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Central-Verein-Zeitung · 1929-08-02 · 31 (2.8.1929) · p. Seite 402

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
31 (2.8.1929)
Date
1929-08-02
Page
Seite 402 (sequence 2)
Language
German
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402 nur eine orthodoxe, vielleicht irregeleitete Sekte, die mit dem Gesetz der jüdischen Religionsgemeinschaft wahrscheinlich gar nichts zu tun habe. Nach ihm gibt es drei Sekten, von denen die Chassidäer die eigentliche Blutjekte seien. Mit Emphase rust er aus: „Glauben Sie mir, meine Herren, ich bin kein fanatischer Judenhasser!" und erklärt, daß er die Juden „biologisch" bekämpfe. So versucht er seine Unschuld zu begründen. Der Vorsitzende, der mit Ruhe und Sachlichkeit leitet, weist den Angeklagten an Hand des Artikels darauf hin, daß er tatsächlich in dem Aussatz das Wort „Sekte" auch nicht ein einziges Mal gebraucht habe. Auch Leys Behauptung, der im Bilde dargestellte Raum sei keine Synagoge, sondern könne irgendein ausgeschmückter Raum, vielleicht gar eine Freimaurerloge sein, erklärte er für unwahrscheinlich. Die Verteidigung hat ein umfassendes, zwei Jahre altes Gutachten von Professor Dr. Bischof (Leipzig) auf den Gerichtstisch niedergelegt, stellt aber im übrigen keine Beweisantrüge durch Sachverständige, so daß nach einer kurzen Pause der Staatsanwalt das Wort erhält. Die Reöe öes Staatsanwalts. Der Staatsanwalt geht auf die Geschichte zurück und bezeichnet das 13. Jahrhundert als die Zeit, in der die angeblichen Ritunlmorde auskamen. Das war, so sagt er, die Zeit, in der der Hexenwahn auftauchte. Während der Hexenwahn aber völlig verschwunden ist, hat sich der Ritualmordwahn durch die Jahrhunderte bis auf die heutige Zeit, wenn auch in herabgeminderter Form, in großen Volkskreisen noch erhalten, dabei können sich die meisten gar nicht der Einsicht verschließen, daß kein jüdisches Gesetz den Ritualmord lehrt. Der Staatsanwalt lehnt auch die Behauptung von der Existenz einer Blutsekte ab und bezieht sich dabei aus die Gutachten anerkannter Sachverständiger. Er fährt dann fort: „Die Anklage erblickt in den eben genannter! Stellen und in den Abbildungen der beiden Blätter eine Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft deswegen, weil sie den Ritualmord als Einrichtung oder Gebrauch darstelten. Das ergeben ja eindeutig die Ausdrücke wie jüdischer Ritualmordll Es kann nicht daraus ankommen, ob der Talmud, der teils von den Juden anerkannt wird und teils nicht, irgendwelche Stellen enthält, die als Rechtfertigung des Nitualmordes aufgefaßt werden können. In der Behauptung der Zeitungsaussütze und der dazugehörigen Bilder, daß an Daube und auch an anderen Christen ein Ritualmord begangen sei, kommt die Beziehung des Mordes zur jüdischen Religion zweifelsfrei zum Ausdruck. Selbst wenn man sich aus den Standpunkt des Angeklagten stellt, daß nur eine Sekte fanatischer Juden den Ritualmord begehe, so wird man doch aus dieser Auslassung entnehmen müssen, daß die von ihm Zitierte Sekte dem Ritualmord huldigt. Die Beziehung solcher Bluttaten, wenn auch nur von solcher Sekte begangen, läßt aber unverkennbar die Beziehung dieser Bluttat zu dem religiösen Gebrauch in der jüdischen Religionsgemeinschaft erkennen. Ich berufe mich bei diesem Urteil insbesondere auf das Reichsgericht, und zwar auf seine Entscheidung vom 28. Juni 1928. Ich bin auch -er Meinung, daß der Angeklagte trotz seines guten Glaubens an den angeblichen Ritnalmord, sich des schimpflichen Charakters seiner Kundgebung durchaus bewußt gewesen ist. Er steht im politischen Leben, ist Führer Der Nationalsozialisten, die gerade den Kamps gegen den Semitismns auf ihre Fahne geschrieben haben. Der Angeklagte hat sich gerade mit der jüdischen Frage und dem angeblichen Ritualmord sehr erheblich beschäftigt. Dieses Verhalten läßt den Schluß zu, daß dem Angeklagten die Materie bekannt, und er sich des schimpflichen Charakters seiner Behauptung vollständig bewußt gewesen ist. Die Anklage wirst dem Angeklagten weiter vor, Vergehen gegen § 130, Aufreizung zum Klassenhaß. Nach meiner Meinung ist auch dieser Tatbestand erfüllt. Denn daß derartige Abbildungen und Beschimpfungen nicht dazu beitragen, den Frieden herbeizusühren, liegt auf der Hand. Im Gegenteil, sie wirken kraß 'aufreizend. Ich bin auch der Meinung, daß durch den Aufsatz grober Unfug begangen wurde. Das ergibt sich aus der sensationellen Aufmachung der Zeitungsartikel und der dazu gehörigen Abbildungen. Die Abbildungen sind geeignet, den Frieden und die Ruhe der Oessentlichkeit ans das schwerste zu gefährden." Der »böse^ Lentralverein. Der Verteidiger Dr. Leys, Rechtsanwalt Barthels, wandte sich in wissenschaftlich gefärbten Ausführungen gegen den Staatsanwalt. Für den Grad seiner Einsicht in die jüdischen Verhältnisse sind folgende Sätze charakteristisch: „Eine jüdische Religionsgemeinschaft gibt es nicht. Wir haben ein sehr lehrreiches Buch über jüdische Parteien. Der Verfasser zählt darin 15 jüdische Parteien aus, die unter sich nur sehr wenig gemeinsam haben, und zum größten Teil in scharfem Widerspruch zueinander stehen. Soweit das deutsche Reichsgebiet in Frage kommt, kommen überhaupt vielleicht nur drei Gruppen in Betracht. Einmal das orthodoxe Judentum, das durch den Massenzufluß aus dem Osten eine außerordentliche äußere und innere Verderbnis erfahren hat, zweitens, das Resormjudentum, das dem liberalen Zeitgeist im Sinne einer fortschrittlichen Entwicklung Konzessionen gemacht hat, und dann den Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Dieser fällt als Religion ohne weiteres aus. Der Centralverein hat ein Programm zum Kampfe gegen den Antisemitismus sowie die Kontrolle aller antisemitischen Zeitungen, die Anlaß zu einer Strafanzeige geben. Am liebsten geht er nach § 166, der Gefängnis vorsieht, die Existenz vernichtet usw., vor." Ursprung 1835 Lebens-, Aussteuer- und Alitarbeiter gesucht. Gewiß, der Centralverein ist nie feige gewesen und hat auch in diesen! Falle seine Pflicht getan. Bor Existenzen, welche eine große Gemeinschaft verleumden, hat er keinerlei Achtung. Das Gericht sagt: „Es gibt keinen Kftuölmocd." Nach einer Replik des Staatsanwalts und einem sehr ausgedehnten letzten Wort des Angeklagten kam das Gericht zu der oben mitgeteilten Entscheidung. Aus der Begründung sei noch folgendes hervorgehoben: „Die Behauptung des Angeklagten, er habe nur die Juden als Rasse treffen wollen, ist nicht glaubhaft. In diesem Fall ist das Judentum von seiner religiösen Seite angegriffen worden. Das gilt sowohl von dem Aufsatz als auch von dem Bild. Das Bild insbesondere zeigt eine G r u s e l i g k e i t und Roheit, daß die Beschimpung klar Zutage tritt. Nicht nur Sekten, sondern auch die Juden werden betroffen, die in den vom Staate anerkannten Religionsgeweins chasten Zusammen geschl offen sind. Die Glaubenslehre und der Ritus der heutigen jüdischen Gemeinden enthält bestimmt n i ch t s, woraus auf die Zulässigkeit eines religionsgesetzlichen Mordes geschlossen werden könnte." Ter Angeklagte hat sich Einlegung der Berufung Vorbehalten. evl n! deles St ha stl tu 3' er U so ha A Ö1 fte A fui Be hö Ge 2< gc vl P K et) n« w bi li F (X bi I? u E w A di h ö sc n Zwei protestversammlungen für und gegen öie Ritualmor-lüge. Mißerfolg öer nationalsozialistischen Versammlung. Als Protest gegen diese Gerichtsverhandlung hatten die Nationalsozialisten für den Abend des 26. Juli eine öffentliche Versammlung in den großen Saal der „Harmonie" einberufen, woselbst ihr Führer Leh über das Thema: „Ist der Ritualmord historisch und rassisch begründet?" sprechen sollte. Die katholische, die evangelische und die jüdische Neligionsgesellschast waren eingeladen worden, Vertreter zu entsenden und man hatte ihnen je eine Stunde Redezeit zu gesichert. Die Versammlung war gut besucht, aber nicht überfüllt. Der Redner wärmte in seinem Vortrag im wesentlichen seine Verteidigungsrede vom Vormittag neu aus. Er erklärte, die 'Juden schützten das Geheimnis des Nitualmordes durch Macht und Geld, er bringe aber ganz klare Beweise. Und nun ließ er alle die angeblichen Nitualmorde Revue passieren, wobei er sich besonders ausführlich der Geschichte des Simon von Trient annahm. Dann j glitt er auf sein Lieblingsthema ab und erklärte, * der bisherige Antisemitismus sei falsch gewesen, weil er die Juden nicht begriffen habe; denn t diese stellten rassisch etwas ganz anderes dar j als alle anderen Völker. Er „bewies" das alles hochwissenschaftlich mit Molekülen, Atomen, Entmischungen und anderen unverstandenen Begriffen. Schließlich konnte ihm niemand mehr folgen. Der Höhepunkt seiner Ausführungen war der Satz: „Alljuda muß sterben, d a m i t D e u t s ch l a n d leben kann!" Eine ziemlich unverhüllte Aufforderung, die einer Aufreizung zuni Klassenhaß wieder bedenklich ähnlich sieht. Die katholische Kirchenbehörde und der Vorstand der Synagogengemeinde hatten der Einladung keine Folge geleistet. Dagegen war der evangelische Pfarrer K a p p l e r erschienen. Dieser bildete aber für Herrn Ley eine arge Enttäuschung. Er führte nämlich aus, die T tl ei A v st R d bl H 2 ei p a h' U zc V J i 31358525

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