Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1929-07-26 · 30 (26.7.1929) · p. Seite 392

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
30 (26.7.1929)
Date
1929-07-26
Page
Seite 392 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2277379-2277833-2277863--05389-2286124
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

392 GauleiterRoch vor-emSerufungsrichter. Das Urteil öes Schöffengerichts verschärft. Wir hatten seinerzeit über die Gerichtsverhandlung vor dem Königsberger Schöffengericht berichtet, in der der Gauleiter der NSDAP., Erich Koch (früher Elberfeld), loegen öffentlicher Beleidigung des Syndikus unseres Verbandes Ostpreußen, Kurt Sabntzky, zu einer Geldstrafe von 150,— Mark verurteilt worden war. Koch hatte am 22. November in einer öffentlichen Versammlung in der Königsberger Stadthalle über einen von Sabatzty in der „C. V.-Zeitung" veröffentlichten Bericht über die nationalsozialistische Bewegung in Ostpreußen gesagt: „Wenn ich diesen jüdischen Dreckspay Sabatzky auf der Straße treffe, werde ich ihn mit der Reitpeitsche zü ch tigen." Nachdem Sabatzty daraufhin Strafantrag gestellt hatte, erklärte Koch in einer weiteren Versammlung am 15. Dezember, die in Königsberg im gleichen Saale stattfand: „Der Jude Sabatzky hat gegen mich Strafantrag gestellt und will meine Verhaftung. Trotzdem wird das Duell Zwischen uns bzw. Zwischen ihm und mir doch stattfinden. Es ist beZeichnend, daß ein Sabatzty, der Zwei Millionen Frontsoldaten beschmutzt und besudelt hat, das Recht hat, Strafanträge zu stellen, während er selbst nicht belangt werden kann." Gegen das Urteil des Schöffengerichts hatten Staatsanwaltschaft und Nebenkläger Berufung eingelegt, und zwar sowohl wegen des Strafmaßes, als auch wegen der mündlichen Urteilsbegründ ung. In ihr hieß es, Sabatzty habe das Andenken der Opfer des Weltkrieges in gewissem Sinne dadurch verunglimpft, daß er in der „C. V.-Zeitung" behauptet habe, die Totengedenkfeier der Nationalsozialisten sei unwürdig verlausen. In der Berufungsverhandlung vor der Königsberger Strafkammer wiederholte Koch seine Anschuldigungen gegen Sabatzky und erklärte weiter, die Staatsanwaltschaft in der Republik schütze bewußt die Juden und ginge gegen die Nationalsozialisten mit unberechtigter Schärfe vor, so daß diese zu Staatsbürgern zweiter Klasse herabgesetzt feien. Demgegenüber wies der gleichzeitig als Zeuge geladene Nebenkläger darauf hin, daß sowohl die Form der Einladung^ wie der Verlauf der fraglichen Heldengedenkfeier nach wie vor als durchaus unwürdig zu bezeichnen fei. Allerdings entspreche seine Meldung, es sei am Schluß der Totenfeier zu einer Schlägerei mit Kommunisten gekommen, wie er sich in der Vorverhandlung überzeugt habe, nicht den Tatsachen. Daß der Bericht nicht ganz korrekt gewesen sei, sei darauf zurückzusühren, daß ihm selbst als Juden der Zutritt zu der Versammlung verboten gewesen sei, und daß selbst christliche Berichterstatter, die nicht der NSDAP, angehören, belästigt würden, sobald sie sich schriftliche Aufzeichnungen machen. Der Vertreter der AnkLagebehörde plädierte für Bestrafung auf Grund des § 186 StGB., da es sich um eine äußerst schwere Beleidigung und Ehrenkräukung handele. Diese sei so schwer, daß sie nicht gut mit Geld gesühnt werden könne. Wenn Koch behaupte, er fühle sich durch den Artikel in der „C. V.- Zeitung" beleidigt, so könne man ihm das nicht glauben, denn die Nationalsozialisten benähmen sich keineswegs so korrekt und feinfühlig, wie Koch vor Gericht täte. Ihre Bersammlungseinladungen, Schriften und Flugblätter strotzten von Beleidigungen und Beschimpfungen Andersdenkender, insbesondere der jüdischen Bevölkerung. Die Staatsanwaltschaft hätte sich wiederholt mit derartigen Dingen befassen muffen, und nationalsozialistische Trupps hätten bei ihrer Auflösung verschiedentlich: „Inda verrecke!" gerufen. *) Vgl. „C. V. - Ztg." Nr. 2, 10, 15, 20, 22. Er beantrage für den ersten Fall der Beleidigung eine Gefängnisstrafe von vier Wochen, für den zweiten Fall der üblen Nachrede eine solche von zwei Wochen, zusammengezogen zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat. Als Vertreter des Nebenklägers wies Rechtsanwalt Dr. Lepehne (Königsberg) aus die jahrelangen maßlosen Angriffe der Nationalsozialisten, insbesondere auch unter Kochs Führung, hin. Er kritisierte das Urteil des Vorderrichters, bezeichnete Kochs Verhalten als eine ungeheure Verletzung der Politischeil Anstaudspfücht und beantragte Freiheitsstrafe. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Weber!, versuchte die Beleidigungen und Verleumdungen Kochs als harmlos hinzustelleu; dabei erging er sich in maßlosen Verunglimpfungen der deutschen Judenheit, Dr. Lepehne blieb die Antwort nicht schuldig. Der Gerichtshof verkündete folgendes Urteil: Das Urteil der ersten Instanz wird aufgehoben. Wegen der Beleidigung im ersten Falle (Ausdruck „jüdischer Dreckspatz") wird der Angeklagte wegen formaler Beleidigung zu einer Geldstrafe von 160 Mark bzw. 10 Tage Gefängnis, wegen der üblen Nachrede im zweiten Falle („Besudelung des Andenkens der Opfer des Weltkrieges") ebenfalls zu einer Geldstrafe von 100 Mark bzw. 10 Tagen Gefängnis und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt. Dem Nebenkläger wird Pnblikationsbefugnis in der „Ostpreußischen Zeitung", der „Königsberger Hartungschen Zeitung" und der „Königsberger Volkszeitnng" ans Kosten des Angeklagten zngesprochen. Das Gericht hat im Zweiten Falle die üble Nachrede nach § 186 des Neichsstrasgesetzbuches für erwiesen erachtet. Es hat dem Angeklagten zugute gehalten, daß er bisher völlig unbestraft war und über den Artikel, den er als Kränkung empfunden hat, sehr erregt gewesen sei. Es war also in diesem Falle wesentlich anderer Auffassung als der Vorderrichter. Rnüppel-Runze wegen siufreizung zum Nlaffenkampf verurteilt. Am I.Jnli d.J. verhändelte das erweiterte Schöffengericht Gl atz gegen das Haupt der deutschsozialen Bewegung, Richard Kunze aus Berlin-Friedenau, wegen Aufreizung z u m Klassenka in p f. Kunze hatte am 3. April 1928 in einer öffentlichen Wahlversammlung der Deutschsozialen Partei in Gtatz über das Thema: „Gehen wir einer neuen Inflation entgegen?" gesprochen und dabei die Aeußerung fallen lassen: „Endlich ist die Zeit gekommen, den Rebekkas die Brillanten und Perlen vom Halse zu reißen". Auf Anzeige unseres niederschlesifchen Landesverbandes erhob die Staatsanwaltschaft Glatz Anklage wegen Vergehens gegen § 130 StGB. Kunze suchte sich damit herauszur'eden, er habe nur Stellen aus einer Rede, die er früher einmal als Reichstagsabgeordneter gehalten habe, zitiert und auf die Worte Arons im Alten Testament anspielen wollen: „Reißet ab alle eure Geschmeide, eure goldenen Ohrringe und bringt sie zu mir." August Förster FLÜGEL UND PIANOS Fabrik: Löbau i.Sa. / Filiale: Berlin Kurfürstendamm 22. Fernruf: Bismarck 7826. Führende Qualität. E’n wundervoll vollendetes ln* jedoch preiswert l strumentl M&rie&u» Diese Ausflüchte und auch die Zeugenaussage seiner Sekretärin, die ihn nach Kräften herauszubeißen suchte, halfen ihm wenig, denn Versammlungsteilnehmer bestätigten als Zeugen dm Wortlaut und die aufreizende Wirkung von Kunzes Aeußerung. Der Oberstaatsanwalt geißelte die hetzerische Tätigkeit des Angeklagten und beantragte eine Gefängnisstrafe von einem Monat. Das Gericht ver-! urteilte den Angeklagten zu 200 M. Geldstrafe, j . Ein neuer Münchmeper i f in Gstfrieslanö. I [ Nachdem Münchmeher am detttfchen Rhein j f seinen Sitz genommen hat, tritt der junge Pastor j M eher in Auri ch in seine Fußtapsen. Es ( scheint, daß die Fortentwicklung der in dem geist- 1 c reichen Vorkumlied au einer gewissen Höhe schon j entwickelten „teutschen Kultur" des Gestalters be- 1 1 darf. In Emden wie auch in Aurich hielt Herr j ( Meyer sogenannte „religiös-ethische Vortrüge" im j j Kreise seiner nationalsozialistischen Freunde, die j \ deutschen Glauben, deutsche Wahrhaftigkeit und f s deutsche Mannhaftigkeit bescheidenerweise ausschließ- - s lich für sich in Anspruch nehmen. Ernst Moritz j ' Arndt, Bismarck, Luther („das Reich" — das brüte I des Oesterreichers Hitler — „soll uns doch bleiben") Z! werden mit hoher Begeisterung tüchtig und oft » l falsch zitiert. Vibelwahrheit und Hitler-Doktrin J i verschwimmen in einem Rausch, der besonders die j j unbefangene Jugend in die Irre führt. l ] Meyer sprach in einer Versammlung in 1! Aurich kürzlich bei seinen Hitler-Freunden, als! \ Bürgermeister Dr. A nklam die Frage — „wo j , geistlicher Beruf und politische Arbeit sich gegen- ] \ einander abgrenzen" — in einer so scharfen wie j i treffenden Kritik als Debatteredner behandelte, das - üble Wort aus, Jesus Christus sei auch I i Antisemit gewesen. Hat Jesus wirklich seine j Herkunft in Untreue gegen sein Volk, das er aus- 1 : drücklich nicht verloren gegeben hat, je verleugnet? f Predigte er wirklich Hatz, nicht Menschenliebe? Bedauerlich ist, daß der junge 27jährige Geisti liche in verirrtem Jugendmut sich und andere, die | gleich unwissend zum Weltgeschehen stehen, eigenj sinnig gegen alle Warnungen, den Weg verbaut. Im Widerstreit mit der Kirchengemeinde hält er ) das Wirken im Hitler-Bund mit seinen Braunj Hemden für den einZig wahren Weg Zur „Volksi gemeinschast". Selbst hoffnungslos unklar, wird j er von diesem in Wahrheit erstrebenswerten Ziel I abkommen und abirren wie der bekannte finstere j Apostel von Borkum, dessen Jünger er ist. A. j Noch einmal: „Einigung"! der Iugenö. Wir berichteten vor einiger Zeill) von einer Zugendkundgebung, zu der Verbände der verj schiedensten Richtungen eingeladen hatten und die J gleich zu Beginn dadurch gestört worden war, daß i die Hitler-Jugend unter lärmendem Protest mit den Rufen „Deutschland erwache" und „Juda verrecke" den Saal verließ. Der weitere Verlauf der Versammlung gestaltete sich, wie uns von unterrichteter Seite mitgeteilt wird, durchaus ruhig. Die Redner der verschiedenen Gruppen (Deutschfoziaj listen, Sozialisten, Freideutsche u. a.) sprachen von ihren Standpunkten aus über die Notwendigkeit einer Querverbindung innerhalb der Jugend. Verschieden waren die Motive, aus denen heraus ein derartiger Zusammenschluß befürwortet wurde, alle aber münden ein in dem Willen zu neuen Gemeinschaftsbindungen Aus dieser Gruudeinstellung heraus glaubt man, den Kapitalismus und den Imperialismus, als Ursachen der augenblicklichen Zustände, entschieden bekämpfen^ zu müssen. Daß dies nicht im parteimäßigen Snne schlechthin zu verstehen ist, geht schon aus der „überparteilichen" Zusammensetzung des veranstaltenden Ausschusses hervor. Aus der anderen Seite aber erführt der Kreis durch dieses gemeinsame Kampfprogramm eine Verengung, durch die gewiß mehr oder weniger zahlreiche Gruppen der Jugend an der Mitarbeit verhindert werden. Es kann nicht Aufgabe dieser Blätter sein, zur Frage des Kapitalismus und Imperialismus nach irgendeiner Seite hin wertend Stellung zu nehmen. Denn hierüber ist — wie bei jeder Konfessions- und stammesmüßig gebundenen Gruppe — auch bei uns deutschen Juden eine gemeinsame Stellungnahme weder möglich noch nötig. Wohl aber sollte noch einmal auf diesen Zusammenschluß innerhalb der bewegten Jugend, dessen Entwicklung man noch abwarten muß, hingewiesen werden. W. R. i) Vgl. „C. V.-Zeituug" Nr. 21.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.