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Central-Verein-Zeitung · 1929-06-28 · 26 (28.6.1929) · p. Seite 344

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
26 (28.6.1929)
Date
1929-06-28
Page
Seite 344 (sequence 4)
Language
German
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wiederholte er in hämischer Weise eine geradezu schamlose Beleidigung der Großmutter des preußischen Ministerpräsidenten Dr. Braun, die Straffer in mehreren Zeitungen verbreitet hatte. Ein S t u r m der Empörung brach los, von links bis rechts hagelte es Pfuirufe. Schlußrufe, an denen sich neben den Sozialdemokraten auch die, Demokraten, die Mitglieder des Zentrums, der Baherischen Volkspartei und der Deutschen Volkspartei beteiligten, machten die weiteren Ausführungen des Redners auf den Tribünen zunächst unverständlich, bis Präsident Lobe mit den Worten eingriff: „Sie werden es sich wohl selbst überlegen, wohin es führen würde, wenn alle in der Oefsentlichkeit erhobenen Beschimpfungen und Beleidigungen hier wiederholt würden." Dr. Frick fährt nun fort: „Es handelt sich ja gar nicht um den preußischen Ministerpräsidenten. Bemerkenswert ist, daß sogar (!) jüdische Rechtsanwälte, die sich durch Artikel in nationalsozialistischen Zeitungen beleidigt fühlen, vorn Reichstag und den Gerichten geschützt werden. Das ist bezeichnend, wie sehr die Justiz in Händen v o n Jude n ist. Heute ist der Staat ja schon gefährdet, wenn ein jüdischer Rechtsanwalt oder Richter beschimpft wird." Bei diesen Worten fetzt erneuter Lärm ein, und unter dem lauten Widerspruch der Regierungsparteien schließt der Redner. Seine letzten Worte sind in der allgemeinen Unruhe nicht zu verstehen. Als nun der Abgeordnete Mittelmann von der Deutschen Volkspartei, gegen den sich der Haß der Nationalsozialisten besonders richtet, weil er im Geschäftsordnungsausschuß sür die Aufhebung von Strassers Immunität eingetreten ist, eine Behauptung Dr. Fricks, er, Mittelmann, habe „au Sachlieserungen an unsere Feinde verdient", als eine „glatte Unwahrheit" zurückweist und die Nationalsozialisten diese Erklärung mit hämischen Zwischenrufen begleiten, sieht man den ehrwürdigen volksparteilichen Abgeordneten Geheimrat K ah l sich von seinem Platz erheben. Drohend streckt er seine Hand gegen die Nationalsozialisten aus und empörten Gesichts rust er ihnen zu: „ V e r l e u m der, s ch ä m e n sie sich!" Dieser Ruf verfehlte im Hause seinen Eindruck nicht. Kein Ordnungsruf des Präsidenten Löbe rügt den allerdings parlamentarisch nicht zulässigen Zwischenruf des Abgeordneten Kahl, und keiner fordert einen solchen Ordnungsruf, weil man die gerechte Empörungdes allgemein verehrten Mannes achtet. Dann weist der sozialistische Abgeordnete Lipinski, Mitglied des Geschäftsordnungsausschuffes, darauf hin, daß Straffer den Ladungen der Gerichte keine Folge leiste, weit er zu feige sei, das vor Gericht zu verantworten, was er in seinen Zeitungen schreibe. Schöbe der Geschäftsordnungsausschuß -einer solchen Methode keinen Riegel vor, so würde das eine Verhöhnung der Gerichtsb e h ö r d e n bedeuten. Im Taunus würden Versa m m l u n - gen der N a t i o n a l s o z i a l i st e n in Plakaten mit der Aufschrift angekündigt^ „Es spricht der A bge ordnete Straffer, d e r L ch r e ck e n des R e i ch s t age s!" (stürmische Heiterkeit.) Wenn Straffer den Must hätte, die Vera n t in ortung für seine B e s ch i m p f u n g e n zu ü b e r - n e h m e u , dann brauchte es nicht zur Aushebung seiner Immunität zu kommen. Während dieser Ausführungen benimmt sich der Abgeordnete Dr. Frick derartig laut, daß Präsident Löbe mit den Worten eingreist: „Herr Abgeordneter Dr. Frick, ich rufe Sie zur Ordnung und, da Sie dauernd die Ordnung stören, ersuche ich Sie, den Saal z u v er l affe u." Tr. Frick gehorcht schweigend, auch der nationalsozialistische Abgeordnete Ltöhr erhält einen Ordnungsruf. Run konnnt Straffer selbst zu Wort: „Ich bin gern be* reit, eine m V o r s ü h r u n g s b e f e h l zu folge n." Er sprichst von einem „brutalen Vorgehen", das man gegen ihn zur Anwendung bringe. Darüber beklagt sich ausgerechnet Herr Straffer, dessen Brutalitä.eu gegen Andersdenkende schlechterdings nicht mehr zu überbieteu sind. Ten Beweis dafür erbringt er'gleich darauf selbst, als er sich gegen den Vorwurf der Feigheit, zur Wehr setzt. Ta ruft er den Sozialdemokraten zu: „Ueber den Begriff der Ehre setze ich mich nicht mit Landesverrätern und Zuhältern auseinander." Ter Reichstag läßt sich diesen Ton nicht gefallen. Ein S t u r 111 b x i ch t los, wie er in der Geschichte des an aufregenden Augenblicken gewiß nicht armen Wallot-Hauses nicht alltäglich ist. Ohrenbetäubender Lärm seht ein, Pfuirufe hallen durch das Haus. Man verhindert Straffer am Weitersprechen. Als er die Rednertribüne verläßt, stürmen zahlreiche sozialdemokratische Abgeordnete nach vorn. Blau sieht drohend erhobene Fäuste. Außer zivei Gesinnungsfreunden, die ihm zu Hilfe eilen, rührt sich keine Hand im ganzen Saale sür ^straffer. Tätlichkeiten scheinen unvermeidbar. In diesem kritischen Augenblick w e i st Präsident Löste S t r a s s e r aus dem Saal, und die Spannung löst sich. Aber Strassers Schicksal ist nunmehr besiegelt. Er hat sich durch sein Auftreten in dieser Stunde auch die letzten Sympathien verscherzt. Als nun über den schon vorher vom Abgeordneten Dr. Frick gestellten Antrag, in namentlicher Abstimmung die Angelegenheit Straffer noch einmal an den Geschäftsordnungsausschuß zurückzuverweisen, abgestimmt wird, stimmt kein einziges Mitglied des Hausesmit den N a t i o n a l s o z i a l i st e n! Gegen die Stimmen der Nationalsozialisten, Deutschnationalen, Christlich-Nationalen Bauern und Kommunisten wird mit überwältigender Mehrheit bcschloffen, die Verhaftung des Abgeordneten Straffer znznlaflen. Nun hat der Staatsanwalt das Wort. A. Ph. Ein „harmlose" Operation. Wahrheit rrrrv Dichtung. „Ein unerhörter Skandal" betitelte der „Völkische jj Beobachter" vom 10. April d. I. einen in großer Ausmachung erschienenen Aufsatz, der den Untertitel führt: „Die teuflische | Methode eines jüdischen Arztes gegen deutsche 1 Knaben". In diesem Artikel wird auf Grund eines Aussatzes in E der Wiener judenseindlichen „D e u t s ch ö st e r r e i ch i s ch e n | Tageszeitun ,g" folgendes gesagt: | „Vor einiger Zeit berichtete die „H e i m a t s ch u tz Z e i t u n ö" über J einen Fall, der so unglaublich klingt, daß nur der Name des in dem be- 1 treffenden Aussatz genannten Gewährsmannes, des Medizmalrats jj Dr. Kraemer in Leoben, dafür bürgt, daß wir es hier mit Tatjj fachen zu tun haben. Ein jüdischer Arzt, namens Pro-? fessor Dr. Lu st... hat in den steirischen Jndustriebezirken Flugschriften verteilen lassen, in denen er die männliche Jugend auffordert, | sich einer ,harmlosen Operation' nach seiner Methode zu unterziehen, ß bei der durch Durchtrennung des Samenleiters vollkommene Zeugungs- $ Unfähigkeit sür immer erzielt wird." 1 An diese „Tatsachen" knüpft der „Völkische Beobachter" furcht- I bare Betrachtungen und schließt mit dem Kaffandraruf: § „Keine Farbe ist grell genug, das entsetzliche Zukunftsbild zu schildern, j| das sich naturnotwendig ergibt, wenn dem Juden Lust nicht rechtzeitig | das Handwerk gelegt wird." | Der „Völkische Beobachter" hat recht, es ist tatsächlich ein u n e r - | hörter Skandal, was er da berichte, aber aus anderen 1 Gründen. Denn der blutrünstige Artikel ist von A bis Z | erlogen. Zunächst heißt der Professor, der die fraglichen Ope- Z rationen vornahm, nicht Dr. L u st, wie er aus leichtverständlichen £ Motiven umgetauft wurde, sondern Dr. Schmerz, und ist anher- I ordentlicher Professor an der Grazer Universität. Er ist | auch nicht Jude, sondern Christ, ehemals sogar nationaler ä B urs ch ens chaftl er. Die Operationen, über deren Berechtigung \ nur Mediziner zu entscheiden haben und die uns hier gar nicht inter- | essieren, wurden an Männern und nicht an Knaben aus- § geführt. Und damit das Maß der Lügen voll ist: Der als | „Bürge" geführte Medizinalrat Dr. K r a e m e r in Leoben der- | wahrt sich mit Entschiedenheit, diesen Hetzartikeln nahezustehen, und § beabsichtigt, gegen die mißbräuchliche Verwendung seines Namens | und die unwahren Angaben bei den betreffenden Zeitungen vorzu- J gehen. Wieder einmal ein geradezu klassischer Fall der Arbeus- | Methoden unserer Gegner. | Die Anion üeutschösterreichischer Iu-err j gegen die „juüenreinen" Sommerfrischen. In diesen Blättern war erst vor einiger Zeit aus der Liste der I judenseindlichen Kurorte und Sommerfrischen zu ersehen, welch jf stattliche Anzahl solcher „judenreinen" Orte O e st e r r e i ch, f dieses an Naturschönheiten so reiche Land, besitzt. Die Besonderheit | dieser österreichischen antisemitischen Sommerfrischen besteht darin, § daß in einigen von ihnen das Verbot des Sommeraufenthaltes sür j „Nichtarier" — wie es so schön heißt — aus G e m e i n d e r a t s - ß beschlüssen beruht, die dem in den Staatsgrundgesetzen für sj alle Bundesbürger gewährleisteten Rechte der F r e i z ü g i g k e i t j vollkommen Hohn sprechen. Wenn ein judenseindlicher Wirt Juden | den Aufenthalt in seinem Hause versagt, so handelt er dabei gemäß f| einer persönlichen politischen Einstellung als Privatmann. Das Ü Verhalten der Gemeinderäte aber, die derartige judenfeind- || liche Beschlüsse fassen, ist nicht mehr Privatsache eines einzelnen, $ sondern die Ungesetzlichkeit einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Gegen diese österreichische Kulturschande, die dem Lande auch § vom Standpunkt des Fremdenverkehrs aus nur wirtschaftlichen | Schaden zusügen kann, führt die Union d e n t s ch ö st e r - I reichischer I u den seit vielen Jahren einen schweren Kampf. | Vor Beginn der diesjährigen Reisezeit ist dieser Kampf nun in ein f\ entscheidendes Stadium getreten. Die Union hat nämlich dieser H Tage dem österreichischen Bundeskanzleramt eine Ein- | gäbe überreicht, in der Abhilfe gegen das ungesetzliche Vorgehen der Gemeinden, Vereine und Wirte verlangt wird. Diese Eingabe jj schließt mit dem Ersuchen, „vorerst durch geeignete Erhebungen seststellen zu lassen, von welchen jj . Gemeinden derartige, den Besuch der betreffenden Orte durch Personen des mosaischen Glaubensbekenntnisses absichtlich hindernde Beschlüsse ge- ] faßt wurden und die erforderlichen Verfügungen wegen Aufhebung 11 dieser gesetzwidrigen Beschlüsse zu treffen; ferner in einem allß genrein zu verlautbareuden Erlasse den prinzipiellen Standpunkt I der Negierung bekanntzugeben, daß Vereine, insbesondere Verß fchöncrungsvereine, tonriftifche Vereine, Fremdenverkehrsverbände | und ähnliche Organisationen durch Befchlüffe mit der Tendenz, j den Besuch bzw. den Aufenthalt von Personen mosaischen Glan- A beusbekentttttiffes zu verhindern, ihre statutenmäßige Wirksamkeit I überschreiten und daß sie demnach die Behandlung nach dem Ver- 8 einsgesetze zu gewärtigen haben, und schließlich, daß die Gast- und Schankgewerbetreibenden nicht berechtigt sind, die Ausübung der. ihnen konzessionslnäßig zustehenden Berechtigungen irgendeiner Person zu ver- | weigern, wenn nicht ein besonderer gesetzlich stat ui erter Grund I für diese Verweigerung vorliegt, und daß eine ungerechtfertigte. Verweigerung die Anwendung des Gesetzes nach sich ziehen könnte." Wir werden über die Erledigung dieser Eingabe weiter berichten. Oskar Hirschfeld (Wien).

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