Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1930-02-21 · 8 (21.2.1930) · p. Seite 92

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
9 (1930)
Issue
8 (21.2.1930)
Date
1930-02-21
Page
Seite 92 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2277379-2277676-2277684--05826-2286601
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

n Grundforderungen in ihrer Mehrzahl an Einzelfätten bereits praktisch erprobt sind. Aus der einen Seite handele es sich um die Erfassung der Jugend aller Berufs- und Gesellschaftskreise für den C. V. Insbesondere sei die Gewinnung der jüdischen Angestellten nach Möglichkeit schon während -ihrer Lehrlingszeit wichtig. Auch Ausgaben ausgesprochen Politischer Natur seien vorhanden, die besonders gut durch Jugendliche geleistet werden könnten. Der Verhetzung unter der Schuljugend und unter der jüngeren Angestelltenschaft könnten am besten gleichaltrige und gleichgestellte Menschen entgegentreten. Viel Schulungsarbeit und rege Betätigung auf organisatorischem und literarischem Gebiete sei noch notwendig. Aber der Kreis der Mitarbeiter des Jugendausschusses erweitere sich ständig. Um die kleine Gruppe von Ludwig Tietz, Friedrich Vrodnitz, Hellmuth Nathan und Ernst Heinrich Seligsohn habe sich eine arbeitsbereite, kenntnisreiche und C. V.- frohe Schar von Mitarbeitern aus allen Gebieten und Schichten gebildet, die verbürge, daß Idee und Arbeit des C. V. innerhalb der deutschjüdischen Jugend ständige Ausbreitung erfahre. Es sei nicht nötig zu sagen, daß der C. V. die Zukunft hat, weil er die Jugend habe. Die Zukunst des C. V. sei vielmehr dadurch gesichert, daß die junge Generation selbst die Notwendigkeit des C. V. bejahe und daß sie entschlossen sei, in ihn hineinzugehen, damit es auch ihr C. V. sei. Der Hauptvorstand beschloß, die Neferenten zu ersuchen, ihre Ausführungen dem Hauptvorstande schriftlich zu unterbreiten, damit in der nächsten Hauptvorstandssitzung eine gründliche Aussprache über die als besonders wertvoll und anregungsreich bezeichneten Ausführungen stattsinden -könne. Erst in den späten Abendstunden fand die Sitzung ihr Ende. Oskar Wassermann über öie Stellung der Mtzionisken in -er Jewish Agency. Direktor Oskar Wassermann wird in der demnächst erscheinenden Nummer der „Mitteilungsblätter der Mitglieder der Jewish Agency und des Präsidiums des Keren Hajessod in Deutschland" einen . Aussatz „Jewisli Agency" verösfentlichen. Die Jüdische Telegraphen-Agentur (Jta) verbreitet diesen Aussatz bereits in ihrer Nr. 40 vom 17. Februar; wir geben nachstehend einen Teil der außerordentlich interessanten Ausführungen Oskar Wassermanns wieder. Er schreibt: . . Die Bezeichnung der jüdischen Kolonisation als Ausbau einer „jüdischen nationalen Heimstätte" nach dem Ausdruck der sonst vorzüglichen und als Grundlage des Völkerbundmandates jedenfalls ohne große Gefahr nicht abzuändernden Balfour-Deklaration ist vom nichtzionistischen Standpunkt aus nicht glücklich und kann zu Mißdeutungen führen. Schlechtes Wort aber sollte gutem Werk nicht schaden. Kein Nichtzionist und nur sehr wenige Zionisten würden die nationale Heimstätte in der Form eines jüdischen Staates errichten wollen, selbst wenn solchem Unternehmen nicht unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstehen würden. Dagegen ist es Zweifellos, daß sehr viele Zionisten, wohl die Mehrheit, die nationale Heimstätte, wenn auch nicht als politisches, so doch als kulturelles Zentrum des „jüdischen Volkes" ausgestalten wollen. Die vielen geistig und sittlich hochstehenden zionistischen Führer werden also Auswahl der Siedler und ihre Erziehung im Lande hauptsächlich unter dem Gesichtspunkte betrachten, der Kolonisation ein hohes geistiges Niveau zu verleihen und zu erhalten. Dadurch unterscheidet sich die Kolonisation in Palästina von jeder anderen. Wie stehen nun wir Nichtziouisten hierzu? Den Begriff eines ,,jüdischen Volkes", soweit damit irgendwelche nationalen und politischen Vorstellungen verbunden sind, lehnen wir ab, ebenso wie die Folgerung, daß Palästina für andere als dort ansässige Juden ein nationale Heimstätte sein könnte. Wie weit die Geistigkeit Palästinas unsere Kultur, dann aber wohl auch die Kultur unserer Umgebung und der ganzen Welt beeinflussen wird, hängt ganz von der Leistung ab. Als das Kulturzentrum können wir Palästina jedenfalls nicht anerkennen, behalten vielmehr die Pflicht, unsere Kulturgüter, jüdische und nichtjüdische, zu pflegen und zu mehren, als ob Palästina nicht existierte. Es erscheint uns nicht wünschenswert, und wir halten es auch nicht für möglich, daß fidj in kultureller ebensowenig als in politischer Hinsicht 15 Millionen Juden als Zubehör einer nationalen Heimstätte betrachten werden, die vielleicht für eine halbe Million Juden Raum bietet. Dagegen erkennen wir den ungeheuren Wert, den es für die Selbstachtung und Selbsterziehung der Juden und für ihre Einschätzung in der ganzen Welt hat, wenn die jüdische Bevölkerung in Palästina Gleichberechtigung und Autonomie genießt, nicht obwohl es sich um Juden handelt, sondern weil man ihr gerade als Juden Anspruch auf Ansiedlung im Lande zuerkennt. Wünschen wir also nicht nur aus religiösen Gründen die Kolonisation in Palästina, so müssen wir sie natürlich so wünschen, daß sie erkennen läßt, was jüdische Intelligenz, jüdischer Fleiß und jüdische Ethik leisten, wenn sie sich nur frei entfalten können. Mit anderer Zielsetzung verfolgen wir also den gleichen Weg wie die Zionisten. Einen Weg, der lange, länger als eine Generation, dauert, bis das Ziel winkt, und der daher die gemeinsame Kraft, den gemeinsamen Willen erfordert ..." Das SchSAen im Stralsefe-entwurf. Befrledisen-eRegeluns/EinbayerWeSSchlußwortzumbamrischenAnMöchtgM Ter Strafrechtsausschutz des Reichstags beriet am 14. Februar über die Regelung des Tierschutzes im neuen Strafgesetzbuch. Es handelt sich um die 88 366 und 412. 8 366 lautet in der Fassung der Regierungsvorlage: „Wer ein Tier absichtlich guält oder roh mißhandelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bestraft." 8 412 hatte nach dem Entwurf nur folgenden Absatz: „Wer einer zum Zwecke des Tierschutzes erlassenen Vorschrift zuwidcrhandelt, wird mit Geldstrafe bestraft." In der Beratung beantragte der Zentrumsabgeordnete Dr. Bell einen Absatz 2 anzufügen und ihm folgenden Wortlaut zu geben: „Handlungen an Tieren dürfen nicht mit Strafe bedroht werden, soweit sie zur Verfolgung ernster wissenschaftlicher Zwecke oder zur Erfüllung der E e b r n u dj e einer Religionsgemeinschaft d e s öffentlichen Rechts geboten sin d." Dr. Bell begründete diesen Antrag sehr ausführlich mit großem Verständnis für die religiösen Bedürfnisse der jüdischen Religionsgemeinschaft. Der Regierungsvertreter, Ministerialdirektor Schäfer vom Neichsjustizministerium, wies ausdrücklich darauf hin, daß mit der Formulierung „Erfüllung der Gebrauche einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts" das Schächten gemeint werde. Ein Vertreter des Reichsgesundh e i t s a m t e s äußerte sich gutachtlich dahin, daß nach den Ermittlungen seiner Behörde die Form des Schlachtens, wie sie bei der Vornahme des rituellen Schlichtens geübt werde, keine Tierquälerei darstelle. Die Abstimmung fand am 18. Februar statt; sie ergab die Annahme der Re- KiernngsvorLaKe mit dern Anträge des Abgeordneten Dr. Bell. Mit diesem Beschluß ist ein außerordentlich wichtiger Schritt getan, um aus einer nicht nur für die gesetzestreuen, sondern für alle selbstbewußten Juden unannehmbaren und auch unter prinzipiellen Gesichtspunkten höchst bedenklichen Situation herauszugelangen. Die Diskussion im Ausschuß des Reichstags und das Verhalten der Rogiern ngsvertreter unterschied sich sehr wohltuendvon den Vorgängen im bayerischen Landtag. Dort hatte man das Gutachten eines christlichen Sachverständigen als ausreichend angesehen, das gewisse Betüubungsmöglichkeit an Tieren als im Einklang mit den religiösen Vorschriften der Juden bezcichnete. Man hat aber den maßgebenden jüdischen Vertreter das Gutachten nicht zur Stellungnahme übergeben, und auch heute noch ist es unmöglich, sich mit dem Gutachten in seinen Voraussetzungen und Schlußfolgerungen wissenschaftlich auseinanderznsetzen. So hat der bayerische Landtag als maßgebende Aeußerung für die Vorschriften der jüdischen Religion die Stellirugnahme eines nichtjüdifchen Mannes seiner Entschließung zugrunde gelegt und hat, indem er den Betäubungszwang auch für das rituelle Schächten festsetzte, gegen die jüdische Religionsvorschrift den indirekten Vorwurf erhoben, daß sie bisher Tierquälerei nicht nur geduldet, sondern sogar gefordert habe. Das Gutachten des Reichsgesundheitsamtes, das wir vorhin erwähnten, stellt den objektiven Sachverhalt wieder her. Wohl an keiner Stelle sind die verhängnisvollen Gesichtspunkte, die zur Annahme des Schächtungsautrags in Bayern führten, richtiger zusammengesaßt worden, als in einem Aufsatze des „B a y e r i s ch e n Kurier s" vom 31. Januar. Das maßgebende Blakt der Bayerischen Volkspartei schreibt: . . Der paritätische Staat garantiert die religiöse Gewissensfreiheit. Er muß sich daher streng hüten, in die Sphäre der Freiheit des religiösen Eigenlebens der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft irgendwie einzugreifcn. Zu tiefen Religionsgemeinschaften gehören von jeher die Juden. Tie klaren Grenzen, die zwischen staatlicher Gewalt und religiöser Gewissensfreiheit gezogen sein müssen, dürfen unter keinen Umständen verwischt werden. Bote die Bayerische Volkspartei dazu ihre Hand, so könnte sich das für die christlichen Interessen, die die Bayerische Volkspartei in diesem paritätischen Staate zu schützen und zu vertreten hat, eines Tages bitter rächen. ... Es tut hier gar nichts zur Sache, ob man Verständnis für den Standpunkt der orthodoxen Juden hat oder nicfjt. Man kommt auch zu einem vollkommen faschen Resultat, wenn man sich ans die rationalistische Untersuchung einlüßt, ob die rituelle Vorschrift, die vor Jahrtausenden an Ort und Stelle praktisch und wohlbegründet sein mag, heute noch den ihr ursprünglich innenwohnenden Sinn hat. Wo käme man hin, wenn man unseren Parlamentsmajoritäten die Interpretation kirchlicher Vorschriften und Gesetze überließe? Die Kvmpetenz des Urteils, ob einer rituellen Vorschrift Genüge geleistet wird, muß ausschließlich der be^ treffenden Religionsgemeinschaft überlassen bleiben. . . . Nicht, um den Juden zu helfen, hat die Bayerische Volkspartei diese Haltung eingenommen, sondern um dem Staate zu sagen, daß er kein Recht hat, in die religiöse Sphäre einzngreisen und Staatsbürger im Gewissen zu bedrängen. Wir haben das tiefste Verständnis für alle Tierschutzbestrebungen und für die humanen Motive, die die von einem Teil der Initiatoren des vom Landtag angenommenen Gesetzes bewegten. Aber es gibt auch hier eine Rangordnung der Werte. Die Gewissensfreiheit des Menschen steht über der Sorge, daß irgendwo eine kleine Lücke in den Tierschutzbestimmungen bestehen könnte ..." Es ist zu hoffen, daß diese Auffassung immer weitere Kreise ergreift und daß die wahre Toleranz, die aus ihr spricht, auch von solchen Parteien und Menschen geübt wird, die für sich selbst jede Freiheit fordern, die aber gegenüber Freiheitswünschen anderer mitunter außerordentlich zurückhaltend sind. Ä. H.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.