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Central-Verein-Zeitung · 1930-01-31 · 5 (31.1.1930) · p. Seite 51

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
9 (1930)
Issue
5 (31.1.1930)
Date
1930-01-31
Page
Seite 51 (sequence 3)
Language
German
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G G O „Wir wollen die Katastrophe Strassers Revolutionsprogramm. / Drei Beleidigungsprozesse. „Die deutsche Revolution in spätestens 18 Monaten “ „Die Revolution gegen das bestehende System schlechthin. Damit ist ein für allemal unsere politische Haltung . . . bestimmt: Alles, was der bestehenden Ordnung der Dinge schädlich ist, findet unsere Unterstützung ... Da wir die Katastrophe wollen, unterlassen wir jedes Eingreifen, ja sogar hindern wir jedes anderweitige Eingreifen, das den Eintritt dieser Katastrophe hinausschieben könnte. Mit einem Wort, wir treiben Katastrophenpolitik, weil nur die Katastrophe... die Bahn frei macht für jenen Neuaufbau, den wir Nationalsozialismus nennen." So charakterisiert der Organisationsleiter der Nationalsozialisten, Gregor Straffer, Apotheker und Mitglied des Deutschen Reichstags, im Juniheft 1929 der „Nationalsozialistischen Briefe" sich und seine Partei. In der Linie dieser Katastrophenpolitik scheint nach Ansicht der entsittlichende Einfluß des Judentums, den dieser Kriminalsall wieder einmal erweise, von einem jüdischen Verteidiger geschickt zu verdecken versucht worden sei. Zwar ist der angeblich jüdische Angeklagte nicht Jude, sondern Stahlhelmer, zwar wird er freigesprochen; aber nationalsozialistische Katastrophenpolitik macht es notwendig, den Verteidiger grob zu beleidigen, um die „grauenvolle Einwirkung des Judentums auf sein Wirtsvolk" zu dokumentieren. Essener Anwälte führen einen Zivilprozeß gegen eine nationalsozialistische Zeitung, vornehm und ohne Agressivität. Da man in der Sache nichts vorzubringen hat, beleidigt man die Partei Vertreter, den „finster mauschelnden" L. und den „plattwatschelnden" St. Als das Amtsgericht Oranienburg für diese und andere Beleidigungen und Vergehen gegen das Republikschutzgesetz sechs Monate Gelaufen ist. Das herrschende System aber werde ich weiter bekämpfe!;; und wenn ich mir einen politischen Zweck davon verspreche, auch so scharf wie bisher. Wo'gehobelt wird, fallen Späne." Das klingt revolutionär; aber rasch gelingt der Nachweis, daß der Angeklagte bis in die jüngste Zeit Personen mit den kleinlichsten Mitteln der Fornralbeleidigung angegriffen hat, obwohl sie nicht Politiker.und nicht Vertreter „des Systems" sind, gegen das d;e National sozialist i s che Par tei Deuts chla nds Sturm läuft. „Dann waren es eben Juden", erwiderte der Angeklagte. Also scheint nach der Ansicht der Nationalsozialisten die Ehre eines jüdischen Deutschen jederzeit Zielscheibe für Beleidigungen bleiben zu sollen. Das Gericht hat für diese und andere Nechtsauffassungen Strassers wenig Verständnis. Es verwirft seine Be- NationalsoZiolistischer Versammlungsterror! Der „Bund entschiedener Schulreformer" hatte zu Montag, den 27. Janwar, in die Aula des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums zu Berlin zu einer Aussprache zwischen einem jungen Nationalsozialisten und einem jungen Juden über Fragen des Nationalismus und des Judentums eingeladen. Professor Oestreich, der Leiter der Versammlung, die von etwa fünfhundert, vorwiegend nationalsozialistischen jungen Leuten, vielfach Schülern, besucht war, schien sich der Gefahr, die eine derartige Zusammenkunft in sich birgt, vollauf bewußt zu sein, denn er legte in seinen Einleitungsworten den Versammelten eindringlichst ans Herz, beide Referenten ruhig anzuhören, jegliche Zwischenrufe und Störungen zu unterlassen. Es gebe außer dem politischen Kampf einen Kampf der Idee, bei dem man begreifen lernen solle, dem Andersgesinnten, der auch ein Mensch sei, Achtung zu zollen. Leider sah sich Professor Oestreich in seinen Hoffnungen getäuscht. Bei den Ausführungen des nationalsozialistischen Redners, des Ober- Primaners Heiner Kurzbein, herrschte völlige Ruhe im Saal, die nur dann unterbrochen wurde, wenn ein zu spät gekommener jüdisch aussehender Versarmnlungsbesucher durch die Tür trat. Alsdann entstand etwas# Bewegung in den Reihen der Nationalsozialisten, man konnte ihrem Mienenspiel allzugut ablesen, mit welcher Verachtung sie auf Juden herabsehen. Kurzbein entwickelte in etwa einstündiger Rede in großen Zügen die Hauptthesen des bekannten Programms seiner Partei. Er hob dabei insbesondere hervor, daß >die deutschen Juden — wie etwa die Mongolen — als volksfremde Elemente ohne Staatsbürgerrechte zu betrachten seien. Die Nationalsozialisten bekämpften nicht die Republik, sondern diese, die gegenwärtig bestehende „Judenrepublik". Der jüdische Referent, Dr. Lub i n s k i, der nur die wichtigsten Behauptungen Kurzbeins widerlegen wollte, hatte noch keine fünf Minuten gesprochen, als irgendein belangloses Wortgeplänkel zwischen einem Nationalsozialisten und einem Juden zu einer Prügelei ausartete. Die Anwesenden erhoben sich von ihren Plätzen, viele stellten sich auf die Bänke, um den Tumult verfolgen zu können. Die Nationalsozialisten hatten offenbar aus diesen Augenblick, auf dieses Stichwort gewartet, um die Versammlung nach berühmtem Muster zu sprengen. Sie johlten, sangen ihre Lieder, warfen Stinkbomben. Als Professor O e st r e i ch sich durch diese Zwischenfälle veranlaßt sah, die Versammlung zu schließen, verließen sie mit ihrem Ruf „Deutschland — erwache!" langsam den Saal. Sogar die M a h n u n g e n Kurzb e i n s , Ruhe zu bewahren, fruchteten nichts mehr. <L0 wurde die bestgemeinte Absicht, das übliche Versammlungsniveau durch geistige Auseinandersetzung und sachlichen Meinungsaustausch zu ersetzen, völlig zunichte gemacht durch die bekannte Sprengungstaktik nationalsozialistischer Störenfriede, die den eigenen Redner unbehelligt sprechen lassen und dann den Gegner nicht zu Wort kommen lassen. Professor Oestreich schloß die Versauunlung mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, daß eine Provokation seitens des jüdischen Redners nicht Vorgelegen habe, sondern lediglich die gewohnten „antisemitischen Mätzchen" eine Fortführung der Veranstaltung unmöglich gemacht hätten. —tb. Strassers auch die Beleidigungskampagne zu liegen, die seine Blätter „Berliner Arbeiterzeitung" und „Nationalsozialist für Rhein und Ruhr" gegen republikanische Führer, deutsche Richter und Anwälte und deutsche Geschäftsinhaber jüdischen Glaubens führen. Eine Maßnahme des preußischen Ministerpräsidenten Dr. Brau n mißfällt Herrn Straffer: deshalb kritisiert sein Blatt nun nicht etwa die Maßnahme, und noch nicht einmal den Ministerpräsidenten selbst; es fragt vielmehr verschämt oder besser un . . . verblümt, ob nicht einmal ein ostpreußischer Junker Gefallen an einer Ahnfrau Dr. Brauns gefunden habe. Ein Geisteskranker beschimpft den preußischen Wohlfahrtsminister Hirtsiefe r, der Vorgang geht entstellt durch die Presse, Berichtigungen klären ihn, aber das Blatt des Herrn Straffer spricht von Geisteskranken, die manchmal durchaus normal seien und beleidigt so den Minister. Ein Berliner Anwalt jüdischen Glaubens verteidigt einen jungen Menschen, dem ein Sittlrchkeitsverbrechen zur Last gelegt wird. Rasch wissen die Zeitungen des Herrn Straffer zu melden, daß der Angeklagte Jude sei und daß fängnis und Geldstrafen verhängt, fühlt sich Straffer beschwert und legt Berufung ein. In der Berufungsstrafkammer amtiert ein Richter jüdischen Glaubens als Beisitzer. Grund genug für den Anwalt des Angeklagten, den Richter abzulehnen, weil er Jude ist, Mitglied des E. V. sei und dem Centralverein Spenden zur Bekämpfung des Nationalsozialismus gegeben habe. Der Richter verneint seine C. V.-Mitgliedschaft und hält sich nicht für befangen: der Ablehnungsantrag wird Zurückgezogen. „Wie sind Sie zu solchen krassen und scharfen Angriffen gekommen, Herr Straffer?", fragt der Vorsitzende. „Seit zehn Jahren befindet sich das deutsche Volk iu Notwehr gegen die internationalen Mächte, die es versklaven. Internationales Finanzkapital, Marxismus und Judentum unterdrücken den deutschen Menschen. In diesem Befreiungskampf habe ich auch den politischen Angriff für berechtigt gehalten, selbst wenn er in beleidigender Form geschah. Wenn ich einzelne Personen ohne politische Bedeutung verletzt habe, so war das eine Entgleisung, die mir im Drang des Organisationsaufbaus der Partei unterrufung und verdoppelt die Geldstrafen aus Grund der Berufung der Staatsanwaltschaft. Es bleibt bei sechs Monaten Gefängnis und 600 Mark Geldstrafe. Wer so robust zu schimpfen weiß, sollte selbst nicht empfindlich sein, müßte man meinen. Und Straffer selbst hat dem Gericht versichert, daß ihn ein Tadel oder eine Beschimpfung von „marxistischer oder internationaler" Seite nicht treffe. Merkwürdig genug aber ist dann jene Klage, die Straffer gegen das „Berliner Tageblatt" wegen Beleidigung angestrengt hat. Dieses hatte über jenen Oranienburger Prozeß,, den wir eben erwähnten, unter der Ueberschrift berichtet: „Eiu Demagoge vor Gericht". Herrn Straffer kränkt die Bezeichnung Demagoge, und er gibt daher dem „Berliner Tageblatt" durch eine Privatklage Gelegenheit zum Wahrheitsbeweis für den Vorwurf der Demagogie. Das Urteil, das für den 1. Februar erwartet wird, verspricht interessant zu werden. # „Die Not des deutschen Mittelstandes", „der Zusammenbruch des deutschen Kaufmanns

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