Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 8 (1929)
- Issue
- 33 (16.8.1929)
- Date
- 1929-08-16
- Page
- Seite 432 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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432 i spielten sich antijüdische Exzesse minderen Umfanges ab. So endete der 1. August. Am 2. August wurden zunächst die zuständigen Zeitungen verwarnt, die Geschehnisse auch nur mit einem Worte zu erwähnen. Gleichzeitig wurde der verantwortliche Redakteur der jüdischen Tageszeitung „Ydische Stirne“, Rabbinowitsch, zu einem Monat Gefängnis verurteilt, weil seine Zeitung in vorsichtiger Form eine Meldung über die Judenexzesse in einer Provinzstadt gerächt hatte. Versuche jüdischer Persönlichkeiten, mit den Behörden in Verbindung zu treten, um sie zum Einschreiten gegen die Pogromführer zu veranlassen, mißlangen; die hohen Beamten weigerten sich, die Juden zu empfangen. Am Abend des 2. August wagte kein Jude mehr, die Straße zu betreten. Aber die airsschwärmenderr faschistischen Trupps -rangen in -Le Wohnungen der Juden ein und mißhandelten die angetrosfenen Familienmitglieder. Auch an diesem Abend war das Verhalten der Polizei so eigenartig, daß man von einem organisierten Pogrom sprechen muß. Woldemaras empfängt eine jüdische Abordnung. Am nächsten Tage empfing Ministerpräsident Woldemaras eine vom Chefredakteur der „Ydischen Stirne“, R. Rubinstein, geführte jüdische Abordnung und gab ihr die Versicherung, daß er Anordnung treffen werde, daß die Schuldigen der verdienten Strafe Angeführt werden. Von einer Untersuchung war aber auch weiter nichts zu merken, dagegen aber wurden von den verhafteten jüdischen Jugendlichen 36 Jünglinge und Mädchen wegen Abhaltung einer Sitzung ohne polizeiliche Erlaubnis zu je zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Terror ging weiter. Die Polizei nahm offen gegen die Juden Stellung. So weigerten sich Polizeibeamte, einen Chauffeur, der eine Jüdin überfahren hatte, festzustellen, man könne „wegen einer Jüdin" nicht einschreiten. Litauische Staatsbeamte, die im Kurort Polangen weilten, zerstörten im Orte sämtliche Firmenschilder mit jüdischen Aufschriften. Auch aus den übrigen Teilen der Provinz trafen beunruhigende Meldungen ein. Der Chefredakteur der „Ydischen Stirne“, Dr. R. Nubinstein, entschloß sich. Wol dein a r a s zum zweiten Male aufzusuchen und ihn darauf aufmerksam zu machen, daß von der in Aussicht gestellten Untersuchung und Bestrafung der Schuldigen nichts zu merken sei. Da schlug Woldemaras andere Töne an. Es seien, behauptete er, gar keine Anzeigen bei den Behörden eingelaufen. Folglich sei nichts Ernstliches vorgefallen. Dr. Rubinstein war in der Lage, den Ministerpräsidenten vom Gegenteil zu überzeugen und nachzuweisen, daß die Behörden alle Anklagen der terrorisierten jüdischen Bevölkerung ignorierten. Am nächsten Morgen wurden in Kowno sämtliche Firmenschilder, die jüdische Aufschriften trugen, mit schwarzer Farbe bestrichen. Die Polizei ließ die Täter nicht nur gewähren, sondern sie nahm sie gegen Personen, die dem Unfug Halt gebieten wollten, in Schutz. In dem Städtchen I a c o b o w a, Kreis K r e t i n g e n, wurde das Innere der Ortsshnagoge verwüstet. Die Thora-Lade wurde zertrümmert, die Thora-Rollen zerrissen und auseinandergestreut. Talmud-Folianten und andere religiöse Werke wurden zerrissen und in den Abort geworfen. Obwohl die Kreise, die diese Untaten vollbrachten, der Bevölkerung nicht unbekannt sind, weigerte sich auch hier die Polizei, die Angelegenheit zu untersuchen. Eingeständnis des titauisthen Regierungsblattes. Wie wir bei Redaktionsschluß erfahren, gibt das litauische Regierungsblatt neuerdings, wenn auch in verklausulierter Form, Ausschreitungen gegen Juden zu. Es drückt sich ungefähr so aus, daß bei der Abwehr kommunistischer Demonstrationen auch unbeteiligte jüdische Bürger zu Schaden gekommen seien, aber, schreibt das Blatt etwas burschikos, das sei schon immer so gewesen: wenn zwei sich schlagen, leidet der dritte. Daß die Negierung eines sogenannten Kulturstaates derartige Erklärungen abzugeben wagt, läßt ihre geistige Einstellung zur Genüge erkennen. was sagt Sie Stahlhelmleitung öazu l II» M v ~ — , Der Plärrer von Borkum” spricht am Dienstag, dem 23. Juli, abends8.30Uhr, im Hotel „Lehrter Hok" in Öffentlicherversammlung über: | „Die Stunde hat geschlagen. Unsere Abrechnung mit Volks- und Vaterlandsverrätern!“ Das Gespräch des Tages sind die überfüllten Versammlungen dieses unerschrockenen Vorkämpfers der nationalsozialistischen Idee. Zu zahlreichem Besuch ladet ein die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiter-Partei Ortsgruppe Lehrte. A „Der Al I II I 11 beteiligt sich auf Einladung der Arbeiter-Partei an der heutigen Münchmeyep-" ' „ 8 Uhr abends im Lehrter Hof. Das gemeinsame Eintreten beider Organisationen für das demnächst zu erwartende Volksbegehren gegen die Versklavung Deutschlands sowie die vorbildliche, durch die Tat bewiesene Kameradschaft der Hitlerleute in München machen es jedem Kameraden zur Pflicht, der Einladung Folge zu leisten Anzug: Dienstanzug. FRONTHEIL Laengner.! Warum antwortet Münchmeper nichts fragt auch -er „öaperische Nurier". In seiner Nr. 212 vom 31. Juli 1929 befaßtl sich der „Bayrische Kurier", das führende Organ! der Bayerischen Volkspartei, ausführlich mit! Herrn Münchmeyer. Nach Wiedergabe des! bekannten Flugblattes, in dem wir eine Reihe I ihn aufs schwerste belastende Vorwürfe gegen! Herrn Münchmeyer erhoben und ihn! schließlich aufforderten, Klage gegen uns zuß erheben, fährt der „Kurier" fort: „In jüngster Zeit hat die nationalsozialistische! Parteileitung durch den ehemaligen evangelischen! Pfarrer Münchmeyer in Südbayern eine lebhafte! Werbetätigkeit entfalten' lassen. Was diese! Tätigkeit kennzeichnete, war — abgesehen von der | üblichen Verwendung zahlreicher und ausdruckfähiger Schimpfworte — der ausgesprochen rell- > gionspolitische Charakter der Agitation. Herr! Münchmeyer trat vor allem im katholischen! Oberland (in Traunstein, Holzkirchen, Tölz, dann auch in Ingolstadt) als Wanderprediger und Prophet jener „Hakenkreuz-Religion" auf, die I ihren wesentlichen Inhalt durch nationalistische! und vulgär-antisemitische Züge empfängt; er verkündete jene „nationalsozialistische" Form des „Christentums", bei der der gesamte dogmatische und ethische Gehalt der christlichen Religion zu- ] gunsten einer „nationalen Rassenreligion" verflüchtigt und durch eine rein politische Weltanschauung ersetzt wird; er machte sich zum | Herold jener religiösen Ausfassung, die sich sachlich, d. h. den Voraussetzungen und der Tragweite nach, in nichts von der Auffassung des Generals Ludendorfs unterscheidet. Bei der publizistischen Abwehr der religions- und parteipolitischen Angriffe des Herrn Münchmeyer haben verschiedene Organe der Bayerischem Volkspartei auf die Tatsache verwiesen, daß der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdi-! schen Glaubens gegen Herrn Münchmeyer in einer Reihe von Flugblättern schwer belastendes Material veröffentlicht und den Beschuldigten mehrmals vergeblich zur gerichtlichen Klage aufgefordert hat.-Eben diesen Nachweis aber, der naturgemäß am einfachsten durch Erhebung einer gerichtlichen Klage erbracht werden könnte, hat Herr Münchmeyer bisher nicht zu führen versucht; er ist auch — wie eine im „Völkischen Beobachter" (Nr. 174) neuerdings veröffentlichte Erklärung ersehen läßt — in Zukunft nicht gewillt, den geforderten Nachweis zu führen. Den Verzicht auf eine gerichtliche Klarstellung „rechtfertigt" Herr Münchmeyer in dem Organ des Herrn Hitler durch eine Reihe von seltsamen Behauptungen. Er vertröstet zunächst dm jüdischen Verein auf die kommende „große Generalabrechnung" . . . „Es ist selbstverständlich, daß diese tatsächlichen Angaben, die gerade den „Religionspolitiker" aufs schwerste belasten, nicht durch den Hinweis aus den jüdischen Charakter der für die Verbreitung der Flugblätter verantwortlichen Organisation entkräftet werden können . . . Im gegebenen Falle handelt es sich zudem im wesentlichen nicht um Beschuldigungen, die von der jüdischen Organisation selbst herrühren, sondern um die Wiedergabe von kirchlichen und gerichtlichen Entscheidungen. Eine Verbindung Zwischen der Frage der religiösen und politischen Bewertung des Judentums (bzw. des Centralvereins) und der Frage der Wahrheit der vom Centralverein verbreiteten Anklagen könnte höchstens dann hergestellt werden, wenn der schlüssige und einwandfreie Nachweis geführt würde, daß die jüdische Organisation gegen Herrn Münchmeyer wahrheitswidrige Anklagen gerichtet und insbesonders die gerichtliche und kirchliche Entscheidung falsch und unrichtig wiedergegeben habe . . 04445 49807^89512927971606