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Central-Verein-Zeitung · 1929-07-26 · 30 (26.7.1929) · p. Seite 396

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
30 (26.7.1929)
Date
1929-07-26
Page
Seite 396 (sequence 8)
Language
German
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vor der Schöffenbank stehend, in immer neuen Wendungen Gottes und des Teufels Strafe für den Fall eines Meineides auf sich herab. Die „Obersten", die Natsherren der Stadt, haben an die Stelle jener Formel einen kurzen Eid treten lassen, der in der Synagoge auf das Buch Moses oder Josua abgelegt' wird. Das Eidesformular lautet nun einfach: „Die Beschuldigung, der dich der N. zeiht, der bist du Jude N. unschuldig, so wahr dir der lebendige allmächtige Gott Gloy Adony helfe, der Moses das Gesetz auf dem Berge Sinai gab." Es ist eine ähnliche Form, wie sie uns auch schon in Markgraf Ludwigs Privileg für die neumärkischen Juden begegnet und wie sie später durch den ersten Hohenzollern ausdrücklich festgelegt wurde. In einer der dein Rate gehörenden neun Judenbuden und in den dahinterliegenden zwei kleinen Buden, die wir noch heute in den Häusern des Jüdenhofes erkennen können, und in deren ^unmittelbarer Nachbarschaft sicher auch ihre Schule lag, wohnten die Juden Berlins. Gebunden waren sie an diese Häuser nicht, sie durften auch außerhalb der städtischen Buden wohnen. Diese waren selbst damals wohl kein Ghetto im strengen Sinne, wenn auch die Oertlichkeit dafür spricht, daß ursprünglich eine Trennung der Juden von der übrigen Einwohnerschaft bestand. Nirgends ist von einem Verschließen des Judenhofes durch dafür bestimmte Diener, „Judenknechte", die Rede. Unverändert hat das Berliner Recht die grundlegenden Sätze des berühmten „Sachsenspiegels" Eyke von Repkows über die allgemeine Rechtsstellung der Juden übernommen. Sie stehen wie die anderen Personengruppen, die nicht Waffen tragen, im Schutze eines ständigen Friedensgebotes und gelangen so juristisch in die nunnittelbare Nachbarschaft der Geistlichen. Tragen „Pfaffen und Juden" Waffen, dann hört dieser besondere Schutz auf, ' „denn die sollen keine Waffen führen", die unter dem täglich wirksamen Königsfrieden stehen. Mit diesem Schutz hängt die besondere Tracht zusamnum, die dem Juden vorgeschrieben ist, der spitze Hut, der ihn als befriedeten Alarm kennzeichnet, wie den Geistlichen Habit und Tonsur. Nur verbinden sich mit diesem Motive die ganz andersgearteten, aus denen heraus das große Laterankonzil des Jahres 1215 für die Juden die eigentümliche Kleidung bestimmt hatte. Sonst stehen die Bekenner beider Religionen rechtlich gleich. Der Jude, der all Christen einen Totschlag oder eine Gewalttat begeht, rvird nicht schwerer bestraft, als wenn es sich um ein Verbrechen unter Christen handelte. Bei Schuldktagen zwischen Juden und Christen muß der Kläger stets einen Angehörigen der Religion seines Gegners als Zeugen bei bringen. Günstiger sogar als der Christ steht der Jude in der Ausübung seines Berufes da. Einen interessanten Beweis dafür gibt uns eine bisher unbekannte Urkunde des Jahres 1384, durch die sich die Berliner Schuhmachergesellen zu einer Korporation zusammenfchließen und in zahlreichen Artikeln die Pflichten ihrer Mitglieder sestsetzen. In einem der letzten Artikel wenden sie sich dagegen, daß ein Geselle „zu der Juden Haus" geht unb dort ein Pfand versetzt. Die Strafe allerdings, die ihm dafür angedroht wird, das übliche halbe Pfund Wachs zu den Kirchenlichtern der Genostenschast, wird kaum schwer genug gewesen sein, um allzu abschreckend zu wirken. Atmete das Stadtbuch einen Geist der Versöhnung, so war doch allem Nechtssrieden zwischen Inden und Christen zum Trotz der Abgrund des Mißtrauens durch juristische Formeln nur wie mit dünnem Reisig überdeckt. Das Stadtbuch selbst hat dafür ein Zeugnis ausgezeichnet. Nicht lange nach'der Niederschrift des geltenden Rechts trug der Stadtschreiber auf jenen Seiten, auf denen er die in Berlin - Patasi-Hotei „Sonnenbichl“ (Golf-Hotel) Garmiscfi Haus I. Ranges, direkt am Wald und See. Pension MJl 11,— bis 18,—. Nachmittags und abends Konzerte. / Tennisplatz / Garage / Boxen / Waschräume / Garagenmeister. Golfplatz-Eröffnung August. begangenen Verbrechen und ihre Bestrafung für; die Nachwelt sesthielt, mit sachlich kühlen Worten 'f ein: „Im Jahre des Herrn 1405, am Sonn- | abend vor Laetare (d. h. am 28. März), wurden t Claus Zepernick und Thomas Kleinschmidt ent-! hauptet, weil sie den Juden Kinder verkaufen j wollten." Der furchtbare Wahn, daß die f Juden christliche Kinder aus abergläubil s ch e n Gründen zu töten Pflegten, den schon | 1236 Kaiser Friedri ch II., 1247 P a p st j I nnoc e n z I V. als Aberglauben b c - | kämpft hatten, er lebte unerschüttert im } Volke fort und brachte jenen beiden Unglück- { liehen christlichen Opfern des Jahres 1405 zu J Berlin so gut den Tod wie zahlloser! Juden, f deren Namen verschwunden sind, wenn sie nicht j in den Memorbüchern ihre Stätte gefunden I haben. I Neue Hücher. j Professor Dr. Waller Schönichen: „Der Naturforscher, vereint mit Natur und Technik", 1929, Hugo 1 Bermühler-Verlag, Berlin. — R. K. Lewin: | „Apostatenbriefe", 1929, Hermann Rauch, Wiesbaden, \ — Carl Schmitt: „Die geistesgeschichtliche Lage des j heutigen Parlamentarismus", 1926, Duncker u. Hum- I blot, München. — Carl Schmitt: „Die Diktatur", j 1928, Duncker u. Humblot, München. — Carl Schmitt: I „Politische Romantik", 1925, Duncker u. Humblot,! München. — „Jüdische Familiensorschung", Heft 17, j 1929. — S. Fuchs: „Festschrift zum 25jährigen Jubi- 1 linim des Vereins israelitischer Lehrer Mitteldeutsch-? lands", 1904, Magdeburg. — D. Heilbronn: „Festf schrtft zum 50jährigen Jubiläum des Vereins israeli- } tischer Lehrer Mitteldeutschlands", 1929, Magdeburg. | — Schalom Asch: „Lederers Rückkehr", 1929, R. Löwitf Verlag, Wien-Berlin. — E Asnetendovf k. ütM. Landerziehungs-, Erholungs- und Ferienheim Vlise Höniger. Ausländerinnen im Hause. AM/ Parkstraße 89. Tel. 26333 Israelitisches T'öchterpensionat Geschw. Sobernheim. Praktische, wissenschaftliche, häusliche, gesellschaftliche und kaufmännische Ausbildung. Rituell. Französin und Engländerin im Hause. Angenehmer Ferien-und Erholungsaufenthalt für Kinder und junge Mädchen. Angesehene israelitische Familie in Wiesbaden nimmt mehrere junge Mäd- £%*%**£$ 4% h chen aus gutem Hause in zwecks Erlernung des Haushaltes, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Fortbildung. 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