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Central-Verein-Zeitung · 1930-06-13 · 24 (13.6.1930) · p. Seite 312

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
9 (1930)
Issue
24 (13.6.1930)
Date
1930-06-13
Page
Seite 312 (sequence 4)
Language
German
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Der Schweiönitzer Nationalsozialisten-proZeß in -er 6eru/ungsinstanZ. Zwischenfälle gleich am ersten Tage. — Das Gericht verhängt Grönungsstrafen. Am 10. Juni begann vor der Strafkammer in Schweidnitz die auf etwa drei Wochen berechnete Berufungsverhandlung in Sachen Herda und Genossen, d. h. in dem großen Prozeß gegen jene sechzehn Nationalsozialisten, die, der Sprengung einer republikanischen Versammlung, des Landfriedensbruchs und teilweise der Körperverletzung angeklagt, im Dezember v. I. vor dem Schöffengericht in Schweidnitz standen. Damals wurden neun von ihnen freigesprochen und sechs mit geringfügigen Gefängnis- und Geldstrafen belegt, die den rohen Taten der Hakenkreuzler in keiner Weise entsprachen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verurteilten hatten seinerzeit Berufung eingelegt. In der Verufungsverhandlung treten im Gegensatz zur ersten Instanz die verletzten Republikaner als Nebenkläger in Erscheinung. Ihr Vertreter ist Rechtsanwalt Ludwig Foerder (Breslau). Adolf Hitler, der Herr und Meister über alle „S. A." („Sport-"Abteilungen), und Hauptmann a. D. Pfeffer von Salomon, der unmittelbare Leiter der „S. A." (Sturm-Abteilungen), und diverse andere Häupter der nationalsozialistischen Bewegung werden neben etwa 220 sonstigen Zeugen wieder im Schweidnitzer Gerichtssaal auftreten und ihre wohlpräparierten Reden zum Fenster hinauszuschmettern versuchen. Ob es ihnen gelingen wird, ist allerdings zweifelhaft; denn man scheint diesmal entschlossen zu sein, den Pro- Jm vorigen Jahre, als der Wahlkamps um den badischen Landtag einsetzte, erschien im „Führe r", dem Organ der Badener NSDAP, nachstehender Artikel: „Der Denkzettel. Zu Wertheim am Main, wo man Kaffelsteine sprengt, Pankgrafen empfängt und den Schildbürgern nacheisert, wohnt u. a. ein jüdischer Druckereibefitzer mit dem nichtssagenden Namen Fritz Häusler. Der Mann ist taubstumm und auch sonst mit allen Vorzügen seiner auserwählten Rasse behaftet. Seine Aufdringlichkeit und Frechheit gegenüber deutschen Frauen und Mädchen ist in Schilda — Verzeihung, Wertheim wollte ich sagen — stadtbekannt. Darüber hinaus weiß man, daß er eine öffentliche Gefahr für Kinder und minderjährige Schulmädchen bildet, die er mit Süßigkeiten an sich zu locken versteht. Es find uns verschiedene Fälle bekannt, wo Eltern solcher Kinder bittere Klagen über den Juden führten. Merkwürdigerweise scheinen in diesem Falle die Behörden, die sich doch sonst in Wertheim bei den unmöglichsten Gelegenheiten überraschend hellhörig zeigen, von der Taubstummheit des Juden angesteckt zu sein, denn es ist nicht bekannt, daß jemals ein Einschreiten auch nur versucht worden sein soll. Allerdings sind durch das viehische Treiben dieses Juden ja auch nur deutsche Frauen und deutsche Kinder in Gefahr, während man in Wertheim das Hauptaugenmerk darauf zu richten scheint, der jüdischen Niederrasse alle Steine des Anstoßes aus dem Wege zu räumen. Andauernd kann man den Juden beobachten, wie er in der Schwimmschule am Main badende Mädchen belästigt, und zwar in der unzweideutigsten Art. Ein Mädel, das ihm abends in der Stadt begegnet, muß auf alles — auf das Schlimmste gefaßt sein. Es wäre an der Zeit, daß sich einmal die Vorgesetzte Behörde um die Bad Nauheim-Park-Hotel vokationen der Hakenkreuzler entschieden gegenüberzutreten. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor von L o e f e n , hat bereits am 2. Juni folgende Verfügung erlassen: „Um die Ruhe und Ordnung in der Verhandlung, die unter Umständen auch durch dergleichen Aeußerlichkeiten beeinträchtigt werden kann, nach Möglichkeit sicherzustellen, ordne ich kraft meiner sitzungspolizeilichen Befugnisse (§§ 176, 177 des Gerichtsverfassungsgesetzes) an, datz in der Haupwerhandlung gegen Herda und Genossen sowohl die Angeklagten als auch die Nebenkläger und die Zeugen in bürgerlicher Kleidung, nicht in Parteiuniform (Nationalsozialisten- oder Reichsbannerdienstanzug), auch nicht mit sonstigen ausfallenden Parteiabzeichen, wie Armbinden, zu erscheinen haben." Trotzdem erschienen zum Beginn der Verhandlung Angeklagte und Zeugen in Hitler- Uniform. Rechtsanwalt Foerder machte das Gericht auf diesen Verstoß gegen die Verfügung des Landgerichtsdirektors aufmerksam. Nach heftigen Zusammenstößen, in denen Foerder auch als Jude von den Verteidigern der Angeklagten angegriffen wurde, nahm das Gericht die Angeklagten wegen Uebertretung des Uniformverbotes und Ungebühr in eine Ordnungsstrafe von 20 Mark. Außerdem hat auch die Polizei jedem der Uniformträger wegen Verstoßes gegen die Polizeiverfügung einen Strafbefehl über 50 Mark ins Hans geschickt. Es ist erfreulich, daß die Behörden so tatkräftig Vorgehen. Sache annehmen würde, denn die Wertheimer „Langbärte" scheinen den Judenschutz für wichtiger zu halten, als den Schutz der deutschen Bevölkerung gegen jüdische Schweinigeleien. Wenn hier nichts geschieht, dann darf man sich ja nicht wundern, wenn die Bevölkerung sich selbst gegen das Treiben des Juden Häusler hilft. Etwa in der Art, wie sich vor kurzem eine Frau gegen ihn geholfen hat. Häusler hat in seinem Geschäft nämlich einen Mitinhaber, einen Deutschen namens Sckellhaas, dessen Frau im Geschäft bei der Buchführung Hilst. Sowie nun Schellhaas einmal abwesend ist, belästigt Häusler dessen Frau in der übelsten Weise. Am Freitag voriger Woche war wiederum solch eine Gelegenheit gekommen, und da scheint der Jude sich besonders unverschämt gegen die allein anwesende Frau benommen zu haben. Aber — er kam an die Unrechte. Die Einwohner der Eichelgasse jedenfalls waren, als sie ihn jammernd und aufgeregt an sich vorbeihasten sahen, der Meinung, er sei zum mindesten in einen Treibriemen gekommen. Dem war aber nicht so: er hatte lediglich die Antwort bekommen, die von Rechts wegen jedes deutsche Mädchen einem Judenlümmel geben sollte, der es auch nur im entferntesten wagt, ihm nahe zu treten. Wir können diese Art von Selbsthilfe für alle Fälle, wo Behörden nicht den Mut haben, deutsche Frauen vor jüdischen Lüstlingen zu schützen, nur bestens empfehlen." Heber diesen Artikel soll kein Wort verloren werden; über die Tatsachen, die ihm zugrunde liegen, möge der Bericht über den Prozeß des Taubstummen Häusler' gegen den verantwortlichen Redakteur des „Führer", Franz Moraller, der kürzlich in Karlsruhe seinen Abschluß fand, Auskunft geben. Auf die Klage Häuslers bot der Beklagte den Wahrheitsbeweis an. Haupttermin für die Verhandlung war auf den 15. November 1929 angesetzt. Aber kurz vorher beantragte der Beklagte Absetzung des Termins, weil er Schöne tDdftc Zähne. „Auch ich möchte nicht verfehlen, Ihnen meine größte Anerkennung und vollste Zufriedenheit über die „Chlorodont- Zahnpaste" zu übermitteln. Ich gebrauche „Chlorodonl" schon seit Jahren und ich werde ob meiner schönen weißen Zähne oft beneidet, die ich letzten Endes nur durch den täglichen Gebrauck Ihrer „Chlorodont-Zahnpaste" erreicht habe. C. Reichest, Schwerz, Amt Niemburg, Saalkreis. Chlorodont: Zahnpaste 60 Pf. und 1 Mk., Zahnbürsten, Mundwasserl Mk. bei höchster Qualität. In allen Chlorodont-Verkaufsstellen zu haben. noch nicht in der Lage gewesen sei, sich nach Beweismitteln für seine Verteidigung umzusehen. Innerhalb eines Vierteljahres hatte also der Verbreiter einer im höchsten Grade ehrenrührigen Behauptung noch keine Beweise für seine Behauptung gefunden; Beweise, die er doch schon in Händen hätte haben müssen, bevor er Ehre und Existenz eines dem politischen Leben fernstehenden, unbescholtenen, durch ein schweres, unverschuldetes Körpergebrechen ohnehin zu Stiefkindern des Lebens zählenden Privatmannes aufs schwerste angriff und gefährdete, Herr Moraller entschuldigte sich zwar wegen der mangelnden Beweismittel mit einem in der fraglichen Zeit erlittenen Autounfall. Aber auch nach einem weiteren Vierteljahr, in dem er feine gesamten Wertheimer Gewährs- und Vertrauensleute in Bewegung fetzte, hatte er noch keinen Beweis gefunden. Die Beweisaufnahme gestaltete sich zur Tragigroteske: niemand, aber auch gar niemand existierte, der über den Buchdrucker Häusler etwas hätte anssagen können, was anch nur einen Buchstaben der ungeheuerlichen Anschuldigung bestätigt hätte. Was da als Belastungszeuge fungierte, dafür ein Beispiel: eine jugendliche Zeugin sägte aus. daß Herr Häusler sie beim Baden einmal mit dem Fuß ins Gesicht gestoßen habe, nämlich beim Schwimmen, als sie hinter ihm schwamm und er die Beine streckte. Der Bademeister, ein Mann von 60 Jahren, sagte aus. daß er H. schon lange kenne, daß er noch niemals etwas im Sinne der Beschuldigungen wahrgenommen und daß noch nie eine Klage über ihn bei ihm eingelaufen sei. Solcher Art waren sämtliche Aussagen. Bis auf zwei. Die eine stammt von einem nationalsozialistischen Funktionär, der einmal gesehen haben will, daß H. beim Baden einer Dame mit dem Knie gegen das Gesäß stieß und ihr unter den Arm griff. Aber seltsamerweise kannte der Zeuge die Dame — in dem kleinen Städtchen Wertheim — nicht und konnte sie deshalb zur Bestätigung feiner Aussage auch nicht namhaft machen. Die zweite Aussage stammt gleichfalls von einem Nationalsozialisten: er hat gesehen, wie Herr H. in einem Eisenbahnabteil mit jungen Burschen Aktbilder ansah; aber die „Aktbilder" stellten sich als Abbildungen in einem Magazin heraus, wie sie schließlich auch andere Bahnreisende sich, kaufen und ansehen, und was die Jugenä der Mitbeschauer anlangt, so waren diese „Kinder" nicht viel jünger als der beschimpfte Taubstumme, der selbst erst 24 Jahre alt ist! Solcher Art war das „Beweismaterial" des nationalsozialistischen Redakteurs! Nach kurzer Beratung verurteilte das 'Gericht den Redakteur Moraller zu 300 Mark Geldstrafe, Tragung der Kosten und Publikation des Urteils im „Führer", in der „Badischen Presse" und in der „Wertheimer Zeitung"; in der Urteilsbegründung wies es darauf hin, datz eigentlich eine Gefängnisstrafe in Frage gekommen sei, daß es aber den Umstand strafmildernd habe in Rechnung ziehen müssen, daß Moraller den Artikel nicht selbst geschrieben habe; immerhin habe es angesichts der Verantwortungslosigkeit der Beleidigungen auf eine besonders hohe Geldstrafe erkennen müssen. Das angebliche Sündenbabel am Main. Unerhört schmutzige Rampfmetho-en -es basischen „Führer".

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