Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 9 (1930)
- Issue
- 23 (6.6.1930)
- Date
- 1930-06-06
- Page
- Seite 299 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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299 Der Mannesmut -es Herrn Streicher. Der SchwurgerrchtsproZeß in Nürnberg. In Nummer 22 der „C. V.-Zeitung" haben wir über den Ausgang eines Prozesses gegen den bayerischen Landtagsabgeordneten Streicher, den Herausgeber des „Stürmer" in Nürnberg, wegen Neligionsvergehens vor dem dortigen Schwurgericht kurz berichtet. Dem Strafverfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: In Nummer 3 des „Stürmer" vom Jahre 1928 erschien unter der Ueberschrift „Der Jude und die deutsche Frau" ein widerwärtiger Schmähartikel, der mit dem angeblichen Talmudzitat eingeleitet wurde: „Alle Nichtjüdinnen sind Huren . . . Nichtjuden sind wie Körbe, in die der Jude Stroh und Dünger ablegt . . /' Der Artikel berichtete sodann über eine Zionistenversammlung, die im Mai 1920 stattgefunden habe und in der die Rabbiner Abra - h a m und K a r e s k i aus Berlin gesprochen haben sollen. Diese beiden Rabbiner sollten nach Berichten des „Stürmer" erklärt haben: „Die jüdische Frau ist für uns ein Juwel, wir müssen sie hoch und heilig halten. Die christlichen Frauen dürfen für uns nichts anderes sein als lebende, wandelnde Kloaken" usw. In Wirklichkeit hat es im Jahre 1920 in Berlin Rabbiner Abraham und Kareski oder mit ähnlich klingenden Namen überhaupt nicht gegeben. Tatsächlich hat auch eine Zioniftenversammlung im Mai 192V überhaupt nicht stattgefunden. Und schließlich ist auch das Talmudzitat eine Fälschung. Auf Veranlassung der Breslauer Zionistischen Vereinigung wurde also gegen den verantwortlichen Redakteur und Herausgeber des >,Stürmer", den Landtagsabgeordneten Streicher, ein Strafverfahren wegen Religionsbefchimpsung nach § 166 StGB, eröffnet.. Die Verhandlung erwies sich als ein Schulbeispiel für die Mißachtung und Geringschätzung, die völkische Kreise deutschen Gerichten entgegenbringen, und zugleich für den vielgepriesenen völkischen M a n n e s m u t. Der Angeklagte Streicher begann seine Ausführungen mit der Erklärung, er wolle es unterlassen, sich diesmal so ausführlich zu äußern wie sonst, denn er zweifle an der Objektivität des Gerichts, das ihn vor kurzem zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt hatte. Er verflieg sich zu der Behauptung, ein Richter dieses Gerichts habe geäußert: „Diesen Streicher müssen wir einmal! richtig einsperren." In der Sache selbst bestritt Streicher, daß der Artikel irgend etwas mit Religion zu schaffen habe, und benutzte die Gelegenheit zu seinen bekannten, wüsten Angriffen gegen den Talmud und die jüdische Religionsgemeinschaft. In Wirklichkeit kam es auf diese „Aeußerungen zur Sache" überhaupt nicht an, denn das Plädoyer Streichers lief i darauf hinaus, daß er nunmehr — im Gegensatz zu seinen Angaben in der Voruntersuchung — die früher übernommene pretz- - gesetzliche Verantwortung für den fraglichen Artikel ablehnte und als dessen Verfasser seinen Mitarbeiter Holz bezeichnete. Mit Recht hielten Vorsitzender und Staatsanwalt dem Beklagten dieses merkwürdige Verhalten vor. Der Vorsitzende wies auch noch daraus hin, daß bei dem früheren Vorbringen dieser Behauptung unter Umständen der Prozeß hätte vermieden und die erheblichen Kosten, namentlich die Vorladung von Sachverständigen, hätten erspart werden können. Auch diese Vorhaltung benutzte Streicher in seiner Weise zu einem Ausfälle gegen den vor Gericht geladenen jüdischen Sachverständigen, Professor Guttmann aus Breslau, dem er eine überaus hohe Liquidation für sein Gutachten vorwarf. Unter dem lebhaften Beifall seiner im Zuhörerraum, anwesenden Gesinnungsgenossen kennzeichnet'e er deufotfa Vmttfwllbm*' 14. April 1930 j _ _ ° u ~^cAa&etam Das hier wiedergegebene Bild Ist der Kops einer täglich in der Berliner Zeitung „Der nationale Sozialist" erscheinenden Rubrik. In welcher Weise diese negative Beratung des Hörers erfolgt, verdeutlichen ein paar wörtliche Zitate im nachstehenden Gedicht. Die S ch r i f t l e i t u n g. Die ausgeschaltete Vernunft. Herr Hitler und Herr Straffer Sind unverhohlen Hasser Des deutschen Funks, denn sie allein Sind da, in jedes Ohr zu schreien. Hilft ihnen denn der Rundfunk? Nein, Er gießt in ihren trüben Wein Ein bißchen klares Waffer. Sie malen sich das schrecklich aus: Die Wahrheit dringt in jedes Haus. Gefährlich dräu'n der Nazi-Zunft Nicht weniger als die Wiederkunft Von Sachlichkeit und von Vernunft, Von Geist und unbestochnem Sinn. Und sie befehlen: Hört nicht hin! Für jede Haßentzündung Bedarf es der Begründung, Hier reicht, die dumme Phrase. Sie karrtet: Krumme Nase. Zunächst sieht man im Funkprogramm Die Namen durch nach Art und Stamm. Was Dichtung, Leistung, Geistessieg — Die Gipfel ihrer Rede sind: Der „mausetote Wedekind", Und „H e i n r i ch H e i n e s S ch m a l z - fabrik". Die. „Funzel Unamuno" Heil! Die „Ferkeleien des Juden Weill". Man sieht: Der Mann macht es sich Indem er Unbequemes streicht, sleicht. Er formuliert das schrecklich seicht. Doch kennt er seinen Kreis: es reicht! Gesetzt, es dränge an ein Ohr Die fortgejagte Wahrheit vor — Das wür' nicht auszuhalten. Drum ruft er allen Toren zu, „Gefahr im Anzug! Ohren zu!" Und mahnt sie, auszuschalten. Das wehrt der Wahrheit, macht immun. Sagt sich Herr Straffer nämlich. Ob es die Nazis wirklich tun? Kreuzdämlich! — H a k e n kreuzdämlich! Mi. diesen Prozeß als ein Geschäft für die Juden. Schließlich behauptet Streicher, er habe überhaupt bis zum Verhandlungstage noch keine Anklageschrift erhalten und erst nn Landtag von der Sache erfahren. Er mußte jedoch auch diese Behauptung gleich Zurücknehmen, denn es wurde ihm nachgewiesen, daß die Anklageschrift ihm zu Händen seines Dienstmädchens zugestellt worden sei. Er gab schließlich zu, daß er den Empfang der Anklageschrift nicht bestreiten könne. Die Verhandlung drehte sich nunmehr um die Frage, ob per als Verfasser des Artikels bezeichnte Redakteur Holz als Zeuge über seine Urheberschaft für den Artikel zu vernehmen sei. Der Staatsanwalt geißelte die Taktik des Angeklagten, dessen Verhalten im ausfälligen Gegensatz zu dem von dem Nationalsozialisten als, unbedingt richtig anerkannten Kampfe und seinem Ziele stehe. Im Talmudprozeß von 1929 habe Streicher in letzter Minute alles versucht, um sämtliche ihm unangenehme Sachverständigen an die Wand zu drücken und nur den seiner Richtung genehmen S a ch v e r st ä n d i g e n zu Worte kommen zu lassen. Diesmal versuche er ein anderes Manöver. Wenn er schon seinen Kampf gegen die Juden aus Ueberzeugung führen zu müssen meine, so möge er auch den Mut aufbringen, die Wahrheit zu sagen und die Verantwortung für seinen Kampf und die von ihm gewählten Mittel zu tragen. Das von Streicher an den Tag gelegte Verhalten sei zumindest durchaus unmännlich. Zuerst übernehme er die pretzgesetzliche Verantwortung, dann schiebe er in der Hauptverhandlung einen anderen vor, gegen den das Verfahren verjährt sei. So führe man einen ehrlichen Kampf wahrhaftig nicht. Nach einigen aggressiven Ausführungen des Verteidigers, dem der Vorsitzende energisch entgegentrat, zog sich das Gericht zur Beratung zurück. In dieser Pause lief Streicher, die Hände in den Hosentaschen, wiederholt um den Staatsanwalt herum, der in einer Unterhaltung mit dem Sachverständigen begriffen war, und ries ihm schließlich laut vernehmbar mit drohender Geste die Worte zu: „Ihnen werde ich hier im Saale keine Satisfaktion geben, aber draußen im Privatleben würde ich Sie für diese Beleidigung züchtigen." Nach der Rückkehr des Gerichts aus dem Beratungszimmer brachte der Staatsanwalt diesen Vorfall zur Kenntnis und beantragte gegen Streicher eine Ordnungsstrafe von einem Tage Haft. Und nun ergab sich ein weiteres erbauliches Schauspiel Streicherschen Mutes. Er und seine Verteidiger beriefen sich auf seine Immunität als Landtagsabgeordneter, durch die er vor einer Ordnungsstrafe geschützt sei, außerdem habe er die Aeußerung zu dem Staatsanwalt nicht innerhalb der Sitzung gemacht — also könne sie nicht mit Strafe belegt werden! Angeklagter und Verteidiger mußten vom Vorsitzenden die Belehrung entgegennehmen, daß sie sich im Irrtum befänden. Das Gericht vernahm sodann den Redakteur Holz unvereidigt als Zeugen über seine Urheberschaft und die Veröffentlichung des Artikels und ließ sich davon überzeugen, daß Holz tatsächlich für die Abfassung und die Drucklegung des Artikels als verantwortlich an zusehe n sei, obwohl Holz auf die Frage, ob er