Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 8 (1929)
- Issue
- 48 (29.11.1929)
- Date
- 1929-11-29
- Page
- Seite 635 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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3. Die Schmähungen gegen den „Judeng o t t" gelten als Gotteslästerung. Die Knterscheidung Zwischen dem Judengott und Christengott, um damit der Anklage der Gotteslästerung entgehen zu können, ist nicht angängig. Ein Fortschritt! Wenn man daran denkt, wie starke Deckung Rudolf Kittels Obergutachten seinerzeit Fritsch bot in dem Prozesse, den der Centralverein gegen ihn führte?). 4. Sie bestreitet den Angeklagten den guten Glauben. Es wird vorausgesetzt, daß die berufsmäßigen Verbreiter der Anklagen gegen die Juden sich mit der Literatur genügend beschäftigt haben, um zu wissen, daß die Auslegung. des Talmud und anderer Bücher strittig ist, und daß sich die jüdische Religonsgemeinschaft gegen die von den Angreifern aufgestellten Behauptungen wehrt. Auch hier ist es zu begrüßen, daß die Benutzung eines beliebigen antisemitischen Handbuches nicht mehr einen Freibrief gibt für die Verbreitung verleumderischer Angriffe. * Wenn wir nun zu den Einzelheiten übergehen, so ist zu bemerken, daß die bekannten Vorwürfe: Ritualmord, Meineid und Eigentumsdelikte zur Beurteilung standen. Abgesehen davon, daß, wie schon erwähnt, zum Zwecke der kritischen Besprechung die Vorwürfe selbst mit den angeblichen Quellen wiedergegeben werden und daran sich eingehende Widerlegungen knüpfen müßten, was im Nahmen dieser Besprechung unmöglich ist, handelt es sich um so wiederholt behandelte Dinge, daß dem Leser kaum Neues dargeboten würde. Zum Kapitel Ritualmord ist zu sagen, d'aß den Angreifern die Möglichkeit verbaut wird, durch Umschreibungen wie „Blutmord" sich Deckung Zu verschaffen. Erfreulicherweise hat das Gericht überhaupt nicht die Erörterung des Ritualmordes groß aufgezogen. Es muß in der Tat immer mehr zur Selbstverständlichkeit für alle Gebildeten werden, daß die Annahme des Ritualmordes ins Reich üblen Aberglaubens gehört. Zum Thema Eigentumsdelikt (Diebstahl, Betrug und Wucher): Das Gericht hat selbst die inkriminierten Stellen zum Teil als harmlos, zum Teil als unserem Rechtsbewußtsein nicht widersprechend befunden. Etwas ausführlicher möchten wir auf die Bemerkungen des Gerichts über den etwa dem Juden gegenüber dem Nichtjuden gestatteten Falscheid eingehen. Auch hier könnten wir uns ja mit der Erklärung des Gerichts begnügen: Die Richtigkeit der gegnerischen Erklärungen der aus Talmud und Lotnileban Arueh herangezogenen Stellen als wahr unterstellt, wäre der Angriff auf die zeitgenösstsche jüdische Religionsgemeinschaft verfehlt, weil, wie wir oben es auch als unsere Anschauung^ verfochten haben, im Konfliktsfall das Gesetz des Staates und das ihm zugrunde liegende Rechtsprinzip befolgt werden müßte. Wer aber den Geist der Heiligkeit kennt, von dem die Quellen unseres Religionsgesetzes getragen sind, der empfindet.es als Kränkung, wenn die Behauptung ausgestellt wird, daß „was der Falscheid anbelangt im Talmud bedenkliche, sehr bedenkliche Stellen Vorkommen". Wie heißt es doch im Talmud: „Wenn jemand einen Eid abzulegen hat, dann sagt man ihm: Wisse, daß die ganze Welt in ihren Grundfesten erbebte, als Gott das Wort sprach: „Du sollst den Namen des Ewigen, deines Gottes, nicht zum Falschen aussprechen" . . . Bei allen anderen Sünden trifft die Heimsuchung nur den Sünder, beim Falscheid auch die Familie^). Eine ganze 7) Bgll Professor Kittels Obergutachten, besprochen von einem Christen, sechs Aufsätze in Ieschurun, IV, 1917. — Bgl. die Einleitungsworte (das. S. 33) des Verfassers, eines ehrwürdigen, greisen Gelehrten: „Die Schrift Theodor Fritschs ist zwar dem Namen nach nur gegen den alttestamentlichen Judengott gerichtet, tatsächlich aber auch gegen den Gott, zu dem sich seit der Zeit Jesu und bet Apostel bis zum heutigen Tage die christliche Kirche bekennt." 8) Schabuoth 39a. Anthologie könnte man Zusammenstellen über den geradezu furchtbaren Ernst über die Gewissenhaftigkeit, mit der die Heiligkeit des Eides erfaßt wird. Diese Allgemeingefinnung muß man sich vor Augen halten, um es zu begreifen, wie tief erschüttert wir sind, wenn bei Gebildeten und an sich von von Vorurteilen Freien der Gedanke austauchen kann, es werde von Religions wegen mit dem Eide einem Nichtjuden gegenüber Leicht genommen. Dem Eingeweihten ist bekannt, wie bei aller Kritik gegenüber dem Judentum und den Juden in manchen Richterkreisen die Ueberzeugung verwurzelt ist von der Ziwerläfsigkeit eines von einem religiösen Juden geleisteten Eides. Wird doch oft unter großen Geldopfern die prozessuale Durchführung einer berechtigten Forderung lieber aufgegeben als daß man einen Eid aus sich nimmt. Aus dieser geradezu übertriebenen Aengstlichkeit heraus ist ja das Kol-Nidre entstanden, das, wie tausende Male schon gesagt worden ist, sich nur aus Gelübde und Schwüre bezieht, durch die man sich selbst etwas versagt oder Leistungen übernommen, die nur die eigene Person angehen, nie und nirgends aber die 635 Verpflichtungen berührt, die man einem anderen gegenüber eingegangen ist. Die „bedenklichen Stellen", die das Gericht offenbar im Auge hatte, sind übrigens schon öfter behandelt worden. Man vergleiche den bereits vor 15 Jahren erschienenen Aufsatz „Der Eid der Juden" von einem der größten Fachgelehrten seiner Zeit, D. H o f f m a n n , in dem auch ein Artikel des Geheimrats Eugen Fuchs und Ausführungen des juristisch gebildeten Rabbiners Dr. Max E s ch e l b a ch e r ausgenommen sind^). Immer mehr dringt exakte, auch nichtjüdische wissenschaftliche Forschung in die Erkenntnis der Quellen des jüdischen Religionsgesetzes. Immer mehr dürfen wir daher hoffen, daß die Vorurteilslosen aller Konfessionen und Parteien — von den unbelehrbaren fanatischen Gegnern reden wir nicht — zu der Ueberzeugung gelangen werden: Manches uns seltsam Berührende finden wir in diesen Büchern, nichts aber, was den Vergleich mit dem allgemeinen Rechts- und Sittenbewußtsein zu scheuen hätte v) „Ieschurun", I, 1914, S. 186-197 und 229—234. Gertrud Viiumer über Grundlagen konseffioneller und überkonfessioneller Frauenarbeit! AufklarungSversammlung der Groß-Verliner L. B.-Frauengruppen Die Arbeitsgemeinschaft der C. V.-Frauengruppen Groß-Berlin veranstaltete am 18. November einen Vortragsabend im Berliner Rathaus. Einige hundert Männer und Frauen, darunter Zahlreiche Christinnen, waren der Einladung gefolgt. Einleitend erläuterte die Vorsitzende, Margarete Fried, besonders den nichtjüdischen Frauen, daß es das Hauptziel unserer Frauengruppen sei, Brücken des Verständnisses zu Frauen anderer Glaubensbekenntnisse zu schlagen. Ministerialrat Dr. Gertrud Säumer untersuchte in ihrem Vortrage zunächst die Frage, inwieweit sich Frauenbünde der drei Konfessionen dem großen Bund deutscher Frauenvereine anschließen wollten und konnten, ohne dadurch in Widerspruch zu den Idealen und zur religiösen Einstellung ihrer Verbände zu treten. Der katholische Frauenbund habe den Anschluß nie gesucht, weil er feine religiösen Ideale nicht mit allen Grundsätzen der allgemeinen Frauenbewegung in Einklang bringen zu können glaubte; der Deutsch-evangelische Frauenbund habe wegen Ablehnung der Stimmrechtssrage während des Krieges seinen Austritt aus dem Bunde ange- Zeigt, nur der Jüdische Frauenbund habe seit seiner Gründung bei aller Betonung seiner besonderen Weltanschauung die Unterordnung unter gemeinsame Frauenziele und damit die Zugehörigkeit zum Bunde unentwegt anerkannt. Dr. Väumer sieht darin eine tiefere Bedeutung: die jüdischen Frauen haben, durch Leid gereift, die Notwendigkeit von der Solidarität der Frauen erkannt. Die Gemeinsamkeit aller Frauenaufgäben müßten über Konfession und soziale Stellung hinweg in allen denkenden Frauen eine gemeinsame Front erstehen lassen. Zu diesen Aufgaben gehören Berufs- und Volksbildung und die Stellung der Frau in Verwaltung und Gesetzgebung. Bei aller Betonung der eigenen Weltanschauung lassen sich hier allgemeingültige Grundsätze aufstellen, die als praktische Ideale jeder Frauenbewegung das Gefühl der Solidarität und Schwesterlichkeit erwecken müssen. Katholische, evangelische und jüdische deutsche Frauen bilden als Frauen eines Volkes, einer Natron und eines gemeinsamen Erlebens eine Schicksal s g enteinschaft, der e s zur Schwäche u n d zum Schaden gereichen m u ß, w enn diese natürliche Verbundenheit gewaltsam zerrissen w i r d. Je klarer eine Frau die Eigengesetzlichkeit ihrer weltanschaulichen Organisation erkennt, desto unbekünunerter kann sie sich den allgemeinen Frauenausgaben zur Verfügung stellen. Die Zusammengehörigkeit der Frauen als Frauen und als Deutsche muß überwölbt werden von dem Gefühl der m e n s ch - lichen Zusammengehörigkeit. Die Geistesgeschichte des 18. und 19. Jahrhunderts lehrt uns, unserem Leben Weite und Schwung zu geben, die über Bindungen der Konfession und Partei hinausgehen. Die Frau, die die Gemeinsamkeit weiblicher Betrachtungsweise, natürlicher Zusammengehörigkeit und einer höheren Sinngebung des Lebens mit erfühlt, muß notgedrungen die Verhetzung und Gehässigkeit, die gegenüber den jüdischen Deutschen laut wird, verurteilen und bekämpfen. Frau Dr. Väumer gab ihrer Freude Ausdruck darüber, in dem Kreise unserer C. V.- Frauengruppen ihren Gedanken über konfessionelle Frauenarbeit Ausdruck geben zu können; wir danken ihr, daß sie, die geistige Führerin deutschen Frauentums, in uns deutschen Jüdinnen die Ueberzeugung erweckte, daß die Lügen und Verleumdungen, die gegen uns laut werden, vor wahrhaftem Menschen- und Frauentum haltmachen. Lise Leibholz. Die Rabbiner für die Mische Friedensbewegung. Einer gemeinsamen Anregung des Jüdischen Friedensbundes und des Präsidiums des Allgemeinen Rabbinerverbandes in Deutschland folgend, haben anläßlich der hohen Feiertage mehr als 150 Rabbiner in über hundert Gemeinden Deutschlands über die Friedensidee gepredigt und die tätige Förderung der jüdischen Friedensbewegung der Judenhert aufs wärmste empfohlen. Diese Kundgebung der deutschen Rabbinerkrerse darf nach verschiedenen Richtungen hin als außerordentlich bedeutsame Erscheinung gewertet werden. Vor allem ist die Unklarheit der Auffassung des Krieges, der im Laufe der letzten Jahrzehnte unter dem Druck der allgemeinen politischen Lage manchmal als unvermeidliche göttliche Fügung dargestellt wurde, nunmehr ein Ende gemacht worden. Wenn die evangelische und katholische Geistlichkeit, früher von militaristischer Politik beeinflußt, ihren Weg zur religiösen Anschauung zurückgefunden hat, so haben sich nunmehr auch die Rabbiner mit aller Entschiedenheit aus den Boden der Friedensgebote der jüdischen Lehre gestellt. In vielen Kreisen haben die Friedenspredigten einen ungewöhnlich starken Widerhall gesunden. Die Rabbiner wurden auch von Andersgläubigen zu ihren Ausführungen beglückwünscht. — Parallel mit dem Auftreten der liberalen Rabbiner für den Frieden erfolgte eine bedeutsame Kundgebung der orthodoxen Judenheit für die neue religiöse Friedensbewegung.