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Central-Verein-Zeitung · 1929-11-29 · 48 (29.11.1929) · p. Seite 632

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
48 (29.11.1929)
Date
1929-11-29
Page
Seite 632 (sequence 4)
Language
German
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ö32 scheidungsgründen heißt es. daß er sich geweigert hat, seine politische Tätigkeit künftig mit den in seinem Dienstvertrag übernommenen Verpflichtungen in Einklang zu bringen, insbesondere sich dafür einzusetzen, daß Angriffe auf Abnehmer der städtischen Werke in der ihm nahestehenden Presse unterbleiben. Politische Betätigung im Sinne der Reichsversassung und des Betriebsrätegesetzes heißt Verbreitung politischer Ideen, aber nicht Bekämpfung und Beschimpfung des einzelnen politischen Gegners. Das Urteil sucht aber die von Schwede betriebene persönliche Verunglimpfung eines Großabnehmers der städtischen Werke, die nur von seiner Abneigung gegen diesen als Juden und als politischen Gegner bestimmt war, damit zu rechtfertigen, daß er Vorsitzender der Bezirksgruppe Koburg der N. S. D. A. P. war, und führt zu diesem Zweck aus: „Die N. 8. D. A. P. ist eine nationale Partei, welche den Kampf gegen alles Nichtdeutsche, den Kampf gegen die Ueberfremdung des deutschen Volkes durch Volksgenossen nichtgermanischen Blutes auf wirtschaftlichem und politischem Gebiete und gegen die Vermischung der deutschen Volksgemeinschaft mit fremdem Blute, insbesondere semitischer Herkunft, als eines ihrer politischen Hauptziele gewählt hat. Jede Betätigung der Angehörigen der N. S. D. A. P., welche sich auf diesem Gebiete bewegt, sei es mit erlaubten oder unerlaubten Mitteln, ist eine „politische" Betätigung, denn sie sucht durch diese ihre Handlungen ihrer politischen Anschauung in Gesetzgebung und Verwaltung von Reich, Staat und Gemeinde zum Siege zu verhelfen." Diese Stelle erregt vor allem deswegen Bedenken, weil sie zu der Verwechslung Anlaß geben könnte, als ob damit das Gericht die Ziele, die die Partei programmgemäß als Inhalt ihrer Betätigung vor gibt, wirklich als Inhalt ihres praktischen Tuns anerkenne. Besonders bedenklich erscheint in diesem Zusammenhang die Hervorhebung, daß es sich um eine „nationale Partei" handle. Für die Beurteilung, ob die politische Betätigung eines Angestellten durch das Betriebsrätegesetz geschützt ist, muß es ganz gleichgültig sein, ob er sich im Dienste einer Partei betätigt, die sich selbst als „national" hinstellt, oder ob es sich um eine andere Partei handelt. Das über den Parteien stehende Gericht hätte bedenken müssen, daß das Wort „national" nur zu oft das Aushängeschild und der Deckmantel ist, hinter dem sich engstirniger Parteigeist und Verketzerung aller Andersdenkenden verbirgt. Vollends einen Freibrief für jede Rechts- Widrigkeit stellt das Urteil dem Kläger damit aus, daß es auch noch Handeln mit unerlaubten Mitteln als eine gesetzlich geschütztepolitischeBetütigunganerkennt. Hier wird unverkennbar übersehen, daß unausgesprochen auch im Betriebsrütegesetz das Recht der freien politischen Betätigung nur „innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze" anerkannt ist. Es wäre unerträglich, wenn ein Arbeitgeber — ob es sich um eine Stadtgemeinde oder einen privaten handelt, ist nebensächlich — einen Angestellten in seinem Betrieb dulden müßte, der, ohne Rücksicht auf das Gedeihen des Betriebs, einzelne Kunden seines Arbeitgebers aus politischer Gegnerschaft oder aus Rassenhaß beschimpft und trotz Ermahnung bei einem solchen Verhalten beharrt. Verstößt er in dieser Weise gegen seine Dienstpflicht, so wird er eben nicht wegen politischer Betätigung schlechthin, sondern wegen der aus Parteifanatismus begangenen Widersetzlichkeit gegen seine Borge s e tz L e n e n t l a s s e n. Diese Grundsätze hat auch das Landesarbeitsgericht Breslau in einem Urteil vom 29. November 1927 (angeführt bei Potthof, „Arbeitsrecht- Jahrbuch", 1928, Nr. 2031) ausgesprochen. Da heißt es: „Politische Ansichten können grundsätzlich nicht dazu führen, die Verletzung einer privatrechtlichen Pflicht als berechtigt anzuerkennen." Es ist bedauerlich, daß das Reichsarbeitsgericht, das, den örtlichen Kämpfen fernstehend, vielleicht eine unbefangenere Würdigung für das Verhalten des Stadtrats Schwede gefunden Hütte, nicht Gelegenheit bekam, das Urteil nachzuprüsen. Aber die im Prozeß unterlegene Behörde ist ja inzwischen in die Hände einer nationalsozialistischen Mehrheit übergegangen, die natürlich gegen das, zwar die S t a d t g e - meinde schädigende, der Partei aber hochwillkommene Urteil Revision nicht einlegte. Hat doch die neue Stadtratsmehrheit als erste Amtshandlung nicht nur den entlassenen Angestellten Schwede in feine frühere Stellung wieder eingesetzt — das wäre verständlich und erträglich—, sondern ihn, obwohl alle Vorbedingungen dafür fehlten, unwiderruflich auf Lebenszeit als Beamten der Stadt angestellt, während er früher nur Vertragsangestellt er gewesen war. Man wollte ihn eben auf Lebenszeit versorgen, auch für den Fall, daß bei einer folgenden Wahl die nationalsozialistische Mehrheit wieder verlorengehen würde. Hätte eine andere Partei für ihre Anhänger gesorgt, so wäre ein Entrüstungssturm über „marxistische Futterkrippenwirtschaft" ausZ gebrochen. Noch eine Wendung in den Urteilsgründen, die zwar für die Entscheidung nicht wesentlich, aber wegen ihrer ungewöhnlichen Ausdrucksweise auffällig ist, sei hier erörtert. Das Urteil bezeichnet den von Schwede angegriffenen Großabnehmer der städtischen Werke als „j üdischen Staatsge nossen". Ein unter rechtsgelehrtem Vorsitz wirkendes Gericht sollte nicht Ausdrücke verwenden, die in der deutschen Rechtsprache bisher nicht üblich sind. Die Reichsversassung und die anderen einschlägigen Gesetze kennen keine „Staatsgenossen", sondern nur „Deutsch e" oder „Staatsangehörige". Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grunde das Urteil sich dieser dem Gesetz fremden und ungewöhnlichen Ausdrucksweise bedient hat, und wenn der „Weckruf" meint, das Gericht habe damit „deutlich von der Auffassung des Kultusministers Goldenberger abrücken" wollen und „den Erkenntnissen der Lebens- und Rassenkunde Rechnung getragen", so halten wir das für eine Unterstellung. Immerhin bleibt es auffällig, daß das Gericht diesen Ausdruck gerade kurz nach dem Zeitpunkt gewühlt hat, in dem der bayerische Kultusminister die Juden als deutsche Volksgenossen bezeichnet und sich dafür heftige Angriffe der Nationalsozialisten zugezogen hatte. Jedenfalls legt das Gericht dadurch, daß es seine Ausdrucksweise dem Sprachgebrauch einer einseitigen Politischen Richtung an gepaßt hat, die Mißdeutung nahe, als ob es auch im Inhalt seiner Entscheidung nicht rein rechtlichen Gedankengängen folge." August Förster FLÜGEL und PIANOS Tm w Fabrik: Löbau i.Sa. / Filiale: Berlin m T Kurfürstendamm 22. Fernruf: Bismarck 7826. Führende Qualität, Nl'f versagende 5piefart, vorjedoch preiswert! nehme longeßung! Emil v* Sauer. SlMMenWWlen Die Nationalsozialisten erringen unzweifel-« Haft auf den deutschen Hochschulen Erfolge. 1820 Studenten stimmten bei den Asta-Wahlen der beiden Münchener Hochschulen für ihre Liste, an der Technischen Hochschule ist sie die zweitstärkste Fraktion. An der Universität steht sie an dritter Stelle und überflügelt mit mehr als 200 Stimmen — im katholischen München ~ die katholische Liste. In Erlangen vereinen alle übrigen Gruppen 637 Stimmen auf sich; der Nationalsozialistische Studentenbund erzielte allein 655 Stimmen und erreichte mit 14 Sitzen die absolute Majorität in dem 25 Sitze umfassenden Studentenparlament. Den gleichen Erfolg erzielten die Nationalsozialisten in Rostock, wo sie mit 6 von 11 Sitzen die Studentenkammer beherrschen. Heidelberg hatte sich im vorigen Semester in einer Entschließung gegen alle völkischen Bestrebungen in der Studentenschaft gewandt. Zu Beginn des Wintersemesters wurde auf nationalsozialistisches Betreiben ein Antrag auf Widerruf dieser Entschließung eingebracht. Aus formalen Gründen konnte in der ersten Sitzung über diesen Antrag noch nicht abgestimmt werden. Zwei Drittel aller Mitglieder der Studentenkammer erklärten sich jedoch für den Widerruf, den wohl die nächste Sitzung beschließen dürfte. Bei diesen studentischen Wahlen wiederholen sich die gleichen Erscheinungen wie bei den allgenreinen Wahlen. Die Nationalsozialisten gewinnen vornehmlich auf Kosten der deutschnationalen Korporationsverbände, die allein an der Universität München drei Sitze an die Nationalsozialisten abgeben mußten. Diese Wahlerfolge sind jedoch nur Stationen, nicht Höhepunkte des nationalsozialistischen Anstiegs. Diese heißen Wien, Prag und Berlin. Die planmäßige Durchführung, gründliche Vorbereitung und Gleichzeitigkeit der Skandale sind Beweise ihrer systematischen Organisierung, die nur von den Nationalsozialisten im Verein mit ihren österreichischen Gesinnungsgenossen ausgegangen sein kann. Der „Völkische Beobachter" triumphiert: „Unsere Idee zieht immer stärker die deutsche Hochschuljugend in ihren Bann." Die Entwicklung der letzten Wochen hat jedoch auch ein Gutes gehabt, sie hat vielen, die bisher uninteressiert beiseite standen, die Augen über das wahre Wesen und die Gefahren des Nationalsozialismus geöffnet. Die Abwehrsront schließt ihre Reihen stärker zusammen und Kräfte und Richtungen gliedern sich ein, die bisher abseits standen. Nach den Berliner Ereignissen waren studentische Gruppen des Jungdeutschen Ordens, der Deutschen Volkspartei und des Zentrums mit den Gruppen der Linken in der schärfsten Ablehnung dieser Vorgänge einig. Sogar die in der Allgemeinen Studentenschaft Zusammengeschlossenen völkischen Gruppen haben ihre Mißbilligung ausgesprochen. Die „Hochschulgruppen der Deutschen Volkspartei" wenden sich immer entschiedener gegen die völkische Studentenschaft und lehnen eine weitere Mitarbeit in der Allgemeinen Studentenschaft ab. Bei den Erlangener Wahlen bildete zum ersten Male die Gruppe der Deutschen Volkspartei mit den republikanischen Organisationen eine gemeinsame Liste, die einen Achtungserfolg erzielte. Auch Blätter der Rechten, deren gehätscheltes Schoßkind sonst die völkische Studentenschaft war, rückten von den „akademischen" Methode^ der Nationalsozialisten ab, auch die bürgerliche General-Anzeiger-Presse, die den Vorgängen an den Hochschulen immer nur geringes Interesse entgegenbrachte, wurde aufgeschreckt. Es wird eine unserer wichtigsten Aufgaben der nächsten Zeit sein, an der Festigung, Vertiefung und dem Ausbau dieser Front gegen die Nationalsozialisten zu arbeiten.. W. R.

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