehen müssen, die entweder wissenschaftlich oder pädagogisch ihrer besonders schweren Aufgabe nicht gewachsen sind. So nahe der Gedanke auch lag, ein Recht, das Nichtjuden längst zusteht, auch auf die jüdische Gemeinschaft auszudehnen, so sorgfältig mußte erwogen werden, wie dafür zu sorgen ist, daß nur wirklich geeignete Menschen den Beruf eines Studienrats für jüdische Religion ergreifen. Bei den Rabbinern, die seither, sei es. als Gemeinderabbiner, sei es als sogenannte akademisch gebildete Religionslehrer, den Unterricht erteilten, konnte man mit Gewißheit voraussetzen, daß sie die volle wissenschaftlich^ Durchbildung und auch die tiefe Verwurzelung in der jüdischen Religion besitzen, die das Lehramt erfordert. Bei einem Studienrat, der seine Universitätsstudien zum Teil der Theologie, zum ebenso großen oder größeren Teil den Profanfächern gewidmet hat, besteht Zweifellos die Gefahr in geringer theologischer Durchbildung; ja, es ist nicht einmal ganz ausgeschlossen, daß der eine oder andere Student die Religionslehre als Nebenfach wählt, weniger aus Freude an der religiösen Erziehung der Jugend, als zur Verbesserung der Anstellungsmöglichkeit. Diesen Gefahren haben die Männer, in deren Händen die Vorbereitung der. neuen Verfügung lag, mit voller Klarheit ins Auge gesehen. Denn die Angelegenheit ist ja sorgfältig vorbereitet worden. Schon vor über vier Jahren konnte Fleinemann (Breslau). ich an dieser Stellet — in Erwiderung auf eine dankenswerte Anregung von Rabbiner Dr. David in Bochum — andeuten, daß Schritte bezüglich der Neuordnung des Religionslehrerwesens eingeleitet waren. Denn schon i m Dezember 1925, also vor viereinhalb Jahren, hatte das Jüdisch- Theologische Seminar an den Preußischen Landesverband Jüdischer Gemeinden das Gesuch gerichtet, beim Minister die AnerkennungderjüdischenReligionslehre als Prüfungsfach zu beantragen. Der Landesverband stellte diesen Antrag (in einem späteren Stadium der Angelegenheit schloß sich ihm der ,Halberst ädter Verband an); der Minister erbat Vorschläge bezüglich der Vorbildung und der Prüfungsordnung; zu deren Ausarbeitung wurde ein Ausschuß eingesetzt, in welchem insbesondere die Vertreter der drei Rabbinerbildungsanstalten einmütig zusammen wirkten. Hier gelangte man über die Maßregeln, die zur Sicherung eines völlig geeigneten Religionslehrernachwuchses zu ergreifen waren, zu erfreulicher Einigung. Und der Minister hat sich den Vorschlägen dieses Ausschusses in allen Hauptpunkten an geschlossen. Um eine gründliche Vorbereitung der zukünftigen Religionslehrer zu gewährleisten, wurde bestimmt, daß die Prüfung nur in Berlin und Breslau als den Sitzen jüdischtheologischer Bildungsanstalten abgehalten werden darf und daß Dozenten dieser Bildungsanstalten sie abnehmen. Zugelassen wird nur, wer an einer oder mehreren dieser Anstalten Mindestens sechs bis acht Semester studiert hat (je nachdem, ob Religion als Haupt- oder Nebenfach gewährt wird). In Berlin wir!d jeder Kandidat von Dozenten derjenigen Anstalt geprüft die er vorzugsweise besucht hat; durch diese Bestimmung wird dem Unterschiede der religiösen Richtungen ausreichend Rechnung getragen. In denjenigen Zweigen, die im Unterricht besonders hervortreten, dürfte von dem zukünftigen Studienrat, der in den Oberklassen unterrichten soll, etwa dasselbe verlangt werden wie vom Rabbiner; auch die Anforderungen bezüglich der sprachlichen Kenntnisse gehen über das unmittelbare Unterrichtsbedürfnis erheblich hinaus, so daß die Vorbereitung des Unterrichts aus den Quellen möglich wird; nur hinsichtlich der Beherrschung des Talmud sind die Ansprüche an den Religionslehrer, um für das Profanstudium Raum zu schaffen, wesentlich geringer. Im übrigen bleibt selbstverständlich dem Prüfenden ein gewisser Spielraum. Die besondere Gründlichkeit der Prüfung wird dadurch ermöglicht, daß sie, ebenso wie die Prüfung im Deutschen und in Geschichte, in die Hände mehrerer Dozenten gelegt werden kann; in Breslau z. B. wird stets je ein Ver- LreLerderweltanschaulichenFächer und je ein Vertreter der Sprachwissenschaft die Prüfung abnehmen. Für die Prüfung in Religion als Nebenfach sind die Anforderungen natürlich etwas geringer; aber auch hier werden gründliche Kenntnisse auf allen Gebieten verlangt. Schon die Strenge der Anforderungen wird solche Kandidaten ausschließen, die ohne be- *) In meinem Aufsatz: „Nochmals Fakultas in jüdischer Religion", „E. V.-Zeitung" 1926, S. 65 f. Da» sch&n&te Gesicht vegliert seinen fEeias wenn es unrichtig gepflegt wird und Ausschläge und sonstige Unreinheiten die Haut zerstören. Die zweckmäßige Verwendung von »KAISER-BORAX* als wirksamer Zusatz zum täglichen Waschwasser beugt allen Hautkrankheiten vor, heilt und verhindert Gesichts-Ausschläge, Finnen, Mitesser, Pickel usw. Wer daher eure gesunde und vernünftige Hautpflege betreiben will, bediene sich dieses erstklassigen Hygiene-Präparats, das allen Anforderungen entspricht. — Zu haben in allen einschlägigen Geschäften. Heinrich Mack Nachf., Alm a. D. sondere Lust und Liebe an das Studium der jüdischen Religio Mehre Herangehen. Ueberdies aber hat jeder Prüfende das Recht und die Pflicht, einen Bewerber zurückzmveisen, dessen jüdische Persönlichkeit ihm nicht die Gewähr dafür bietet, daß es ihm mit der Verbreitung jüdisch-religiöser Gesinnung ernst ist. Und da jeder Bewerber von denjenigen Dozenten geprüft wird, die ihn aus jahrelangem Besuch ihrer Bildungsanstalt kennen, so ist von vornherein nicht anzunehmen, daß sich ungeeignete Bewerber zur Prüfung melden werden. Denn darüber, daß nur ernste religiöse Persönlichkeiten als Religionslehrer zuzulassen sind, hat in den Vorverhandlungen bei den Vertretern der drei theologischen Lehranstalten volle Uebereinstimmung geherrscht. In erster Linie dürfte sich die neueröffnete Laufbahn für solche Persönlichkeiten eignen, die Liebe zur Wirkung auf die Jugend und starkes religiöses Interesse fühlen, ohne von den halachischen, homiletischen oder sozialen Ausgaben des Rabbiners angezogen zu werden. Schon heute studieren an den drei theologischen Bilduncßanstalten eine Anzahl von Männern und Frauen, von denen wir hoffen dürfen, daß sie dereinst wertvolle Jugendführer sein werden. Was sich „nationalsozialistische Volkskunst" nennt! In Königsberg haben die NationalsvZialisten zur Hebung ihrer Kulturpolitik eine „Volksbühne" gegründet, die sich durch judenfeindliche Couplets von tiefstem Niveau ausZeichnet. Ursprünglich war die Ausführung eines Theaterstücks geplant. Da die „Volksbühne" aber keine Kon- Zefsion besitzt, wurde die Theateraufführung vom BeZirksausschuß verboten. Der Leiter der Volksbühne, der „Schriftsteller" S ch o e p e (Fischhaufen), erging sich bei der Eröffnung in einer üblen judenfeindlichen Hetzrede, in der er vor Verdrehungen nicht zurückschreckte; so stellte er wieder die schon so oft widerlegte Behauptung auf, daß der Verfasser des „Fröhlichen Weinberg", der Dichter Zuckmahe t, Jude sei. Das Unglaublichste jedoch leistete sich derselbe Redner einige Abende vorher in einer öffentlichen Kundgebung. Da erklärte er nämlich, datz das unmittelbar vor der Tür stehende „dritte Reich" der Nationalsozialisten für die Juden nur den Galgen kennen werde. R a t h e n a u habe im Jahre 1890 an dem „Kongreß der dreihundert Weisen von Zion" in Basel teilgenommen, auf dem bereits der Weltkrieg beschlossen und die heutige Karte Deutschlands festgelegt worden sei. Und für solchen Unsinn findet er noch immer Gläubige! Wegen der Drohung, die Juden erwarte im nationalsozialistischen Staat der Galgen, hat unser Landesverband O st Preußen beim Oberstaatsanwalt in Königsberg Strafantrag wegen Aufreizung zur Gewalttätigkeit und zum Klafsenhaß gestellt. Soeben erschieneni „Denn es ist nicht genug, dass die Juden ewig so fort ihrer Feinde mit Worten sich zu erwehren suchen — sie müssen auch tun: die einzige wirklich Rettung verheissende Möglichkeit ist offenbar noch niemals von ihnen ernstlich in Erwägung gezogen worden.“ CONSTANTIN BRUNNER Von den Midien der laden and reu den. des Staates. Preis broschiert 6M., gebunden8M. GUSTAV KIEPENHEUER VERLAG, BERLIN. Bas Buch, dessen Vorwort hier unter dem Titel „Ein neuer Brunner“ ah gedruckt war, beurteilt ohne andere Rücksicht als die der Wahrheit die jetzige Lage der Juden und gipfelt in grundlegenden Forderungen an die Juden und an den Staat. 02

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