Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1929-12-20 · 51 (20.12.1929) · p. Seite 681

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
51 (20.12.1929)
Date
1929-12-20
Page
Seite 681 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2277379-2277833-2277884--05699-2286463
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

Die Legende von -er Nensthenfthächtung. von Professor vr. Michael Guttmann (Sceslau). Nach dem Nürnberger T almud-Prozess, in dem die Schriftleiter des „Stürmer“, Streicher und Holz, me in diesen Blättern ausführlich berichtet wurde, wegen fortgesetzter Beschimpfung der jüdischen Religion zu Gefängnisstrafen verurteilt worden sind, hat der „Stürmer“ zwei Sondernummern herausgegeben, in denen er mit der Wiedergabe eines tendenziösen Verhandlungsberichtes und entstellter Talmud st eilen fortfährt. Eine dieser bösartigsten Behauptungen, nämlich, dass jüdisches Religionsgeseiz Menschenschächtung vorschreibe, widerlegt nachstehend der bekannte Professor am Breslauer Rabbinerseminar Dr. Michael Guttmann. Die Sehr ifllei tun g. I. Ter „Stürmer" (Sondernummer 2) veröffentlicht den Abdruck einer Stelle aus „Tikkune ha - Sohar" 8d (Brodh-Berditschew) im hebräisch-aramäischen Original und liefert in Fettdruck und unter Anführungszeichen einen deutschen Text, der als Ueberfetzung dieser Stelle nusgegeben wird. Dem deutschen Text zufolge soll die angeführte „Tikkune ha-Sohar"- Stette ein Menschenschächtgesetz enthalten. Die Fälschung ist nicht neu. Sie wurde zuerst von Professor Rohling zum besten gegeben. Dr. Erich Bischofs schreibt in seinem Werk „Die Elemente der Kabbala" x): Professor Rohling, der „nicht die Spur rabbinischer Kenntnisse besaß, hatte sich von den: schlecht getauften ehemaligen Juden - Ahrou Briman (,Justus') Vorreden lassen, die Kabbala lehre an zwei Stellen den ,Ritualmord' und sein ,Ritual' . . Die erste Stelle ist im eigentlichen „Sohar" Band II, Seite 119a enthalten, die zweite Stelle ist eben die vom „Stürmer" jetzt neuerdings wiederholte Fälschung. Dr. Bischofs hat den genannten Kabbala-Stellen im Hinblick auf den „Ritualmord"-Prozeß zu Kiew im Oktober 1913, der bekanntlich mit der Freisprechung des angeklagten Beilis endete, besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Er schließt diesen speziellen Teil mit folgenden nicht mißzuverstehenden Worten: „Und dieser Unsinn feiert jetzt, nachdem er vor einem reichlichen Vierteljahrhundert glücklich in das verdiente Kehrichtfaß gefegt wurde, eine fröhliche,Urständ'! —" „Andere Kabbala- und insbesondere ,Sohar'-Stellen hat selbst das Lügenlaster des ,Neophyten' Briman dem reinen Toren Rohling nicht zu soufflieren gewagt. Früher sollte die Lehre und das ,Ritual' des jüdischen ,Blutmordes' gewöhnlich im Talmud stehen. Als dieser ailch christlichen Gelehrten im Urtext immer bekannter wurde, hieß es, die Nachricht befände sich in einer der von der christlichen Zensur aus dem Talmud ausgemerzten Stellen: da deren Zusammenstellung im Buchhandel leicht erhältlich, indessen nichts von dem Behaupteten darin zu finden war, lvurde dem im Vergleich zum Talmud wesentlich unbekannteren ,Sohar' die Ehre zuteil, als literarische .Ritualmord'- oder ,Blutmord'-Quelle zu dienen. Nunmehr ist es auch mit'diesem Trick nichts mehr! Es gibt tatsächlich im ganzen ,S o h a r‘ keine e i n z i g e Stelle, w e l ch -e m i t Recht i m Sinne eines ,B l u t r i t it et l §' ausgelegt werden könnte." Soweit Dr. Bischofs: In diesem Stil gesprochen, feiert jetzt im „Stürmer" derselbe Unsinn eine erneute — es ist schwer zu sagen, die wievielte — „fröhliche *) 1, Auflage 1913, 2. Auflage 1920, Bö. II, 6. 213. Urständ", und dies in einenl Zeitpunkt, wo der Unsinn sich feinem fünfzigjährigen Jubiläum nähert; es wird bald ein halbes Jahrhundert um fein, seit er „in das verdiente Kehrichtfaß gefegt lvurde". Tr. Bischofs steht mit seinem eben zitierten Urteil nicht vereinzelt da. Die Wissenschaft ist längst im klaren über die Nichtigkeit der jüdischen Nitualmordbeschuldigung. Talmud, rabbinisches Schrifttum, „Sohar" usw. sind auf diese Anklage hin längst durchgeprüft worden. Und es wäre ein leichtes, auch für die ,Sohar'- Stellen ältere Autoren zu zitieren. Wenn wir hier dennoch auf die Erklärung Dr. Bischoffs Gewicht legen, so geschieht dies deshalb, weil der „Stürmer" für den „Unsinn" — um bei Bischoffs Ausdruck zu bleiben —, daß im Titkune „Sohar" ein „Menschenschächtgesetz" enthalten sei, gerade Dr. Bischofs als Kronzeugen anruft. Es heißt hier kurz nach Abdruck der Fälschung: „Er (Holz) habe diese (also die im ,Stürmer' abgedruckte) Ueberfetzung voll dem Gelehrten Dr. Erich Bischofs, und dieser sei bereit, ihre Richtigkeit auf seinen Eid zu nehmen." Weiß der „Stürmer", in welchen Widerspruch er Dr. Bischofs damit verwickelt hat? Oder sollte es Dr. Bischofs selbst getan haben?! — Letzteres scheint mir doch etwas zu lveit gehend. Damit würde ja Dr. Bischofs genau denselben Weg betreten, den Professor Rohling vor knapp 50 Jahren in so verhängnisvoller Weise Zurückgelegt hat, daß Bischofs selbst kein entschuldigendes Wort für ihn hat. Herrn Dr. Bischofs empfiehlt sich der Weg um so weniger, als er zu wiederholten Malen (in .seinem kleineren und größeren Kabbalawerk) mit ganz unmißverständlicher Klarheit den entgegengesetzten Standpunkt vertreten hat. Ich wiederhole: Für den Fall, daß Dr. Erich Bischofs sich umgestellt haben sollte, ist seine Lage bedenklicher als die Professor Rohlings, weil er sich nicht einem, sondern zwei Gegnern gegenüber befände; der eine Gegner ist e r selbst, der vorantise m i - tische Dr. Erich Bischofs, der noch 1920 scharf und bestimmt die Ueberzeugung vertritt, daß es im Talmud, Sohar und dem im „Stürmer" zitierten „Tikkune ha-Sohar" tatsächlich keine einzige Stelle gibt, „w e l ch e m i t Recht im Sinne eines ,B lutr i t u a l s' a u s g e l e g t io e r d e n könnt e." Wenn Bischofs in der Tat heute das Gegenteil von dem auf seinen Eid nehmen will, was er bis gestern mit wissenschaftlicher Sicherheit vertreten hat, so scheint mir dies zumindest nicht weniger bedenklich zu sein als der Eid, den seinerzeit Professor Rohling in derselben Sache angeboten hat. — Der zweite Gegner Dr. Bischoffs ist der Gefährlichere: die sich immer gleichbleibende, von Umstellungen unabhängige — W a h r h e i t. 11. Nun zur Sache selbst. Einleitend eine philologische Kleinigkeit. — Das hebräische Wort „sar", Mehrzahl „sarim", das der „Stürmer" als Sprungbrett für seine Beweisführung gebraucht, hat tatsächlich die Grundbedeutung „Fremder" bzw. „Fremde". Eine speziellere Bedeutung hat jedoch das Wort in der sakral-kultischen Sprache, und zwar sowohl im biblischen wie im talmudisch-rabbinischen Sprachgebrauch. Es bedeutet „Nichtpriester", also das, was wir mit dem Worte „Laie" wiedergeben. Für die Bibel vergleiche man Geseuius-Buhl, „Hebräisches und aramäisches Handwörterbuch" Z, Schlagwort (Sar) gegen Ende, wo eine Reihe von Beispielen angeführt ist, in denen „sar" den Sinn von „Nichtpriestern" hat. Das erste Beispiel ist Ex. 29, 32—33: „Und Aaron und seine Söhne sollen das Fleisch des Widders usw. verzehren. Das, moniit Sühne vollzogen wurde usw. Ein Fremder (sar) aber darf nicht davon essen, denn es ist heilig." (Kautzsch). Ein bezeichnendes Beispiel ist auch Lev. 22,12: „Wenn aber des Priesters Tochter des Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen." — In diesen und vielen anderem das Sakrale betreffenden Bibelversen, ist unter „sar" („Fremder", „Fremdling", „Anderer") der Nichtp riest er gemeint; unser „Laie" wäre an all diesen Stellen das sinnentsprechende Wort. Im selben Sinne gebraucht auch die talmudisch-rabbinische Sprache das hebräische „sar", soweit es sich um Sakrales handelt. Hier soll gleich das Beispiel angeführt werden, von dem der inkriminierte „Tikkune ha-Sohar"-Text ausgeht: Sifra zu Lev. 1,5, Stichwort: „Und er schlachte": „D a s S ch ä ch t e n ist (vom Opfer- 2) 13. Aufl. (Leipzig, 1919), S. 203. Zweimonatsschrift DER MORGEN Begründer: Julius Coldstein. Aus dem Inhalt Nr. 5, Z. Jahrgang: Ludwig Heitmann: Die Krisis der Religion in der Grossstadt. — Heinz Kappes: Proletarische Religiosität. — Gustav Mahr: Bäuerliche Frömmigkeit — EdmondFleg: Die heilige Johanna und Israel (ins Deutsche übertragen von Margarete Goldstein). — Alfred W i e n e r : Juden und Araber in Palästina. — Franz Rosenzweig: Zum dritten und vierten Band der Encyclopaedia Judaica. — Anzeigen. Preis M. 2,25. Pilo Verlag and BudandM G. m. b. H. Tel.: DönhofS3S95 B8fl!ll§W68 Lindenstrasse 13.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.