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Central-Verein-Zeitung · 1930-02-21 · 8 (21.2.1930) · p. Seite 96

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
9 (1930)
Issue
8 (21.2.1930)
Date
1930-02-21
Page
Seite 96 (sequence 8)
Language
German
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hat Zeiten unb Menschen gegeben, für die VolkZ- und religiöse Gemeinschaft, sür die das „Volk" im unmittelbaren Empfinden des einzelnen noch der erweiterte Stamm, die erweiterte Familie war, sür die „Klassengegensätze" im heutigen Sinn nicht existierten. Diese Zeiten find längst vorüber — sür alle Völker der Erde. Der Weg der geschichtlichen Entwicklung kann nicht zurücksühren zu "den undisserenzierten Einheiten am Anfang; jeder Versuch, sie wiederherzustellen, organische Volkseinheiten mit lebendiger Einheit des Denkens und Fuhlens und geschlossener Staatspanzerung zu schaffen und Versöhnung der Klassengegensätze ist eine Utopie. Der Weg^ führt gitr Differenzierung, zu immer neuer Spaltung und Gruppierung. Die Ausgabe aber ist, diese Gruppierungen und aus ihnen sich ergebende Spannungen so zu. gestalten, das; sie sich nicht zu Explosionen steigern, daß ein Zusammenleben möglich bleibt. Hier aber ist vor allen Dingen eins notwendig — und damit komme ich auf den Anfang dieser Ausführungen zurück. Es gilt, sich daran zu erinnern, das; der Mensch als Glied eines Stammes, eines Volkes, eines Staates, einer Religionsgemeinschaft, einer Klasse nicht Letztes ist, daß wir mit allen diesen Dingen nicht aus angeborene und unveränderliche Naturgegebenheiten, sondern aus Prägungen stoßen, die Schicksal und Geschichte dem Jndividulnn aufgezwungen haben. Sie sind da, diese Prägungen, sie sind ein unvermeidliches Erzeugnis der Entwicklung, aber es gilt, stets den Blick durch sie hindurch und über sie hinweg auf die Gesamtperson des Mitmenschen gerichtet zu halten, die reicher, freilich auch irrationaler, widerspruchsvoller, weniger auf eine Formel zu bringen ist als alles, was Schicksal und'Geschichte aus ihm gemacht haben. Es gibt nicht nur Konfessionen und Völker und Klassen und Staaten, es gibt auch M e n - scheu. Aber hier gilt es freilich sorgfältig zu scheiden: unter dem Menschen verstehen wir nicht den Menschen in abstracto, nicht das Glied der Vereinigung aller Menschen, der Menschheit, die nur eine neue „Gruppe" wäre. Es gilt nicht nur, in einer undifferenzierten Menschheit alle Gruppen und spezifischen Differenzen zu ersäufen — sondern es gilt, hinter allen Gruppen und den vereinigenden Schatten, Der Kampf gegen den Boykott Eine jittenwi-rige politische Waffe. Wenn es noch eines Nachweises bedurft hätte, daß die völkischen Boykottmethoden gegen die jüdischen Deutschen einen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des Gesetzes darstellen, so wird dieser Beweis durch die neueren Veröffentlichungen der nationalsozialistischen Presse erbracht. Der „Neichswart" eröffnet in seiner Nr. 3 vom 17. Januar d.J. den Voykottfeldzug. Seine Auslassungen werden für wichtig genug genommen, um weitgehend von der „Nationalsozialistischen Pressekorrespondenz" in Nr. 38 vom 17. Januar d.J. unter der Ueberschrift „Boykott als politische Waffe" besprochen und empfohlen zu werden. Bon hier aus haben die gleichen Gedankengänge Eingang in die übrige gegnerische Presie gefunden. Es wird die zielbewußte und umsichtige Vorbereitung des Boykotts propagiert und es wird in bezeichnender Weise folgendes ausgeführt: ,Selbst Herrn Severing, der bei der Ausarbeitung des Korrnptionsschutzgefetzes, das er Republikschutzgesetz zu nennen beliebt, immerhin mancherlei Fähigkeiten an den Tag gelegt hat, würde es wohl schwer fallen, Vorschriften anszuknobeln, die die Bürgschaft bieten, das; die Verbraucherschast, Republikanern, Sozialdemokraten und anderen Juden' nicht nur keine .geschäftlichen Nachteile znsügt, sondern vielmehr diese schätzenswerten Zeitgenossen bei Einkäufen in erster Linie bevorzugt." Mit aller Deutlichkeit ist damit ganz allgemein das Ziel des völkischen Boykotts ktargelegt. Tie Einsicht in die Gesetzwidrigkeit dieser Boykottbestrebungen beginnt jedoch erfreulich zu wachsen. In zunehmendem Maße schreiten die Gerichte erfolgreich ein, und neuerdings hat sogar im nationalsozialistischen Kobnrg das Landgericht (Aktenzeichen 0. 49/30) nachstehende einstweilige Verbotsverfügung vom 5. Februar d.J. gegen Redakteur, Drucker und Verleger des „Weckruf" erlassen: I. 1. die letzten drei Absätze des in dem Wochenblatts „Der Weckruf" vom 1. Februar 1930. 5. Ausgabe veröffentlichten Artikels: „Koburger Nationale Kreise!" mit der Unterschrift: Deutsche tauft nur vom Deutschen! Deutsche verkehrt nur mit Deutschen! weiterzuverbreiten. - 2. Veröffentlichungen zu erlassen und zu verbreiten, in denen zum geschäftlichen oder gesellschaftlichen Boykott jüdischer Firmen oder deren Inhaber anfgefordert und insbesondere angedroht wird, daß die Namen solcher Personen, die geschäftlich oder gesellschaftlich mit jüdischen Firmen oder deren Inhabern Verkehren, insbesondere in jüdischen Geschäften kaufen, von Zeit zu Zeit öffentlich bekanntgemacht werden: 3. Die Veröffentlichung der Namen solcher Personen zu unterlassen, die mit jüdischen Geschäften oder deren Inhabern geschäftlich oder gesellschaftlich verkehren, insbesondere in jüdischen Geschäften kaufen. II. Die Antragsgegner haben gesamtverbindlich die Kosten des Verfahrens zu tragen." Aus den beachtlichen Gründen der Entscheidung sindfolgende Stellen hervorzuheben: „Der Artikel enthält die Aufforderung zum gesellschaftlichen und geschäftlichen Boykott jüdischer Firmen und deren Inhaber und ist bestimmt und geeignet, den geschäftlichen Bestand jüdischer Firmen und die gesellschaftliche Stellung deren Inhaber dadurch zu untergraben und zu schädigen, daß denjenigen, die geschäftlich oder gesellschaftlich mit Inden verkehren, angedroht wird, sie öffentlich an den Pranger zu stellen. Eine derartige Handlung bildet eine n schweren E i n g r i f s in die persönliche und w i r t s ch a s t l i ch e Freiheit »der A n t r a g ste l l e r und verstößt gegen das Anstandsgesühl aller billig und recht Denkenden, verstößt also gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB." Das Reichsgericht hat in einer neueren Entscheidung („Juristische Wochenschrift" 1929, Wie wir in der letzten Nummer der „C. V.- Zeitung“ berichteten, hat der Vortrag von Dr. Bruno Weil über den Prozess des Hauptma-nns Dreyfus in der gesamten in- und ausländischen Presse ungeheuren Widerhall erweckt. Es wird unsere Freunde deshalb interessieren, dass im Verlag Walter Rothschild, Berlin- Gruncwald, demnächst das Werk von Dr. Bruno Weil Der Prozess des Hauptmanns Dreyfus dargcstellt nach den deutschen mul französischen Akten, erscheint. Der Philo-Verlag, Berlin SW 68, Lindenstlasse 13, nimmt bis zum 15. März Voräusbestellungen zum Subskriptionspreis entgegen. Näheres siehe Inserat, Seite 99. die sie über die einzelnen werfen, den Menschen im Sinne des einmaligen Individuums zu spüren, ihn zum mindesten nicht über sozialen Schichten und Bindungen zu übersehen, dieses menschliche Individuum, das schließlich doch das letztlich R e a i e in der Welt des Seelischen ist. So gewiß kein Mensch isoliert, ohne gesellschaftliche Bindung leben kann, so gewiß setzt jede Bindung eben doch menschliche Individuen als ihre Träger voraus, die, gleichviel in welche Richtungen ihr Denken und Handeln durch die Zusammenhänge, in die sie hineingestellt sind, gelenkt wird, den Reichtum einer individuellen Welt in sich tragen. Auch gilt die tiefste Form unserer Beziehungen von 'Mensch zu Mensch, die tiefste Form der Liebe und der verstehenden Sympathie eben dem menschlichen Individuum in diesem Sinn, der „Persönlichkeit", nicht dem Menschen „als" Glied eines Volkes, einer Klasse, einer Rasse. Wir haben vor wenigen Monaten Lessings Erinnerung gefeiert: Niemand hat den „Individualismus" dieser Art — der Völkern, Staaken iuib Religionen ihr volles unangetastetes Recht läßt — tiefer und warmherziger vertreten als Lessing. Nr. 9, S. 580) wiederum zu der Sitten- Widrigkeit des Boykotts grundsätzlich Stellung genommen und diese Sittenwidrigkeit namentlich als vorliegend angesehen, wenn der Boykott die Vernichtung des Gegners zum Ziel hat. Ein derartiges Bestreben verpflichtet auch zum Schadensersatz. Daß der völkische Boykott gegen die deutschen Juden in jeder Form dieses unerlaubte Ziel erstrebt, ist durch die obenstehende Bekanntgabe der gegnerischen Veröffentlichungen einwandfrei erwiesen. Rechtsanwalt Dr. Hans Lazarus (Berlin). Eine Aussprache im Der Bezirk Nord des R e i ch s b u n d e s jüdischer Frontsoldaten, Ortsgruppe Berlin, nahm in einer Veranstaltung am 10. Februar b. I. das Referat des Vorsitzenden der Berliner Jüdischen Gemeinde, Direktor Georg Kare s k i, über „W i r t s ch a s t l i ch e Forderungen der I u ben in Deutsch l an d" entgegen. Der Referent forderte verantwortungsvolle Berufswahl, Krcdithilse für den Mittelstand, Erwerbs¬ und Konsumgenossenschaft, Verstärkung des politischen 'Abwehrkampfes und Zusammenfassung der wirtschaftlichen Abwehrarbeit in der Jüdischen Gemeinde Berlin. Max E i s e n k r a e m c r , Mitglied des engeren Bundesvorstandes der N. I. F„ setzte sich eingehend mit den Ausführungen von Kareski auseinander, soweit sie^über die objektive Darstellung hinaus politische Schlußfolgerungen und positive Arbeitsvorschläge enthielten. Er betonte unter deutlicher Ablehnung der Kareskischen Feststellungen die Berknüpfung und wechselseitige Bedingtheit des politischen und wirtschaftlichen Antisemitismus. Deswegen könne auch eine Bekämpfung dieser Erscheinungen nicht getrennt erfolgen, wie Kareski es gefordert hätte, sondern müsse als einheitliche Maßnahme vorgenommen werden. Schon ans diesem Grunde sei es unmöglich, den wirtschaftlichen Abwehrkampf über die Erfüllung positiver Unterstützung der jüdischen Angestellten und Geschäftsleute hinaus durch die Gemeinde zu führen. Tie Wirkung vor der Oeffentlichkeit, wenn eine Religionsgemeinde in den politischen Parteikampf eintrete, sei unübersehbar. Eisenkraemer warnte auch vor der sogenannten „großen Aktion" durch Proklamationen und Kundgebungen. Man erreiche dadurch nach der nichtjüdischen Seite hin bestenfalls Verstimmung, nach der jüdischen Seite hin erwecke man übertriebene Hoffnungen, die nicht Zu erfüllen feien. Man müsse immer darauf achten, daß als höchst unangenehme Folgen sich auf der Gegenseite die Anerkennung und etwaige Durchführung einer verhängnisvollen Prozentnorm zeigen können. Nicht in ihrer Gesamtheit, und nicht ex officio könne deshalb die Gemeinde an diesem Kampfe teilnehmen. Wohl aber sei die Mitwirkung an diesem Abwehrkamps seitens der geeigneten und befähigten Mitglieder, an der Spitze der Gemeinde- Vorsitzende, durchaus erwünscht und begrüßenswert. In ■ der weiteren Aussprache schlossen sich die Redner mit einer einzigen Ausnahme der Darlegung E i s e n k r a e m e r s an.

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