Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 9 (1930)
- Issue
- 18 (2.5.1930)
- Date
- 1930-05-02
- Page
- Seite 233 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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«rein «ntral Blätter für BeutfMum und Judentum örrlin, 2. Mai 1-3- IX. Fahrsang * Sir. IS Einzelnummer 20 Pfennig BierteltaHrsavonnement 2,5V RM. (zuzügl. Bestellgeld)^ Sryan öes tenlral VereiusösutfekekM vtaotsdüryerjüötfetten ölaubens e.v. Zeifun$ desludenfums Verlag und SchrifLleittmg: Berlin 8W 68. Lindenstr. 13. Amt Dönhoff 3594, 3595. Postscheckkonto: Berlin 304 72. Bankkonto: Dresdner Bank, Wechselstube G, Berlin SW 68, Lindenstraße 7, und von Goldschmidt - Rothschild & Co., Berlin W 8. Alleinige Anzeigenannahme: Annoneen-Expedition Rudolf Masse, Berlin SW 100, und deren Filialen. Anzeigenpreise: 0,90 JIS. für die 7gespaltene Zeile nach Rudolf Mostes Normalzeilenmesser Nr. 4, Familienanzeigen und Stellengesuche (nicht Stellenangebote) für Mitglieder des Centralvereins 0,45 die 62 mm breite Neklamezeile 3,50 aUL Aus dm Brrlinn Rathaus: „Lelftunsen" natlonalfoMWcher Etadtverordntter. Lin widerlicher Vorwurf. Erfolgreicher Strafantrag ves Centralvereins. Im März vorigen Jahres hatte der ehemalige Student Bergemann, jetzt Schriftleiter der nationalsozialistischen Wochenzeitung „Der Sturm" und Wanderredner für den Gau Hesseu- Nassau-Nord der N. S.D. A. P., in einer öffentlichen Versammlung in H i l m e s (Kr. Hersfeld) nach Behandlung der Schüchtfrage erklärt, das jüdische Religionsgesetz verlange, daß das an Nichtjuden abgegebene Fleisch vorher verunreinigt und besudelt werden müsse. Das geschähe dadurch, daß der Schlächter das Fleisch... Die Folge dieser Aeußerung war, daß die Bevölkerung von Hilmes die Abnahme von Fleisch, das jüdische Metzger aus der Umgegend bisher dorthin geliefert hatten, bis zum heutigen Tag ablehnte. Derzuständige - Lande s v e r b a n d H e s s e n - N a s s a u u n d Hessen' des Centralvereins hatte deshalb Strafantrag wegen Religionsbeschimpsung (§ 166 StGB.) gestellt, der aber mangels eines Dauerwohnsitzes des Angeschuldigten erst am 28. April d. I. vor dem großen Schöffengericht in Kassel zur Verhandlung gelangen konnte. Wie nicht anders zu erwarten war, leugnete der Angeklagte Bergemann mit aller Entschiedenheit, die fragliche Aeußerung gebraucht zu haben, und versuchte sich damit herauszureden, daß er sicherlich falsch verstanden worden sei, als er bei seinen damaligen Ausführungen ans das für Juden geltende religionsgesetzliche Verbot, das Hinterviertel geschlachteter Tiere zu genießen, hingewiesen habe. Er könne schon deshalb die Beschuldigung, die den Gegenstand der Anklage bilde, nicht erhoben haben, weil (wörtlich) er fich persönlich sehr eingehend mit Talmudübersetzungen beschäftigt habe und daher sehr genau wifle, das; es etwas Derartiges im jüdischen Religionsgesetz nicht gäbe. Die sämtlichen nichtjüdischen Zeugen aus Hilmes, die seinerzeit die Versammlung besucht hatten, bestätigten jedoch fast wörtlich die unerhörte Beschuldigung, und einige Zeugen fügten sogar hinzu, daß sie im Glauben an die Wahrheit dieser Beschuldigung bis heute den Bezug Dl. Werner Rosenberg: Mittelalter in Wien. Seite 2ZZ. Dr. Allred Wiener: Die Bedeutung des Palästina-Berichts. Seite 237* Von bestunterrichteier Seite wird uns geschrieben: Vor wenigen Tagen meldeten die Berliner Blätter, nicht nur beim Amtsgericht Berlin- Mitte, sondern auch beim Berliner Magistrat seien gelegentlich der Durchsuchung eines nationalsozialistischen Versammlungslokals in Berlin-Tegel Zellenbild u n g e n der Hitler-Leut e festgestellt worben. Ein M a g i st r a t s s e k r e t ä r in Berlin-Reinickendorf sei führend an der Organisation einer solchen Zelle in seinem Bezirksamt beteiligt. Bisher konnte eine derartige völkische Gruppe allerdings nicht ermittelt werden. Man hat im Rathaus auch wenig Handhaben, um sie einwandfrei festzustellen. Daß heute eine Reihe von städtischen Beamten und Angestellten, aber auch Arbeiter Anhänger der Nationalsozialisten sind, wird gar nicht bestritten. Wie es ihnen gelungen ift, in den verschiedensten Betriebern und Aemtern Fuß zu fassen, so auch' in der großen Verwaltung Berlins. Solange sie sich nicht umstürzlerisch betätigen, muß der Magistrat sie dulden, gibt es doch arrch unter den nationalsozialistisch e n Stadtverordneten zwei Stadstinspektoren, die also als städtische Beamte aus ihrer Gesinnung kein Hehl machen, von denen der eine, Herbert T r e s f, jetzt auch a l s unbesoldeter Stadt rat des Bevon Fleisch durch jüdische Metzger abgelehnt hätten. Interessant war hierzu die eidliche Aussage eines aus Schenklengsfeld vorgeladenen jüdischen Metzgers, daß unmittelbar nach der Versammlung in Hilmes eine Bauersfrau einmal zwar Fleisch gekauft, es aber in seinem Beisein tüchtig abgerieben und unter die Wasserlei tung gehalten habe mit dem Bemerken, es sei ja bekannt, daß die Juden das für Christen bestimmte Fleisch nach dem Religionsgesetz vorher vernnrein.igen müßten. Der Staatsanwalt geißelte in seinem Plädoyer scharf das Verhalten des Angeklagten, das eine Bestrafung nach der ganzen Schwere des Gesetzes erfordere, da Bergemann durch seine eigene Erklärung, daß er von dem Nichtbestehen derartiger Neligionsvorschriften genau unter- .richtet sei, zu erkennen gegeben habe, daß er seine zirks Tiergarten vom Oberprüsidenken b e - st ü t i g t worden ist. Wer sich über diese Dinge wundert, vergißt, dach in das Rote Haus durch die Wahlen am 17. November 1929 1 3 nationalsozi a l istische Stadtverordnete eingezogen sind, übersieht, daß diese Partei, damals in ganz Berlin 132 097/Stimmen erhielt, damit also an Stimmen- und Mnndatszahl ungefähr die Stärke der demokratischen Fraktion erreicht hat. Bedeutet das nichts, wenn in einer Stadt der liberalen u n b demokratische n Tradition tnic Berlin, an der Stätte, an der Männer wie Rudolf Birchow und Hugo Preuß mW Oskar Cassel wirkten, heute Joseph G o e b b e.l s Kommunalpolitik treibt? Muß in diesen Blättern gesagt werden, wie zersetzend diese Politik ist? Selbstverständlich versuchen sie nun auch im Nathans den Umsturz herbeizuführen, der das Ziel aller Mannen Hitlers ist. Was hat denn nun jene Gruppe der 13 Nationalsozialisten bisher an wirkstcher Arbeit im Stadtparkament geleistet? Ginge es allein nach den Anträgen oder Anfragen, die sie eingebracht haben, fürwahr den Herren Goebbels und Genossen gebührte die Krone besonderen Fleißes! In dieser Hinsicht nehmen sie es mit ihren Gegenspielern von links, den Kommunisten, die sie zwar erbittert bekämpfen, mit denen sie aber nur allzugern gemeinsam stimmen, völlig aus. Behauptung wider besseres Wissen nufgeftcUt habe, offenbar nur zu dem Zweck, um „wie oitd) in seinen anderen Reden mit unredlichen Mitteln für seine Partei zu werben". Der Staatsanwalt beantragte demgemäß eine Verurteilung zu drei Monaten Gefängnis. Das Gericht verhängte über den Angeklagten nach .kurzer Beratung wegen V e r - >g e h ens der R e l i g i o n s b e s ch i rn p s u u g eine G e f ä n g n i s st r a f e von zwei Monaten, die in eine Geld st rase wo n 1 8 0 M a r k. u m g e w a n d e l t w u r d e. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, daß B e r g e m a n n in roher und verletzender Form die jüdische Religionsgesellschaft und ihre Gebräuche beschimpft habe, und daß der außerordentlich schwere Vorwurf auch eine empsind- .liche Strafe verdiene.