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Central-Verein-Zeitung · 1929-10-25 · 43 (25.10.1929) · p. Seite 577

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
43 (25.10.1929)
Date
1929-10-25
Page
Seite 577 (sequence 5)
Language
German
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In Osnabrück hatte kurz vor Weihnachten 1928 der Nationalsozialistenführer Dr. M arxer ein Flugblatt herausgegeben, das scharfen Boykott gegen jüdische Kausleute ^propagierte, beleidigende Worte enthielt und sogar in einer Skizze sämtliche in den Hauptstraßen von Osnabrück ansässigen Juden mit Nanren verzeichnete. Der Titel lautete: „Christliche Weihnacht — Jüdischer Verdienst." Der Centralverein nahm sich dieser Angelegenheit an, die beleidigten Juden stellten Strafantrag gegen Verfasser, Herausgeber und Verbreiter der Flugblätter. In der ersten Instanz wurde der nationalsozialistische Führer Dr. Marx er als Verfasser des Flugblatts nur zu 50 Mark Geldstrafe verurteilt, weil er einen der Inden in herabw'ürdigender Weise „Kavalier" genannt hatte. Im übrigen wurden aber Marxer und auch die anderen Angeklagten frei gesprochen. Gegen dieses Urteil legten die Staatsanwaltschaft/ sowie die als Nebenkläger dem Verfahren veigetretenen Beleidigten und Dr. Marxer selbst Berufung ein. In der B e r u f u n g s v e r h a n d l u n g, die am 18. Oktober vor der großen Strafkammer in Osnabrück stattfand, erklärte der Angeklagte Dr. M a r x e r, daß die Flugblätter nur einem Wirtschastskamps dienten, zu dem die NSDAP alle Christen gegen die Juden anfrufe. Der Angeklagte warf den Juden vor, sie nützten das christliche Weihnachtssest aus, um ihre Geschäfte zu machen, und die Art der jüdischen Weihnachtsreklame stelle eine Verhöhnung des Christentums dar. Er führte dafür als Beweis eine Aeußernng an, die ein Rabbiner vor 50 Jahren in der amerikanischen Familienzeitschrift „Debora" in Cincinnati getan haben soll. Oberstaatsanwalt B r a n d e n b u r g beantragte wegen des preßgesetzlichen Vergehens der Fortlassung des Truckers, Verfassers und Herausgebers je 30 Mark Geldstrafe. Sowohl das erste wie das zweite Flugblatt zeige in einzelnen Wendungen deutlich die Absicht der Beleidigung: aber auch neben diesem objektiv erfüllten Tatbestand seien sich alle Angeklagten, Verfasser, Drucker und Verteiler, der Beleidigring und Herabsetzung der Juden bewußt gewesen. Er beantragte daher für den Verfasser Marxer 500, für den Drucker H i l l e b r a n d t 200 und für die übrigen Angeklagten je 100 Mark G e l d st r a s e. Ter Vertreter der Nebenkläger, Rechtsanwalt - N a h n r d t führte ans, daß es dem Angeklagten nicht gelungen sei, die — im übrigen glatt erfundene — Behauptung von der Existenz der Zeitschrift „Debora" nachzuweisen. Die Flugblätter richteten sich nicht gegen Großbetriebe im allgemeinen, sondern gegen alle Juden, zumal sich unter den angeführten Namen auch solche Leute befanden, die kein Geschäft besaßen. Der zweite Vertreter der Nebenkläger, Rechtsanwalt Dr. K r o m b n ch (Essen), Mitglied des Hanptvorstandes des C. V., wies auf die politische Natur des Prozesses hin. Es müsse aber abseits der politischen Gegensätze die Frage geprüft werden, ob und inwieweit das Gesetz verletzt sei. Ausgabe derartiger Prozesse sei es, unbekümmert um politische Leidenschaften, dem Rechte und Rechtsschutz der jüdischen Deutschen SerHeldder„Wahcheii" oder: Hon o!st. Die Opfer der Enthüllungen um die Sklareks zerfallen in zwei Kategorien: Schuldige, die zugeben, Verfehlungen begangen zu haben — hierher gehören Leh w a n n , D e g n e r, Gäbel —, und solche, die alles leugnen und den Gegenbeweis abwarten. Zu den Dickfelligen, die so tun, als seien sie sauber wie srischgefallener Schnee, gehört in erster Linie Herr Reichstagsabgeordneter B r u h n. Der deutschnationale Reichstagsäbgeordnete Wilhelm Bruhn wird diesmal wieder nicht allein von seinen politischen Gegnern scharf angegriffen, auch seine völkischen Grenznachbarn, insbesondere die Spießgesellen um den Abgeordneten Straffer und die Journalisten um den „Fridericus", schießen, unterstützt von der „Deutschen Tageszeitung", mit so schweren Minen, daß ein weniger sturmerprobter Etappenkrieger als der Verleger der „Wahrheit" unter diesem Eisenhagel längst zusammengebrochen wäre. Nach wie vor geht es in der Hauptsache um das alte Bruhnsche Geschästsprinzip: Welche Rücksichten kann mein Inserent, Christ oder Jude, von mir erwarten, und was alles darf ich mir gegen Juden erlauben, die nicht bei mir inserieren? Der deutschnationale Reichstagsabgeordnete Wilhelm Bruhn schüttelt sich wie ein begossener Pudel und nennt seine völkischen Angreifer „Verleumder", „politische Wegelagerer" und so ähnlich; den Kommunisten, die ihn kennzeichnen, sagt er, sie seien „Tollhäusler aus Moskau". Darüber hinaus droht er den Strasserschen sowie den Fridericus-Leuten in beu 25 Zimmern am Bahnhof Friedrichstraße, daß er, wenn sie nicht schweigen, aus seinem scharf geladenen sechslüufigen Revolver demnächst einige Kernschüsse gegen sie abgeben werde . . . Schließlich muß er aber doch einmal antworten. So kommt er in seiner „Wahrheit" vom 19. Oktober 1929 wohl oder übel auf seine Freundschaft mit den Juden Sklarek zu sprechen. Und hier entpuppt er seinen wahren Charakter. Er, der seinen judenseindlichen Kampf in Wort und Schrift dem deutschen Michel gegenüber stets auf den Ton eingestellt hat, daß ein „arischer Mann" mit einem Juden überhaupt keinerlei Gemeinschaft haben dürfe, entschuldigt seine Freundschaft mit den Sklareks damit, daß diese Juden überall nicht nur als reich (hätte denn Bruhn jemals mit einem armen Juden Duzbrüderschaft getrunken?), sondern auch als a n st ä n d i g, vertrauen swürdig und korrekt gegolten hätten. Der von Bruhn nun dreinndeinhalbes Jahrzehnt am Narrenseil herumgeführte deutsche Michel sollte die Ohren weit aufsperren und auf jedes Wort achten: Der Antisemit verlästert ans der einen Seite jeden Juden eben als Juden von Äugust Förster FLÜGEL und PIANOS w w Fabrik: Löbau i. Sa. / Filiale: Berlin T I T «urfürstendamm 22. Fernruf: Bismarck 7826. Führende Qualität. Ganz ausserordentM gefaffen l jedoch preiswert! Sigrid Ortegin. ZU dienen. Die Nebenkläger suhlten sich nicht als Juden, sondern in ihrer Eigenschaft als deutsche Staatsbürger beleidigt. Der Nationalsozialismus verdrehe Tatsachen und Begriffe und leiste systematische Hetz- und Haßarbeit. Die Tendenz der Flugblätter entspreche völlig den Ansichten der Nationalsozialisten über die Juden. Rechtsanwalt S ch e h d t, der Verteidiger des Angeklagten Dr. M a r x e r, erging sich in langen Ausführungen über die Ideen der Nationalsozialisten, die man erst kennen müsse, um den Sinn der Flugblätter zu verstehen. In einem langen politischen Vortrag versuchte er das angebliche Anwachsen des jüdischen Kapitals nachzuweisen und verflieg sich zu der Behauptung, daß man den Vertrag von Versailles einst „Vertrag von Jerusalem" nennen würde. Das sei die Richtlinie, nach der die Angeklagten den Kmnpf führten, und deshalb seien sie freizusprechen. Nach fünfstündiger Verhandlung fällte das Gericht das Urteil. Der Verfasser des Flugblattes, Dr. M a r x e r, wurde wegen Beleidigung zu 200 Mark, der Angeklagte Hilleb r a n d t wegen Preßvergehens zu 20 Mark Geldstrafe verurteilt. Gegen zwei nicht erschienene Angeklagte wurde das Hauptverfahren abgetrennt. Der Ausgang dieses Prozesses zeigt mit erfreulicher Deutlichkeit, daß bei energischem Vorgehen den jüdischen Deutschen genügend Mittel an die Hand gegeben sind, um Verunglimpfungen erfolgreich entgegenzutreten. Der Ceutralverein wird weiterhin gegen derartige Auswüchse des politischen Kampfes aus dem Posten sem vornherein, als einen Menschen, dem weder Anstand noch Vertrauenswürdigkeit zugetraut werden könne. Sobald jedoch derselbe Antisemit aus Inseraten-oder irgendwelchen anderen Geschäften mit reichen Inden Jahr um Jahr in klingender Münze Tausende über Tausende scheffeln kann, verwandelt sich der „dreckige", „krummbeinige", „niederträchtige" Jude, ob er nun Cohn, Abraham oder sonstwie heißt, in einen anständigen, korrekten, vertrauenswürdigen Duz- und Saufbruder! Der deutschnationale Reichstagsäbgeordnete Wilhelm Bruhn ist ein vorsichtiger Alaun. Nachdem seine Freunde Sklarek ins Gefängnis abgewandert find und man weder mit ihnen gut essen und trinken, noch an ihnen auf den Rennplätzen verdienen, noch von ihnen weiter fette Inserate einsacken kann, wäre es ihm ein leichtes, ihnen einen Tritt zu geben. Aber eines Tages kommt die Gerichtsverhandlung, und an ihnen liegt es, ihren Freund Bruhn zu schonen oder zu vernichten. Der deutschnationale Reichstagsäbgeordnete Wilhelm Bruhn leugnet einstweilen in der „Wahrheit", und wo er geht und steht, alles ab, was gegen ihn nicht etwa erst seit dem Sturz der Sklareks, sondern seit Jahrzehnten vorgebracht und bewiesen i st. Angesichts dieses Gedächtnisschwunds ist es erforderlich, an dies und jenes zu erinnern: Der deutschnationale Reichstagsäbgeordnete Wilhelm Bruhn hat im Anschluß an den Konitzer Prozeß (1902) die Richter und andere Beamte so beleidigt, daß er zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Der gute Glaube wurde ihm abgesprochen. Staatsanwaltschaft

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