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Central-Verein-Zeitung · 1929-08-23 · 34 (23.8.1929) · p. Seite 443

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
34 (23.8.1929)
Date
1929-08-23
Page
Seite 443 (sequence 3)
Language
German
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Bedauerliche Mer aus deulfchen Schulen. Raffekimdise Lehrkräfte. Das Einüben eines Liedes, in dem vom deutschen Blut die Rede war, gab der Lehrerin in der 7. Klasse des Oberlyzeums in Oppeln Veranlassung, vor ihren neun- bis Zehnjährigen S ch ü l e r i n n en über die Nassen frage zu sprechen und darauf hinzuweifen, daß die Menschen nicht gleichen Blutes und rassenmäßig so verschieden seien, wie die Kinder es bei den Hunderassen beobachten könnten. Die Amerikaner unterscheiden sich von den Deutschen, diese wieder von den Juden usw. In Frage und Antwort wurden als die augenfälligsten Nassenmerkmale Haare und Nasen sestgestellt und die verschiedenen Nasenformen von der Lehrerin an die Wandtafel gezeichnet. Wie nicht anders zu erwarten war, hatten die Kinder in dem Alter dem Unterricht nicht genau folgen können und vermischten in der Erinnerung die Ausführungen der Lehrerin mit den Antworten und Zwischenrufen ihrer Mitschülerinnen. Nach ihren Erzählungen sollte die Lehrerin gesagt haben, die Judennasen sähen aus wie eine liegende 6, und die Nase der einen von den beiden jüdischen Schülerinnen der Klasse wurde später auch einmal so aussehen. Eine mit Namen genannte jüdische Schülerin der 1. Klasse weise offensichtlich die Merkmale der jüdischen Rasse auf usw. Der Vorfall, der von der betreffenden Lehrerin übrigens in wesentlichen Punkten anders dargestellt wird, wie ihn die Kinder schilderten, erregte bei den jüdrs ch e n Eltern und darüber hinaus in den w ei teste n Kreisen der Stadt Aufsehen und A e r g e r n i s. Die dortige Ortsgruppe des Centralvereins wandte sich beschwerdeführend an den Leiter der Anstalt. Nach gründlicher Untersuchung des Falles sprach dieser der Lehrerin seine Mißbilligung aus traf Vorsorge zur Verhütung ähnlicher Ereignisse. Die Lehrerin gibt übrigens selbst zu, daß die Behandlung der Rassenfrage in dieser unteren Klasse ein pädagogischer Mißgriff w a r, und zwar, weil die Kinder in dem Alter auch bei sachlicher Erklärung nicht zum vollen Verständnis dieses Problems kommen könnten. Leider ist sie aber nicht zu der Einsicht gelangt, daß die von ihr vertretenen völkischen Anschauungen die nationale Einheit und Geschlossenheit zerstören müssen, die in einem so heiß umstrittenen Grenzland, wie es Oberschlesien mit seiner Bevölkerung von rassisch so verschiedener Herkunft ist, besonders nottut. Ter Vorfall wird übrigens noch ein Nachspiel haben, da er zum Gegenstand einer kleinen Anfrage im preußischen Landtag gemacht worden ist. Selbst im Sanatorium... Entschieden Pech mit ihrer „Nassenkunde" hatte auch eine V o l k s s ch u l l e h r e r i n aus Beuthen-Roßberg, die in den Ferien in einem Sanatorium an eine Dame mit dem Ersuchen herantrat, Front gegen die jüdischen Kurgäste mitzumachen. Die Dame lehnte indes ab, weil — — nun weil sie selbst Jüdin ist (das mit der liegenden 6 scheint doch einen Haken zu haben). Der leitende Arzt, dem der Vorfall gemeldet wurde, ersuchte die Lehrerin, das Sanatorium zu verlassen. Der Landesverband Oberschlesien des Centralvereins machte der Vorgesetzten Schulbehörde von dem Vorkornmnis Mitteilung und wies darauf hin, daß ein solches Verhalten einer Lehrerin sie nicht als Jugenderzieherin geeignet erscheinen ließe. Er erhielt darauf den Bescheid, daß nach Untersuchung der Angelegenheit das „Erforderliche" veranlaßt worden sei, eine Wiederholung der Handlungsweise wohl als ausgeschlossen erscheint. J. J. Me Sonne bringt es an den Tag. Leider muß man immer noch ab und zu die Beobachtung machen, daß Lehrer ihr Amt dazu mißbrauchen, in die Seelen jüngster Schüler das Gift des Antisemitismus einzupflanzen. Die Art und Weise, wie sie hierbei Vorgehen, läßt uns nicht nur an dem inneren Anstand, sondern auch an ihrem geringsten pädagogischen Verständnis zweifeln. Die Behörden, die wir auf derartige Mißstände stets unverzüglich Hinweisen, sind in der Verurteilung dieses „völkischen Kampfes gegen Kinderherzen" mit uns einig und pflegen im Einzelfalle schärfstens du rchzug reisen. Bereits vor etwa zwei Jahren hatten wir durch die Ortsgruppe B r a u n s ch w e i g des C. V. gegen den Oberlehrer D. H. Meier am Wilhelm - Gymnasium in Braunschweig Beschwerde führen müssen, weil dieser Lehrer wiederholt im Unterricht antisemitische Bemerkungen gemacht hat. Insbesondere hat er die Besprechung des Chamissoschen Gedichtes „Die Sonne bringt es an den Tag" in der Quinta (!) zu Erörterungen über das Wesen und das Aussehen der Juden benutzt, die zwar in keinerlei Zusammenhang mit dem behandelten Thema standen, aber in höchstem Maße das Empfinden der jüdischen Schüler verletzten. Der Direktor des Wilhelm- Gymnasiums ging aus die Beschwerde des C. V. hin der Angelegenheit mit großer Energie nach und verwarnte den Oberlehrer Meier nachdrücklichst unter gleichzeitiger Androhung, daß im Wiederholungsfälle der Disziplinarweg beschritten werden müsse. Trotzdem ist Oberlehrer Meier rückfällig geworden. Er hat wieder, wie im ersten Falle, die Besprechung des Chamissoschen Gedichtes zum Anlaß genommen, darüber Erörterungen anzustellen, daß die Juden immer viel Geld hätten und meistens Handel, besonders Vieh- und Pferdehandel, trieben. Er fragte dann weiter nach den äußeren Merkmalen der Juden und zog damit den einzigen jüdischen Schüler der Klasse auf! Auf die Beschwerde unserer Ortsgruppe Braunschweig beschäftigte sich der Braunschweiger Minister für Volksbildung mit der Angelegenheit und bestrafte Meier mit einem Verweis und 150 NM. Geldstrafe. In der Begründung heißt es: . „T r o h d e m Sie damals n a ch d r ü ck! i ch st verwarnt sind, derartige Aeußerungen in Zukunft zu unterlassen, haben Sie jetzt bei Besprechung eines Gedichtes wieder aus Eigentümlichkeiten jüdischer Volksgenossen hingewiesen und dadurch die Gefühle Andersdenkender verletzt." „Verdacht" gegen den Abitnrienten. Als nach Beendigung der Neiseprüsung an einem schlesischen Gymnasium die Schüler zu ihrem Erfolge von sämtlichen Lehrern beglückwünscht wurden, siel es auf, daß Studienrat Dr. S. den einzigen jüdischen Abiturienten W. G. ostentativ überging und ihm nicht die Hand reichte. Dieser Vorgang wiederholte sich einige Wochen später bei der öffentlichen Entlassungsfeier, als die Lehrer sich von den Schülern in der Aula des Gymnasiums verabschiedeten. Der Abiturient G., der sich durch das Verhalten des Studienrats S. außerordentlich gekränkt fühlte und keinerlei Erklärung hierfür wußte, beklagte sich-hierüber bei dem Ordinarius der Oberprima. Als Erklärung teilte dieser ihm folgendes mit: Vor etwa Jahresfrist habe eine Abiturientenfeier stattgefunden, zu der alle beteiligten Lehrer mit Ausnahme des Herrn Stndienrats S. eine Einladung erhalten hätten. Die Uebergehung des Dr. S. habe im Lehrerkollegium sehr verstimmt. S. selbst habe sie darauf zurückgeführt, daß der jüdische Schüler P., der sich damals unter den Abitnrienten befand, seine Einladung mit der Begründung verhindert habe, Studienrat S. wäre ein fanatischer Antisemit. Da nun der Beschwerdeführer G. sich gleichfalls stets als „selbstbewußten" Juden gezeigt habe, so sei er von Herrn Dr. S. mit dem Schüler P. gewissermaßen identifiziert worden. Deshalb habe er ihn bei der Beglückwünschung und Entlassung geschnitten. Außerdem sei Dr. S. der Meinung gewesen, daß gewisse Artikel, die in der Waldenburger „Bergwacht" erschienen seien und Interna des Schulbetriebes in beleidigender Weise kritisierten, von ihm, dem Schüler G., versaßt oder mindestens veranlaßt worden seien. Irgendeine tatsächliche Unterlage für diesen Verdacht konnte der Ordinarius allerdings nicht angeben. Tatsächlich hat der Abiturient G. nicht das geringste mit diesen Artikeln zu tun, und der Ordinarius erklärte auch, er bedauere die Verdächtigung. Nunmehr wurde der Schulleiter durch den Abiturienten G. wie durch den Prediger der jüdischen Gemeinde mit den Sachverhalt bekannt gemacht. Der Direktor versprach, dem Abiturienten bei seinem Abschiedsbesuch Genugtuung zu geben, damit er keine bitteren Gefühle gegen die Schule zurückbehalte. Nachdem seit dieser Zusicherung mehrere Wochen verflossen waren, ohne daß irgend etwas geschah, wandte sich unser Landesverband Nieder s chles ien des Centralvererns beschwerdeführend an das zuständige Provinzialschulkollegium und ersuchte um Verfolgung der Angelegenheit. Infolge des Eingreifens des neuen Oberpräsidenten der Provinz Schlesien, als des Vorsitzenden des Provinzialschulkollegiums wurde dem Studien rat Dr. S. die Meinungdes Provinzialschul k o l l e g i u m s in nicht m i ß zuvor st ehender Weise zum Ausdruck gebracht. Aus dieser erfreulichen Haltung des Oberpräsidenten kann entnommen werden, daß er derartige Vorfälle unter keinen Umstünden dulden werde. Wir bitten daher die Eltern, derartige Fälle sofort zu unserer Kenntnis zu bringen. ■ Hast du an deine Pflicht zur Werbung H von Mitgliedern für den C. V. gedacht? Azj

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