Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 9 (1930)
- Issue
- 7 (14.2.1930)
- Date
- 1930-02-14
- Page
- Seite 75 (sequence 3)
- Language
- German
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Die JlaUe dec deutschen (Regierung■ Die Affäre Dcegfus tm Vertrag um De. (Bruno Weil Dr. Bruno IV ei l, Stellvertreter des V orsitzendeti des Cenir aber eins, hielt am 5. Februar in dem ausverkauften Saal der Singakademie zu Berlin einen Vortrag über den ,,Prozess des Hauptmanns D r ev f u s“. Seine Ausführungen haben in der gesamten deutschen und ausländischen Presse ausserordentlich starken Widerhall gefunden, da sie zum ersten Male die wahre Rolle der deutschen Regierung im Falle Dreyfus auf klären und eine Untersuchung der Frage nach der Schuld Dreyfus’ auf Grund des deutschen Aktenmaterials vornehmen. Die Schriftleitung. Der Prozeß des Hauptmanns Drehfus ist niemals ganz aus der öffentlichen Erörterung verschwunden gewesen. Durch eine Anzahl von Veröffentlichungen, das Theaterstück, das nunmehr seit Wochen schon vor immer ausverkauftem Hause sich abrollt, und zuletzt durch die beiden Vorträge, die Rechtsanwalt Dr. Bruno Weil gehalten hat, ist die Erörterung über eine Reihe von damit Zusammenhängenden Fragen erneut in Fluß gekommen. Dreyfus, 1894 vom französischen Kriegsgericht zu lebenslänglicher Deportation verurteilt, erzielt beim Kassationshof die Aufhebung des Urteils, wird aber am 9. September 1899 vor dem Kriegsgericht in Rennes wiederum wegen Landesverrat, allerdings unter Bejahung mildernder Umstände, verurteilt — durch ein Kompromißurteil schlimmster Sorte zu zehnjähriger Festungshaft verurteilt. Im Jahre 1903 beginnt erneut die Kampagne für die Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie führt im Juni 1906 nach jahrelanger gründlicher Untersuchung zu einem vollkommenen Nehabilitationsurteil durch die vereinigten Senate des französischen Kassationshofs, die Dreyfus einstimmig von Schuld und Strafe freisprechen. Die zahlreichen dramatischen Wendungen in der Zeit von 1894 bis 1906, die seltsame Figur des Majors Esterhazy, der Selbstmord des Oberst Henry, das wuchtige Eingreifen Zolas durch seinen zu Weltruhm gelangten Artikel: „Ich klage an" — alle diese dem Gedächtnis der mittleren und älteren Generation unauslöschlich gebliebenen Dinge werden wohl auch in Zukunft neben der Erörterung der allgemeinen Rechts- und praktischen Fragen, die sich aus dem Fall ergeben, das Studium seiner Akten immer anziehend machen. Die Vorgänge auf französischer Seite sind hinreichend bekannt und zuletzt durch ein sehr umfangreiches Buch des französischen Advokaten Leblois, der als Verteidiger des aufrechten Obersten Picquart eine Rolle spielte, mit aktenmäßiger Genauigkeit erörtert worden. Dagegen war bisher über die Vorgänge auf deutscher Seite wenig bekannt, obwohl die wahre Lösung des Rätsels, wie bei allen .Spionagesachen, naturgemäß bei der Macht -liegen mußte, zu deren Vorteil die Spionagehandlung begangen sein sollte. Durch die aktenmäßig belegten Ausführungen von Rechtsanwalt Weil ist aber nunmehr eine so 'völlige Aufklärung der Vorgänge auch auf ' deutscher Seite erfolgt, daß, weit über die : Rechtskraft des sreisprechenden Urteils des - Kassationshofs hinweg, die Frage der Schuld ' oder Unschuld des damaligen Hauptmanns, jetzt als Oberst in Paris lebenden Alfred Dreyfus in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise als geklärt angesehen werden kann. Aus den deutschen Akten ergibt sich, kurz zusammengesaßt, das Folgende: Der Haupt- - mann Dreyfus, erster jüdischer Offizier hu französischen Generalstab, nrirb der Spionage, getrieben mit dem deutschen Militärattache von Schwartzkoppen, beschuldigt. Der Botschafter Graf von Münster, alter hannoverscher konservativer Adel, Mann von höchster Ehrenhaftigkeit, befragt das Botschaftspersonal, darunter auch den Militärattache, ob jemand in Beziehungen zu Dreyfus gestanden habe. Dies wird von allen Seiten verneint. Der Militärattache verschweigt dabei aber, daß er mit einem anderen französischen Offizier, dem Major Esterhazy, in Verbindung stand. Der Botschafter verlangt von der französischen Regierung Dementi über Dementi, daß die deutsche Botschaft in die Sache irgendwie verwickelt sei. Der französische Kriegsminister ist der Ansicht, daß die Spannung soweit gediehen ist, daß „wir nur zwei Finger breit vom Kriege entfernt waren". Der Botschafter erklärt, daß niemand Dreyfus gekannt habe, und daß das in Rede stehende Ueberführungsstück, „Vordereau" genannt, nicht au§ der deutschen Botschaft herrühren könne. Er gibt beiden Teilen diese Erklärungen in bestem Glauben ab und verpfändet dafür sein Wort. Aber die französischen Minister, im Besitz des Bordereaus, wissen, daß der zweite Teil der Erklärung objektiv unrichtig ist, und sie lehnen es daher ab, den ersten Teil zu glauben. Aus dieser tragischen Verwicklung entstehen dann alle Folgerungen: die deutsche Regierung kann noch soviel Erklärungen abgeben, wie sie will, durch den Botschafter, den damaligen Staatssekretär, nachmaligen Fürsten Bülow, offiziell im „Deutschen Reichsanzeiger", offiziös in der „Kölnischen Zeitung" — sie alle kranken an demselben Grundübel: sie werden von den Franzosen nicht geglaubt, weil sie nur in negativer Weise die Unschuld Dreyfus' behaupten, aber darüber hinaus nicht den Versuch machell, den wahren Tatbestand, die Beziehungen zu einem andern französischen Offizier und den Verlust des Bordereaus einzugestehen. Als durch die Bemühungen des Oberst Picquart die Beziehungen Esterhazys zu deutschen Amtsstetten bekannt werden, lvird Esterhazy vor ein Kriegsgericht gestellt und freigesprochen. Aber der deutsche Botschafter, ersieht doch, und er ersieht es noch mehr aus einer bald darauf refolgenden Veröffentlichung des „Siocle", in der sogar die Zahl der Esterhazy gelieferten Spionagestücke aufgeführt lvird, daß er getäuscht sein lnuß, und er gibt seiner Entrüstung hierüber in einer seiner Depeschen, enthalten in den Akten des Auswärtigen Amts, in für einen Diplomaten besonders stark wirkenden Worten Ausdruck. Jetzt erführt er erst, daß enge Beziehungen zwischen Esterhazy und Herrn von Schwartzkoppen bestanden haben — jetzt versteht er die Haltung der Franzosen, und er ist außer sich darüber, daß er durch die Schuld seines Untergebenen in eine schiefe und unwürdige Lage bei. der Verpfändung seines Wortes gekommen ist. Noch damals lvar die Gelegenheit gegeben, durch offene Aufklärung bei der französischen Regierung die zweite Verurteilung Dreyfus' zu verhindern. Der Kaiser selbst, der Botschafter, auch der Militärattache, scheinen für diese Aufklärung auch gewesen zu sein. Die französische Negierung hat sich, wie wir gleichfalls erst jetzt aus den deutschen Akten ersehen können, während des Prozesses in Rennes in fortgesetzter dringlicher Form an die deutsche Regierung gelvandt und sie gebeten, ihr doch das Material zu liefern, aus dem hervorgehe, daß auch noch nach der Verhaftung von Dreyfus die Spionagetätigkeit fortgesetzt worden sei. Als die deutsche Regierung unter dem Einfluß des Grafen Bülolv sich ablehnend verhielt, erklärte sie, schon zufrieden zu sein, wenn ihr wenigstens erklärt würde, daß ein solches Beweisstück überhaupt existiere. Aber die Staatsraison siegte bei Bülow über die menschlichen Erwägungen. Er erklärte in einem Telegramm vom 29. September 1898: „Ein Sieg der Antirevisionisten ist nicht zu wünschen, weil ein solcher zur Diktatur und zum Krieg gegen uns führen könnte, . . . anderseits ist nicht zu wünschen, daß Frankreich durch eine rasche und eklatante Reparation von Dreyfus sich sofort wieder die liberale und jüdische Sympathie erwirbt. Am besten ist es, daß die Affäre weiter schwärt, die Armee zersetzt und Europa skandaliert." So wissen wir heute, wieso es zur zweiten Verurteilung des Dreyfus überhaupt kommen konnte, und daß es in der Macht der deutschen Regierung gelegen hätte, diese Verurteilung zu hindern. Die Gerechtigkeit ist aber schließlich doch zum Siege gelangt und die völlige Rehabilitation Drehfus' erfolgt. Das Verdienst der Weilschen Darstellung bleibt aber nunmehr neben der jetzt erst klar gewordenen tragischen Verstrickung der deutschen Amtsstellen in diese Angelegenheit, den Beweis von der deutschen Seite her erbracht zu haben, einmal, daß Hauptmann Dreyfus völlig unschuldig in diese Sache hineingekommen ist, daß seine Unschuld nicht nur durch französische Gerichtsurteile, sondern durch die Meinungsäußerung desjenigen, der außer ihm etwaige Beziehungen allein hatte wirklich kennen können, nämlich des deutschen Militärattaches von Schwartzkoppen, erwiesen ist. Darüber hinaus hat Drehfus die furchtbaren Jahre auf der Teuselsinsel, die seelische und moralische Pein feiner zweiten Verurteilung hinnehmen müssen, als Sündenbock für den Major Esterhazy, diesen genialen Verbrecher, der Zweifellos für Deutschland Spionagedienste leistete, bezüglich dessen es aber bis heute noch nicht aufgeklärt ist, ob er nicht gleichzeitig auch als Agent der französischen Gegenspionage dabei tätig gewesen ist.