Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 8 (1929)
- Issue
- 48 (29.11.1929)
- Date
- 1929-11-29
- Page
- Seite 636 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Können Synagogengemeillden politische KampfoWNifationen sein? Wir veröffentlichen diesen Aufsatz über eine Frage, die neuerdings von jüdischer Seite aufgeworfen wird, als Einleitung zu einer Aussprache. Uns leitet in unserer Arbeit der Wunsch, dem deutschen Judentum die beste und wirksamste Form der Abwehr und Aufklärung zu sichern. Das Interesse für unseren Verein stellen wir dabei nicht in erste Linie. Deshalb begrüßen wir jede Aussprache, die Form und Methoden des Kampfes gegen den Judenhaß vielleicht verbessern könnte. Die Schriftleitung. Das plötzliche Anwachsen der nationalsozialistjschen Bewegung hat manchen Abseitsstehenden umsonst aufgeschreckt. Seit Jahren geht die antisemitische Hetze durchs Land; immer und immer wieder ist in unseren Blättern die große Gefahr aufgezeigt und auf die Notwendigkeit der Abwehr hingewiesen worden. Aber viele unserer Gesinnungsgenossen haben die drohenden Anzeichen geflissentlich übersehen oder betrachteten den Abwehrkampf geringschätzend als etwas „Negatives" oder Ungeistiges. Jetzt, wo oie Früchte der Verhetzung an den Wahlziffern offenbar geworden und nicht mehr zu übersehen sind, möchten nun dieselben Leute, die sich bisher um die Abwehr nicht' kümmerten und daher von ihrer Organisation und ihren Methoden'nichts wissen, in geschäftiger Betriebsamkeit auf einmal den ganzen Kampf umstellen. Im „Hamburger Israelitischen Familienblatt" und in einigen Gemeindezeitungen wird seit einigen Monaten der Vorschlag diskutiert, die Synagogen gemeinden sollten Träger des Abwehrkampfes werden. Für den Vorschlag werden hauptsächlich zwei Argumente vorgebracht. Das eine: die Synagogengemeinde sei das gesetzlich anerkannte Organ der Judenheit, sie sei allein in der Lage, i m Namen der I u d e n h e i t z u sprechen, ihre S t i m m e finde daher eher Gehör als die eines „privaten Vereins". Die andere Begründung geht dahim die Synagogengemeinde sei auf Grund ihres Rechtes der Besteuerung der Mitglieder allein in der Lage, die zum Abwehrkamps erforderlichen Mittel aufzubringen. Sind die Gründe Zutreffend? Wir wollen mit allem Ernst die Frage prüfen und müssenuns deshalb einerseits über Wesen und Struktur der Synagogengemeinden, andrerseits über die Erfordernisse des Abwehrkampfes klar werden. Die Synagogengemeinden sind vom Gesetz als K ö P e r s ch a f t e n d e s ö f f e n t l i ch e n R e ch t s anerkannt und als solche mit wichtigen Privilegien ausgestattet. Sie find in gewisser Hinsicht autonom, dem Vereinsrecht nicht unterworfen, haben das Recht der Besteuerung ihrer Mitglieder, erhalten staatliche Dotationen und genießen strafrechtlichen Schutz ihrer Einrichtungen. Ihr Aufgabenkreis ist dafür aber auch durch das Gesetz abgegrenzt; die öffentlich-rechtliche Stellung gewährt ihnen Artikel 137 der Reichs- Verfassung nur, solange sie als Religionsgesellschaften gelten. Der öffentlich-rechtlichen Stellung der Gemeinden entspricht der behördliche Charakter ihrer Verwaltung und Organe, deren Zusammensetzung und Tätigkeit durch das Gesetz geregelt ist. , Wie wesensfremd ist einer solchen Behörde politischer Kampf! Die Abwehr des Antisemitismus ist aber eine vorwiegend politische, und zwar — nach der heutigen Lage der Dinge — eine ausgesprochen parteipolitische Aufgabe. Denn der Antisemitismus richtet sich in erster Linie gegen den jüdischen Menschen und nur zum geringsten Teil gegen die jüdische Religion. Und die Träger des Antisemitismus find hauptsächlich politische Parteien und politische Organisationen, alle Abwehr beruht daher in erster Linie in: Kamps gegen diese Parteien. Oder wäre heute ein Abwehrkamps denkbar, der sich nicht gegen die Nationalsozialisten richtete? Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und ihre behördliche Verwaltung muß aber über dem Parteikampf stehen. Nichts würde dem Ansehen des Judentums schädlicher sein, als wenn die Gemeinde ihre Stellung opfern würde, um in den Parteikampf „hinabzusteigen". Parteinahme, Kampf, Leidenschaft — ira et Studio — sind nach einem Worte des großen Soziologen Max Weber die Elemente der politischen Tätigkeit. Sie passen aber nicht für eine Religionsgemein.de. Vielleicht noch bedeutsamer als diese grundsätzlichen Erwägungen sind die praktischen. Denn in technischer Beziehung ist die freie, unabhängige Tätigkeit des „privaten Vereins" der B e h ö r d e n p o l i t i k der G e m e i n d e w e i t überlegen. Niemals kann eine Gemeinde, deren Entscheidungen nach dem Gesetz erst durch übereinstimmende Beschlüsse zweier Kollegien, des Vorstandes und der Neprüsentantenversammlung, Zustandekommen, die Beweglichkeit, Schlagkraft und Aktivität entwickeln, ohne die ein politischer Kampf nun einmal nicht erfolgreich geführt werden kann. Man denke zudem noch an die weltanschaulichen und Politischen Differenzen, die in den jüdischen Gemeinden bestehen und überlege sich, wie da eine Beschlußfassung etwa über einen. Flugblatttext oder über Verhandlungen mit politischen Parteien aussehen würde. Wie viel neuer Konsliktsstosf innerhalb der Gemeinden! Es klingt ja sehr schön, wenn gesagt wird, „die Gemeinden seien allein befugt, im Namen der ganzen deutschen Judenheit zu sprechen". Wird es wirklich möglich sein, eine „Erklärung" auszustellen, welche der Meinung aller deutschen Juden entspricht? Kommt es aber überhaupt auf solche Erklärungen und Pronunciamentos an? Die Mittel des Kampfes sind denn doch ganz andere! Diese politischen Kampfmittel kann aber bn „private Verein" viel wirksamer geltend machen, weil er nicht durch die „behördlichen" Erwägungen und Rücksichten gehemmt ist. Der „private Verein" hat gegenüber den Gemeinden aber weiterhin den großen Vorteil, daß seine ganze Struktur dem politischen Kamps angepaßt sein kann. Seine Ortsgruppen mb Landesverbände bearbeiten lückenlos das ganze Reich, während l^yn-ngogen-gemeinden nur in den Orten gebildet sind, in denen eine hinreichende Zahl von Juden wohnt. Gerade in den von Juden nur schwach bevölkerten Gebieten des flachen Landes, ferner in Pommern, Schleswig-Holstein und anderen besonders bedrohten Gebieten sind weite Länderstrecken, die zu keiner Synagogengemeinde gehören, in denen aber der Abwehrkampf gerade am dringlichsten ist. Jede Synagogengemeinde ist zudem ganz auf sich gestellt. Das Judengesetz von 1847 hat die Zersplitterung gewollt. Jetzt ist zwar eine Zusammenfassung erfolgt, aber nur in den Ländern. Eine den Provinzen Preußens entsprechende Gliederung fehlt, und ebenso fehlt heute noch ein Reichsv e r b a n d. Diele Ausgaben können aber nur zentral gelöst werden; man denke nur an die Herausgabe von Broschüren, Rednerschulen, Verhandlungen mit Parteien, große Teile der Rechtsschutzarbeit, Bearbeitung besonders bedrohter Gebiete usw. Viele, wohl die meisten Gemeinden würden es auch dankend ablehnen, sich zu der schon sehr reichlichen kulturellen und sozialen Gemeindearbeit noch die politische aufbür den zu lassen; in den Kleingemeinden würden vielfach überhaupt die Persönlichkeiten fehlen, die die Arbeit ohne Unterstützung von provinziellen Landesverbänden leisten könnten. Sicherlich aber würden sie, die doch die Arbeit nur als Nebenfach betrachten könnten, sie nicht so gut bewältigen können, als die eigens zu diesem Zweck aus gewählten, aus politisch geschulten Persönlichkeiten zusammengesetzten Ortsgruppenvorstände des Centralvereins. Und, last not least, möchte wirklich jemand, der auch nur einen kleinen Einblick in die Methoden und Organisationen der Abwehrarbeit erhalten hat, der nur etwas von: politischen Kampf kennt, auf die Jahrzehnte alte Erfahrung des Centralvereins verzichten? Wer möchte wohl die Verantwortung übernehmen, in dem jetzigen Augenblick, in dem der Kamps an der ganzen Front tobt, die kämpfende Armee durch andere ungeschulte Kräfte zu ersetzen? In einem Punkte allerdings würden es die Synagogen leichter haben als der „private Verein", in der Geldbeschaffung. Zwar haben auch die Genreinden meist finanziell schwer zu kämpfen. Die Steuerschraube läßt sich nicht beliebig anziehen, ohne daß den Gemeinden schwerer Schaden erwächst. Aber trotzdem wird es ihnen vielfach leichter sein, die finanziellen Mittel für den Abwehrkamps von ihren Mitgliedern beizutreiben. Dies ist jedoch kein Grund, den Gemeinden auch die politische Arbeit zu übertragen. Schon bisher haben viele Gemeinden aus ihren Mitteln den Centralverein unterstützt. Daß dies in der heutigen Zeit in viel größerem Umfange geschehen kann und geschehen m u ß, i st s e l b st v e r st ä n d! ich. Die Gemeinden und ihre Landesverbände können auch in der apologetischen Arbeit wertvolle Hilfe leisten, sei es durch belehrende Vorträge in der Synagoge, durch Führung von Schulen, in dem Gottesdienst, durch Unterstützung apologetischer wissenschaftlicher Arbeiten und ähnliches. Denn die Mobilisierung aller Kräfte ist notwendig. Es kann sich daher nicht darum handeln, die Abwehrorganisation abzubauen, im Gegenteil, die Parole kann nur sein, sie in jeder Weise zu unterstützen und zu kräftigen. Rechtsanwalt Dr. Karl Löwenstein (Aachen). Professor Kinkel über Wege zur Volksgemeinschaft. Wie aus Koburg berichtet wird, fand dort im Verein für jüdische Geschichte und Literatur ein Vortrag des bekannten Gelehrten, Universitätsprosessor Dr. Kinkel aus Gießen über „W ege zur Volksgemeinschaft" statt, an dem zahlreiche Gäste aus allen Kreisen der Stadt teilnahmen. Der Redner führte aus: Volksgemeinschaft blühe aus sittlicher Grundlage und aus gegenseitiger Achtung und Liebe. Heute höre man statt dessen Verketzerung wegen Rasse und Stamm, Konfession und Parteizugehörigkeit. Fichte werde gerne von Antisemiten zitiert. In Wahrheit sei Fichte aber kein Judenhasser gewesen. Aeußerungen in seinen Jugendschriften, die Judenfeindschast vermuten lassen, habe er später selbst Zurückgenommen und berichtigt, und habe es ausdrücklich abgelehnt, die Menschen nach Zugehörigkeit der „Rasse" oder Konfession zu beurteilen. Der Redner erinnerte an das Wort Alexander von Humboldts: „Man mutz an das Menschliche im Menschen appellieren, nicht an rohe Gewalt." (Gutachten zur Judenfrage.) Dies sei im tiefsten Grunde auch der Gedankengang aller deutschen Dichter und Denker, die über Rassensanatismus und Intoleranz erhaben gewesen sind. Nach tiefgründigen psychologischen Ausführungen über Charakter und Handlung folgerte der Redner: Der Mensch bekomme seinen Charakter nicht.in die Wiege gelegt; er müsse ihn bilden. Dies sei die Ausgabe unseres Daseins. Man dürfe nicht an einer Minderheit den Zorn auslassen. Was in Haß und Verachtung Wurzel habe, müsse verschwinden. Schon die Kinder müsse man lehren, daß in jeder ehrlichen Konfession, in jeder Ueberzeugung und Richtung etwas Achtbares liege, was man nicht „dulden", sondern anerkennen solle.