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Central-Verein-Zeitung · 1929-10-04 · 40 (4.10.1929) · p. Seite 536

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
40 (4.10.1929)
Date
1929-10-04
Page
Seite 536 (sequence 4)
Language
German
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536 Oberbürgermeister von Sonn gegen Revolverblätter Der Oberbürgermeister der Stadt Bonn veröffentlicht im Amtsblatt vom 21. September 1929 folgende Verfügung: „Die Stadtverwaltung lehnt es grundsätzlich ab, gegen Revolverblätter vom Schlage des „W e st - deutschen Beobachters", der von Verbrechern am deutschen Volke geschrieben und nur noch von beschränkten Menschen ernst genommen wird, vorzugehen. Ich kann daher Anträgen auf amtliche Einleitung des Strafverfahrens wegen solcher Anpöbelungen nicht entsprechen. Falls angegriffene Beamte sich diesem Standpunkt nicht anschließen zu können glauben, muß ihnen überlassen bleiben. Persönlich Strafantrag zu stellen." Dieser Charakterisierung des „Westdeutschen Beobachters", den bisher der Landtagsabgeordnete Dr. Ley herauszugeben mit akademischer Würde und der Eigenschaft als Volksvertreter für vereinbar gehalten hat, ist nur soviel hinzuzusetzen: Gewiß treffen Blätter von der Art des „Westdeutschen Beobachters" den Angegriffenen in feiner Ehre kaum; aber die Taktik des Bonner Oberbürgermeisters scheint uns zu übersehen, daß vornehmes Niedrigerhängen nur die Kühnheit jener Sorte von Journalisten steigert. Greift der Strafrichter nicht ein, so wird der Angriff immer frivoler, und leider finden solche Polemiken nicht die verdiente allgemeine Verachtung. Es gibt noch allzu viele, die alles für wahr halten, was gedruckt wird. Gerade auf dem Sündenregister des „Westdeutschen Beobachters" steht die bekannte Ritualmordhetze um den Fall Daube. Der Vorsitzende einer Mittelpartei in einem kleinen Harzstädtchen berief sich auf jenen Ritualmordaussatz des „Westdeutschen Beobachters", „als Beweis" für die Existenz des Nitualmordes: „Wenn's nicht wahr wäre, hätte es ja nicht gedruckt werden dürfen!" Mit dieser unkritischen, Primitiven Auffassung muß man rechnen, und deshalb können wir uns nicht zu der in ihren Motiven uns sehr erklärlichen Taktik des „Uebersehens" verstehen. Herr Everling und der preußische Znstizmimster Der Reichstagsabgeordnets Rechtsanwalt Everling hat in dem Prozeß gegen das „Deutsche Adelsblatt", das, wie wir berichteten, den Schriftsteller Arnold Zweig beleidigt hatte, den Angeklagten verteidigt. Er hat sich besonders über die allgemeine Verfügung des preußischen Justizministers vom 23. September 1923 ausgehalten. Herr Everling glaubte damit eine Enthüllung sondergleichen zu vollziehen: „Deutsche sind schutzlos, Juden aber genießen Vorrechte: Der Staatsanwalt muß Beleidigungen gegen Juden im öffentlichen Interesse verfolgen." So und ähnlich tönte es nach dem lauten Plaidoher des Herrn Everling aus ollen juoenfeindlichen Fanfaren. Nun, dieser Enthüllung hätte es nicht bedurft. Denn diese angeblich so geheimnisvolle Verfüg! ng ist bekannt. Sie fordert lediglich eine Selbstverständlichkeit: Bei antisemitischen Ausschreitungen soll die Staatsanwaltschaft tatkräftig einschreiten, den Sachverhalt erschöpfend aufklären und die Klage in der Hauptverhandlung mit Nachdruck vertreten. Ein ö-fentliches Interesse an der Strafverfolgung sei regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Beleidigung als Ausfluß oder Ausdruck allgemein judenseindlicher Gesinnung begangen ist. Also nicht etwa, wenn Herr Müller Herrn Cohn aus irgendwelchem privaten Anlaß beleidigt, mutz der Staatsanwalt aus öffentlichem Interesse einschreiten. So hätten Herr Everling und seine politischen Freunde es gern wahr. Ein öffentliches Interesse besteht allerdings dann, wenn Herr Cohn beleidigt oder körperlich verletzt wird nur deshalb, weil er Jude ist. Wenn etwa ein Mann jüdischen Aussehens abends durch die Straßen geht und plötzlich von einer Horde verrohter Nationalsozialisten angefallen und verprügelt wird, ohne irgendeinen Anlaß hierzu gegeben zu haben, dann ist dies lediglich als ein Ausfluß judenseindlicher Gesinnung zu betrachten; wir können mit einer Reihe von Fällen aufwarten, in denen Mitglieder antisemitischer Parteien vor Gericht gestehen mußten, sie hätten Körperverletzungen gegen Juden begangen, ohne daß der Verletzte auch nur den geringsten Anlaß hierzu gegeben hätte; man hat sich auf ihn gestürzt, eben nur, weil man einen Juden vor sich sah. An der raschesten Ausrottung solcher Exzesse hat der Staat allerdings ein größeres Interesse als die verletzten Privatpersonen. In diesem öffentlichen Interesse greift der Staatsanwalt ein, wenn er die g e w o h n - heitsmäßigen Störer des öffentlichen Lebens, deren politische Gesinnung sich in Gewalttaten oder Beschimpfungen harmloser jüdischer Menschen entlädt, nachdrücklichst. zur Rechenschaft zieht. Das verlangt nicht das Interesse der Juden, sondern die Staats- Friedhofsschändung in Niederstetten MW Der jüdische Friedhof in Niederstetten in Württemberg wurde von unbekannten Tätern heimgesucht, die die hohe Mauer überstiegen und in 14 Grabsteinen Hakenkreuze einkralzten. Die Jüdische Gemeinde Niederstetten hat eine Auslobung von 100 Reichsmark* der Oberrai der württcmbergischen Israeliten 200 Reichsmark für die Ergreifung der Täter ausgeschrieben. SCHOKOLADEN UND | ERFRISCHUNGSWAFFELN ZARTE BISKUITS [EIBNIZ Keks Enthält nur feinste Molkereibutter SCHOKOLADEN UND | raison, für deren Wahrung Herr Everling und seine Freunde doch sonst so oft mit tönenden Worten einzutreten pflegen. koi. deinen Tisch! Grundsätzliches zum Fall Sllarel Nutznießer der Unzufriedenheit bemühen sich, einen großen Berliner Finanzskandal als eui Ereignis von symptomatischer Bedeutung sui die Verderbtheit des deutschen öffentlichen Lebens hinzustellen. Schwindler und Betrüger hat es zu allen Zeiten, unter allen Regierungssormen, in allen Völkern gegeben. Ihnen gegenüber wacht und sühnt das Gesetz. Entschuldigungsgründe werden für Ausbeuter der Armen und Hilfsbedürftigen nicht zu finden sein. Das Bestreben, die Sauberkeit der geschäftlichen Moral und das Vertrauen zur Unantastbarkeit der Behörde wiederherzustellen, wird Untersuchungsbehörden und Richter bestimmt nicht zur Milde stimmen. Bevor diese gesprochen haben, wird kein Gerechtdenkender seinerseits abschließend Stellung nehmen. Symptomatisch ist also nicht der Skandal, sondern etwas ganz anderes: die Bedenkenlosigkeit, mit der auch diesmal wieder große Kreise nicht die Sauberkeit fördern oder wiederherzustellen sich bemühen, sondern den gefundenen Schmutz immer wieder mit Freude durchwühlen und weiterspritzen. Eine Angelegenheit des allgemeinen, öffentlichen Wohls soll so zunr Stofs für Parteiagitation werden. Man bedauert nicht, sondern freut sich, daß man in diesem Falle sagen kann: Wie gut, daß ich nicht bin wie die anderen. Das ist nicht der Weg, wie man Sitte und Moral erneuert! S o schasst man nicht die Atmosphäre, in der die Krankheitskeime der Korruption und des Betruges absterben! Wenn die Ereignisse der letzten Tage in allen anständigen Charakteren, gleichgültig, ob es sich um Politiker handelt oder um die große Masse der Einflußlosen, den Wunsch auslöst: Schafft endlich reinen Tisch, so fordert, das nicht nur die Beseitigung von Schädlingen mit kriminellem Einschlag, gleichgültig welcher Partei und welcher Konfession, sondern die Säuberung unseres öffentlichen Lebens überhaupt. A. H,

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