Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 9 (1930)
- Issue
- 18 (2.5.1930)
- Date
- 1930-05-02
- Page
- Seite 234 (sequence 2)
- Language
- German
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234 Ursprung 1835 Lebens-, Aussteuerand Mitarbeiter gesucht. Bis zur Sitzung vom 29. April hatten sie' i n diese m Jahr schon 59 Anträge u n d?l nfragen e i n g e b r ach t! Damit haben sie säst den Rekord in der Stadtverordnetenversammlung erreicht. Daß es sich hierbei sehr oft um Dinge handelt, die gar nicht z u r K o m p e L e n z e i n e r Stadtvertretung gehören, ist ihnen selbstverständlich bekannt, aber gleichgültig. Ohne Demagogie kein Nationalsozialismus! So wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Magistrat zu beaustragen, bei der Reichs¬ und Staatsregierung „sofort in wirksamer Weise gegen d r e Anna h m e des N o u n g - P l a n e s Einspruch zu erheben", oder es wird der schärfste Protest gegen die Tarife der Reichsbahn, jenes „hochkapitalistischen Unternehmens internationaler Prägung", verlangt. Man protestiert gegen die Einführung der Antiquaschrift in den amtlichen städtischen Drucksachen oder man verlangt M i ß t r a u e n s a n - träge gegen den preußischen Innenminister Grzesinski oder — hierfür liegen bereits drei Anträge vor (Nr. 88, Nr. 151 und Nr. 227)!! — die A mtsent- Hebung des P o l i z e i p r ü s i d e n t e n Zörgiebel und des Vizepräsidenten Weiß. Kennt der Stadtverordnete Tr. Joseph Goebbels, M. d. R., die preußische Städteordnung so schlecht, um nicht zu wissen, daß alle diese Anträge „leere D e m o n st r a t i o n e n" bleiben müssen? Weshalb spielt er dann noch die gekränkte Unschuld und beschwert sich jetzt in einem neuen Antrag, daß so viele Anfragen und Petitionen unerledigt seien? Hat die Vertretung der Berliner Bürgerschaft in einer Zeit so bitterer Not keine anderen Sorgen, als nur der Demagogie der Nationalsozialisten zu folgen? Glücklicherweise ist das Parlament der Reichshauptstadt besser als sein Ruf und weiß, was es mit derartigen Anträgen zu Lun hat: sie ad calendas graecas zu vertagen. Die Nationalsozialisten hatten ja ihren Wählern wahre Wunderwerke von ihrer Tätigkeit versprochen. Bisher hat ihre Arbeit in reiner Agitation bestanden. So müssen auch die Anträge gewürdigt werden, die gegen die jüdischen Deutschen gerichtet sind. Voran die Petition, das ^chächtverbot einzuführen, weil es eine Barbarei sei, „die eines Kulturvolkes unwürdig ist". Ferner eine Beschwerde über Bevorzugung jüdischer Kinder bei der Aufnahme in ein Lyzeum, die einer genauen Nachprüfung in keiner Weise standgehalten hat. Anträge, nach denen der Magistrat ersucht werden soll, bei der Staatsregierung vorstellig zu werden, „daß alle Einbürgerungen von Ostjuden der letzten 15 Jahre rückgängig gemacht werden". Wenn Herr Goebbels schließlich dem Magistrat zur Pflicht machen will, „die Bekämpfung der Schund- und S ch m u tz l i t e r a t u r mit allen Mitteln zu unterstützen und besonders das Feilbieten solcher Schriften dem von der städtischen Erlaubnis abhängigen Stratzenhandel zu untersagen, denkt er sicherlich auch an Organe aus'seinem eigenen Lager. Fragt der Berliner Bürger, was denn die 13 Mannen an positiver Arbeit bisher g e l e i st e t haben oder jene 40, die in den Berliner Bezirksversammlungen sitzen, so kann diese Frage nicht beantwortet werden. Auch in den Sitzungen der Deputationen und Kommissionen wird man vergeblich auf die kommunalpolitische Mitarbeit der Nationalsozialisten warten. Und doch scheint noch immer die Phrase zu triumphieren. Noch ist die Gefahr, die diese Bewegung für Berlrn und für Deutschland bedeutet, keineswegs gebannt. Wenn es auch den Nationalsozialisten bisher nur vereinzelt gelungen ist, in die Organisationen der Beamten, Angestellten und Arbeiter etnzudringen: die Zahlen der Betriebsräte w a h l e n zeigen ihre Rührigkeit. In die Betriebsräte der großen Berliner städtischen Werke ist bisher noch kein Hitler-Mann gelangt. Aber die Wahlziffern der Betriebsräte wähl der Berliner Verkehrs- Aktiengesellschaft vorn 15. März sprechen eine deutliche Sprache: von 22 512 abgegebenen Stimmen entfielen 10146 auf die Liste der freien Gewerkschaften (bei den vorletzten Wahlen waren es 5934), 6317 auf die kommunistische Opposition (gegen 10 747), 1944 auf die Gewerkschaftder Eisenbahner (gegen 1493), 1642 auf die Deutschnationalen (gegen 1811:, 800 aus die Christlichen Gewerkschaften (gegen 383) und 1344 auf die Na ti o n a ls o z i a l i st e n, die vorher gar nicht vertreten waren. Sie rühmen sich nun, stärke Betriebszellen in dieser großen städtischen Gesellschast zu besitzen. Von Bedeutung ist auch, daß es jetzt in ganz P r eu ß en von insgesamt 5358 Stadtverordneten 2 5 0 Nationalsozialisten, also ungefähr 5 Prozent gibt! Mehr als Stadtverordnete der Wirtschaftsparter (248), der Deutschen Volkspartei (229) und gar der Demokraten (135)! Daß die Politik der Nationalsozialisten für die Gemeinde e b en s o w e n i g f r u ch t b a r ist wie in t a a t u n d Reich, daß sie nur Zerstören, nicht ausbauen will, hat wohl die kurze Betrachtung mehr als deutlich bewiesen. Amerikanisches Echo deuischer Znedhossschändungen. Ein Erlaß öes Reichsinnenministeriums. Ter „Völkische Beobachter", und nach ihm auch andere Zeitungen, bringt folgende amtliche Schriftstücke zur Verösfentlichung: Berlin, 28. März. Abschrift IT/A 4440/28. 3. Auswärtiges Amt III o 1447 Ang. II. An das Reichsministerium des Innern. Die deutsche Botschaft in Washington berichtet unter dem 12. März d. I., daß seitens des Präsidenten des American Jewish Committee, das sich mit der Wahrung jüdischer Rechte in der Welt beschäftigt, und seitens des Chefredakteurs der „Jewish Telegraphie Agency", die außer in New-Pork in London, Paris, Berlin und Warschau erscheint und einen großen Einfluß besitzt, Klagen über die zunehmenden Schändungen jüdischer Friedhöfe in Deutschland und über den Beschluß des Bayerischen Landtags, das Schächten in Bayern zu verbieten, eingelausen sind. Es wurde seitens der Einsender die Bitte daran geknüpft, die Deutsche Reichs- und bayerische Landesregierung von. der ^dadurch entstehenden Mißstimmung in den jüdischen Kreisen der Vereinigten Staaten aufmerksam zu machen. Da die Erlassung von Schächtverbotsgesetzen auch in anderen deutschen Ländern, wie z. B. in Sachsen, beantragt ist, wird das Reichsministerium des Innern gebeten, den Regierungen der deutschen Länder von der Mißstimmung großer Bevölkerungsteile in den Vereinigten Staaten, die sich politisch ungünstig auswirken könnte, Kenntnis zu geben. Die Erklärung, die der damalige Rcichsminister der Justiz, Dr. Koch-Weser, namens der Reichsregierung am 18. Oktober in einer Bersanmtlung des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens gegeben hat, ist der deutschen Botschaft in Washington mitgeteilt worden. Im Auftrag: gez. de Haas. Der Reichsminister des Innern, II A 4440/28 3. Berlin, den 5. April 1930. Betrifft: Schändungen jüdischer Friedhöfe und Erlaß von Schächtverbotsgesetzen in Deutschland. . Abschrift beehre ich mich zur gefälligen Kenntnis zu übersenden. die Landesregierungen (für Preußen: Ministerium des Innern, Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten). Die Bemerkungen, die die völkischen Blätter an diese Erlasse knüpfen, sind von der bei ihnen üblichen Zügellosigkeit des Tones, zugleich aber auch von einer sehr charakteristischen politischen Unehrlichkeit. Die Nationalsozialisten schassen in Deutschland Zustände, die das Ausland beschäftigen, und dann wundern sie sich, wenn man jenseits der deutschen Grenzen von diesen Zuständen Notiz nimmt. Tie Herren Hitler mb Goebbels freuen sich Übrigens sehr, wenn sie St durch große Interviews an amerikanische uugskorrespondenten auch das Ausland über ihre Auffassung von innerdelltschen Vorgängen unterrichten! Münchmeqer in Kmberg verurteilt. Der Wahrheitsbeweis durch den C. B, erbracht. Das Amberger Amtsgericht führte am 29. April in vierzehnstündiger Verhandlung einen Beleidigungsprozeß zu Ende, den namens der Ortsgruppe Amberg des C. V. der Vorsitzende Bloch und ein Vorstandsmitglied, Godlewsky, gegen Münchmeyer angestrengt hatten. Die Ortsgruppe Amberg hatte, als Münchmeher einen Vortrag in Arnberg ankündigte, in einem Inserat die bekannten Mitteilungen über seine Persönlichkeit zur Kenntnis gebracht. Münchmeyer, oder — wie er sich jetzt in der Hauptversammlung herausredete —_ „sein Büro", oder die Ortsgruppenleitung der NSDAP, in Amberg antworteten mit einem Flugblatt, das die schwersten Beleidigungen gegen die deutschen Juden und insbesondere gegen die Vertreter des Centralvereins in Amberg enthielt. Diese erhoben Privatklage, woraufhin Münchmeher Widerklage anstrengte. Nachdem die erste Verhandlung am 13. Januar d. I. mit einer Vertagung geendet hatte, endete die neuerliche Verhandlung mit der Verurteilung Münchmehers und feiner n a t i o n a l s o z i a l i st i s ch e n Freunde zu Geldstrafen zwischen 60 Mark und 10 Mark, bzw. sechs und einen Tag Gefängnis. Die Widerklage Münchmehers blieb erfolglos: unsere Freunde wurden freigesprochen, da sie den Wahrheitsbeweis für den Inhalt des Inserates in vollem Umfange erbringen konnten. Es waren unangenehme Stunden für die NSDAP, in Amberg, als der Vorsitzende des Amtsgerichtes in Amberg, Amtsgerichtsrat Z i m - m ermann, das Urteil des Emdener Schöffengerichts zur Verlesung brachte. Dr. Frank II (München), der bekannte nationalsozialistische Spezialverteidiger, versuchte die Wirkung des Urteils auf Gericht und Zuhörerschaft dadurch abzuschwächen, daß er das Urteil für ein „einziges Te n den z u n te rn eh m e n des Schöffengerichts in Emden gegen den völkischen Vorkämpfer MünchmeYer" bezeichnete. Amtsgerichtsrat Zimmermann ließ diese Aeußerung, die den Vorwurf der Parteilichkeit gegen das Emdener Schöffengericht enthielt, ausdrücklich zu Protokoll nehmen. A. H.