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Central-Verein-Zeitung · 1929-11-29 · 48 (29.11.1929) · p. Seite 633

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
48 (29.11.1929)
Date
1929-11-29
Page
Seite 633 (sequence 5)
Language
German
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MchNms zum Mmberger ralmud'Mzeß. KroMr GoeMbttger wendet sich gegen die ' ' ' '"' Reesse. Nozeiit Sr. Wohlseimiib tBerlin) über das Rtirnberger Mtetl. Die in der „C. V.-Zeitung". Nr. 45, gemeldete Verurteilung der Nürnberger nationalsozialistischen Redakteure und Agitatoren Holz und Streicher zu empfindlichen Gefängnisstrafen hat die nationalsozialistische Presse in höchste Erregung versetzt. In dem Bemühen, die in dem Gerichtsurteil liegende moralische Verurteilung des Verhaltens der Angeklagten, insbesondere die Verdammung ihres ans die Jugend verderblichen Einflusses, abzuschwächen, klammert sich die nationalsozialistische Presse an das Gutachten Professor Goettsbergers, des einzigen Sachverständigen, der schließlich zum Gutachten zugelassen wurde. Der „Völkische Beobachter" brachte einen großen Artikel, in dem versucht wurde, das Gerichtsurteil als Fehlurteil zu entlarven. Nach dem „Völkischen Beobachter" sollte Professor Goettsberger so ziemlich jede Schlechtigkeit, die der „Stürmer" den Juden vorwarf, als objektiv zutreffend bestätigt haben. Was der „Völkische Beobachter" begann, setzt die gesamte völkische Presse im Reiche fort. Gegen die Veröffentlichung im „Völkischen Beobachter" zu Beginn dieses Monats (Nr. 257 vom 6. November) wandte sich Professor Goettsberger in einem offenen Brief an die Schriftleitnng des „Bayrischen Kuriers", der diesen in der Nummer vom 12. November in der Beilage „Aus Welt und Kirche" veröffentlichte. Bedauerlicherweise können wir das Schreiben seines außergewöhnlichen Umfanges wegen nicht im vollen Wortlaut zmn Abdruck bringen. Wir veröffentlichen aber im folgenden die wesentlichen Stellen dieses Briefes, der zwei deutlich geschiedene Teile umfaßt. Im ersten Teil befaßt sich Professor Goettsberger mit den merkwürdigen Methoden, die die nationalsozialistischen Angeklagten und der als „objektiver" Wissenschaftler geschilderte Gutachter Erich Bischofs ihm gegenüber einschlugen. Er schreibt in diesem Zusammenhang: z „In talmudischen Dingen sich einigermaßen J Zurechtzufinden, ist nicht ganz leicht; denn t Sprache und Art des Talmuds erfordern bef stimmte Kenntnisse, die weder von verantworj tungsbewußten Angreifern des Judentums — j and) von diesen nicht! — noch auch von seinen j Verteidigern aus der populären philo- oder j antisemitischen Literatur übernommen werden | dürfen. Hätte ich, wie der Prozeßbericht mir | nachsagt, von vornherein es „a b g e l e h n t, j aus dem im Originaltext vorlie- | genden Talmud Übersetzungen | vorzune h m e n", so hätte ich sofort um Entj Hebung von meiner Aufgabe im Prozeß ersucht. | Der Berichterstatter mutz wissen, datz ich f Lm GerichLssaale von Anfang an das ß Gegenteil erklärt habe; es könne sich nur j| um d e n Originaltext handeln, und! diesen lege ich meinem Gutachten zugrunde. Was der Berichterstatter hier in vollständig unrichtiger Ausdeutung anführt, geht aus von einer Aussprache, die ohne meine Veranlassung die beklagte Partei von mir gewünscht hat. Welchem Zweck diese Aussprache dienen sollte, soll unerörtert bleiben. Ich nehme Zunächst an, daß man mich nicht lange mutterseelenallein im Gerichtssaal sitzen sehen wollte — es war an den ersten beiden Tagen fast Regel geworden, daß zuerst vier, dann zwei Sachverständige und schließlich meine Wenigkeit allein die einzigen um Prozeß beteiligten Anwesenden im Saale waren. Als dieses rein private, wie ich wohl annehmen durfte, vertraulich gemeinte Gespräch festgelaufen war, fragte ich die Herren beiläufig und mit einer scherzhaft gemeinten Wendung, warum sie sich die Mühe und Kosten gemacht hätten, einen Talmud von zwölf Foliobünden aus München holen zu lassen; das sei unnötig, und es sei auch unmöglich, im Gerichtsfaal mit Fvliobünden zu jonglieren; ich persönlich könnte das körperlich nicht leisten; ich müßte das ablehnen. Im Gerichtssaal hat kein Me n s ch, weder das Gericht noch die beklagte Partei, auch nur den leisest e n W u n s ch geäußert, ich möchte ihnen im Talmud die Stelle Zeigen, welche besprochen wurde. Ich hätte es a b s o l u t nicht abgelehnt, sondern war entschlossen, entweder Gerichtsdiener oder, wenn die beklagte Partei eine Vergewisserung wollte, die Herren Holz und Streicher Zu ersuchen, aus der Foliantenphramide den Band soundso herauszuholen und Seite soundsoviel aufzuschlagen, damit ich durch Augenschein feststellte, daß die Stelle wirklich im Talmud stehe. Da Herr Streicher für sich und Herrn Holz ausdrücklich die Sachkunde in Anspruch genommen hat, hege ich keinen Zweifel, daß wir zu einem befriedigenden Ziele gekommen wären. Da auch die Beklagten vollständig und sichtlich damit zufrieden waren. wenn ich feststellte, dies und dies steht im Talmud, da sie auch keine weitere Einwendung erhoben, wenn ich feststellte, das und das steht nicht im Talmud, so würde es meinen Begriffen von Ehrenhaftigkeit doch besser entsprochen haben, wenn die Herren Holz und Streicher, denen ich eine ausdrücklich gewünschte vertrauliche Aussprache aus Höflichkeitsgründen nicht abschlagen wollte, dafür eingestanden wären, eine solche entstellte Aeußerung nicht in ihre Presse bringen zu lassen. Das rnuß ich eine erste direkte Unwahrheit nennen. Die zweite Unwahrheit, die sich durch den ganzen Prozeßbericht hindurchzieht, ist die, daß ich als „katholischer" Sachverständiger geladen war. Ich nehme an, daß weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht irgendein Gewicht auf meine katholische Konfession legen. Daß es der beklagten Partei unerwartet war, glaubte ich entnehmen zu können ails der Geflissentlichkeit, mit der irnmer wieder der Katholik, der katholische Geistliche, der k a t h o - l i s ch e Theologe direkt angeredet wurde. Einem Einheimischen gegenüber habe ich die Besorgnis geäußert, es könnte diese auffällig betonte Charakterisierung eine aufreizende Wirkung ausüben. Ich bin darüber beruhigt worden und kann es selbst bestätigen, daß eine solche Wirkung auf Nürnberger Boden nicht zu fürchten sei. Ich habe ausdrücklich im Gutachten hervorgehoben, daß die I u d e n s r a g e keine konfessionelle Frage sei; es gäbe katholische Philosemiten und Antisemiten, protestantische Philosemiten und Antisemiten; ich hätte das auch auf die Juden enlsdehnen dürfert." Im zweiten Teil seines Schreibens setzt sich Professor Goettsberger sodann mit den angeblich von ihm zugestandenen im jüdischen Schrifttum zu findenden Schlechtigkeiten der Juden auseinander. Hier heißt es: „Es wird Ihnen sofort der Zweifel gekommen sein, ob die Darstellung des „Volk. Beob." den Tatsachen entsprechen kann. Nein, es ist kein wahrer Prozetzbericht. Fast bei jedem Satze mutz ich Widerspruch erheben, und der umfangreichere und wichtigere Teil des Gutachtens ist ganz übergangen. Unwahr ist, daß ich alle aus Eckers „Judenspiegel" entnommenen Gesetze bestätigen mußte. Mindestens die Hälfte habe ich als unrichtig übertragen oder gedeutet ab - gelehnt. Ich habe n i ch t gesagt, daß die Juden in bezug auf die Verbindlichkeit hier so handeln „wie eben immer im Leben"; sondern: wenn der Jude sich nach zwei Gesetzen richten kann, dem eigenen oder dem fremden, so wählt er, wie es ja auch außerhalb des Judentums geschieht, das für ihn günstigere. Ich habe keineswegs erklärt, daß mehrere Stellen im Talmud vorhanden seien, daß der beste unter den Nichtjuden totzuschlagen sei; ich habe richtiggestellt gegenüber der Meinung der Angeklagten, daß in einem außerkanonischen Traktat des Talmud, also n i ch t i m eigentlichen Talmud, eine ähnliche Stelle als Aeußerung eines Rabbi stehe, aber mit der wesentlichen Einschränkung: in der Zeit des Krieges; eine von den Beklagten allgemein angedeutete Stelle stand nicht im Talmud. Bei der Stelle, die der Prozeßbericht aus dem kabbalistischen Werke „Sohar" anführt, mußte ich ausdrücklich feststellen, wie leichtfertig in der antisemitischen Literatur zitiert werde. Der „Sohar" ist nicht ein „Geheimgesetz" der jüdischen Religionsgemeinschaft; es ist nicht die Rede davon, daß der Mörder eines Nichtjuden einen sehr hohen Platz im Paradiese verdiene; es handelt sich um „die übrigen götzendienerischen Völker", die Jerusalem und Sion zerstört haben. Und nun zur sensationell betonten, bisher nicht bekannten Stelle aus dem Bliche „Tikhnne Sohar" (f. 88b), die klipp und klar „dem Sinne nach laute, daß ein Gebot des ritnellen Schächtens dein Nichtjnden gegenüber bestünde". Nun lvill ich ganz getreu meiner Kenntnis nach den Vorgang, der „wie eine Bombe eingeschlagen" und „den Sachverständigen tiefernst gestimmt" haben soll, darstellen mit dem, was hinter den Kulissen als Vorspiel voransgegangen ist. Ein sachverständiger Berater — ich bedauere es ungemein, daß ich keine andere Möglichkeit sehe, als anzunehmen, es habe sich ein abgelehnter Sachverständiger zu diesem unaufrichtigen Trick bergegeben (in diesem Falle käme nur Dr. Bischofs in Frage. Red. d. „C. B.-Ztg.") — übersetzte die Stelle wortwörtlich aus dem rabbinischen Buch, schrieb sie mit hebräischer Schrift aus dem Buche ab, versah sie auch noch zur Erleichterung der Uebersetzung für den Sachverständigen mit den Vokalen — diese Vorsorge.wäre rührend gewesen, wenn sie nicht im Dienste einer nicht ebenso gutgemeinten Absicht getroffen worden wäre — und nun verlas Herr Holz die Stelle und verlangte vom Sachverständigen, er solle die Nichtigkeit der Uebersetzung prüfen. Ich lehnte dem G e r i ch t e g e g e n ü b e r ein Urteil darüber ab: denn die kabbalistische Literatur bereitet der Deutung solche Schwierigkeiten, daß ich, wie auch andere g e w i s s e n h a f t e S a ch v e r st ü n d i g e, nur nach eingehenden! Studium darüber ein U r - t e i l a b g e be n k ö n n te; es sei keine Zumutung, daß ich während der kurzen Mittags-

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