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Central-Verein-Zeitung · 1929-10-25 · 43 (25.10.1929) · p. Seite 579

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
43 (25.10.1929)
Date
1929-10-25
Page
Seite 579 (sequence 7)
Language
German
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S7S Wohin wandern die ^uöen aus! Von Dr. Felix Goldmann (Leipzig). Ein außerordentlich belehrendes Büchlein über die „moderne Völkerwanderung"*), das jüngst in jüdischer Sprache erschienen ist, lenkt wieder einmal den Blick darauf, daß von allen Unstimmigkeiten, die das soziale und politische Leben der Juden allenthalben aufweist, das Problem der Auswanderung das schwierigste und traurigste ist. Gerade aus der schlichten, objektiven Darstellung dieser Broschüre mit ihren nackten Zahlen und ihren vorsichtigen Formulierungen spricht die ganze Tiefe der wirtschaftlichen und seelischen Not der Juden des Ostens. - Während bei allen anderen Gemeinschaften und Völkern die Wanderbewegung mit wenigen Ausnahmen ein Ergebnis wirtschaftlicher Krisen war und ist, beruht sie in der Judenheit auf politischen Ursachen, die sich doppelt auswirken. Einerseits versperren Gesetze und Verwaltung dem Juden die Wege und drängen ihn in gewisse Berufszweige zusammen, die durch die übergroße Konkurrenz immer weniger lohnend werden, andererseits aber sucht in Ländern erwachender Kultur, wie vor allem in Polen, die nichtjüdische Umgebung auch in den von den Juden monopolisierten Erwerbszweigen festen Fuß zu fassen und den bisher in ihnen tätigen Kreis auszuschalten. Die politische Entwicklung hat die Juden zu Händlern gemacht und das erwachende Nationalbewußtsein der Völker des Ostens sucht ihnen den Handel zu entreißen! Eine furchtbare Situation, die das jüdische Element proletarisiert, demoralisiert und zerreibt. Aus ihr ergibt sich der Drang zur Airswanderung, der vor dem Weltkriege Millionen in die Ferne trieb, der nachher immerhin in den Jahren 1920 bis 1924 noch eine halbe Million in fremde Länder führte. Bemerkenswert ist nun, daß die Auswanderung nach Palästina, die vor dem Kriege prozentual nicht das geringste zu bedeuten hatte, jetzt etwa zwanzig Prozent der gesamten Zahl ausmacht. Weniger liegt das nun daran, daß der Zug nach Palästina, was an sich stimmt, stärker geworden ist, als an dem immer vollkommener werdenden Abschluß der bisherigen Jmmigrationslünder gegen neuen Zustrom. England ist hermetisch verschlossen, die englischen Kronländer sind bei der Ausnahme sehr zurückhaltend, und die Vereinigten Staaten lassen jährlich mit Hängen und Würgen etwa zehntausend Juden zu, eine — an der Auswanderungsnotwendigkeit der Juden gemessene — lächerlich kleine Zahl. Es liegt schon etwas Wahres darin, wenn man nach der Valfour-Deklaration halb spottend und halb ernst sagte, daß die Engländer und Amerikaner nur darum für ein jüdisches Palästina sich begeisterten, weil der Jude, der nach, dem Lande Israel geht, ihren Staaten fernbleibt. Jedenfalls bedeuten die Einwanderungsverbote der besten Freunde des Judentums eine furchtbare Steigerung der Nöte des jüdischen Ostens. Durch wirtschaftlichen und politischen Druck zum Verlassen ihrer Heimat gedrängt, überall aber zurückgewiesen, schweben sie tatsächlich in der Lust und gehen allmählich zugrunde. Der Politik Englands und der Vereinigten Staaten hat übrigens auch Deutschland, das seiner wirtschaftlichen Struktur unb seiner mangelnden Aufnahmefähigkeit nach als Einwanderungsland gar nicht in Betracht konnnen kann, seine Ostjudenfrage zu verdanken, denn viele von den Verzweifelten suchen in Deutschland, dessen langgestreckte Landgrenze leicht überschritten werden kann, Rettung und Zukunft. Wenn das vorliegende Büchlein für die jüdische Auswanderung auch die Richtlinie gibt, daß die in die Ferne strebenden Menschen sprachlich und beruflich so vorgebildet sein müssen, daß sie sich in das Wirtschaftsleben der neuen Heimat leicht einstigen, so ist das gewiß schön und nützlich. Das eigentliche Problem berührt aber diese Forderung nicht. Noch so gründliche Ausbildung der einzelnen, denen ein glückliches Schicksal die Auswanderung gestattet, ist kein Ausweg aus den Schwierigkeiten, die sich aus der Sperrung der Grenzen ergeben. Die Hemmungen sind nicht vorübergehender Art, die Einwanderungsländer werden ihre Tore nie mehr weit öffnen, denn die Erde ist verteilt, und man wird sich daran gewöhnen müssen, daß die Auswanderung aufgehört hat, eine spürbare Lösung für die Judennot zu sein. Sie würde es auch dann nicht mehr sein, wenn keine Schranken aufgerichtet wären, denn die Uebersiedlung großer Massen muß schon an der Frage der Kosten scheitern. Mag man noch so sehr sich mühen — und mit Bewunderung schaut man auf die unermüdliche und in ihren Grenzen erfolgreiche Arbeit der für die Auswanderung tätigen Organisationen — die Zeit der Massenauswanderung ist endgültig vorüber, und je schneller man sich mit diesem Gedanken ver¬ *) A. Dijour, „D i e moderne Völkerwanderung" 1. Die europäische Auswanderungsbervegung und Emigrationspolitik. Mit einem Vorwort von Professor Dr. L. Hirsch. Verlag „Hias-Emigdirekt", Berlin 1929 (rn i ü b i f dj e x Sprache). traut macht, desto besser ist es. Für die Hunderttausende, die, auf die Erlösung harrend, in die Ferne schauen, bedeutetes nichts, wenn nur Tausende sie erleben. Eine Betrachtung der Wanderungspolitik, ihrer Tendenzen und ihrer Hemmnisse führt mit unumstößlicher Gewißheit zu dem Satze, daß eine Lösung der Juden frage rn i t allen ihre n wirtschaftlichen Nöten rr u r a u f dem V o b e n der N i e - derlassungslünder möglich i st. Und auch die werdende Besiedelung Palästinas, das ja nur einen kleinen Bruchteil der Gesarntjudenheit ausnehmen kann, ändert nichts an dieser Tatsache. In unseren Tagen, da der Gedanke der nationalen Autonomie und der nationalen Minderheitsrechte für die Juden des Ostens bis weit hinein in unsere Reihen Sympathien genießt, ist es vielleicht gewagt, der Meinung Ausdruck zu geben, daß dieser Lösungsversuch in Wahrheit keiner ist. Er ist eben darum verfehlt, weil er den Drang z u r A u s w a n d e r u n g vernein t. Das Menschenrecht der Juden und ihren ewigen Anspruch auf staatsbürgerliche und wirtschaftliche Gleichheit wandelt er in Machtfragen ab, die nach Laune und Willkür entschieden werden, und immer wieder schasst er durch seine Kulturpolitik die Gründe zur Auswanderung a u ch v o n i n n e n h e r a u s! Ter Osten und der Westen unterscheiden sich darin, daß hier die allgemeine Kultur weiter fortgeschritten ist als dort. Da aber im Osten die Völker schließlich den Weg gehen wollen und müssen, den die Staaten Westeuropas und Amerikas vor ihnen beschütten haben, muß auch die Entwicklung der Judenfrage und der Versuch zu ihrer Lösung gleiche Richtung einschlagen. Von der höheren Warte der Geschichte aus sieht man die Straße deutlich vorgezeichnet, die auch für die Juden des Ostens zur Kulturassimilation und zur bürgerlichen it n b staatsbürgerlichen Gleichberechtigung führt. Und wer die Zeichen der Zeit versteht, weiß, daß diese Ziele bereits ihren Einfluß ausüben. Der geradezu erstaunliche Umschwung in der Stellung der Juden zu den Landessprachen, insbesondere der polnischen, ist ein charakteristisches Beispiel für das Fortschreiten dieser Tendenzen. Daß die Begeisterung für Zukunftsideale die Nöte der Zeit nicht lindert, ist gewiß richtig, und noch für lange Zeit hinaus wird sich die jüdische Wohlfahrtspflege aller Länder mit der Auswanderung zu befassen haben, um trotz aller Schwierigkeiten im Interesse der notleidenden Scharen im Osten zu erreichen, was erreichbar ist. Hüten muß man sich aber davor, Zwischenlösungen mit wirklichen Lösungen zu verwechseln. Und je schneller man sich davon überzeugt, daß der Weg des Westens auch der des Ostens sein wird und muß, daß die Jüdensrage nur im Niederlassungslande selber durch Kulturassimilation und Gleichberechtigung ihr Ende finden kann, desto eher wird auch das heute so niederdrückende und aussichtslose Problem der Auswanderung schwinden. Indische und europäische Rechtsauffassung. Vortrag, gehalten in der Asiatic Society Zu Kalkutta am 30. Januar d. I. von Dr. Jagues Stern, KammergerichLsrat in Berlins. Stern erörtert die Stellung des Rechts innerhalb des großen Rahmens, den das Problem Ost und West abgibt. Nach Stern befindet sich die Welt in einer Knlturkrise. Als Aeußerungssormen dieser Kulturkrise bezeichnet er die physische Erschöpfung Europas, die Verdrängung des Seelisch- Geistigen durch das Technisch-Mechanische, das Geltungsverlangen der Massen, das Erwachen Asiens, die Erstarkung des Kommunismus. In dieser Kulturkrise weist Stern auch dem Recht als Kultursaktor erhebliche Bedeutung zu. Dabei kann die Betrachtung gerade des indischen Rechts klärend und fördernd wirken. Nach Stern „enthält das indische Recht von allen Kulturrechten am stärksten diejenigen Elemente (mag man sie nun göttliche, irrationale, naturrechtliche oder sonstwie nennen), die in Europa allmählich aus dem Rechte verschwanden oder doch im Rechte Zurücktraten, mit der Wirkung, daß das Recht in steigendem Mäße aus dem Zusammenhang mit der Ethik gelöst, technisiert und schließlich zum Maschinenrecht" gemacht wurde. Die heutigen Menschen der westeuropäischen K u 11 it x haben a u ch i m Gebiete des Rechts über dem P r a k t i s ch e n das Ewige vergessen, lind doch empfindet der Mensch das Ewige im Recht immer neu, wie das Göttliche in der Natur. Die Darlegungen, daß der Gedanke der Gerechtigkeit und des Rechts unabhängig von der Rechtsauffassung im einzelnen ist, entwickelt Stern in außerordentlich an regender Weise. Auch für den nicht j u r i st i s ch v o r g e b i l d e te n Leser sind seine Ausführungen vom ersten bis zum letzten Wort fesselnd. Vielfach wird ja die Rechtsfremdheit des Volkes lebhaft beklagt. Ich selbst habe in verschiedenen, für die Rechtspraxis des Kaufmanns bestimmten Schriften-) daraus hingewiesen, wie großen Schaden die Rechtsfremheit gerade dem Kaufmann in seinem Berus zusügen kann. Der Vortrag von Stern ist besonders geeignet, den gebildeten Laien für Fragen des Rechts zu interessieren. Es ist dringend zu wünschen, daß die Schrift von Stern unter den Lesern dieser Zeitung die weiteste Verbreitung und Beachtung findet. vr. Artur W e i n m a n n , Amtsgerichtsrat und Landesgerichtsrat in Krefeld. 1) Philo Verlag und Buchhandlung G. m. b. H., Berlin, 1929. Geheftet 1,50 M. 2) „Die Rechtsstellung des Gläubigers nach der Vergleichsordnung." — Stilke, Berlin, 1928. — „Kernfragen des Handelsrechts aus der neuesten Rechtsprechung des Reichsgerichts", „Rechtsrvegroeiser für Gläubiger". Magon, Viersen, 1927.

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