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Central-Verein-Zeitung · 1930-04-18 · 16 (18.4.1930) · p. Seite 208

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
9 (1930)
Issue
16 (18.4.1930)
Date
1930-04-18
Page
Seite 208 (sequence 4)
Language
German
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Mlel 11 des nationalsozialistischen Programms. Theorie und Praxis. „Abschaffung des. arbeits- und mühelosen Einkommens, Brechung der Zinsknechtschaft" (Art. 11 des nationalsozialistischen Programms). Erlaß -es nationalsozialistischen putsch-Zinanzministers Ze-er aus -em Jahre 1923: „Bis zur geschlichen Regelung des gesamten Geld- und Kreditwesens werden alle Banken und sonstigen Geldinstitute ihres privatrechtlichen und privatwirtschaftlichen Charakters entkleidet und unter Staatsaufsicht gestellt. Jede Veränderung oder Verschiebung der Vermögensbestande wird bestraft. Das Finanzkomitee. Gez. G. Feder." Gregor Straffer und der C.V. Die „C. V.-Zeitung" Nr. 14 hat die besondere Entrüstung der nationalsozialistischen „Berliner Arbeiterzeitung" erregt. (Nr. 15 vom 13. April 1930.) In einem Aufsatze „Das C. V.-Judentum und das ErfüllungskabineLL Brüning" beschäftigt sie sich mit zwei Artikeln unseres Blattes. Mit Empörung werden die Auslassungen des jetzigen Reichsjustizministers Dr. Bredt zitiert, der an das Wirtschafts- Programm der Nationalsozialisten mit großer Sachkenntnis die kritische Sonde gelegt hatte. Die Nationalsozialisten vertragen keine Kritik! Besonders die Begleitnotiz der „C.V.- Zeitung", in der von Unterhaltungen mit wirtschaftsparteilichen Führern die Rede ist, hat die Wut des Strasser-Blattes ausgepeitscht. Wie sollte es auch anders sein gegenüber einer Feststellung, daß die Wirtschastspartei Glaubens¬ und Gewissensfreiheit für alle Volkskreise als Programmpunkt hat. Der Centralverein hätte beinahe Anlaß, überheblich zu werden, denn auch diese Forderung, wie jede andere anständige Regung im deutschen Parteileben, schreibt der Nationalsozialismus ihm zu! Auch die Begrüßung des Kabinetts B r ü - n i n g und vor allem D r. W i r L h s durch die „C. V.-Zeitung" entlockt dem Strasser- Blatte geheimnisvolle Verdächtigungen. Aber ist nicht noch etwas anderes viel geheimnisvoller auf nationalsozialistischer Seite, als es die Stellung des C. V. zu einem verfassungsmäßigen Kabinett ist? Stimmten die Nationalsozialisten nicht gerade jetzt in der Opposition einmütig mit Sozialdemokraten und Kommunisten? Sollten sie diese sonst „als Todfeinde deutschen Geistes" bekämpften Gruppen auf einmal für so vorbildlich halten, daß eine Einheitsfront mit ihnen möglich ist? Zerbrechen Sie sich zunächst einmal den Kopf über Ihre Angelegenheiten, Herr Straffer! Wir wissen mit den unsrigen schon Bescheid, Anzeige aus -em „völkischen Seobackter" vom 9. April 1930: Wir geben Parteigenossen gerne kleine langfristige Kredite, wenn langfristiges Ge|d auch genügend bei uns angelegt wird. Wir zahlen dafür bis 10 o/o Zins p.a.— auch heute. Beamtenbank München e. <3. m. b. H. lr. 1906 Arnulfstrasse 26/III / 9-4 Uhr Redakteur Grohe wegen Ritualmordbezichttgung bestraft. Am 26. Juli 1929 wurde der nationalsozialistische Abgeordnete Dr. Leh an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von zwei Monaten zu 1000 Mark Geldstrafe wegen Beschimpfung der jüdischen Religion verurteilt. Er hatte im „Westdeutschen Beobachter" aus Anlaß des in Gladbeck geschehenen Mordes an dem Primaner Daube die Behauptung ausgestellt, Daube sei von Juden geschachtet worden. Berufung und Revision von Dr. Leh wurden verworfen. Auch später wurde der verantwortliche Redakteur des „Westdeutschen Beobachters", Robert L o n g e r i ch, der die Behauptung vom jüdischen Blutmord wiederholt hatte, zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt. Wir haben über die Vorgänge in den Nummern 31, 42 von 1929 und Nr. 6 von 1930 berichtet. Nunmehr hatte sich auch der Redakteur Josef Grohe wegen der gleichen Beschuldigung vor dem erweiterten Schöffengericht in K ö l n zu verantworten. Das Gericht setzte anstatt einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe 300 Mark Geldstrafe fest. Bemerkenswert ist, daß Grohe in der Woche vor diesem Urteil viermal vor Gericht stand und viermal verurteilt wurde, u. a. wegen Beleidigung des früheren Innenministers Grzesinski zu 1000 Mark Geldstrafe. Die Bedeutung des Palästina-Berichtes. Der Bericht der von der englischen Negierung, eingesetzten parlamentarischen Kommission zur Untersuchung der August-Unruhen in Palästina, aus dem wir in der letzten Nummer umfassende Auszüge gaben, wird in der Zionistischen Presse aller Länder, in fast allen jüdischen Zeitungen, in der arabischen Welt, aber auch in der großen englischen Presse mit verständlichem Ernst und besonderem Nachdruck gewürdigt. Alle diese Kreise sind sich über die zukunftweisende- Bedeutung dieses Berichtes, mögen sie ihn ablehnen oder annehmen, klar. Selbst die heftige, grundsätzliche Kritik von zionistischer Seite, die Kommission habe ihre engere Aufgabe überschritten und sich, angeblich nicht erfahren genug, mit den letzten Fragen englischer Palästinapolitik befaßt, kann nicht hindern, daß z. B. Persönlichkeiten wie Robert Weltsch, Lazarus Barth, Richard Lichtheim, Nachum Goldmann dem Gesamtbericht, wie er nun einmal vorliegt, eingehende Untersuchungen widmen („Jüdische Rundschau", Nr. 29 vom 11. April 1930). Wir werden in einer der nächsten Nummern auf den Bericht eingehen. prejseschau. In der „Vosstscherr Zeitung" vom 13. April schreibt Gustav I a e g e x über „Bedenkliche Verbrüderung": ,,. . . Um so auffallender ist es, daß von der Propaganda der Nationalsozialisten unter den Mannschaften der Reichswehr nirgendwo die Rede ist, während es in Neuruppin ein offenes Geheimnis ist, daß die Nationalsozialisten in der dortigen Reichswehr mit Eifer ihre Propaganda betreiben. Man braucht nur einmal abends auf die Hauptstraße zu gehen, um das festzustellen. Verschiedentlich sah ich Nationalsozialisten in Uniform zusammen mit Angehörigen der Reichswehr auf und ab promenieren, manchmal zwei Hakenkreuzler in Uniform mit einem Reichswehrangehörigen in der Mitte oder umgekehrt. Oft kann man auch die Beobachtung machen, wie in Cafes Reichswehrangehörige mit hakenkreuz-geschmückten Zivilisten Zufammensitzen und eifrig politische Gespräche führen. Es wäre angebracht, wenn der Reichswehrminister auch hier einmal nach dem Rechten sähe." An gleicher Stelle bringt Nellie Koch folgendes Beispiel der politischen Verhetzung von Schulkindern unter der Ueberschrift „Jugendliche Knopflochgeflnnung": „Vor ungefähr acht Tagen fuhr ich von Nürnberg nach Berlin. In Saalfeld stiegen ungefähr 20 Jungens im Alter von 14 bis 16 Jahren ein, die wohl ins dortige Gymnasium gehen und bis Halle mitfuhren. Mit Stolz trugen sie das Hakenkreuz mit der Inschrift: „Nun erst recht", auf dem Mantel; als sie diesen im Kupee ablegten, hatten sie fast ausnahmslos das Abzeichen auch an ihren Anzügen stecken, diejenigen, welche nicht im doppelten Besitz des wertvollen Abzeichens waren, nahmen dasselbe recht umständlich und provozierend ab, um es an dem Anzug zu befestigen. Innerlich war ich so empört über die maßlose Verhetzung dieser jungen Menschen, daß ich ihnen am liebsten die notwendige Tracht Prügel verabreicht hätte. Es fielen die Worte „nicht-rasserein", und man fragt sich, welchen Eindruck macht dies auf Ausländer, welches Bild bekommen sie von unseren Erziehern und Pädagogen? Ausnahmslos waren alle Mitreisenden, gleich welcher Konfession sie angehvrten, empört über dieses Zeichen systematischer Verhetzung. Die deutsche Reichsbahn sollte dieser Art Leute den Zutritt in ihre Wagen überhaupt nicht gestatten. Außerdem ist es auch für Kinder verboten, öffentlich Abzeichen zu tragen." Im „Schild", der Zeitschrift des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten, Nr. 7 vom 10. April 1930, lesen wir in einem Artikel „Der Schöpfer der modernen Funktechnik. Die Antwort des .Fridericus'": „Der ,Fridericus° hatte in einem sehr ausführlichen Artikel den Nachweis erbringen wollen, daß die hervorragende Stellung der heutigen führenden Männer des deutschen Funkwesens eine Mache der .jüdischen Presst sei. Er nannte insbesondere den .Halbjuden' Graf A r c o und den Staatssekretär B r e d o w. Diese Männer hätten tatsächlich n i e etwas erfunden. Dagegen sei der, auf dem die ganze moderne Funktechnik beruhe, der deutsche Baron von Lieben, einfach totgeschwiegen und ihm sein Ruhm und seine Patente sozusagen abgeschwindelt worden. Wir haben in unserem Gegenartikel mit dem .Fridericus" darin zugestimmt, daß von Lieben tatsächlich der Schöpfer der heutigen Funktechnik ist. . . . Wir haben aber den ,Fridericus* darauf aufmerksam gemacht, daß dieser leider verstorbene geniale Erfinder von Lieben nicht nur Deutscher, sondern auch Jude w a r. Er entstammte einer geadelten Wiener jüdischen Bankierfamilie. Auf diese Ausführungen antwortet nun ,Fridericus* in seiner letzten Nummer: ,. . . machen Sie dem ,Fridericus' den Vorwurf, er habe seinen Lesern nicht mitgeteilt, daß der vom ,Fridericus' gelobte Erfinder, Baron von Lieben, Volljude sei. Wenn das wirklich stimmt, was wir nicht nachprüfen können, so trifft die Schuld nicht den ,Fridericusb sondern die sehr teure Neuausgabe des Jüdischen Lexikons, in dem der Baron v. Lieben nicht aufgeführt worden ist, obwohl die nicht wegzuleugnenden Verdienste des Barons v. Lieben doch den Herausgebern dieses Jüdischen Lexikons bekannt fein werden. Der ,Friderieus' ist niemals so engherzig, wirkliche Verdienste um deswillen zu verschweigen, weil Juden die Träger solcher Verdienste sind. Und wenn der Baron v. Lieben wirklich Jude ist, dann Hut ab vor diesem tatsächlich tüchtigen und dabei bescheidenen Juden; V"

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