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Central-Verein-Zeitung · 1929-07-26 · 30 (26.7.1929) · p. Seite 395

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
30 (26.7.1929)
Date
1929-07-26
Page
Seite 395 (sequence 7)
Language
German
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395 Die Gesetzestafeln im Möelswappen. Zum Toüe von Hugo v. Hofmannschal. Im „Neuen Wiener Journal" 8 vom 18. Juli 1929 lesen wir j einen Aufsatz „Hofmannsthals 1 Ahnengalerie", dem wir folgende j 2lusführuugen entnehmen. | „Nicht nur den Vorfahren im Geiste eines I Dichters nachzusorschen ist reizvoll, sondern auch I der leiblichen Vorfahren Namen und Taten dem j Dunkel der Geschichte zu entreißen, ist wichtig j und aufschlußreich . . . j Die Familie der Hofmanns Edlen von Hofi mannsthal, wie der volle Namen lautet, gehört! zu den ältesten jüdischen Familien, stammt aber [ aus der Gegend von Fürth in Bayern. In dem [ Dorfe Preifeld in Oberfranken lebte mit die! Mitte des 17. Jahrhunderts eine Familie, der! der Ururgroßvater Hugo v. Hofmannsthals und j ein berühmter Talmudgelehrter, der sich Mendel I wargau nannte, entstammte. Letzterer über- I siedelte nach Paris, betrieb neben seinem Hanj delsgeschäst das Talmudstudium und scharte stets I eineii Kreis von Talmudjüngern um sich. Dort! dichtete er auch eine Hymue gelegentlich der I Krönung Napoleons zum Kaiser von Frankreich, j Nach feiner Heirat übersiedelte er wieder von ) Paris nach Fürth und blieb dort bis Zil seinem j im hohen Alter, 1842, erfolgten Ableben. Des Dichters Ururgroßvaters Weg aber führte ihn j nicht nach dem fernen Paris, sondern er verj legte, als einst Hungersnot herrschte, seinen j Wohnsitz nach de ne Torfe Prostiebor bei Pilsen, j Tort erblickte Jsak Löw, der den Familiennamen Hosmann führte, im Jahre 1763 das Licht der! Welt. Tie bescheidenen Verhältnisse des Eltern-! yauses zloaugen ihn, schon in den jttngen Jahren, j sich dem Handelsberus zu widmen, den er in? Prag erlernte und bald in Wien ausübte. In j der Kaiserstadt, die fleißigen und strebsmnen I Leuten Gelegenheit zum Aufschwünge bot, gelang i es Jsak Löw bald, festen Fuß zu fassen, Verj mögen und die heißersehnte „Tolleranz" zu erj werben. Nun schritt er zur Ehe, über deren Ab- [ schließung im§ ein vergilbtes Kopulationsj Protokoll folgendes meldet: „28. Dezember 1788, j Herr Jsak Löw Hosmann hier tolleriert, alt i 25 Jahre, trauet des Herrn Wolf Schesteles aus j Prag, seine Tochter Neserl, alt 18 Jahre. Die ) Vehsteher waren erwähnter Vatter Wolf j Schesteles und Herr Sallomon Schesteles aus! Prag. Zum Copulieren war der Rabbiner j Abraham Frankfurter aus Nikolsburg; in der | Blauen Flaschen Nr. 611 am Stock im Eisen." Ter Vater der Braut Wolf Schesteles gehörte einer alten Prager Familie an, die Mutter der Braut stannnte aus Königswarth bei Marienbad, wo ihr Vater Joel Varuch und ihr Großvater Baruch Lob als Grüslich-Metternichsche Schutzjuden wohnten. Durch diese eheliche Verbindung mit einer angesehenen und wohlhaben- - den Familie mehrte sich noch Jsak Löw Hosmanns wirtschaftliche Fundierung und gesellschaftliches Ansehen. Sein Haus gehörte zu den angesehensteil des Wiener Vormärz, sein Leben war erfolgreich und untadelhaft. Ein Spion des all-! mächtigen Polizeiministers, der nach aufrührej rischen Ideen zu forschen hatte, wußte in einem Berichte, den Kaiser Franz zu lesen bekam, nichts Abfälliges über I. L. Hosmann gu berichten und hob hervor, daß der Großhändler Hosmann nicht zu den resormlustigen Aufklärern gehöre, sondern sogar im Gegensätze zu manchen anderen in Haus und — Küche altjüdische Tradition bewahrte. Hosmanns Wohlverhalten und Verdienste wurden auch vom Kaiser gebührend anerkannt, und er verlieh ihm den österreichischen Adelsstand mit dem Prädikat „Edler v. Hosmannsthal". Dabei stellte aber Jsak Löw eine scltstune Bitte; er wünschte, daß in das 31t verleihende Wappen die zwei mosaischen Gesetzestafeln ausgenommen werden mögen. Diese Bitte wurde ihm auch gewährt. Als I. L. Hosmann Sanatorium Rebhaus Freiburg i. Br. für Innere, Nerven- und Stoffwechselkranke. Pensionspreis einschliesslich laufender ärztlicher Behandlung ah -JUt 14,—. 1929 vollständig renoviert. Leitender Arzt: Dr. Ii. Mann. — Prospekte. 1849 als angesehener Großhändler und Vorsteher der israelitischen Kultusgemeinde starb, hinterließ er eine zahlreiche Nachkommenschaft, die sich mit den angesehensten Familien, Hofrat Karabaeek, Wittgenstein, Grafen Nasumofsky, Freiherrn von Burian und v. Schey und vielen anderen, verschwägerten. Soviel über des Dichters Urgroßvater I. L. Hosmann .. Die Serliner ^uöen im Mittelalter. Von Staütarchivüirektor Dr. Uaeber. Ten Markgrafen aus dem bayerischen Hause der Wittelsbacher war weder Ruhe noch Tauer ihrer Herrschaft beschieden gewesen?) Seit dem Jahre 1373 lösten die Luxemburger sie ab. Aber nur die kurzen Jahre von 1373 bis 1378, als Kaiser Karl IV. selbst die Zügel in starker Hand hielt, waren glücklich und friedevoll. Als er aus dem Leben schied, folgten noch dunklere Zeiten, als es die von politischen und religiösen Kümpfen erfüllte Periode der bayerischen Herrscher gewesen war. Zügelloser als je, von keiner festen Staatsgewalt in Schranken gehalten, lagen fremde und einheimische Machthaber miteinander in Fehde. Wollten die Städte der Mark ihnen nicht schutzlos ausgeliefert sein, mußten sie selbst die Waffen ergreifen und versuchen, durch Zusammenschluß eine Macht im versallenden Staate zu bilden. Berlin hatte das Gebot der Stunde erkannt. Als Haupt des Bundes der mittelmärkischeu Städte hatte es im Verein mit dem alteren Brandenburg und dem jüngeren Frankfurt 'während der Regierung des gescheiten, aber unzuverlässigen und in die Schicksale des Reiches und der böhmischen Länder verstrickten Markgrafen Jobst seine Stellung behauptet. Das Glück hatte es nicht als Genossen; 1376 und 1380 hatten schwere Brände seinen Wohlstand erschüttert. Es hatte den Mut nicht verloren, ja, es ist schon 1391 imstande gewesen, das wichtigste Recht zu erwerben, das ihm zu seiner halb republikanischen Stellung noch fehlte,. das der Gerichtsbarkeit. In ihrem Besitze schritt es zu der bedeutsamen Kodifikation seines öffentlichen und privaten Rechts, die uns in dem Stadt buche aus dem letzten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts erhalten ist. Diesem verdanken wir einen tiefen Einblick in die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen, unter denen die Berliner Juden des Mittelalters lebten. Es ist nicht das düstere Bild, das wir vielleicht erwarten. Ist der Jude auch nicht vollberechtigtes Mitglied der Bürgerschaft, so teilt er doch dieses Schicksal mit der Urbevölkerung des Landes, den Wenden, er teilt seine Ausnahmestellung mit den deutschen Angehörigen der „unehrlichen" Berufe, wie dem des Scharfrichters und mit den unehelich Geborenen. Fehlt es so nicht cur Parallelen zu der dem Juden im Nahmen der mittelalterlichen Gesellschaft ein geräumten Stellung, etwas ihn von allen anderen Unterscheidendes hastet ihm doch *) Vergl. auch den Aufsatz desselben Verfassers in „C. V.-Ztg." Nr. 51/52, 1928. an: er ist nicht Mitglied der christlichen Kirche, die das eigentliche Fundament allen staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der abendländischen Volker bildet. Und so suhlt der Verfasser des Berliner ^tadtrechts die innere Notwendigkeit, sich und seinen Lesern eine Erklärung darüber zu geben, wie es trotz dieses Gegensatzes möglich gewesen sei, jenen fremden Bestandteil der christlichen Gemeinschaft einzugliedern. Diese einleitenden Zeilen erhellen das Denken der Zeit in so überraschender Weift, daß wir sie in hochdeutscher Uebersetzung folgen lassen dürfen: „Hier beginnt das Recht der Juden, die nur an den lebendigen Gott, den Schöpfer des Himmels und der Erden und alles, was darin ist, glauben und das alte Gesetz halten und des neuen Gesetzes Widersacher sind, das heißt der ganzen Christenheit, so daß sie Christus, den wahren Gott, zu seinem unschuldigen Tode als Mensch brachten. Darum ist es wunderlich, daß man den Juden gestattet, innerhalb der Christenheit zu leben. Nun lehren die heiligen Lehrer der Christenheit, daß man die Juden bei den Christen aus vier Ursachen leben läßt. Erstens, weil wir das Gesetz von ihnen haben, durch das wir Zeugnis von Christus besitzen; zweitens, um der alten Väter willen, von denen Christus als Mensch äbstammt, nämlich von dem Geschlecht Jesse; drittens, um der Bekehrung der Juden willen, da sie alle noch vor dem strengen Gericht Gottes (dem Jüngsten Gericht) bekehrt werden sollen; viertens, wegen der Erinnerung an Christus; denn so oft wir die Juden sehen, so oft sollen wir das Gedächtnis seiner teuren Marter in unserem Herzen tragen." Unvermittelt für unser Empfinden stehen die drei ersten Gründe neben dem vierten, stehen die innere Bindung an das jüdische alte Gesetz wie an Christi leibliche Vorfahren und Lre Hoffnung auf künftige Bekehrung der Juden neben der steten Erinnerung an die Urheber des Todes Christi, jener Erinnerung, aus der immer wieder die Flammen des Hasses emporschlagen konnten. Die Zeit des Berliner Stadtrechts allerdings erlebt diesen Haß nicht. Sie hat selbst sein Symbol beseitigt, die mit echt mittelalterlicher Freude am sinnlichen Ausdruck des Gedankens ausgeklügelte Form, in der früher die Juden vor Gericht ihren Eid zu leisten hatten. Jetzt beschwört der Jude nicht mehr, mit bloßen Füßen auf einer Sauhaut Mur Simson-Supra! 312/60 PS. Für Reise, flßr Hftisfopho \AfaflOnT 2-, 4- und ösitzig, Sport und Beruf. Uwb UCutoLIIü Tl CStjUll 1 offen u. geschlossen. ffaffenfabriken Si m soo&6o., ÄbtAatomobilfabriken . Suhl i.Thür.

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