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Central-Verein-Zeitung · 1929-09-13 · 37 (13.9.1929) · p. Seite 493

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
37 (13.9.1929)
Date
1929-09-13
Page
Seite 493 (sequence 5)
Language
German
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4-3 macht. Aus Dankbarkeit soll der Darlehensnehmer Zinsen zahlen, wenn ihn das Darlehen „in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit so gestärkt hat, das; er erheblich größere Gewinne machen konnte." Für die erste „Theorie" bleibt Feder die erforderliche historische Beweisführung schuldig. Sie bleibt nur Phrase, die allerdings durch unermüdliche Wiederholung ihre volkstümliche Wirkung ausübt. Die beiden anderen Theorien scheinen aber auf wissenschaftlicher Ueberlegung zu beruhen. Sie seien darum einer genaueren Betrachtung unterzogen. Wesentlich und bezeichnend für die nationalsozialistische Blickrichtung ist es, daß der Zins als Ergebnis der Zirkulation, nicht der Produktion betrachtet wird. Die Bezeichnung des Geldes als Anweisung auf geleistete Arbeit mag hiugehen. Sie ist weder erschöpfend, noch besonders neu. Zu beachten ist aber die Folgerung der „Ausgabepflicht", die Verurteilung des Sparens, die dann schnell, da sie zu kommunistisch klingt und den Mittelstand, dem sparen von jeher als Tugend gilt, verletzen könnte, gemildert wird dnrch die Unterscheidung des guten und des bösen Sparers. Fraglich bleibt es, wo die Grenze verläuft, und ob nicht die großen Sparer von heute die kleinen von gestern sind. Deutlich spiegelt sich in dieser „Spartheorie" die Sachwertpsychose der Inflationszeit. Merkwürdig naiv ist die Borstellung des Nationalsozialismus vom „Spa- Reichsgerichtsurteil gegen Wirtschaftsboykott. Unter der Ueberschrift: „Verwerfliche Werbemittel" berichtet das „Buchhändler- Börsenblatt": i Eine Beamtenwirtschastsvereinigung, die! in Berlin Verkaufsstellen unterhält, hatte ihre Mitglieder durch ein Zirkular aufgesordert, s nicht mehr beim Kleinhandel zu kaufen, s Das Zirkular wurde vom Jnteressenverband f der Berliner Kaufleute beanstandet und zum j Gegenstand einer Klage gemacht, weil es j folgende Sätze enthielt: „Warum kaufen Sie f überhaupt in den Geschäften kleinerer oder s größerer Händler? Erst neulich, als ein Ge-! schäftsinhaber in Ihrer Nachbarschaft sich ein - eigenes Auto kaufte, haben Sie von seinem I Verdienst gesprochen. Wollen Sie uns Helsen, l überflüssige Gewinne des Zwischenhandels auszuschalton?" Landgericht und Kammergericht haben dem ) Klageantrag entsprechend erkannt. Diese Art; der Werbung v e r st ö ß t gegen die guten I Sitten und muß unterlassen werden.. Die 5 vom beklagten Verband eingelegte Revision | wurde vom zweiten Zivilsenat des ij Neichsger ich ts zurückgewiesen, im wesent- -ü lichen mit folgenden Gründen: 4 „Auch im Nahmen der Wirtschastskämpfe 13 großer Organisationen — hier Einzelhandel | und Konsumvereine — dürfen zur Erreichung . eines berechtigten Zweckes verwerfliche Mittel nicht angewendet werden. Es erscheint aber J verwerflich und mit den guten Sitten des geschäftlichen Verkehrs unvereinbar, wenn ein | Vertreter der einen Gruppe den Vorwurf Z macht, daß diese die Kundschaft in ungeß rechtfertigter Weise übervor- D teil e. Das und nichts anderes besagen die I beanstandeten Sätze im Zusammenhang des I Ganzen. Dom Beklagten genüge es nicht, die ren" des Leihkapitalisten, den er sich vermutlich auf einem Geldsack sitzend denkt. Vor allem steht dieses Bild des Geizhalses, der sein Geld „widerrechtlich" zurückhält, in Widerspruch zu der oft von nationalsozialistischer Seite geführten Klage, der Leihkapitalist wolle mit Hilfe seines Geldes in alles eindringen und alles beherrschen. Der Vorwurf der Zinserpressnng trifft aber am wenigsten die Großbanken, gegen die er vor allem gerichtet ist. Ihrer Struktur nach sind sie an; wenigsten verdächtig, denn erstens haben sie lein Interesse daran, das Geld zuriickzuhalten und nutzlos ruhen zu lassen, und zweitens besteht die Gefahr unnötiger Kreditverweigerung oder gar des Wuchers um so weniger, je größer die Bank ist, da sie zu sehr im Lichte der Oesfentlichkeil steht. Ganz deutlich geht aus der dritten Version der Zinstheorie hervor, daß der Nationalsozialismus, indem er sich auf die Erscheinung des Darlehenszinses, der in seinen Airgen der „ursprüngliche" Zins ist, beschränkt, au dem eigentlichen Zinsproblem vorbeiredet. Zu erklären wäre der „erheblich größere Gewinn", aus dem die Dankesschuld des Zinses stammt und von dem auch der Darlehenszins herrührt, denn er ist der eigentliche Kapitalzins. Aus dieser Verkennung des Phänomens des „Urzinses", wie es die Nationalökonomie und vor allem den Sozialismus seit langem beschäftigt, ergibt sich die eigentümliche nationalsozialistische K a p i t a l t h e o r i e. Kundschaft auf die bei ihm zu erreichenden Vorteile hinzuweisen, er wollte das Ziel, die Kundschaft an sich zu fesseln, noch durch eine in dieser Allgemeinheit gewiß unberechtigte Herabsetzungder Angehörigen der anderen Gruppe möglichst sicher erreichen. Deshalb kann nicht davon die Rede sein, daß es sich nur um ein Urteil im Streit über allgemeine Wirtschaftsanschauungen handle." Die deutschen Juden haben Anlaß, diese Entscheidung des Reichsgerichts zu begrüßen, denn sie bedeutet einen wesentlichen Schritt vorwärts in der Bekämpfung des wirtschaftlichen Boykotts, unter dem gerade jüdische Kausleute vielfach zu leiden haben. In einem Urteil vom 12. Juli 1906 (Bd. 64, S. 62) hatte der 6. Senat des Reichsgerichts noch, allerdings nur in einer nebensächlichen Bemerkung, die Kundgebungen erwähnt, „durch die vielfach zum Besten der kleineren Geschäftsbetriebe auf das Publikum in dem Sinn eingewirkt wird, daß ihm die Meldung der sogenannten Warenhäuser empfohlen und gewissermaßen als. Pflicht hingestellt wird und an die verwandten Bestrebungen gewister Kreise erinnert, die durch die Presse die Bevölkerung zu bestimmen suchen, bei Befriedigung ihrer Bedürfnisse christlichen Gewerbetreibenden den Vorzug zu geben", ohne dabei solche Bestrebungen ausdrücklich zu mißbilligen. Jetzt dagegen verurteilt es der Zweite Senat, daß der Beklagte das Ziel, die Kundschaft an sich zu ziehen, dntch eine in dieser Allgemeinheit gewiß unberechtigte Herabsetzung des Konkurrenten verfolge. Diese Voraussetzung liegt bei den von uns bekämpften judenfeindlichen Bohkottbestrebun«- gen regelmäßig schon dann vor, wenn ein völkisches Blatt allwöchentlich in Fettdruck die Aufforderung bringt: „Meidet jüdische Geschäfte!", an anderer Stelle aber mit gleicher Regelmäßigkeit den Lesern zuruft: „Die Juden sind unser Unglück." Noch deutlicher dann, wenn die Warnung vor jüdischen Kanfleuten durch Anführung gefälschter oder entstellter Talmudstellen unterstützt wird, ans denen gefolgert wird, daß den Juden ihre Religion die Uebervorteilung der Andersgläubigen gestatte. Rechtsanwalt Levinger (München) Lari-bunö-bopkott gegen Waiden und Christen. Kundgebung geschädigter Mittelständler. In der „F a l k e n b n r g e r Z e i t u n g" Nr. 180 finden wir ein groß aufgemachtes Inserat, das aud> denen die Gefahr des Boykotts drastisch vor Augen führt, die dein Boykott gegen die Juden bei allen möglichen Gelegenheiten das Wort reden. Der angeblich so mittelstandsfreund- J liche Laudbund holt zu einem Schlage , aus, der in seinem letzten Ziel die völlige * Vernichtung des freien Handels bedeutet. A Er verlangt in seiner Entschließung m nicht nur, daß jeder Landwirt Mitglied > des Landbundes wird, sondern daß er £ sich verpflichten solle, mindestens 75% » seiner Erzeugnisse und seines Wirt- M schaftsbodarfes mit den dafür in Be- A tracht kommenden Genossenschaften um- » zusetzen. Wer sich nicht fügt, soll als ■ Außenseiter und Verräter geächtet und A sein Name aus eine zu veröffentlichende » schwarze Liste gesetzt werden. Ein solches ■ gegen alle guten Sitten verstoßendes A Verfahren richtet sich selbst. Kein auf- » rechter deutscher Landmann wird sich ■ solchem Zwange und Terror beugen. M Wir erinnern daran, daß gelegeut- » lich der vom Landbund angeregten A Protestversammlung in: Frühjahr 1928 W der Handel sich im Interesse der Land- » Wirtschaft einmütig der Demonstration * angeschlossen hat. ' „ Wir alle, die bisher mit den Ge- * nossenschaften in loyaler Konkurrenz ge- 8 arbeitet haben, halten es aber für W unsere Pflicht, gegen diese alles Maß » übersteigende Form und gegen den auf 8 die Vernichtung unserer Existenzen ge- , richteten Willen öffentlich zu protestie- > ren. Wir versichern unserer landwirt- 8 schaftlicheu Kundschaft, mit deren Wohl- W ergehen ja das unftige untrennbar verknüpft ist, sie in ihren schweren Wirt- A schaftskämpfen zu unterstützen, und bitten, ■ auch uns, die wir ebenfalls schwer zu ■ ringen haben, die Treue zu halten. A Manncke & Geiss, Albert Bitiller, W Gustav Riemann, Ww. Maria Viergutz, ■ Falkcnburg. Gustav Loeek, Kurt Holzheim. ■ Virchow. g Moritz Manasse, Karl Rissmann, ■ Paul Schwulst, Dramburg. Jj Emil Baumann, Franz Blessin, A.Csiky, ■ Fritz Hildebrandt, Karl Stuff, Kallies. g ■ iiiiiiiBiiiiiiiiiiaa»iiiRii Hier trifft der Boykott des Landbunds den jüdischen und christlichen Mittelstand. Die Unterschriften weise-n nur zwei jüdische Namen auf; in der Hauptsache sind also christliche Händler geschädigt. Möge allen. Schichten des deutschen Volkes immer mehr die Erkenntnis kommen, daß der Boykott „ein gegen alle guten Sitten verstoßendes Verfahren ist, das sich selbst richtet".

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