Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1930-04-11 · 15 (11.4.1930) · p. Seite 190

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
9 (1930)
Issue
15 (11.4.1930)
Date
1930-04-11
Page
Seite 190 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2277379-2277676-2277691--05931-2286713
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Der Bericht -er Palästina -Kommission. Der 220 Seiten starke Bericht der sogenannten Shaw-Kommission (man vgl. dre einführende Bemerkung aus der ersten Seite dieser Nummer) gliedert sich nach der „Jüdischen Rundschau", deren Uebersetzungstext hier zugrunde liegt, in folgende Kapitel: Kapitel l: Einleitung. Kapitel II: Geographische und historische Schilderung. Kapitel III: Detaillierte Wiedergabe des Verlaufs der Unruhen. Kapitel IV: Die Anklagen der zionistischen Exekutive gegen den Mufti und gegen die arabische Exekutive. Kapitel V: Die Anklagen der zionistischen Exekutive gegen die Palästina- Regierung . . . Kapitel VI: Die Wirkung früherer Ereignisse auf den Ausbruch vom August 1929. Kapitel VII: Immigration. Kapitel VIII: Das Bodenproblem. Kapitel IX: Arabische Beschwerden betreffend Verfassung. Kapitel X: Kleinere arabische Beschwerden. Kapitel XI: Die dem Mandat innewohnenden Schwierigkeiten. Kapitel XII: Verteidigung und Sicherheit. Kapitel XIII: Analyse der Ursachen des Ausbruchs vom August 1929. Kapitel XIV: Zusammenfassung der Ergebnisse und Empfehlungen. Kapitel XV: Schlußfolgerung. . * * Im Anhang befindet sich ein Verzeichnis der Sitzungen der Kommission und der vernommenen Zeugen, ferner eine Liste der von der Kommission bearbeiteten 130 Dokumente. Die britische Erklärung über die Palästina-Politik vom Juni 1922 (Churchill-Statement, der Hauptinhalt des Weißbuches von 1922) ist ebenfalls abgedruckt. Wir bringen im folgenden die auszugsweise wörtliche Übersetzung von Kapitel XIV und dem ersten Teil von Kapitel XV. A. Allgemeine I. Mefen -es flusbruchs. 1. Der Ausbruch der Unruhen in Jerusalem am 23. August war von Anfang an ein Angriff von Arabern auf Juden, für den keine Entschuldigung in etwa früher von Juden begangenen Morden festgestellt wurde. 2. Der Ausbruch war nicht planmäßig veranstaltet worden. Die Unruhen ereigneten sich nicht gleichzeitig in allen Teilen Palästinas, sondern sie breiteten sich von der Hauptstadt aus durch eine Reihe von Tagen bis in sehr entfernt liegende Bevölkerungszentren und in einige ländliche Distrikte aus. 3. Sie nahmen zum größten Teil die Form eines böswilligen Angriffs von Arabern auf Juden an, der von zügelloser Zerstörung jüdischen Eigentums begleitet war. Eine allgemeine Niedermetzelung der jüdischen Gemeinde in Hebron wurde mit knapper Not vermieden. In einigen Fällen griffen Juden Araber an und zerstörten arabisches Eigentum. Diese Angriffe, obwohl unentschuldbar, waren in den meisten Fällen Vergeltung für Gewaltakte, die bereits von Arabern in der Nachbarschaft der Orte, in denen die jüdischen Angriffe sich ereigneten, begangen worden waren. 4. Der Ausbruch war weder eine Revolte gegen die britische Autorität in Palästina, noch ist er als solche beabsichtigt gewesen. H. Die Nolle -es Mufti. 5. Daß sich der Mufti bei seinem Handeln von dem Motiv leiten ließ, seine Position als Präsident des Obersten Moslemitischen Rates zu sichern, ist nicht festgestellt worden. Der Mufti hatte, soweit wir beurteilen können, keinen Grund zu der Vermutung, daß seine Position als Inhaber des Mufti-Amtes irgendwie gefährdet sei. 6. In der Rolle, die er bei der Bildung von Gesellschaften zum Schutze der Moslemischen Heiligen Stätten spielte, und bei der Förderung der Tätigkeit solcher Gesellschaften war der Mufti von zweifelhaftem Wunsch beeinflußt, die Juden zu kränken und die moslemische öffentliche Meinung in der Angelegenheit des Klagemauerstreites zu mobilisieren. Er hatte nicht die Absicht, diesen religiösen Feldzug als Mittel zur Entfachung von Unruhen zu benutzen . . . 7. Die neuen Bräuche, die von den moslemischen religiösen Behörden, deren Oberhaupt der Mufti ist. in der Nachbarschaft der Klage- Folgerungen. mauer eingeführt wurden, zielten zum Teil darauf hin, die Juden zu belästigen, zum andern Teil, die moslemischen Eigentümerrechte auf die Klagemauer, das Pflaster davor, und das umgebende Besitztum nachdrücklichst zu betonen. 8. Es liegt kein Beweis vor, daß der Mufti irgendwelche Aufforderungen an Moslems in Palästina richtete, am 23. August nach Jerusalem zu kommen . . . 9. Sobald die Unruhen ausgebrochen waren, arbeitete der Mufti mit der Negierung darin Zusammen, den Frieden wiederherzustellen und die Ausdehnung der Unruhen zu verhindern. III. Die Rolle -er arabischen Exekutive. 10. Die gegen die palästinensisch-arabische Exekutive erhobenen Beschuldigungen der planmäßigen Veranstaltung und Organisierung der Unruhen konnten nicht bewiesen werden; sie werden, wenn man die wirklichen Ereignisse am 23. August und den folgenden Tag in Betracht zieht, verneint. 11. Die Beschuldigung überlegter Aufreizung zu Unordnung ist gegen die palästinensisch-arabische Exekutive als Körperschaft nicht erhärtet worden, wohl aber haben wir wenig Zweifel darüber, daß einige der Wähler der Exekutive unter der unwissenden arabischen Bevölkerung einen Propagandaseldzug durchführten, der daraus berechnet war, sie aufzuhetzen. 12. Es ist wahrscheinlich, obwohl, außer in einem Falle, kein Beweis dafür vorliegt, daß einzelne Mitglieder der arabischen Exekutive die nationale Empfindlichkeit verschärften, als die Unruhen bereits begonnen hatten. 13. Für die Unterlassung, während der den Unruhen vorangegangenen Woche einen Versuch zu machen, ihre Anhänger durch eine öffentliche und nachdrückliche Erklärung, daß sie aus der Seite von Recht und Ordnung stehen, im Zaume zu halten, können weder der Mufti noch die palästinensisch-arabische Exekutive von Tadel freigesprochen werden. IV. Die Nolle -er Negierung. 14. Kein Tadel kann Herrn Luke (Stellvertreter des britischen Oberkommissars) dafür ausgesprochen werden, daß er nicht vor dem 23. August Verstärkungen aus benachbarten Ländern heranholte. 15. Wenn wir auf diese Frage in dem vollen Licht unserer jetzigen Erfahrung zurückblicken, glauben wir, daß es eine in den Verhältnissen begründete Vorsichtsmaßregel gewesen wäre. wenn Herr Luke die Truppen innerhalb seiner Jurisdiktion wahrend der den Unruhen unmittelbar vorangegangenen Tage an irgendeinem passenden Ort in Palästina mobilisiert hätte. Aber wir glauben nicht, daß irgendeine ernste Kritik gegen Herrn Luke wegen der Nichtergreifung dieser Maßregeln erhoben werden kann. 16. Wir billigen Herrn Lukes Vorgehen, daß er es ablehnte, die beträchtliche Zahl von Juden zu bewaffnen, deren Dienste ihm angeboten wurden. 17. Wir sind überzeugt, daß, als er den Beschluß faßte, die 41 jüdischen Sonderpolizisten zu entwaffnen, er dem ihm erteilten militärischen Rat und seiner eigenen vorurteilsfreien Anschauung bezüglich der zum Wohle der ihm anvertrauten Bevölkerung einzuschlagenden Aktionslinie gefolgt war ... 18. Bezüglich der Frage der jetzigen und zukünftigen Politik hinsichtlich der Bewaffnung jüdischer Kolonien besteht unter uns ein Meinungsunterschied. Einige von uns sind der Meinung, daß das Bestehen versiegelter Wassenarsenale ein gewisses Maß von Schutz für die Kolonien bietet, daß diese Arsenale nicht hätten Zurückgenommen werden sollen, und daß sie jetzt wieder errichtet werden sollten, bis andere und zum mindesten gleichwertige Schutzmaßnahmen vorgesehen werden können. Die anderen unter uns sind d^r Meinung, daß das Bestehen eines versiegelten Arsenals in einer jüdischen Kolonie eine Versuchung für etwaige Marodeure ist, mnd daß somit die Errichtung versiegelter Arsenale das Leben gerade jener gefährden könnte, deren Schutz sie dienen sollen. 19. Die Polizei und die Mannschaft der Panzerautos zeigten kluge Besonnenheit beim Schießen bzw. Nichtschießen während der Unruhen. 20. Während des Oktober 1928 und August 1929 wurden viele aufreizende und leidenschaftliche Artikel in der Presse Palästinas veröffentlicht. Wir sind der Meinung, daß die Befugnis der Palästina-Regierung, die Presse zu suspendieren, gegen Zeitungen, die solche Artikel veröffentlichten, hätte angewendet werden können. 21. Wir können keinen Polizeibeamten dafür tadeln, daß er die jüdische D c monstration an der K la g em a u e r am 15. August nicht verhindert hat. Es ist unsere Ansicht, daß diejenigen, die wahrend der Diskussion mit den Führern der jüdischen Jugend zugegen waren, es unterließen, Major Saunders gegenüber klarzustellen, daß die jüdischen Führer es abgelehnt hatten, eine der Bedingungen anzunehmen, die Herr Luke seinem Beschluß, die Prozession zur Klagemauer zu erlauben, Zugrundegelegt hat. 22. Jeder Versuch, mit Gewalt die moslem i s ch e D e m o n st r a t i o n zu verhindern, die am 16. August stattfand, hätte gefährliche Wirkungen gehabt. 23. Die Gerüchte, die in Palästina unmittelbar vor dem 23. August im Umlauf waren, waren die natürlichen Folgen der beiden Demonstrationen am 15. und am 16. des gleichen Monats. 24. Die Klage, daß die Palästina-Regierung dauernd einen Mangel an Sympathie für die Errichtung des Jüdischen Nationalheims gezeigt hat und daß ihre Politik eine Politik der Schwäche gewesen ist, ist in hohem Maße auf die dem Mandat selbst innewohnenden Schwierigkeiten zurückzuführen sowie auf das Unvermögen, die zweiseitige Natur der Politik, die die Regierung durchzuführen hat, richtig einzuschätzen. Es ist unsere Ansicht, daß die Regierung die schwierige „Aufgabe", eine neutrale und unparteiische Haltung einzunehmen zwischen zwei Völkern, deren Führer wenig Neigung zu Kompromissen gezeigt haben, nach bestem Können erfüllt hat.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.