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Central-Verein-Zeitung · 1930-05-23 · 21 (23.5.1930) · p. Seite 276

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
9 (1930)
Issue
21 (23.5.1930)
Date
1930-05-23
Page
Seite 276 (sequence 4)
Language
German
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L7H Dr. I. Niemirover, als Vertreter des mosaischen Kultus, Senator von Rechts wegen, im Senat Einspruch. Er sagte in seiner Rede u. a.: „ . . . Professor Cuza hat den traurigen Mut zu sagen, die Religion der Juden sei verbrecherisch und gefährlich. Für ihn ist die Religion gefährlich, die die Grundlage der Moral ist, die Religion, die der Menschheit im Altertum die großen Propheten der wahren Ethik und in der Neuzeit Träger der Weltkultur . geschenkt hat. Kann die mosaische Religion in unserem Vaterlande als gefährlich angesehen werden? Sind nicht viele Juden im Kriege um die Vereinigung der rumänischen Lande gefallen? Predigen die von Herrn Cuza beleidigten und verleumdeten Rabbiner nicht bei jeder Gelegenheit Vaterlandsliebe und Moral? Wenn die Haltung dieses Lehrers des Hasses gegen unsere Religion schon im allgemeinen unzulässig ist, ist sie erst recht im Parlament verboten." Herr Cuza aber, der in der Kammer daraus lauert, neue Angriffe entfalten zu können, hat in den letzten Tagen eine neuerliche Niederlage erlitten. Er mutzte seststellen, datz ihn niemand mehr unterstützte, daß er in der jetzigen Kammer die Rolle eines Possenreißers spielt. Anderseits Der „Schwerkranke" Rei. Magdeburg, 15. Mai 1930. Jahrelang hat man ihn nicht fassen können; denn er hatte keinen festen Wohnsitz. Ruhelos wanderte er durch die deutschen Gaue in Erfüllung seiner „Mission" und erklärte, der Eisenbahnwagen sei sein fester Wohnsitz. Aber die Strafverfahren in Stolp und Minden und Pyritz und Verden und Magdeburg verjährten nicht; und eines Tages stand Münchmeyer vor dem Magdeburger Schöffengericht. Ein kranker Mann, der nur, um der Wahrheit Zum Siege zu verhelfen, sich den Behörden dieser Republik stellte. Sein bedrohter Gesundheitszustand hätte Bettruhe erfordert; aber ein Ludwig Münchmeyer hat nichts zu fürchten und deshalb laßt er das Bett und geht vor Gericht. Er soll sich durch Hetzreden strafbar gemacht haben? Hetzen? Ist es etwa „Hetze", wenn man dem deutschen Volk die Augen öffnet und ihm zeigt, wohin die hundert Menschen, die jährlich „verschwinden", gekommen sind? In alten „wissenschaftlichen" Werken hat es Herr Münchmeyer, so behauptet er, gelesen, daß der „Ritualmord" der Juden eine geschichtlich beglaubigte Tatsache ist. Oder hetzt etwa der, der die Zusammenhänge der „jüdischen Oberleitung" kennt und dem deutschen Volke zeigt, wie es von den unsichtbaren „Weisen von Zion" ins Unglück gestürzt wird? Er soll sich gegen das Republikschutzgesetz vergangen haben. Gewiß: Von der „Judenrepublik" hat er gesprochen. Aber nicht etwa, um die verfassungsmäßig festgestellte Staatssorm zu beschimpfen. Nein, er hat lediglich die Judenherrschaft in Deutschland kritisiert und als Beweis für sie auf jene Broschüre des Bremer Rechtsanwalts Holthoff verwiesen, die sich ausführlich mit dem bekannten Reichsgerichtsurteil über „Judenrepublik" besaht. Wenn schon das Reichsgericht anerkannt hat, daß „Judenrepublik" keine Beschimpfung sei, dann wäre die Behauptung Münchmeyers, die Juden beherrschten die Republik, damit doch erwiesen. — Minister soll er beleidigt, die jüdische Religion soll er beschimpft haben. Nichts von alledem. Dies Kind, kein Engel ist so rein . . . Für jeden Kriminalbeamten, der die Anklage der Staatsanwaltschaft stützt, werden freihat ihn der Kammerpräsident unter dem enthusiastischen Beifall der Mehrheitsabgeordneten Zurechtgewiesen. Cuza äußerte aus eine Anfrage des Kischinewer Abgeordneten Landau, daß, falls er einmal ein entscheidendes Wort in Rumänien zu sagen haben werde, die jüdischen Abgeordneten zu Tür und Fenster hinausfliegen würden. Ciceo-Pop Protestierte sofort heftig vom Präsidentenstuhl aus: „Herr Cuza, Sie glauben, es wäre gestattet, im Parlamente Großrumüniens eine solche Sprache zu führen?", und bezugnehmend auf die Reaktion der Studenten wurde ihm gesagt: „Sie mögen in der Schule gegen die Ignoranz reaktionieren und aus Kosten des Staates lieber etwas lernen". Den Aeußerungen Ciceo-Pops schloß sich Finanzminister M a d g e a r u an; er sagte, er hätte bei der Ausschreibung für einen Staatsposten seststellen können, daß die jungen Lizentiaten vollständig unvorbereitet seien, und erklärte dies damit, daß in den letzten zehn Jahren, während der diese Generation studierte, die Hochschulen der Tummelplatz antisemitischer, von Cuza aufgezogener? Hetzereien gewesen seren. Die Regierung führt die antisemitischen Ausschreitungen auf unvollkommene Maßnahmen der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung betrauten niederen Verwaltungsstellen Zurück. vor seinen Richtern. gebig Zehn Zeugen angeboten, die die Harmlosigkeit Münchmeyerscher Versammlungsreden bestätigen. Und alle sagen sie das gleiche. Merkwürdig! Wie eingelernt! Plötzlich wird der Zusammenhang klar. Ein Zeuge Zieht auf Befragen ein Heft vor; darin findet sich ein längerer Brief Münchmeyers. Die Anklage ist fein säuberlich abgetippt und alles, was Herr Münchmeyer in seiner „Schutzschrift" zu ihr Zu bemerken hat. Jetzt weiß der Zeuge, wie sein großer Parteigenosse den Vorwurf - der republikanischen Staatsanwaltschaft auffaßt, und er sagt entsprechend aus. Unter der Wucht dieses „Entlastungsmaterials" — es sind fast 150 Zeugen aufgeboten — brechen Teile der Anklage Zusammen. Herr Münchmeyer triumphiert schon lange bevor das Urteil verkündet wird. Er rennt durch den Gerichtssaal, er protestiert schreiend gegen die Verlesung der Vorstrafen, die sämtlich nicht rechtskräftig seien; es gibt ja eine Wiederaufnahme des Verfahrens und gegen abgelehnte Wiederaufnahmeanträge noch Rechtsmittel. Ermahnungen nützen nichts; nur wenn eine Ordnungsstrafe droht, überkommt den Revolutionär das Zittern und er erinnert an seine Krankheit und sein Entgegenkommen, daß er sich überhaupt zur Verhandlung gestellt habe. Wenn es ihm paßt, geht er mitten in der Verhandlung an den Pressetisch, verweist auf den eben eingetrosfenen „Nationalen Sozialist", fuchtelt mit den Armen, dirigiert seine Stenotypistin, schreit Belastungszeugen mitten in ihrer Aussage an, fordert, daß sie abtreten sollen, weil sie ja doch schon längst „fertig" und „erledigt" wären, führt den Oberstaatsanwalt an, weil er ihn „Herr Münchmeyer" und nicht „Herr Pfarrer Münchmeyer" nennt, quittiert diese Anrede, indem er den Oberstaatsanwalt, der beharrlich den Titel verweigert, auch ohne Titel und mit seinem Namen anredet und gebürdet sich-wie ein erholungsbedürftiger, schwerkranker Mensch. Als am ersten Verhandlungstag die siebente Stunde naht, erreicht die Krankheit ihren Höhepunkt. Münchmeyer kann nicht weiter verhandeln; der Arme hat sich mühevoll während des ganzen Tages mit 40 Grad Fieber auf den Beinen gehalten. So erzwingt er Abbruch der Verhandlung, um eine Stunde später im — Versammlungssaal Die Doppelzüngigkeit des Nationalsozialismus. Hitlers Freundschaft für Mussolini, seine Begeisterung für den Faschismus sind unumstrittene Tatsachen. Sie haben ja sogar zur Preisgabe Südtirols durch die Nationalsozialisten geführt. Trotz dieser Italien- Freundschaft der offiziellen Parteileitung finden wir in der „Zwiesprache", dem Organ des Zellen-Obleute-Kreises des Berliner Gaues, in einem Aufsatz von Martin Mach ule (Pankow) folgende Ausführungen: „Nur ein paar Worte über das Wesen des Faschismus. Von unseren Gegnern und leider auch vielen Anhängern wird er oft dem Nationalsozialismus gleichgesetzt: Nichts ist unsinniger als diese Annahme. Wer den Dingen wirklich auf den Grund geht und das Wesentliche erkennen kann, der wird zu der Anschauung kommen, daß zwischen beiden modernen Geistesrichtungen nur wenige Vergleichsmerkmale vorhanden sind. Der grundlegende Unterschied wurzelt im Rassischen. Betrachten wir den Italiener in seiner rassischen Erscheinung, so wird sich wie gesagt kaum eine größere Differenz denken lassen als zwischen ihm und dem nordischen Deutschen. Die heutige italienische Nation ist ein Gemisch von allerlei europäischen Rassen mit vorwiegendem westlichen Typ, schwachen germanischen, semitischen, ja sogar negroiden Einschlägen. Klimatische Einflüsse tun noch ein übriges, um Erscheinungsbild und Wesen des heutigen Italieners etwa folgendermaßen vor unserem geistigen Auge erstehen zu lassen: er ist ein genußfreudiger Mensch mit lauten äußeren Manieren. Wie alle Romanen, ist er stark von sich eingenommen, geschwätzig und großsprecherisch, träge bei der Arbeit und undiszipliniert. Seine militärischen Gaben sind außerhalb von Paraden gering. Er ist — verhehlen wir es uns keinesfalls — kein guter Soldat, was nicht nur die Geschichte, sondern auch besonders der letzte Krieg bewiesen hat. Sein Wissen ist selbst in sogenannten gebildeten Schichten überaus primitiv, vorbildlich entwickelt jedoch sein Nativnalgesühl. Wir Deutsche sind ihm in geistigen und seelischen Dingen haushoch überlegen, was ihn jedoch nicht daran hindert, alles Nichtitalienische und besonders Deutsche als barbarisch zu bezeichnen. Diesem Volkscharakter entsprechend ist auch der Faschismus. Unüberbrückbar Zwischen ihm und unserer Weltanschauung ist der Gegensatz in der Rassen- und soZialen Frage. Italien kennt keinen Antisemitismus. Die italienischen Juden sind zumeist eifrige Konjunkturfaschisten und haben hohe Parteiposten in ihrem Besitz. So ist z. B. Tuvati, Mussolinis rechte Hand, Vollbluthebräer. Grotesk und jödem gesunden, deutschen Empfinden hohnsprechend ist die Einreihung Farbiger in die faschistische Miliz und Valilla." Wie reimt sich diese abfällige Kritik an den Italienern mit Hitlers Mussolini-Frepndfchast? zu stehen und gegen den Zerfall der deutschen Justiz zu wettern. Der Vorsitzende läßt irr übergroßer Nachsicht den Angeklagten gewähren. Er zieht die milde Taktik vor, um Münchmeyer solange im Gerichtssaal zu halten, bis das Urteil gefällt ist. Wer diese Form einer Gerichtsverhandlung miterlebt hat, weiß, daß sie in der deutschen Kriminalgejchichte ihresgleichen sucht. Und man versteht die Langmut des Gerichts nicht, das sich eine solche Komödie gefallen läßt. Lächelnd folgt dem Verhandlungsspiel der Verteidiger Münchmeyers, Parteigenosse Frank II aus München: Er kann freudig seststellen, daß fein Mandant mit Obstruktion und Theaterfpielen wenigstens den Beifall des überfüllten Zuhörerraums buchen darf; denn das Publikum hält den Angeklagten für einen revolutionären Kämpfer. Es erkennt nicht, daß dieser Komödiant bestenfalls ein Revoluzzer ist, dem zum echten Revolutionär Gesinnung, Charakter und Haltung fehlen. Ergebnis: Herr Mürrchmeper wird irr eurem Teil der Fälle freigesprochen, im übrigen erhält er an Stelle einer verwirkten Gefängnisstrafe 1500 Mark Geldstrafe. Er wird, wie wir ihn kennen, Berufung einlegen und die Staatsanwaltschaft wird es hoffentlich auch tun. Die Magdeburger Verhandlung gegen Mnchmeyer. Von unserem dorthin entsandten Sonderberichter st atter.

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