Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 8 (1929)
- Issue
- 43 (25.10.1929)
- Date
- 1929-10-25
- Page
- Seite 580 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Von Stadtarchiv direktor Dr. Ksebev Als Friedrich I. von Hohenzollern zunächst als Statthalter, dann seit 1415 als Landesherr in die Mark Brandenburg form, hatten die märkischen Städte den Höhepunkt ihrer Macht überschritten. Sie waren von dem Adel, den Quitzows und deren Anhängern, zwar nicht besiegt, aber dock; in die Verteidigung gedrängt worden. So haben sie sich dem neuen Herrn angeschlossen und haben an seiner Seite auswärtige und innere Feinde nieder geworfen, um dafür die Sicherheit ihrer Handelsstraßen einzutauschen. Für die Jüdische Gemeinde Berlins hatte der Ucbergang der Herrschaft auf das neue Geschlecht fürs erste keine" Bedeutung. Sie lebte wie bisher nach den Bestimmungen, denen das Schössenrecht des Stadtbuches vom Ende des 14. Jahrhunderts so klaren Ausdruck gegeben hatte. Friedrich II., der 1440 seinem Vater folgte, bestätigte seinen „Kammerknechten und lieben Getreuen^ allen Juden in der Mark Brandenburg, die Rechte, die ihnen Friedrich I. 1420 gegeben hatte. Dieser wieder hatte sich dabei ganz an das Privileg Ludwigs des Aeltereu vom Jahre 1344 für die neumärkischen Juden angeschlossen. Friedrich II. fügte aber der Bestätigung noch einige Worte hinzu, die ein überraschendes Schlaglicht auf die Lage des märkischen Judentums werfen. „Darüber hinaus", so heißt es in der Urkunde, „haben wir gnädiglich angesehen, daß sie uns alle Zeit willig und untertan' sind, und auch ihre Schwachheit und Armut, daß unsere Judenschaft sehr in Verfall geraten ist . . deshalb soll sie hinfort von niemand mit irgendwelchen Steuern oder sonstigen Abgaben beschwert werden, mit Ausnahme natürlich der an die markgräfliche Kammer zu leistenden. Alle Richter in der Mark werden ausgesordert, den Juden, die Kapital oder Zinsen zu fordern haben, zu ihrem Recht ZU verhelfen. lieber die Gründe des wirtschaftlichen Rückgangs seiner Juden, den der Markgraf beklagte, können wir höchstens Vermutungen hegen. Wahrscheinlich war es vor allem die praktische Außerkraftsetzung des christlichen Zinsverbotes. Waren die Juden aber wirklich so schwach geworden, warum ließ Friedrich II. sie dann durch einen Befehl vom 7. Dezember 1446 plötzlich in seinen ganzen Landen gefangennehmen, vertreiben und ihrer Güter berauben? Er selbst hat sich später aus einen Befehl Kaiser Friedrichs III. und des Papstes berufen, vielleicht einen ähnlichen wie den des Kaisers vom Jahre 1443, durch den er vom Erzbischof von Magdeburg verlangte, Leib und Gut der Juden des Erzbistums „anzugreifen". Ein solches Verlangen des Kaisers zu befolgen, hielt sich Friedrich II. für durchaus befugt. Er hat es gelegentlich als sein gutes Recht bezeichnet, Juden in sein Land zu ziehen und sie nach Gutdünken wieder zu vertreiben. Doch müssen wir noch nach anderen Motiven suchen, um die Vertreibung des Jahres 1446, von der wir nichts Näheres wipen, einigermaßen begreiflich zu finden. Der wichtigste Anlaß lag wohl darin, daß die städtischen Behörden kein Interesse daran hatten, ihre Juden zu schützen, von denen sie, im Gegensatz zu früheren Zeiten, keinen erheblichen Vorteil mehr genossen, seitdem die Markgrafen sich diese Finanzquelle reserviert hatten. Zn derselben Richtung wird die Armut der Juden gewirkt haben, von denen rum nicht mehr hohe, regelmäßige Zahlungen zu erhoffen waren. Und da man sie als Vermittler des Kapitalgeschäftes nicht mehr nötig hatte, sah die christliche Bevölkerung nicht -ein, weshalb sie nicht ohne Konkurrenz sich diesem nicht mehr anrüchigen, aber einträglichem Geschäft widmen sollte. Es war jetzt allein noch der Markgraf, der an den Fremden ein Interesse hatte. Sollte Friedrich II. dies darin gesehen haben, zunächst einmal zu seinem und ferner Untertanen Nutzen den vorhandenen Juden ihren Besitz zu nehmen und sich dann für den künftigen Ausfall dadurch zu entschädigen, daß er andere als seine „getreuen Kam merkn echte" herbeizog? Nicht nur die Tatsachen legen das nahe, sondern ebenso jene' von A ck e r m a u n in seiner Geschichte der Juden in Brandenburg a. d. H. wieder ans Licht gezogene Verurteilung der Handlungsweise des Fürsten durch den gelehrten, in der hebräischen Sprache und im Talmud wohl bewanderten Bischof Stephan V ö d e k e r von Brandenburg, den geistlichen Oberhirten auch der Stadt Berlin. Bödeker sagt Über die Vertreibung der Inden, wobei er offenbar besonders an die Vertreibung von 1446 denkt, deren genaues Datum wir ihm verdanken: „Schlecht handeln die Fürsten, welche die Juden aus Habgier ohne Verhör, ohne jede gerechte Ursache ihrer Güter berauben, sie mißhandeln oder ins Gefängnis werfen; und selbst, wenn die ihnen entrissenen Güter durch Zinsnahme erworben waren, sind die Fürsten zum vollen Ersatz verpflichtet." Sicher hat Friedrich II. nicht an diesen Ersatz, sondern nur an den für seine Kassen gedacht Deshalb hat er schon 1447 wieder Juden in sein Land gelassen, denen er allerdings nur aus drei Jahre lautende und dann verlängerte Schutzbriefe erteilte. Vielleicht haben ihn die Stande, die Vertreter der politisch und wirtschaftlich herrschenden Klassen der Bevölkerung, zu dieser zögernden Haltung bestimmt, vielleicht gedachte er die Inden dadurch noch sicherer in seine Hand zu bekommen und bei Bedarf auszunutzen. Mit dem Jahre 1453 setzt eine neue Quelle für die Geschichte Berlins cm, das vor kurzem durch Peter v. Gebhardt herausgegebene Berliner B ü r g e r b u ch. Aus ihm erfahren wir, was wir für die vorangegangene Zeit nur vermuten konnten, daß in Berlin wie in anderen märkischen Städten die Juden auch Bürger wurden. Der Rat der Stadt sicherte sich durch die Zahlung des Bürgergeldes eine Einnahme, deren Höhe sich im Rahmen der für alle Bürger üblichen Sätze hielt, nicht etwa eine Sonderbesteuerung darstellte. Für die Juden hatte der Erwerb des Bürgerrechts den Vorteil, daß sie in allen gerichtlichen Fragen an ihrer Stadt den gleichen Rückhalt besaßen wie ihre christlichen Mitbewohner. Da wir über die Berliner Judengemeinde des 15. Jahrhunderts sonst nicht viel wissen, mögen die Namen dieser ältesten jüdischen Bürger Berlins genannt sein. Im Jahre 1454 erwarben G u m precht, Jona s, der Sohn des M a n u e I, A b r a h a m, Dhna, Jose p h, S a l o m o n aus Sten - d a l und die Jüdin S i st r i c a das Bürgerrecht; 1455 S mol, Mosse und S a l o m o n; 1458 M osse aus Rathenow und M e h - g h e r; 1460 Jacob aus M i t t e n w a l d e und David, Sohn der Witwe des Manuel; 1461 Auidel (?); 1471 Calleman, A bra m und S y m o n Lowe; 1474 David, L a u t y n und noch ein David; 1475 Joseph und L e s a r C z e n n. Die zahlreichen Eintragungen des Jahres 1454 deuten vielleicht darauf hm, daß erst jetzt, acht Jahre nach der Vertreibung, Juden in Berlin wieder festen Fuß faßten. Mit dem Jahre 1475 hören die Eintragungen aus, obgleich noch über ein Menschenalter lang Juden in Berlin gewohnt haben. Der Grund, weshalb sie nicht mehr Bürger wurden, liegt vielleicht darin, daß der Rat mit ihrem dauernden Verbleiben in der Stadt nicht mehr rechnete und sich nicht selbst die Hände binden wollte gegenüber den Wünschen der Bürgerschaft ans Entfernung dieser unbeliebten Einwohner. Denn es war jetzt die Zeit gekommen, in der die Vertreibung der Juden zu den ständigen Themen der Landtagsverhandlungen in der Mark werden sollte. Geistlichkeit, Ritterschaft und Städte kämpften gemeinsam gegen den Kurfürsten. Was für diesen aus dem Spiel stand, verrät eine Aufzeichnung des Markgrafen Wrecht Achilles, des gewiegten Finanzmannes, für die Negierung seines Sohnes Johann, in der er diesem befahl, die jährlichen Judeneinuahmen auf 1000 Gulden zu bringen. Diese Summe ist wohl auch erreicht worden; bei den ständigen finanziellen Sorgen der Markgrafen war sie nicht zu unterschätzen. Als die Ritterschaft auf dem Landtage vom März I486 den inzwischen zur Regierung gelangten Kurfürsten Johann bat, er möge die Juden aus dem Lande ziehen lassen, hatte daher Johann Lust, ihr eine energische Zurückweisung zu erteilen. In dem Konzept seiner Antwort stehen die Worte: „ist seine Gn. underricht, das bei Marggrass Friedrichs sel. Zeiten den Juden Wucher etliche Zeit verboten war und in denselbigen die Mannschaft und andere serer (—mehr) durch die Christen besweret wurden dann durch die Juden; wurden sie wieder Zugelassen mit irem Handel, doch uf Zimlich und gewonlich Zins oder Wucher, wie mans redlich geben." Hinterher sind diese interessanten Bemerkungen, um die schwebenden Verhandlungen mit den Stünden nicht zu erschweren, gestrichen worden und dafür die ausweichende Antwort erteilt worden, der Kurfürst habe die Juden für drei Jahre ausgenommen und werde es nach Ablauf dieser Frist „nach dem Rate der Prälaten, Ritterschaft und Städte halten". Aus der Luft gegriffen hatte er die Beschuldigung seiner christlichen Untertanen sicher nicht. Schon sein Vater hatte 1472 seinen Gesandten bei der römischen Kurie beauftragt, ein Verbot gegen das Wuchern der G e i st - lichen zu erwirken, das so arg wäre, daß sich wegen dieser Konkurrenz keine Huden mehr in der Mark ernähren könnten! Nach dem -Ablauf der drei Jahre hat Johann stillschweigend die Schutzbriese verlängert. Er mußte 1484 aufs neue versprechen, me Juden nicht länger zu Nur Simson-Supra! Ser zuverlässige Wagen! 2-’4„ÄmK“ Waffenfabriken Simson 8Co. Jbt.' Suhl Lfiiiir. sie 15 de & na ha sei N- B, au ve sp Ai ih m S Jl de Zi B di ge vi ei in ül ei ih de di di gl 999997^